Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2021 | 61 Medizinische Grundsatzfragen men die praktischen und mündlichen Prüfungs- leistungen ab (§ 39 Abs. 2 BBiG). Sie sind an den regionalen Kreisstellenstandorten angesiedelt. Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungs- wesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG). Der Prüfungsausschuss besteht aus einer Ärztin oder einem Arzt als Beauftragte der Arbeitgeberin- nen und Arbeitgeber, einer Arzthelferin oder einem Arzthelfer oder einer oder einem Medizinischen Fachangestellten als Beauftragte der Arbeitnehme- rin oder des Arbeitnehmers sowie einer Lehrkraft einer berufsbildenden Schule. Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamt- lich. Für bare Auslagen und Zeitversäumnis wird eine Entschädigung gezahlt. Wer Interesse an einer Mitar- beit in einem Prüfungsausschuss hat, kann sich beim Ausbildungswesen MFA der Ärztekammer Nord- rhein über die ehrenamtliche Tätigkeit informieren. MFA-Prüfungen zu Pandemiezeiten Aufgrund der Coronapandemie fanden die Zwi- schen- und Abschlussprüfungen mit rund 5.000 MFA-Prüf lingen in den Jahren 2020 und 2021 unter erschwerten Bedingungen statt. Der Schutz und die Gesundheit aller beteiligten Personen hatten stets oberste Priorität. der beruf lichen Umschulung, die von grundsätz- licher und wesentlicher Bedeutung sind. Der Berufsbildungsausschuss hat sich eine Ge- schäftsordnung gegeben. Er besteht aus sechs Ar- beitgeber-, sechs Arbeitnehmer- und sechs Lehrer- vertretern. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales berufen und vom ÄkNo-Sachbereich Generalthemen Ausbildungswesen Medizinische Fachangestellte betreut. Aufgabenerstellungsausschuss Für zentrale schriftliche Prüfungen hat die Ärzte- kammer Nordrhein einen Aufgabenerstellungsaus- schuss errichtet, der paritätisch mit Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertretern besetzt ist. Dieser Aufgabenerstellungsausschuss entwickelt und beschließt die schriftlichen Prüfungsaufga- ben. Hierfür steht dem Ausschuss ein Aufgabenpool zur Verfügung, dem die entwickelten schriftlichen Prüfungsfragen zugeführt, aber auch entnommen werden können. Der Aufgabenpool ist ein Gemein- schaftsprojekt von insgesamt acht Ärztekammern. Die Ärztekammer Nordrhein ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Errichtung des zentralen Aufgabenpools für die Erstellung, Verwaltung und Nutzung schriftlicher Prüfungsaufgaben im „um- brella consortium for assessment networks“, kurz UCAN genannt. UCAN ist eine gemeinnützige Organisation, die als Dachverband für verschiedene Assessment Netz- werke und Prüfungsverbünde fungiert. Durch die Beteiligung von insgesamt acht Ärztekammern am Aufgabenpool können Synergieeffekte genutzt und Kosten reduziert werden. Prüfungsausschuss Für die Durchführung der Abschlussprüfung er- richtet die Ärztekammer Prüfungsausschüsse (§ 39 Abs. 1 Satz 1 BBiG). Die Prüfungsausschüsse neh- Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes • Eintragen, Ändern und Löschen von Ausbildungsverträgen (§ 34 BBiG) • Prüfung der Eignung von Ausbildungsstätte und Prüfer (§ 32 BBiG) • Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 46 BBiG) • Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen (§§ 39 und 56 BBiG) • Der Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein erlässt Rechts- vorschriften für die Durchführung der Ausbildung, zum Beispiel Prüfungs- vorschriften, Ausbildungsvertrag und Ausbildungsnachweis, Anrechnung von Vorkenntnissen auf die Ausbildungszeit (§§ 7, 47, 54, 59 und 79 BBiG). • Beratung von Ausbildungspraxen und Auszubildenden und bei Streitigkeiten zwischen Ausbildungspraxis und Auszubildenden (§ 76 BBiG) • Auf Antrag von Menschen mit Behinderung oder deren Vertretern trifft die Ärztekammer Nordrhein entsprechend der Empfehlung des Haupt- ausschusses des BIBB Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung (§ 66 BBiG). Diese Arztpraxis bildet aus zur/zum Medizinischen Fachangestellten .

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