Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

62 | Jahresbericht 2021 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Da in Nordrhein-Westfalen für alle Prüf linge zur gleichen Zeit die schriftlichen Abschlussprüfungen durchgeführt werdenmüssen, war eine enge Abstim- mung auch mit der Schwesterkammer Westfalen- Lippe erforderlich. Gute Vorbereitung, eine genaue Ablauforganisa- tion und die Einhaltung von Hygiene- und Abstands- regeln unter Einhaltung der Vorgaben der aktuel- len Coronaschutzverordnung haben es möglich ge- macht, die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Medizinischen Fachangestellten erfolgreich durch- zuführen. Wir sagen Danke! Das vorbildliche Zusammenwirken aller Beteilig- ten – Prüf linge, Ausbildungspraxen, Berufsschulen, Aufsichtspersonen, Hauptstelle und Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein – hat ein reibungsloses Prüfungsgeschehen ermöglicht. Unser besonderer Dank gilt allen Mitgliedern der Prüfungsausschüsse und den Aufsichtspersonen, die trotz strenger Pandemievorgaben dafür gewon- nenwerdenkonnten, die Prüfungen abzunehmen be- ziehungsweise die Aufsichten bei den schriftlichen Prüfungen zu führen. Darüber hinaus danken wir ganz besonders den Berufskollegs in Nordrhein, die durch die koopera- tive Unterstützung die Durchführung der Prüfun- gen in den Räumlichkeiten der Schulen möglich gemacht haben. Ein besonderer Dank gilt auch den Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern in den Kreisstellen der Ärzte- kammer Nordrhein, die die zahlreichen Planungen der Hauptstelle ebenso engagiert wie f lexibel disku- tiert und umgesetzt haben. Fortbildungsmöglichkeiten Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an die eigene Praxis zu binden, ist es wichtig, Pers- pektiven zu schaffen. Ein Schlüssel hierzu ist neben einer leistungsgerechten Bezahlung die Möglich- keit von Fort- und Weiterbildung, wie die Aufstiegs- qualifizierungen zur „Fachwirtin für medizinische ambulante Versorgung“ oder zur „Entlastenden Versorgungsassistentin“ (EVA). Seit 2015 können Hausärzte für den Einsatz von EVAs gesonderte Ge- bührenordnungspositionen geltend machen. Weiterbildungsstipendium Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderpro- gramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das Absolventinnen und Absolventen ei- ner Berufsausbildung mit besonders erfolgreichem Abschluss die Möglichkeit bietet, an einer Vielzahl von Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten. • Bewerbung: Absolventinnen und Absolventen, die grundsätzlich die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, werden seitens der Ärztekammer Nord- rhein hierüber unterrichtet und bekommen die Gelegenheit, sich bis zum 31. März des jeweiligen Jahres für ein Stipendium zu bewerben. • Auswahlverfahren: Für den Fall, dass der Ärzte- kammer Nordrhein mehr Bewerbungen vorlie- gen als Stipendiatenplätze zur Verfügung stehen, wird ein internes Auswahlverfahren durchge- führt. Dabei entscheidet zunächst das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung über die Rangfolge der Bewerber. Anschließend können weitere Kriterien, wie schulische Vorbildung, heran- gezogen werden. Die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung informieren Weiter geht’s - fortbilden und durchstarten Fo r t b i l d u n g e n f ü r Me d i z i n i s c h e Fa c h a n g e s t e l l t e www. f o r t b i l d u n g - m f a . d e mfa-final_050218_mfa-fortbildung.qxd 06.02.2018 21:06 Seite 1 Ehrenurkunde für langjährige Mitarbeiter In Zeiten des Fachkräftemangels können Ärztinnen und Ärzte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer vom Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein verliehenen „Ehrenurkunde für langjährige Mitarbeiter“ eine besondere Wertschätzung entgegen bringen und für das besondere Engagement im Dienst am kranken Menschen anerkennend danken. Die Ausstellung einer solchen Ehrenurkunde bei einer mehr als 20-jährigen Praxiszugehörigkeit kann bei der Ärztekammer Nordrhein angefordert werden.

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