Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

70 | Jahresbericht 2021 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Die neue Normalität der Qualitätssicherung Die Qualität der ärztlichen Berufsausübung und Versorgung zu sichern, ist ein zentrales Anliegen der Ärztekammer Nordrhein. Die Kammer unterstützt ihre Mitglieder im Umgang mit den sich verändernden Anforderungen. Seit dem 1. Januar 2021 gelten die Regelungen der Richtlinie zur datengestützten- und sektorenüber- greifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) auch für die etablierten Verfahren der Qualitätssicherung im stationären Bereich. Die Geschäftsstelle QS-NRW bearbeitet die Daten, die bis einschließlich 2020 erhoben wurden, weiterhin im Rahmen der bis- herigen Regelungen und der nun geltenden Über- gangsbestimmungen. Für alle ab 2021 erhobenen Datensätze fällt die Zuständigkeit an die Geschäfts- stelle LAG DeQS NRW. Geschäftsstelle QS-NRW Die Ergebnisse der aktuell 16 Verfahren gemäß der zum 31. Dezember 2020 außer Kraft getrete- nen QSKH-Richtlinie werden im Jahr 2021 in den bisher etablierten Strukturen im Strukturierten Dialog nachverfolgt und bewertet. Die bewerteten Indikatorergebnisse sind zu einem großen Teil im Qualitätsbericht der Krankenhäuser der Öffent- lichkeit zugänglich. Die Geschäftsstelle QS-NRW übermittelt die Daten für die Veröffentlichung und stellt die korrekte Zuordnung zu den Qualitäts- berichten der Krankenhausstandorte sicher. Auf- grund der Umstellung der Standortzuordnungen für die Datenübermittelung mussten komplexe Prozes- sanpassungen vorgenommen werden, um die kor- rekte Zuordnung der Krankenhausergebnisse zu gewährleisten. Für das Erfassungsjahr 2020 beziehungswei- se das Verfahrensjahr 2021 sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) trotz der weiter anhalten- den Coronapandemie derzeit im Wesentlichen die gewohnten zeitlichen Abläufe vor. Da ein guter Teil der Aufgaben zum Erfassungsjahr 2019 ebenfalls nachgelagert im Jahr 2021 zu bearbeiten war, ha- ben Kliniken, Ehrenamtler und Geschäftsstelle ver- dichtete Arbeitsabläufe zu bewältigen. Geschäftsstelle LAG DeQS-NRW Die Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-West- falen (LAG NRW) ist derzeit für vier länderbe- zogene QS-Verfahren nach themenspezifischen Bestimmungen der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) verantwortlich. Dazu gehören Herz- katheter-PCI, Cholezystektomie, Wundinfektionen und Nierenersatztherapie. Als neutrale und unab- hängige Geschäftsstelle wurden die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe gemeinsam beauf- tragt. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehört die Operationalisierung der Stellungnahmeverfah- ren und die Moderation der Fachkommissionen, die kammerübergreifend, interdisziplinär und inter- professionell besetzt sind. Die Bewertung der Ergebnisse und die Empfeh- lung von Handlungskonsequenzen sind Aufgaben der Fachkommissionen. Für die Datenannahme sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen zu- ständig. Für jedes DeQS-Verfahren gibt es themenspezi- fische Bestimmungen mit eigenen Vorgaben. Die sogenannten Follow-Up Indikatoren (FU-QI) die- nen über einen bestimmten Beobachtungszeitraum der Beobachtung von Ereignissen, die in Zusam- menhang mit dem jeweiligen Indexeingriff stehen können (z. B. Überleben oder Versterben des Patien- ten innerhalb bestimmter Zeiträume oder statio- näre Aufnahme aufgrund von Komplikationen). Für einige Verfahren sind Indikatoren auf der Ba- sis von Sozialdaten vorgesehen. In diesem Kontext beschränken sich die Verfahren auf die Daten ge- Das Verfahrensjahr 2020 (Erfassungsjahr 2019) in Zahlen 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Leistungsbereiche 16 Standorte 484 rechn. Auffälligkeiten 2.627 Stellungnahmen 1.628 Hinweise 999 Zielvereinbarungen 379 Klinikgespräche 44 Mehr Informationen finden Sie unter www.lag-nrw.de.

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