Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

72 | Jahresbericht 2021 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Peer Review in der Intensivmedizin Die Ärztekammer Nordrhein bietet Peer Review- Verfahren nach dem Curriculum der Bundesärzte- kammer für die intensivmedizinischen Einrichtun- gen an. Einmal im Jahr findet ein Austauschtreffen der aktiven Peers mit einer Refresher-Schulung statt. Aufgrund der Coronapandemie und der daraus resultierenden besonderen Belastung der Intensiv- stationen konnten im Jahr 2020 keine Vor-Ort-Be- gehungen durchgeführt werden. Das Peer-Review-Verfahren bietet jedoch im Nachgang der Pandemie die Möglichkeit, in den interdisziplinären und interprofessionellen Aus- tausch auf Augenhöhe zu gehen, um gemeinsam die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Ärztekammer Nordrhein steht mit den ande- ren Landesärztekammern, der Bundesärztekam- mer und weiteren Akteuren zum Thema Peer Re- view regelmäßig im Austausch. QS in der Reproduktionsmedizin Ziel der Qualitätssicherung der Ärztekammer Nordrhein ist eine reproduktionsmedizinische Ver- sorgung auf einem hohen fachlichen Niveau unter Wahrung ethischer Prinzipien und unter Beach- tung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ins- besondere die Förderung der Sicherheitskultur für Patientinnen und Patienten unter strikter Beach- tung des Kindeswohls sind wichtige Anliegen. Die Verpf lichtung zur Qualitätssicherung für Maßnah- men der assistierten Befruchtung mit Verwendung von Keimzellen oder Embryonen ergibt sich aus der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte. Für die bei der Ärztekammer Nordrhein ange- siedelte Stelle gemäß §121a SGB V sind ergänzend die Regelungen der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord- rhein-Westfalen (MAGS) zur Entscheidung über die Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß §121a SGB V von 2019 zu berücksichtigen. Das Verfahren sieht ab 2020 die Abgabe eines tabellarischen Jahresberichts einschließlich einer Erklärung zur Anzahl der durchgeführten Leis- tungen sowie kollegiale Gespräche in einem Tur- nus von drei bis fünf Jahren vor. 2021 werden die per Webapplikation bereitgestellten Berichtsforma- te mit Expertenunterstützung unter Berücksich- tigung der von den reproduktionsmedizinischen Zentren zum Vorjahr gestellten Fragen überarbei- tet. Die ersten kollegialen Gespräche konnten trotz der Coronapandemie stattfinden. QS in der Hämotherapie Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blut- produkte oder hämatopoetische Stammzellzube- reitungen anwenden, haben gemäß § 15 Transfusi- onsgesetz (TFG) ein System der Qualitätssicherung (QS-System) für die Anwendung von Blutprodukten nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik einzurichten. Der Ärzteschaft obliegt gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TFG die Überwachung der Qualitätssicherung. Im Frühjahr 2020 hat die Geschäftsstelle Qualitätssicherung diese Aufgabe vom Institut für Qualität im Gesundheitswesen (IQN) übernommen. Die derzeit 294 betroffenen Einrichtungen in Nordrhein kommen ihren Berichtspf lichten unter Nutzung einer speziell hierfür entwickelten Web- anwendung nach, auch die Bewertung und Rück- meldung durch die Geschäftsstelle erfolgt online. Eine Gebührenerhebung ist ab dem Jahresbericht 2021 (Abgabe ab Frühjahr 2022) vorgesehen. Einrichtungen, die das Verfahren QS Hämo- therapie des betreffenden Jahres erfolgreich abge- schlossen haben, werden künftig, sofern sie der Veröffentlichung zustimmen, auf einer „Positivlis- te“ aufgeführt, die über die Homepage der Ärzte- kammer Nordrhein verfügbar sein wird. Sind als „Peer-Botschafter“ für die Ärztekammer Nordrhein aktiv: Dr. Andreas Grundmeier(l.), Klinikdirektor der Klinik für Notfallmedizin, Evang. Kliniken Essen-Mitte und Bodo Weidenstrass, Pf legeleitung der Chirurg. Intensiv- station, Uniklinik Düsseldorf.

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