Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

78 | Jahresbericht 2021 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Die Kammerversammlung hat im November 2020 den Gesetzgeber dazu aufgefordert, auf eine hundertprozentige Refinanzierung der für die Tele- matikinfrastruktur notwendigen technischen Kom- ponenten für Ärzte hinzuwirken. Im März 2021 hat die Kammerversammlung eine versorgungsori- entierte Weiterentwicklung der TI-Anwendungen gefordert. In Zukunft soll die Vermittlung von Grundlagen digitaler medizinischer Kompetenzen in das Medizinstudium sowie in die ärztliche Wei- terbildung integriert werden, damit Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten zielführend und versorgungs- orientiert durch die einzelnen TI-Anwendungen begleiten können. Außerdem hat die Kammerver- sammlung die Forderung nach mehr Testungen der TI-Anwendungen auf Funktion, Interoperabilität, Ausfallsicherheit und Alltagtauglichkeit aufgestellt. Ärztlicher Beirat Digitalisierung Nordrhein-Westfalen Im Jahr 2020 haben fünf Sitzungen des Ärztlichen Beirates Digitalisierung Nordrhein-Westfalen unter Vorsitz von Dr. Christiane Groß (ÄkNo) und Dr. Dr. Hans-Jürgen Bickmann (ÄKWL) stattgefunden. Stimmberechtigte Mitglieder sind kurativ tätige Ärzte, Zahnärzte und psychologische Psychothera- peuten aus allen Bereichen Nordrhein-Westfalens. Bisher hat der Ärztliche Beirat Digitalisierung NRW zum Beispiel Empfehlungen • zur Arztbriefschreibung, • zum Notfalldatenmanagement, • zum Medikationsplan, • zur Nachverhandlung der TI und • zu Anforderungen zur Nutzung einrichtungs- übergreifender elektronischer Patientenakten abgegeben. In den vergangenen Sitzungen hat der Beirat die Anforderungen erarbeitet, die an von Ärztinnen und Ärzten geführte, übergreifende elektronische Patientenakten zu stellen sind. In den Ärztlichen Beirat ist ein Vertreter der gematik entsandt, wel- cher kontinuierlich über den aktuellen Sachstand berichtet. Ad-Hoc Ausschuss E-Health und Künstliche Intelligenz (KI) Unter Vorsitz von Dr. Christiane Groß haben im Jahr 2020 drei Sitzungen im Ad-Hoc Ausschuss E-Health und KI per Videokonferenz stattgefunden. Die Mitglieder beraten den Vorstand der Ärztekam- mer Nordrhein und sprechen Empfehlungen aus. Im vergangenen Jahr ging es dabei unter anderem um die Corona-Datenspende-App und ihre Mög- lichkeiten sowie medizinische Gesundheits-Apps. Im Übrigen wurden für die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein Anträge angeregt, die eine hundertprozentige Refinanzierung des elek- tronischen Heilberufsausweises (eHBA) einfordern. Weiterhin formulierte der Ausschuss Anträge zur Kammerversammlung, die auf eine praktikable Er- satzlösung bei Ausfall der TI hinwirken sollen. Arztausweise der Ärztekammer Nordrhein Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) mit qualifizierter elektronischer Signatur Seit Sommer 2020 informiert die Ärztekammer Nordrhein in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie gemeinsam mit dem Deutschen Ärzteblatt regelmäßig über eHBA-

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