Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2021 | 79 Medizinische Grundsatzfragen relevante Termine und Anwendungen. Darüber hinaus hat die Ärztekammer Nordrhein im Ok- tober und November 2020 alle niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte ohne einen eHBA per Brief angeschrieben und darauf hingewiesen, dass der eHBA ab 2021 verpf lichtend ist und so schnell wie möglich beantragt werden sollte. Im Dezember 2020 wurde ein weiteres Schreiben an alle Ärztlichen Direktoren der Krankenhäuser mit entsprechenden für die Klinik relevanten Infor- mationen verschickt. Auch auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein sowie der Kassenärzt- lichen Vereinigung Nordrhein wurde der eHBA in den Fokus gerückt und zahlreiche Informationen zum Antragsprozess wurden bereitgestellt. Ein wichtiges Ziel war es, die vom Gesetzgeber vorge- gebenen Honorarkürzungen in Höhe von einem Prozent für niedergelassene Vertragsärzte in Nord- rhein zu vermeiden. Darüber hinaus wurde die seit vielen Jahren bestehende Arztausweis-Hotline (Tel: 0211 4302-2560; E-Mail: arztausweis@aekno.de) personell aufgestockt, damit Mitglieder telefonisch und schriftlich beraten werden konnten. Zusammenwirken der verschiedenen Akteure bei der eHBA-Antragsstellung Aufgrund der gesetzlichen Sicherheitsauf lagen gestaltet sich der formale eHBA-Antragsprozess komplex. Das strenge Antragsverfahren setzt ein reibungsloses Zusammenwirken aller beteiligten Akteure voraus. Dies betrifft die Ärztin oder den Arzt, die Deutsche Post, die Ärztekammer Nord- rhein sowie den eHBA-Anbieter. Beim Ineinander- greifen der Prozessschritte dürfen bei allen Betei- ligten keine Fehler auftreten. Die eHBA-Anbieter (Vertrauensdiensteanbieter), aber auch die Identifizierungsdienstanbieter wie die Deutsche Post arbeiten unter den vorgenann- ten gesetzlichen Anforderungen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird kontrolliert (z. B. durch die Bundesnetzagentur oder die Bundesärztekammer). Bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung können die eHBA-Anbieter haftbar gemacht werden. Auch Nachteile für den betroffenen Antragsteller selbst wären denkbar, etwa weil sein eHBA missbräuchlich verwendet werden könnte. Für die Ärztekammer Nordrhein liegen damit diese formalen Prozesse weitestgehend außerhalb ihrer Gestaltungs- und Änderungsmöglichkeiten. eHBA-Beantragung Über das Mitgliederportal www.meineaekno.de können Ärztinnen und Ärzte zwischen verschiede- nen Vertrauensdienstanbietern (Bundesdruckerei GmbH, medisign GmbH, Stolle & Heinz Consulting GmbH oder T-Systems International GmbH) wäh- len. Nähere Informationen zur Beantragung und Ausgabe eines eHBAs hat die ÄkNo auf der Home- page für ihre Mitglieder zusammengestellt unter https://www.aekno.de/ehba . Nähre Informationen zur Beantragung und Ausgabe des e-HBA finden Sie unter: www.aekno.de/ehba

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