Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2021 | 83 Medizinische Grundsatzfragen eine Geschäftsordnung gegeben und konnte bereits Anregungen und ethische Fragen von Kammermit- gliedern entgegennehmen. Im Rheinischen Ärzteblatt werden regelmäßig ethische Fallbeispiele vorgestellt. Versorgung psychisch Kranker Der Ausschuss Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik unter dem Vorsitz von Christa Bartels hat sich in seinen Sitzungen insbesondere mit den Themen „Partizipative Entscheidungsfin- dung“ im Vorfeld von Zwangsmaßnahmen sowie Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und Gesundheits-Apps befasst und Experten gehört. Weiterhin überarbeitet der Ausschuss den Leitfaden „Kommunikation im medizinischen Alltag“. Der Ausschuss hat zudem das Online-Kam- mersymposium „Suizidprävention – eine Heraus- forderung für die Ärzteschaft“ im September 2021 vorbereitet. Hintergrund ist ein Urteil des Bundes- verfassungsgerichts, das im Februar 2020 das Ver- bot der geschäftsmäßigen Selbsttötung (§217 StGB), zum Beispiel durch Sterbehilfevereine, für verfas- sungswidrig erklärt hatte. Das Urteil hatte inner- halb der Ärzteschaft zu einer bewegten Diskus- sion über den assistierten Suizid geführt. Der 124. Deutsche Ärztetag entschied im Mai 2021, das Verbot des ärztlich assistierten Suizids aus der (Muster-) Berufsordnung zu streichen und gleichzeitig die Suizidprävention zu fördern. Mit der Änderung der (Muster-)Berufsordnung hat der Deutsche Ärzte- tag noch keine Entscheidung darüber getroffen, wie Ärztinnen und Ärzte ihre künftige Rolle im Umgang mit der Suizidhilfe definieren wollen. Das soll auf einem der nächsten Deutschen Ärztetage geschehen. Substitutionstherapie Opioidabhängiger Die Beratungskommission für die substitutions- gestützte Behandlung Opioidabhängiger unter dem Vorsitz von Professor Dr. Norbert Scherbaum berät regelmäßig Kolleginnen und Kollegen in Kliniken und Praxen, die akut Patientinnen und Patienten versorgen müssen, bei denen die Folgen der Opioid- abhängigkeit eine Substitution erforderlich machen. Mit der aktuellen Wahlperiode (2019/2024) hat die Ärztekammer Nordrhein die Beratungskommission gleichfalls als Ad-hoc-Ausschuss Sucht und Drogen eingesetzt. Die Beratungskommission erhält über ihre Hot- line regelmäßig Anfragen von substituierenden Ärztinnen und Ärzten, die hier schnell und unbüro- kratisch kompetente Unterstützung zu verschiede- nen Aspekten und Problemen einer Substitutions- behandlung bekommen. Ein besonderes und immer wichtiger werdendes Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzte für die sachgerechte Therapie dieser Gruppe chronisch erkrankter Patien- tinnen und Patienten zu gewinnen. Die Beratungskommission der Ärztekammer un- terstützt Kolleginnen und Kollegen bei der Einhal- tung der Richtlinie der Bundesärztekammer, des Betäubungsmittelgesetztes (BtMG) und der Betäu- bungsmittel-Verschreibungsordnung (BtMVV) und lädt diese auch zu kollegialen Gesprächen ein. Die Ärztekammer Nordrhein organisiert in Ko- operation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und interessierten Kreisstellen die Ver- anstaltungsreihe „Mut zur Substitution“, um auf die Substitutionstherapie als „State of the art“-The- rapie hinzuweisen. Die Informationen zur Substitutionstherapie auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein sind überarbeitet worden. Die Kommissionsmitglieder haben Beiträge zum Thema im Rheinischen Ärzte- blatt veröffentlicht, um die Substitutionsversorgung von Opioidabhängigen in Nordrhein zu unterstützen. Interventionsprogramm für abhängigkeitskranke Ärztinnen und Ärzte Die Ärztekammer Nordrhein setzt sich für eine hochstehende und sichere Patientenversorgung ein. Es ist ihre Pf licht, Patienten- und Ärztewohl gleichermaßen zu fördern. Ist das Patientenwohl durch eine Erkrankung der Ärztin oder des Arztes gefährdet, so ist es Aufgabe der Ärztekammer, den Betroffenen Hilfe anzubieten. Bei Suchterkrankungen stehen Ärztinnen und Ärzte oft vor dem Problem, angemessene Unterstüt- zung und anonyme Hilfe zu erhalten. Aus diesem Grund hat die Ärztekammer Nordrhein das Interven- tionsprogramm für abhängigkeitskranke Ärztin- nen und Ärzte ins Leben gerufen. Das im Jahr 2019 überarbeitete Programm wurde mit den zuständigen Approbationsbehörden der Be- zirksregierungen Düsseldorf und Köln abgestimmt und dem Ausschuss „Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik“ der ÄkNo sowie der Bera- tungskommission zur substitutionsgestützten Be- handlung Opioidabhängiger vorgestellt. Substitutionstherapie Hotline der Beratungs- kommission: 0211 4302-2213 Ethikkomitee Ärztinnen und Ärzte, die mit dem Gründungsausschuss in Kontakt treten möchten, wenden sich bitte an: Geschäftsstelle Stefan Kleinstück Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 4302-2208 E-Mail: ethikberatung@aekno.de Im Internet ist das Komitee zu finden unter www.aekno.de/ medizinethische-beratung

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