Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

www.aekno.de Jahresbericht 2022

Jahresbericht 2022 vorgelegt vom Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke www.aekno.de Ärztekammer Nordrhein

Impressum: Ärztekammer Nordrhein Stabsstelle Kommunikation Sabine Schindler-Marlow Heike Korzilius Jürgen Brenn Jocelyne Naujoks Karola Janke-Hoppe Marc Strohm Martin Bornemeier Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 4302-2010, -2011, 2013 E-Mail: Pressestelle@aekno.de Internet: www.aekno.de Satz: Tina Ennen Titel: upixa/stock.adobe.com, nothingbutpixel/stock.adobe.com, SDI Produktions/istockphoto.com, Tomwang 112/ istockphoto.com, AquaColor/istockphoto.com, picture alliance/Westend 61/Mareen Fischinger Innenteil: Jochen Rolfes S. 5, 13, 16–18, 24, 25, 30, 44, 46, 48, 56, 92, 94, 98, 110, 112, Jürgen Brenn S. 7–10, 54, 114, R. Müller, UKB S. 13, picture alliance/dpa/Ole Spata S. 23, Till Erdmenger S. 28, 41, 96, 109, trnovis GmbH S. 31, nothingbutpixel/stock.adobe.com S. 32, Coloures-Pic/istockphoto.com S. 33, AquaColor/istockphoto.com S. 35, Sabine Schindler-Marlow S. 37, 52, 68, Andreas Köhring S. 39, Dr. Ulrike Schaeben S. 39, Tina Ennen S. 53, SDI Produktions/istockphoto.com S. 57, Kzenon/Fotolia.com S. 62, Coprid/stock.adobe.com S. 70, Mev Verlag S. 77, Ansgar Maria van Treeck S. 113

Jahresbericht 2022 | 3 Inhalt Vorwort 5 Leitbild/Aufgaben 7 Der Vorstand 13 Die Kammerversammlung 14 Gesundheits- und Sozialpolitik 29 Krankenhausplanung 30 Landesgesundheitskonferenz und Kommunale Gesundheitskonferenzen 32 Gesundheitsämter 33 Klimaneutrale Kammer 35 Beratungstag 36 127. Deutscher Ärztetag 37 Kreisstellen in Nordrhein 38 Gebührenordnung für Ärzte 40 Patientenberatung 42 Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein 44 Kommunikation 47 Presse-und Öffentlichkeitsarbeit 48 Rheinisches Ärzteblatt und 49 Soziale Medien Internetauftritt 51 Gesund macht Schule 52 Medizinische Grundsatzfragen 55 Weiterbildung 56 Ausbildung zur oder zum 62 Medizinischen Fachangestellten Ärztliche Qualitätssicherung 66 Gutachten- und Sachverständigenwesen 70 „Unternehmermodell-Arztpraxen“ 71 Elektronische Kommunikation und 72 Digitalisierung Positionen, Ausschüsse, Netzwerke 77 Ethik-Kommission 83 Ständige Kommission In-Vitro- 85 Fertilisation/Embryotransfer Präimplantationsdiagnostik-Kommission 86 Kommission Transplantationsmedizin 87 Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie 89 und Nuklearmedizin Einrichtungen im gemeinsamen Verantwortungs- bereich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein 92 Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) 94 Rechtsabteilung 97 Rechtsberatung und Berufsaufsicht 98 Allgemeine Verwaltung und Kaufmännische Geschäftsführung 111 Moderne Selbstverwaltung 112 Anhang 115 Mitgliederstatistik 116 Fraktionen der Kammerversammlung 120 Mitglieder des Vorstandes 121 Finanzausschuss 121 Gremien des Vorstandes 121 Delegierte der Ärztekammer Nordrhein zum 126. Deutschen Ärztetag 126 Gremien der Bundesärztekammer 127 Träger der Johannes-Weyer-Medaille 128 Treuedienst-Ehrenzeichen der nordrheinischen Ärzteschaft 129 Preisträger Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft 130 Träger der Ernst-von-Bergmann-Plakette 132 Träger der Paracelsus-Medaille 133 Präsidenten und Vizepräsidenten 134 der Ärztekammer Nordrhein seit 1945 Satzung der Ärztekammer Nordrhein 135 Organisation der Ärztekammer Nordrhein 139 Organisation Hauptstelle 140 Organisation Servicezentren 144 Ärztekammer Nordrhein

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 5 Vorwort Gemeinsam aus der Krise Dieser Bericht über die Arbeit unserer Kammer umfasst in erster Linie die Zeit von Mitte 2021 bis zum Sommer 2022. Wieder liegt ein bewegtes Jahr hinter uns. Neben der Coronapandemie hat uns vor allem der Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine mit seinen internationalen Auswirkungen beschäftigt. Unter demEindruck der Kriegshandlungen und des unglaublichen Leids, das dieser Krieg über Nacht für die Ukrainerinnen und Ukrainer gebracht hat, hat die Nordrheinische Ärzteschaft sowohl durch eine große gemeinsame Spendenaktion mit der Hilfsorganisation action medeor als auch in vielen Vor-Ort-Projekten ihre Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung zum Ausdruck gebracht. Für dieses Engagement der letzten Monate danke ich Ihnen allen sehr. Die COVID-19-Pandemie geht ins dritte Jahr und unsere Gesellschaft sucht einen Weg, mit dem Virus zu leben. Aber ein neuer Umgang mit COVID-19 bedeutet nicht, dass die Pandemie vorbei ist. Gerade erst baut sich eine neue Herbstwelle auf und noch immer müssen schwer an Corona Erkrankte stationär in den Krankenhäusern behandelt werden, noch immer sterben in unserem Land täglich mehr als hundert Menschen an COVID-19, und für Post-Covid haben wir noch keine ursächlichen Therapien. In den Praxen haben wir alle Hände voll zu tun, um die immer komplexer werdende Impfberatung neben den imHerbst zunehmenden Erkältungswellen zu stemmen. Auch die Personalsituation in Praxen und Kliniken bleibt durch Krankenstände, Quarantänezeiten und Personalmangel angespannt. Für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Medizinische Fachangestellte wächst die Belastung gerade wieder besorgniserregend an. In unserer Kammer haben wir uns auf mehreren Veranstaltungen mit den Themen Ärztegesundheit, Traumatisierungen im Arztberuf und Resilienz im Beruf befasst und ein Hilfsangebot zur Krisenintervention bei Ärztin- nen und Ärzten geschaffen. Denn angesichts des schon bestehenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen müssen wir alles Erdenkliche dafür tun, die Kolleginnen und Kollegen bei der Bewältigung ihrer Arbeit in Klinik und Praxis zu unterstützen und sie imArztberuf zu halten. Unsere Selbstverwaltung will hier einen Beitrag leisten. In NRW haben wir 2022 die Krankenhausplanung auf eine neue Grundlage gestellt. Unter Mitwirkung der Kammern ist ein Krankenhausrahmenplan entstanden, nach dem in NRWkünftig statt Betten verstärkt Leistungen geplant werden. Auf diese Weise sollen sowohl die flächendeckende Erreichbarkeit der Krankenhäuser als auch die notwendige Bildung spezialisierter Zentren gewährleistet werden, ohne dass Überkapazitäten uns in einen ruinö- sen kommerziellen Wettbewerb treiben. Der neue Plan ist unter Einbeziehung aller Akteure entstanden, auch der Ärztekammern und der Fachgesellschaften. Das ist besonders bemerkenswert. Vielleicht kann diese Form der partizipativen Entwicklung von Reformen auch einmal als Blaupause für Bundesreformen dienen. Denn eines muss uns angesichts von Corona-, Energie- und Klimakrise klar sein: Aufgrund der im- mer enger werdenden finanziellen Spielräume für Reformen und der gigan- tischen Herausforderungen, die vor uns liegen, werden nachhaltige Struktur- entwicklungen nur gelingen, wenn wir uns gemeinsam auf den Weg machen. Rudolf Henke Präsident der Ärztekammer Nordrhein

Ärztekammer Nordrhein 6 | Jahresbericht 2022 Die Ärztekammer Nordrhein – eine moderne Selbstverwaltung Die Ärztekammer Nordrhein ist die beruf liche Vertretung der rund 68.000 Ärztinnen und Ärzte im Landesteil Nordrhein (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf mit insgesamt rund 9,7 Mil- lionen Einwohnern). Zugleich nimmt sie in Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben wahr und erfüllt weisungsgebunden staatliche Aufgaben. Die Ärztekammer Nordrhein ist die drittgrößte der insgesamt 17 Ärztekammern in Deutschland. Im Jahr 2021 beschäftigte sie 265 Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter, davon waren 227 in der Haupt- stelle und 38 in den Untergliederungen tätig. Darüber hinaus absolvieren sechs junge Frauen zurzeit eine Ausbildung zur Kauffrau für Büro- management. Gemeinsam stark für Ihre Belange Daneben engagieren sich rund 2.000 ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte in den Ausschüssen und Kommissionen, in den regionalen Strukturen vor Ort, bei den Facharztprüfungen oder als Experten bei der Gutachterkommission. Sie alle stehen für eine lebendige und moderne Selbstverwaltung in Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein. Leitbild Am 8. November 2017 hat der Vorstand das Leit- bild der Ärztekammer Nordrhein verabschiedet. Es ist in Kooperation von Ehrenamt und Hauptamt in Workshops entstanden. Das Leitbild informiert über das Selbstverständnis und umreißt die Aufgaben, die gemeinsam von Haupt- und Ehren- amt in der Kammer bewältigt werden.

q Wir sind die gemeinwohlorientierte berufliche Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein. Wir sind die demokratisch legitimierte, berufliche Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte im Landesteil Nordrhein. Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und arbeiten auf gesetzlicher Grundlage. Wir stehen für das Selbstverständnis des ärztlichen Berufes: Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Der ärztliche Beruf ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Dies ist die Grundlage für ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis und eine gute ärztliche Patientenversorgung in Zusammenarbeit mit den anderen akademischen Heil- berufen und den Gesundheitsfachberufen. q Wir engagieren uns für eine hochwertige ärztliche Patientenversorgung. Wir setzen uns für ein Gesundheitswesen ein, das die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt. Wir engagieren uns für eine an hohen fachlichen und ethischen Maßstäben orientierte ärztliche Patientenversorgung. Dazu sind angemessene Rahmenbedingungen erforderlich. Wir wollen das Arzt-Patienten-Verhältnis schützen und stärken. Eine funktionierende ArztPatienten-Kommunikation und der gemeinsame Entscheidungsprozess sind aus unserer Sicht wesentlich für gelingende Behandlungsverläufe. Grundlage dafür sind Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Patientinnen und Patienten. Maßstab für die Entscheidungen in der Patientenbehandlung sind die medizinische Indikation sowie die Perspektive des Patienten. Dieses Leitbild informiert über unser Selbstverständnis und beschreibt unsere Arbeitsweise. Es ist eine Orientierung für die ehrenamtlich Tätigen wie für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. LEITBILD | 1 Stand: 01/2018 Leitbild der Ärztekammer Nordrhein q Fortsetzung Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 7

q Unsere Arbeit beruht auf dem ehrenamtlichen Engagement von Ärztinnen und Ärzten. Die ärztliche Selbstverwaltung wird vom Engagement der Ärztinnen und Ärzte getragen. Die große Zahl der in der Kammer ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzte repräsentiert das breite Spektrum ärztlicher Tätigkeit in Nordrhein. So werden die unterschiedlichen Perspektiven in die Vertretung der gesamten Ärzteschaft integriert. Die gemeinsame Arbeit an sachorientierten Lösungen und der gegenseitige Respekt sind uns wichtig. Die regionalen Strukturen der Kammer sorgen für Basisnähe und geben der Kammer ein Gesicht vor Ort. Wir legen Wert auf eine gute Kooperation mit allen Partnern im Gesundheitswesen. q Wir arbeiten serviceorientiert, effizient und transparent. Für den Erfolg unserer Arbeit ist ein von Vertrauen und Respekt geprägtes Zusammenwirken aller ehrenamtlich Tätigen und hauptamtlichen Mitarbeiter von großer Bedeutung. Gemein- sam stehen wir für die Kammer als moderne Organisation, die den Kammerangehörigen sowie ratsuchenden Patienten serviceorientiert, effizient und transparent begegnet. Neutralität, Objektivität und der unbedingte Schutz vertraulicher Daten sind wesentliche Prinzipien unserer Arbeit. Bei der Erfüllung unserer Aufgaben orientieren wir uns an hohen fachlichen und ethischen Standards. Wir pflegen eine Kultur des Vertrauens, die auf gegenseitige Wertschätzung, offene Kommuni- kation, ressort- und bereichsübergreifende Kooperation und einen lösungsorientierten Um- gang mit Problemen setzt. Als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb fördern wir unsere Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter durch regelmäßige Fortbildungen sowie individuelle Aus- und Weiterbildung. q Wir gehen sorgsam mit den uns anvertrauten Mitteln um. Die Kammer finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder und Gebühren für erbrachte Leistungen. Sie arbeitet unabhängig von Steuermitteln. Wir gehen sorgsam, verlässlich, transparent und nachhaltig mit den uns anvertrauten Mitteln um. Leitbild der Ärztekammer Nordrhein LEITBILD | 2 Stand: 01/2018 Ärztekammer Nordrhein 8 | Jahresbericht 2022

Zu unseren Aufgaben gehören: q die Gewährleistung der hohen fachlichen Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten durch eine strukturierte und qualitätsgesicherte Weiterbildung nach den Maßstäben der aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und didaktischen Erkenntnisse. Wir unterstützen Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung und die zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte durch Beratung und Schulung sowie durch die Förderung von Kooperationen. q der Erhalt und die kontinuierliche Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten durch Vorgaben und Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung, durch die Anerkennung geeigneter Fortbildungsmaßnahmen und durch ein hochwertiges, eigenes Fortbildungsangebot. q die Konkretisierung der ethischen Standards und des daraus folgenden beruflichen Verhaltens in der Berufsordnung. Wir unterstützen Ärztinnen und Ärzte durch Information und Beratung bei der Umsetzung der Berufsordnung. Wir nehmen Ärztinnen und Ärzte gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz. Berufsunwürdiges Verhalten sanktionieren wir konsequent. Beschwerden bearbeiten wir nach den Grundsätzen von Neutralität und Objektivität. q die gemeinwohlorientierte Vertretung der Ärzteschaft gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Wir engagieren uns für geeignete Rahmenbedingungen, die es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, ihre Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Deshalb verteidigen wir die Freiberuflichkeit aller Ärztinnen und Ärzte als Wesenskern einer patientenorientierten Berufsausübung. Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein Ärztliche Selbstverwaltung bedeutet: Der Berufsstand nimmt öffentliche Aufgaben wahr, die er fachlich besser einschätzen und deshalb sachgerechter regeln kann, als der Staat dies könnte. Diesem Anspruch stellen wir uns bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben. q Fortsetzung LEITBILD | 3 Stand: 01/2018 Ärztekammer Nordrhein Zu unseren Aufgaben gehören: q die Gewährleistung der hohen fachlichen Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten durch eine strukturierte und qualitätsgesicherte eiterbildung nach den Maßstäben der aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und didaktischen Erkenntnisse. ir unterstützen Ärztinnen und Ärzte in der eiterbildung und die zur eiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte durch Beratung und Schulung sowie durch die Förderung von Kooperationen. q der Erhalt und die kontinuierliche eiterentwicklung der beruflichen Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten durch Vorgaben und Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung, durch die Anerkennung geeigneter Fortbildungsmaßnahmen und durch ein hochwertiges, eigenes Fortbildungsangebot. q die Konkretisierung der ethischen Standards und des daraus folgenden beruflichen Verhaltens in der Berufsordnung. ir unterstützen Ärztinnen und Ärzte durch Information und Beratung bei der Umsetzung der Berufsordnung. ir nehmen Ärztinnen und Ärzte gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz. Berufsunwürdiges Verhalten sanktionieren wir konsequent. Beschwerden bearbeiten wir nach den Grundsätzen von Neutralität und Objektivität. q die gemeinwohlorientierte Vertretung der Ärzteschaft gegenüber Politik und Öffentlichkeit. ir engagieren uns für geeignete Rahmenbedingungen, die es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, ihre Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Deshalb verteidigen wir die Freiberuflichkeit aller Ärztinnen und Ärzte als esenskern einer patientenorientierten Berufsausübung. Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein Ärztliche Selbstverwaltung bedeutet: Der Berufsstand nimmt öffentliche Aufgaben wahr, die er fachlich besser einschätzen und deshalb sachgerechter regeln kann, als der Staat dies könnte. Diesem Anspruch stellen wir uns bei der ahrnehmung unserer Aufgaben. q Fortsetzung LEITBILD | 3 Stand: 01/2018 Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 9

q die Beratung von Regierung, Parlament und Behörden mit Blick auf die gesundheitliche Versorgung und die Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wir wirken auf die nachhaltige, flächendeckende Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung sowie gute Krankenhausstrukturen hin. Wir sind unmittelbar an der Krankenhausplanung beteiligt. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein stellen wir den ärztlichen Notdienst in den sprechstundenfreien Zeiten sicher und engagieren uns für Verbesserungen in der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. q die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Wir betreiben die Geschäftsstelle für die einrichtungsübergreifende stationäre Qualitätssicherung sowie die ärztliche Stelle Radiologie und Strahlenschutz. Wir engagieren uns durch Zertifizierungen und andere Initiativen für eine sinnvolle, möglichst bürokratiearme und fachlich geprägte Qualitätssicherung als Ausdruck des ärztlichen Selbstverständnisses. q die Prüfung medizinischer Forschungsvorhaben nach der Berufsordnung sowie die Bewertung klinischer Prüfungen nach bundesgesetzlichen Vorgaben durch unsere zuständige Ethik-Kommission. Sie sichert die Einhaltung wissenschaftlich anerkannter Verfahren und ethischer Standards. q die Information und Beratung sowie die Schlichtung bei Streitigkeiten für Ärztinnen und Ärzte wie für Patientinnen und Patienten. q die objektive Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen durch die unabhängige Gutachterkommission. q die Förderung der Prävention. Die Ärztekammer Nordrhein engagiert sich in Kooperation mit anderen Institutionen des Gesundheitswesens für den Ausbau einer qualitätsgesicherten Prävention. q das Aus- und Fortbildungswesen der Medizinischen Fachangestellten. Die Kammer übernimmt die dezentrale Verwaltung der dualen Ausbildung, betreut Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder, vermittelt bei Unregelmäßigkeiten im Arbeitsalltag und fördert das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten. q eine moderne Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Kammer ist gegenüber Mitgliedern, Medien sowie Bürgerinnen und Bürgern offen und transparent. q das Versorgungswerk. Mit der Nordrheinischen Ärzteversorgung sorgen wir für eine verlässliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte, die ohne staatliche Zuschüsse auskommt. LEITBILD | 4 Stand: 01/2018 Ärztekammer Nordrhein Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein 10 | Jahresbericht 2022

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 11 Selbstverwaltung – ein Privileg Ehrenamtliches Engagement ist ein Grund- pfeiler unseres freiheitlichen, demokratischen und solidarischen Gemeinwesens. Das gilt auch für die Ärztinnen und Ärzte im Rheinland. Ihnen hat der Gesetzgeber mit der Institution der Ärztekammer das Privileg gegeben, ihre professionellen und ethischen Angelegenheiten als Freiberuf ler in Selbstverwaltung gestalten zu können. Sie tun dies in dem Bestreben, ihren Patientinnen und Patienten eine hochstehende Behandlung und Begleitung zu ermöglichen und die Bedingungen ärztlicher Tätigkeit so weit wie möglich selbst gestalten zu können. Aus ärztlich-ethischer Sicht begleitet die Kammer den öffentlichen Diskurs über Grenzthemen der Medizin und prägt mit ihrem Sachverstand gesundheits- und sozialpolitische Gesetzgebung. Ehrenamt macht Freude Damit die im Leitbild beschriebenen Aufgaben im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung bestmöglich umgesetzt werden können, engagieren sich imRheinland rund 2.000 Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Nordrhein. Mehr als 300 Ärztinnen und Ärzte arbeiten ehrenamtlich in den Gremien der Kammer, zum Beispiel in der Kammerversammlung, dem Vorstand, in den Kreis- und Bezirksstellen und den Ausschüssen. Weit mehr Ärztinnen und Ärzte stellen sich als Prüfer, in den Kommissionen und in einzelnen Projekten der Kammer zur Verfügung. Sie alle stehen mit ihrem persönlichen Einsatz für eine moderne und serviceorientierte Selbstverwaltung. Ärztinnen und Ärzte, die ehrenamtlich tätig sind, wissen sich in Gesellschaft von Menschen, die für andere eintreten. Sie empfinden Freude an der Umsetzung neuer Projekte, an der Gestaltung neuer Versorgungsstrukturen oder an dem gemeinsamen berufspolitischen Austausch. Dieser Jahresbericht fasst die Ergebnisse dieser Arbeit, die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Hauptamt entstanden sind, zusammen. Die Grafik gibt beispielhaft einen Überblick über das vielfältige ehren- amtliche Engagement der Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein, das häufig berufsbegleitend in Abendstunden und an Wochenenden erbracht wird. Ehrenamt in der Ärztekammer Nordrhein Rund 68.000 Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein, davon ehrenamtlich tätige Kolleginnen und Kollegen, beispielhaft: • 300 in den Gremien der Ärztekammer Nordrhein (Kammerversammlung, Kreis- u. Bezirksstellen, Ausschüsse und Kommissionen) • 900 Prüferinnen und Prüfer/Vorsitzende für Facharztprüfungen • 50 Prüferinnen und Prüfer für Fachsprachprüfungen • 165 Prüferinnen und Prüfer für die praktische Prüfung der Medizinischen Fachangestellten • 30 Ausbildungsbeauftragte für MFA in den Kreis- und Bezirksstellen • 110 für den Tätigkeitsbereich der Ärztlichen Stelle (Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin) • 110 in der Gutachterkommission • 50 in der Ethik-Kommission • 180 als Patenärztinnen und Patenärzte bei Gesund macht Schule

Ärztliche Ethik Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Ärztliche Aufgabe ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken. Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit dieser Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen. Ärztinnen und Ärzte sind verpf lichtet, sich über die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften unterrichtet zu halten. (aus der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte)

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 13 Weitere Informationen unter www.aekno.de/Vorstand Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein Präsident Rudolf Henke, Aachen Vizepräsident Bernd Zimmer, Wuppertal Christa Bartels, Düren Dr. Lydia Berendes, Krefeld Dr. Anja MitrengaTheusinger, M. Sc., Leverkusen Dr. Stefan Schröter, Essen Barbara vom Stein, Leichlingen Prof. Dr. Bernd Bertram, Aachen Dr. Oliver Funken, Rheinbach Dr. Sven Dreyer, Düsseldorf Melissa CamarY Romero, Eschweiler Dr. Thorsten Hornung, Bonn Dr. Christiane Groß, M. A., Wuppertal Prof. Dr. Hansjörg Heep, Essen Dr. Arndt Berson, MHBA, Kempen Dr. Joachim Wichmann, M.B.A., Krefeld Steffen Veen, Essen Eleonore Zergiebel, Düren

14 | Jahresbericht 2022 Das Parlament der Ärzte Alle fünf Jahre wählen die Ärztinnen und Ärzte im Landesteil Nordrhein die 121 Mitglieder der Kammerversammlung. Die Kammerversammlung ist das höchste Gremium der Ärztekammer, eine Art Parlament der rund 68.000 rheinischen Ärztinnen und Ärzte. Es wählt für eine Amtszeit von ebenfalls fünf Jahren den Vorstand, der die Geschäfte der Ärztekammer führt. Dem Vorstand der Ärztekammer Nordrhein gehören der Präsident, der Vizepräsident und 16 Beisitzer an. Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung

Jahresbericht 2008 | 15 Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Kammerversammlung 121 Delegierte vertreten rund 68.000 Ärztinnen und Ärzte aus den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein 27 Kreisstellen in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf Kommissionen, Ständige Ausschüsse und Ad-hoc-Ausschüsse Wahlperiode 2019–2024 I. Finanzausschuss (gewählt von der Kammerversammlung) Wahlperiode 2019–2024 II. Kommissionen Weiterbildungskommission Krankenhauskommission Beratungskommission zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger Redaktionsausschuss Rheinisches Ärzteblatt (Internetauftritt) Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation/ Embryotransfer nach der Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion gemäß § 13 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte III. Ständige Ausschüsse Ärztlicher Notdienst Ärztliche Weiterbildung Ärztliche Vergütungsfragen (GOÄ) Berufsordnung, Allgemeine Rechtsfragen und Europa Öffentliches Gesundheitswesen Prävention und Gesundheitsförderung Qualitätssicherung IV. Ad-hoc-Ausschüsse Ärztegesundheit Arzneimittelverordnung und -therapiesicherheit Ausbildung zum Arzt/Hochschulen und medizinische Fakultäten Bild des Arztes in der Öffentlichkeit Deutscher Ärztetag 2023 in Essen E-Health und KI Infektionskrankheiten und -risiken Junge Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Arbeitsbedingungen Kammer 2025 Kammer IT Klimawandel und Gesundheit Kooperation der Gesundheitsfachberufe und der Versorgungssektoren Mutterschutz Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik Rettungsdienst Strukturen ärztlicher Versorgung Nordrheinische Ärzteversorgung Aufsichtsausschuss Verwaltungsausschuss Geschäftsführung Geschäftsbereich I • Versicherungsbetrieb • Recht • Personal Geschäftsbereich II • Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Hypotheken) Geschäftsbereich III • Finanz- u. Rechnungswesen • EDV • Risikomanagement Übergreifende Funktionen • Compliance • Interne Revision (extern) Einrichtungen im gemeinsamen Verant- wortungsbereich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Vorstand Fortbildungsausschuss Geschäftsführung Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) Vorstand Gemeinsamer Ausschuss Geschäftsführung Geschäftsstelle DeQS NRW Ärztliche Stelle nach § 128 Strahlenschutz- verordnung • Radiologie • Strahlentherapie • Nuklearmedizin Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Ethik-Kommission nach § 7 HeilBerG Geschäftsstelle Präimplantations- diagnostik-Kommission nach § 5 PIDG NRW Kommission Transplantationsmedizin Schlichtungsausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG Berufsbildungsausschuss Med. Fachangestellte Gründungsausschuss Ethikkomitee zu medizin- und berufsethischen Fragestellungen Ärztliches Hilfswerk Geschäftsführung • Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik • Medizinische Grundsatzfragen, Weiterbildung, Fortbildung • Juristische Angelegenheiten • Allgemeine Verwaltung und kaufmännische Geschäftsführung • Stabsstelle Kommunikation Vorstand Präsident, Vizepräsident und 16 Beisitzer

16 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung „Die Situation ist einmal mehr sehr kritisch“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, gleich zu Beginn der Kammerversammlung in seinem Bericht zur Lage. Die vierte Coronawelle treffe Deutschland heftig, wie auch andere europäische Länder, in denen die Impfquote hinter den erhofften Zielen zurückgeblieben sei. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums lag die Quote der vollständig geimpften Personen im November bundesweit über alle Altersgruppen hinweg bei 67,4 Prozent, in Nordrhein-Westfalen (NRW) bei 70,9. In der Altersgruppe ab 60 Jahre waren 85,6 Prozent der Menschen vollständig geimpft (NRW: 88,5 Prozent). Die Kammerversammlung richtete deshalb einen eindringlichen Appell an die Bürgerinnen und Bürger im Rheinland, alle empfohlenen Impfungen gegen COVID-19 so zeitnah wie möglich wahrzunehmen. Nur die konsequente Durchimpfung einschließlich gebotener Boosterimpfungen könne die aktuell exponentielle Verbreitung der Erkrankung bremsen und eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindern, heißt es in einem Beschluss, dem die Kammerversammlung mit großer Mehrheit zustimmte. Kammerpräsident Henke warnte, mit steigender Inzidenz stiegen linear, wenn auch mit einem anderen Faktor als vor der Verfügbarkeit von Impfungen, nicht nur die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivstationen. Es steige auch die Zahl der Todesopfer. Er bezeichnete es als schockierend, dass die Uniklinik Düsseldorf Anfang November wegen erschöpfter Kapazitäten die stationäre Aufnahme von Intensivpatienten stoppen musste. Auch aus anderen Bundesländern wie Bayern oder Sachsen werde berichtet, dass die Intensivbetten wieder knapp würden, unter anderem weil es an Pf legepersonal fehle. „Das trifft dann nicht nur Coronapatienten, das trifft Patientinnen und Pa- tienten mit anderen schweren Erkrankungen genauso“, erklärte Henke. Ärztinnen und Ärzte sowie das Pf legepersonal auf den Intensivstationen arbeiteten seit knapp zwei Jahren im Dauerstress. „Ich glaube, wir können uns alle ausmalen, dass die Abwanderungstendenzen gerade in der so wichtigen Intensivpf lege weiter steigen werden, wenn wir nicht als Gesellschaft glaubhaft alles dafür tun, für Entlastung zu sorgen“, sagte der Kammerpräsident. Nach seiner Auffassung ist es wichtig, dass sich Ärztinnen und Ärzte weiter um diejenigen bemühen, die etwa aus Angst den Schritt zur Impfung nicht wagen. „Nicht drohen, sondern überzeugen sollte das Motto sein“, so Henke. Ein Positivbeispiel sei hier die Initiative der Universität Düsseldorf und der Kreisstelle Düsseldorf der Kassenärztlichen Vereinigung, die eine Spezialsprechstunde für Allergiker anbieten, die sich aus Sorge vor schweren Impfreaktionen nicht impfen lassen wollen, aber generell nicht impfunwillig sind. Das Sprechstundenangebot der Uniklinik, das neben der Beratung auch eine AllergieDiagnostik umfasse, räume hier Sorgen aus und schaffe nötiges Vertrauen. Eindringlicher Appell zum Impfen Im Spätherbst 2021 verzeichnete die 7-Tage-Inzidenz der Coronainfektionen Höchstwerte. Angesichts dieser Entwicklung wendete sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 13. November mit einem eindringlichen Appell an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Neben der Pandemie prägten aber auch allgemeine gesundheitspolitische Themen die Debatte, darunter die Krankenhausreform und die Digitalisierung. Nach zwei reinen OnlineSitzungen im November 2020 und im März 2021 tagte die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 13. November 2021 zum ersten Mal wieder in Präsenz.

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 17 Kammerversammlung GOÄ-Reform ist überfällig Neben der Coronapandemie standen bei der Kammerversammlung aber auch allgemeine gesundheitspolitische Themen auf der Tagesordnung. Mit Blick auf die möglichen Ampelkoalitionäre in Berlin, sagte Henke, er sei erleichtert, dass diese ausdrücklich keine Einheitsversicherung anstrebten, sondern am dualen System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung festhielten. Die logische Konsequenz daraus sei, dass jetzt auch endlich eine Novelle der völlig veralteten Gebührenordnung für Ärzte folgen müsse. „Wir können eine Fortschrei- bung der unendlichen Geschichte von Verschiebungen dieser mehr als fälligen Reform nicht hinnehmen“, betonte Henke. „Die GOÄ gehört in den Koalitionsvertrag.“ Er erneuerte zudem die Forderung an die Politik, ein Gesamtkonzept für die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) vorzulegen. Der Pakt für den ÖGD aus dem Herbst 2020, der in einem Zeitraum von sechs Jahren vier Milliarden Euro zusätzlich unter anderem für Personal und Digitalisierung vorsieht, müsse endlich mit Leben gefüllt werden. Dazu brauche es auch eine tarif lich gesicherte, arztspezifische Vergütung aller im ÖGD tätigen Ärztinnen und Ärzte. „Wer die nicht abschließt, boykottiert den Pakt“, so Henke. Der Kammerpräsident begrüßte es, dass sich die angehenden Koalitionäre von SPD, FDP und Grünen in ihrem Sondierungspapier dafür ausgesprochen hätten, das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen weiterzuentwickeln und in einigen Bereichen wie der Geburtshilfe und der Notfallversorgung anzupassen. In diese Richtungen gingen auch die Beschlüsse der 94. Gesundheitsministerkonferenz der Länder Anfang November. Dort hatten die Minister ihre Forderung bekräftigt, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen und das DRG-System unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten der Kliniken grundlegend zu überarbeiten. „Das geht in die richtige Richtung“, sagte Henke jetzt in Düsseldorf. Die hundertprozentige Finanzierung der Betriebskosten über Fallpauschalen habe zu inakzeptablen Verwerfungen geführt. In NRW ist eine Reform der Krankenhauslandschaft bereits angestoßen worden. Der dazu vorliegende Gesetzentwurf bedeute nicht mehr und nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Krankenhausplanung, sagte Henke. Statt Betten sollten zukünftig tatsächliche Leistungen als maßgebliche Planungsgröße dienen. Ziel sei es, die Versorgung kleinteiliger zu steuern, Überkapazitäten in den Ballungsgebieten abzubauen und gleichzeitig die f lächendeckende Grundversorgung auf dem Land zu erhalten. Wenn das gelinge, könne die Reform in NRW zu einer Blaupause auch für andere Länder werden, meinte Henke und betonte, dass die beiden Ärztekammern des Landes grundsätzlich hinter den Plänen stünden. Die Kammerversammlung präzisierte in einem Beschluss noch einmal ihre Anforderungen an die Reform. Damit die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten erhalten bleibe, müsse sich die Krankenhausplanung am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren und gewährleisten, dass für die Versorgung notwendige Krankenhäuser auch angemessen finanziert würden. Sie dürften nicht in wirtschaftliche Schief lage geraten, weil sie beispielsweise keine lukrativen Spezialoperationen anböten. Da komplexe medizinische Leistungen in Zukunft überwiegend in spezialisierten Zentren erbracht werden sollten, muss nach Ansicht der Kammerversammlung auch die Weiterbildung angepasst werden. Damit angehende Fachärztinnen und Fachärzte die gesamte Breite ihres Faches erlernen könnten, müssten Weiterbildungsverbünde von Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen und Praxen geschaffen werden. „Wenn Intensivbetten knapp werden, trifft das nicht nur Coronapatienten. Das trifft Patienten mit anderen schweren Erkrankungen genauso.“ Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein

18 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Eine weitere Baustelle, die die angehenden Ampelkoalitionäre in Berlin ihrem Sondierungspapier zufolge angehen wollen, ist die überbordende Bürokratie im Gesundheitswesen. Es greife allerdings zu kurz, wenn die Politik dabei nur die Pf lege im Blick habe, kritisierte Kammerpräsident Henke: „Wir fordern, dass der Bürokratie- und Dokumentationsabbau in allen Gesundheitsberufen in Angriff genommen wird.“ Die Kernfrage laute: Wo nützten die Daten der Patientenversorgung und wo seien sie ein reines Kontrollinstrument und Ausdruck einer Misstrauenskultur der Krankenkassen. Dasselbe gelte für die Strukturen der Telematik-Infrastruktur. Hier müsse der Nutzen für die Versorgung im Mittelpunkt stehen. Obwohl der Kammerpräsident betonte, dass die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein sinnvollen Telematikanwendungen offen gegenüberstünden, zeig- te die Diskussion im Plenum, dass viele Kammermitglieder die fortschreitende Digitalisierung weiterhin äußerst kritisch begleiten. So bemängelte etwa Wieland Dietrich, Essen, die automatische Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an die Krankenkassen und den Arbeitgeber von Patientinnen und Patien- ten, ohne dass diese zuvor ihr Einverständnis erklärt hätten. Das schüre nicht nur Konf likte im Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern sei auch ein wesentlicher Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Patienten. Außerdem warnte Dietrich vor den Risiken vernetzter Systeme durch Cyberattacken. Bei einer Telematikinfrastuktur mit Millionen von Zugriffsberechtigten müsse man grundlegend die Frage stellen, wie ein solches System überhaupt geschützt werden könne. Kritisch setzte sich die Kammerversammlung insbesondere mit den sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) auseinander. Dr. Christiane Groß, Wuppertal, wies darauf hin, dass die Gesundheits-Apps aktuell basierend auf der Selbstauskunft der Hersteller vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen würden. „Das heißt, wenn ein Hersteller sagt, es ist ein Nutzen da und der Datenschutz ist gewährleistet, dann kommen die Apps probeweise auf den Markt“, sagte Groß. „Ich bin mir aber nicht sicher, ob alle Kolleginnen und Kollegen tatsächlich wissen, dass die DiGAs noch nicht endgültig genehmigt sind, sondern sich in einem großen Test befinden.“ Bedenklich sei auch, dass Patientinnen und Patienten die Gesundheits-Apps direkt bei den Krankenkassen anfordern könnten, wenn sie eine entsprechende Diagnose vorwiesen. „Wir wissen nicht, wie viele Apps runtergeladen werden und ob sie überhaupt genutzt werden“, sagte Groß. „Das ist ein Riesenproblem auch angesichts der Kosten von 400 Euro und mehr je App.“ Nur wenn die DiGAs in ärztlicher Verantwortung verschrieben würden und ihr Nutzen sorgfältig evaluiert würde, könnten sie eine sinnvolle Ergänzung in der Patientenversorgung sein. Suizidhilfe ist keine ärztliche Aufgabe Einen klarstellenden Beschluss fasste die Kammerversammlung zum ärztlich assistierten Suizid. Sie erklärte das Verbot in der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein für nicht anwendbar. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 des Strafgesetzbuches zum Beispiel durch Sterbehilfevereine für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen, erklärte das Verfassungsgericht. Der 124. Deutsche Ärztetag hatte in der Folge im Mai 2021 das berufsrechtliche Verbot des ärztlich assistierten Suizids aus § 16 der (Muster-)Berufsordnung gestrichen. In Nordrhein wollte man so weit noch nicht gehen, sondern vor einer Neufassung der hiesigen Berufsordnung mögliche gesetzliche Neuregelungen infolge des Urteils in der neuen Legislaturperiode abwarten. „Wir sollten in der ganzen Debatte allerdings nicht vergessen, dass die Mit- wirkung von Ärztinnen und Ärzten bei der Selbsttötung nach einem Beschluss des Deutschen Ärztetages im Mai nach wie vor keine ärztliche Aufgabe ist“, stellte Henke klar. Schließlich dankte der Kammerpräsident den Ärztinnen und Ärzten für ihre Solidarität mit den Opfern der Flutkatastrophe im Juli 2021. Die Spendenbereitschaft sei enorm gewesen. Dank eiBernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, leitete die Aussprache der Kammermitglieder und achtete auf die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Jahresbericht 2022 | 19 Neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen Die Kammerversammlung begrüßt die neue Krankenhausplanung in NordrheinWestfalen, die zukünftig leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientiert ausgerichtet ist. Die geplante, stetige Weiterentwicklung der Systematik zur neuen Krankenhausplanung ist notwendig, um auf unerwünschte strukturelle Auswirkungen auf die stationäre Versorgung frühzeitig reagieren zu können. Eine unmittelbare Einbeziehung des Landesausschusses für Krankenhausplanung und damit auch der beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen in diesen Prozess ist sachgerecht. Die konkreten regionalen Umsetzungen des neuen Krankenhausplans sind entscheidend, um die Zielsetzung der neuen Krankenhausplanung zu erreichen. Eine innovative, qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flächendeckende stationäre Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen muss in den Regionen sichergestellt werden. Aus Sicht der Kammerversammlung ist es dafür erforderlich, dass • die getroffene Bedarfsfestlegung auf tragfähigen regionalen Konzepten für die Versorgungsrealität aufbaut und dass der Erhalt der versorgungsrelevanten Strukturen im Sinne einer wohnortnahen Grundversorgung und einer sachgerechten regionalen Aufteilung der Spezialversorgung sichergestellt ist. • die Organisation der Weiterbildungsstätte nach Stand des medizinischen Fortschrittes auf die stärkere Spezialisierung angepasst wird. Weiterbildungsverbünde zwischen Krankenhäusern der Spezial- und Regelversorgung sowie dem ambulanten Sektor sind geeignet, dem ärztlichen Nachwuchs das geforderte breite Spektrum der Weiterbildung zu ermöglichen. • die wirtschaftliche Tragfähigkeit aller versorgungsrelevanten Krankenhäuser sichergestellt wird, um eine wirtschaftliche Schieflage dieser Häuser zu vermeiden. Eine Möglichkeit kann darin bestehen, dass sich regionale Krankenhäuser gemeinsam verpflichten, einen notwendigen, wirtschaftlich alleine nicht trag- fähigen Standort zu betreiben. Zugleich betont die Kammerversammlung: Die Basis für eine erfolgreiche neue Krankenhausplanung ist eine dauerhafte auskömmliche Investitionsmittelfinanzierung. Die Auswirkungen der neuen Planungs- und Bedarfssystematik auf das Versorgungsgeschehen gilt es kritisch und konstruktiv zu begleiten. Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung auf, den medizinisch-fachlichen Sachverstand der Ärztekammern auch bei der regionalen Umsetzung des neuen Krankenhausplans und ggf. bei notwendigen Nachjustierungen intensiv einzubeziehen. Positionspapier „Zukunftsforum Rettungsdienst NRW 2030“ Im Rettungsdienst sind viele Veränderungen eingeleitet worden, die eine kontinuierliche Fortentwicklung und Anpassung des Rettungsdienstes notwendig machen. Im November 2019 haben die Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Ärztekammer Nordrhein gemeinsam das „Zukunftsforum Rettungsdienst NRW 2030“ ins Leben gerufen, um die Frage zu erörtern, wie ein guter Rettungsdienst in zehn Jahren aussehen soll. Oberste Priorität war, eine optimale und zeitnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Zusammen mit Organisationen, die operativ im Rettungsdienst tätig sind, Vertreterinnen und Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärzt- lichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Krankenhausgesellschaft NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Landkreistag NRW konnte ein gemeinsames Positionspapier in intensiven Beratungen entwickelt und verabschiedet werden. Ein zentrales Ziel ist dabei die Verkürzung des therapiefreien Intervalls durch Tätigwerden von Ersthelfern. Die Ärztekammer Nordrhein möchte sich in den kommenden Jahren für die Umsetzung der Forderungen stark machen und sucht die Zusammenarbeit mit den Trägern, den Beteiligten im Rettungsdienst und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Hierzu wird: • die Ärztekammer Nordrhein das Ministerium für Schule und Bildung NRW kontaktieren mit der Aufforderung, die Vereinbarung des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 umzusetzen und Unterricht zum Thema „Wiederbelebung“ verpflichtend einzuführen. • die Ärztekammer Nordrhein den Landesfachbeirat für den Rettungsdienst auffordern, die Entwicklung und Etablierung von landesweiten Reanimationsschulungen der Bevölkerung auf verschiedenen Ebenen als stetigen Punkt auf die Agenda zu setzen. • die Ärztekammer Nordrhein die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern kontaktieren, um die Etablierung von betrieblichen Reanimationsschulungen zu erörtern und zu fördern. Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Kostenträger des Rettungsdienstes auf, die Umsetzung der Forderungen des Positionspapiers zu unterstützen, um die darin verabschiedeten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Rettungsdienstes voranzutreiben. Medizinstudium: weiterentwickelter Referentenentwurf des BMG „Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung“ – Nachbesserungen Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt grundsätzlich das Ziel des Referentenentwurfs zu einer „Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung“ vom 20.08.2021, eine qualitativ hochwertige und attraktive Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen auch in Zukunft zu gewährleisten und befürwortet, dass das Bundesministerium für Gesundheit verschiedene Anregungen der Kammer- versammlung in den aktuellen Entwurf übernommen hat. Entschließungen der Kammerversammlung nes Spendenaufrufs und einer großzügigen Spende der Landesärztekammer Sachsen habe die Ärzte- kammer Nordrhein einen Betrag in sechsstelliger Höhe an vom Hochwasser betroffene Ärztinnen und Ärzte auszahlen können. Die Kammer habe darüber hinaus eine Anlaufstelle geschaffen, die die Flutopfer auch in finanziellen Fragen der Wiederaufbauhilfe berate. „Neben Solidarität und Hilfe muss auch das Nachdenken über Ursachen und Konsequenzen stehen“, mahnte Henke. Es sei unbestritten, dass der Klimawandel Extremwetterereignisse begünstige. Um auch selbst einen Beitrag zum Erreichen der weltweiten Klimaziele zu leisten, hat die Kammerversammlung sich jetzt in Düsseldorf das Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden.

20 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Die Kammerversammlung fordert weiterhin vom BMG und vom Bundesrat bei der geplanten Neureglung der ärztlichen Ausbildung nachfolgende Punkte zu berücksichtigen: • Ausbildungsziele: · Freiberuflichkeit im Sinne der ärztlichen Unabhängigkeit in fachlichen Ent- scheidungen, frei von der Weisung fachfremder Dritter, soll verstärkt vermittelt werden. · Kenntnisse zu Schweigepflicht, Informations-, Aufklärungs- und Dokumenta- tionspflicht sowie der Einwilligung sollen aufgenommen werden. • Pflegepraktikum: Verkürzung des Zeitraumes des Pflegepraktikums auf 2 Monate unter Strukturierung des Praktikums zur Stärkung der Interprofessionalität im Studium. • Aufwandsentschädigung: Eine angemessene Aufwandsentschädigung, wie vom 122. Deutschen Ärztetag 2019 gefordert, ist für die erbrachte Arbeitsleistung im Praktischen Jahr zu implementieren. • Modellstudiengänge: Beibehaltung der vom Wissenschaftsrat als vorbildlich bezeichneten Modellstudiengänge, die eine frühe und intensive Verschränkung von Grundlagen und Klinik zum Ziel haben und ggf. deren Überführung als Regelform des Studiums. • Leistungsnachweise über Module vor dem Ersten und Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung: Bei den jeweiligen Modulabschlussprüfungen wird zwischen grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Fächern unterschieden. Die Leistungsnachweise sollen weitestgehend fächerübergreifend und nicht zusätzlich separat für die grundlagenwissenschaftlichen Fächer erfolgen, um eine tatsäch- liche Integration der Lerninhalte zu gewährleisten. • Praktisches Jahr: Der Referentenentwurf sieht vor, dass jedes Quartal zwölf Wochen dauert und in zwei Teilabschnitte von je sechs Wochen unterteilt werden kann. Eine größere Flexibilisierung der Teilabschnitte soll ermöglicht werden, insbesondere mit der Möglichkeit, bis zu 3 Teilabschnitte innerhalb eines Quartals zu wählen. Stärkung von Vorsorge und Prävention: Präventionsgesetz reformieren Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein begrüßt das im Ergebnispapier zu den Sondierungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte Ziel, Vorsorge und Prävention zum Leitprinzip in der Gesundheits- versorgung zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Ärztekammer Nordrhein eine Reform des Präventionsgesetzes von 2015. Zielführend sind • die strukturelle Einbeziehung der Akteure des Gesundheitswesens, der Wissenschaft und der Politik in die Präventionsgremien auf Bundes- und Landesebene, • die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, um diesen zu einem modernen Public-Health-Dienst weiterzuentwickeln, • die Prävention klimaassoziierter Krankheiten zu fördern und zu erforschen, • den Ausbau der Gesundheitsförderung an Schulen, um Gesundheits-, Bewegungs- und Ernährungskompetenz systematisch zu fördern, • die Stärkung der ärztlichen Primärprävention, indem präventive ärztliche Leistungen durch G-BA-Richtlinien inhaltlich weiter ausgestaltet und aufwandsgerecht vergütet werden. Impfappell der Ärzteschaft: Für einen konsequenten Infektionsschutz in der vierten Welle Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein ruft die Bürgerinnen und Bürger des Rheinlands auf, alle empfohlenen Impfungen gegen COVID-19 so zeitnah wie fachlich geboten wahrzunehmen. Konsequente Durchimpfung einschließlich gebotener Boosterimpfungen sind die wirksamsten Mittel gegen schwere Verläufe und Todesfälle in der vierten Welle der Coronapandemie und bremsen die aktuell exponentielle Verbreitung der Erkrankung. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Infektionsvermeidung wie Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Nutzung von Masken sowie Lüften auch in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten unverzichtbar. Auch in dieser Phase der Pandemie kann auf das Nutzen der Corona-Warn-App und auf konsequente Quarantäne-Maßnahmen nicht verzichtet werden. Eine ungebremste Durchseuchung der ungeimpften Bevölkerung könnte ansonsten zu einer Überlastung des Gesundheitswesens in allen Ebenen führen und damit auch den geimpften Teil der Bevölkerung gefährden. Forderung der Herstellung von COVID-19-Einzelimpfdosen Der Impfstoff-Beauftragte der Bundesregierung, Dr. Christoph Krupp, wird aufgefordert, bei der Pharma-Industrie nachdrücklich die Herstellung von Einzelimpfdosen (Covid-19-Prophylaxe) als Alternative zum bisher zur Verfügung stehenden Mehrdosen-Vial zu fordern. Exzellente medizinische Versorgung auf höchstem Niveau – das Beste für die Patienten als Teamleistung aller im Gesundheitswesen Beteiligten Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein erkennt an, dass die hervorragende medizinische Versorgung der von der COVID-Pandemie betroffenen Menschen, insbesondere den Patientinnen und Patienten nur als Teamleistung aller Beteiligten, sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor gewährleistet wird. Dazu gehören insbesondere Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, in den Impfzentren und Impfstellen, in der Niederlassung, Pflegerinnen und Pfleger im Krankenhaus, genauso wie die MFAs und die Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst. Alle leisten einen enormen Beitrag zur medizinischen Bewältigung der Pandemie auf höchstem Niveau – allen Beteiligten gleichermaßen gilt besondere Anerkennung und immenser Dank! Pandemie konsequent bekämpfen Die Kammerversammlung fordert die Landes- und Bundesregierung auf, die notwendigen Schritte zur Eingrenzung der Pandemie und zur Brechung der 4. Welle konsequent umzusetzen. Hierzu fordert die Kammerversammlung: 1. Isolierter Lockdown für in Eigenverantwortung Ungeimpfte 2. 2G-Regel möglichst flächendeckend 3. Kontrollverpflichtung im öffentlichen und gewerblichen Raum Beschluss zur Nichtanwendbarkeit von § 16 Satz 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte Die Kammerversammlung beschließt, 1. § 16 Satz 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung vom 16.11.2019 nicht anzuwenden. 2. das amtliche Dokument zu § 16 Satz 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte um den Hinweis „§ 16 Satz 3 in der Fassung vom 16.11.2019 wird durch Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein vom 13.11.2021 für nicht anwendbar erklärt.“ zu ergänzen und amtlich bekannt zu machen. Ärztliche Kompetenz ist zur Erstellung eines Suizidpräventionsgesetzes zwingend notwendig Die Ärztekammer fordert, dass die Ärzteschaft an der Erstellung eines Suizidpräventionsgesetzes maßgeblich beteiligt wird. Ärzte haben neben der psychotherapeutischen Expertise auch die somatische, psychiatrische, pharmakologische und sozialmedizinische Kompetenz. Das unterscheidet sie von anderen Fachbereichen. Entschließungen der Kammerversammlung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=