104 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Rechtsabteilung Beratung Beratung für Kammerangehörige bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz An die 2020 auf Beschluss des Vorstandes eingerichtete Beratungsstelle können sich Ärztinnen und Ärzte wenden, die im Rahmen ihrer beruf-lichen Tätigkeit Opfer von Diskriminierung durch sexuelle Belästigung geworden sind. Die Beratungsstelle wurde in der Rechtsabteilung angesiedelt. Die Beratung kann telefonisch (auch anonym), per E-Mail oder nach Terminvereinbarung persönlich geführt werden. Die Beratungsgespräche und die Korrespondenz werden streng vertraulich behandelt. Ohne Einwilligung der/des Betroffenen wird es keine Kontaktaufnahme oder Intervention durch die ÄkNo geben. Auch den bei der ÄkNo ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzten steht ein Beratungsangebot zur Verfügung, wenn diese im Zusammenhang mit der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Kammer belästigt werden. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen sind unter www.aekno.de/ aerzte/hilfsangebote/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz zu finden. Werbung und Information Im Berichtsjahr führte die Rechtsabteilung im Bereich der Werbung und Information wieder zahlreiche telefonische und auch schriftliche Beratungen von Kammerangehörigen durch. Die Anfragen und Beschwerden betrafen den gesamten Außenauftritt von Ärztinnen und Ärzten, insbesondere die Ankündigung auf Praxisschildern, Briefköpfen, Stempeln, in Zeitungen, auf Praxisfahrzeugen, Plakaten und im Internet. Im Zeitalter des Internets stehen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte immer mehr im öffentlichen Fokus und als Dienstleistungserbringer im Wettbewerb mit Kolleginnen und Kollegen. Die berufsrechtskonforme Darstellung der Praxis, des Leistungsangebots und der handelnden Personen erlangt daher immer größere Bedeutung. Die Beratungstätigkeit der Kammer führte in vielen Fällen dazu, dass Konf likte mit dem ärztlichen Berufsrecht vermieden werden konnten. In zahlreichen Fällen musste die Kammer berufsaufsichtsrechtlich tätig werden, um eine irreführende, anpreisende oder vergleichende Werbung zu verhindern beziehungsweise zu beseitigen. Das Internet hat sich mittlerweile zur wichtigsten Informationsquelle für Gesundheitsinformationen entwickelt. Die Arztsuche findet zum größten Teil im Internet statt. Das Online-Portal Jameda registrierte nach eigener Darstellung circa sechs Millionen Besucherinnen und Besucher im Monat. In dem Arztbewertungsportal sind circa 275.000 Ärztinnen und Ärzte registriert. Das Online-Portal bietet Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, ihre Praxis und ihr Leistungsspektrum vorzustellen, die Auffindbarkeit der Praxis bei Suchanfragen zu verbessern, Artikel und Bilder zu präsentieren und Termine und Videosprechstunden zu vereinbaren. Zahlreiche Beratungen betrafen im Berichtsjahr wieder die Online-Arztbewertungen und die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und üble Nachrede durch Patientinnen und Patienten zur Wehr zu setzen. Ärztinnen und Ärzte stehen negativen Bewertungen nicht machtlos gegenüber. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Gegen strafbare Bewertungen (zum Beispiel Beleidigung und üble Nachrede) können Ärztinnen und Ärzte vorgehen, indem sie Strafanzeige gegen den bewertenden Nutzer erheben. Der Portalbetreiber muss den Namen des anonymen Nutzers zum Zweck der Strafverfolgung an die betroffenen Ärztinnen und Ärzte herausgeben. Die eigene Praxis-Homepage bietet Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, umfassend über ihre Qualifikationen, ihr Leistungsspektrum, über Behand- lungsmethoden, praxisorganisatorische Abläufe und das Praxispersonal zu informieren. Sie dürfen sachlich und wahrheitsgemäß über die erworbenen Weiterbildungsbezeichnungen, akademische Titel und Grade, sonstige Qualifikationen, Tätigkeitsschwerpunkte, Fortbildungen undMitgliedschaften in Fach- Die Reihe „Arzt und Recht“ im Rheinischen Ärzteblatt Eltern uneinig – Wer darf über Coronaimpfung eines 16-Jährigen entscheiden? (Dezember 2021, Seite 31, Folge 126) Werbung für ärztliche Fernbehandlung – (Februar 2022, Seite 21, Folge 127) Betreuungsrechtliche Fragen der Coronaimpfungen (April 2022, Seite 27, Folge 128) Werbung mit Erfolgsversprechen (Juni 2022, Seite 27, Folge 129) Erbfall in der Arztpraxis (August 2022, Seite 26, Folge 130) Bundesverfassungsgericht bestätigt Masern-Impfpflicht (Oktober 2022, S. 26; Folge 131)
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=