Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

106 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Rechtsabteilung vereinbarungstexten aus Verträgen von leitenden Krankenhausärzten. Die Bewertungen werden in digitaler Form unter www.aerzteblatt.de/down. asp?id=22269 veröffentlicht. Die Kammer hat nicht die gesetzliche Kompetenz, einzelne Mitglieder in wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie etwa Vertragssachen, zu vertreten. Darum beschränkt sich die Prüfungspf licht bei Verträgen auf die Wahrung der beruf lichen Belange. Registergerichtsanfragen Im Berichtszeitraum kam es wieder verstärkt zu Anfragen der Registergerichte bezüglich der Eintragungsfähigkeit von Partnerschaftsgesellschaften und ihrer Namen in das Partnerschaftsregister. Die Rechtsabteilung prüft hierbei vorgelegte Registeranmeldungen und fordert im Einzelfall Verträge bestimmter Gesellschaften an. Abschließend gibt die Kammer eine Stellungnahme zur Eintragungsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber dem Registergericht ab. Kommt es insofern zu berufsaufsichtsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Struktur der Zusammenarbeit, beispielsweise Bedenken wegen einer verdeckten Zuweisung, kann dies zu erheblichen Verzögerungen bei der Eintragung im Partnerschaftsregister und der damit verbundenen Haftungsbeschränkung führen. Vertragsschließenden Ärzten kann daher nur die Vorlage des Vertragsentwurfes bei der Kammer vor Abschluss des Vertrages gemäß § 24 BO angeraten werden. Arbeitsrechtliche Beratung für Ärztinnen und Ärzte Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche Anfragen von Ärztinnen und Ärzten zu Arbeitsverträgen, Tarifregelungen und damit verbundenen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung sowie zu Vergütungsregelungen beantwortet. Individuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen wurden telefonisch und schriftlich mit den Kammerangehörigen erörtert und dazu Hilfestellung gegeben. Kollegiale Schlichtungen Der Rechtsabteilung wurden im Berichtszeitraum, wie in den Vorjahren, mehrfach Streitigkeiten von Kammerangehörigen mit Kolleginnen und Kollegen angezeigt, bei denen die Kammer bemüht war, zu vermitteln und Konf likte auszuräumen. Anlässe waren zumeist unkollegiales Verhalten sowie fachliche Differenzen, aber auch Auseinandersetzungen bei Praxisauf lösung. Leider konnten Schlichtungen in Präsenz im Berichtszeitraum pandemiebedingt nicht stattfinden. Prävention durch Fortbildung Gemeinsam mit den Kreisstellen, der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein und dem Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) wurden Fortbildungen zu aktuellen rechtlichen Fragen angeboten. Im Berichtsjahr wurde zu den Themen Datenschutz, Schweigepf licht, Kinderschutz sowie allgemein zum ärztlichen Berufsrecht referiert. Berufsaufsicht Patientenbeschwerden Im Berichtsjahr gingen rund 2.100 Beschwerden durch Patientinnen und Patienten beziehungsweise deren Angehörige bei der Rechtsabteilung ein, die auf Verletzung berufsrechtlicher Pf lichten zu prüfen waren. Zur Prüfung der Beschwerden wurden in der Regel Stellungnahmen der betroffenen Kammermitglieder eingeholt. Je nach Anlass gab es ein persön- liches Gespräch sowohl mit dem Kammermitglied als auch mit dem Beschwerdeführer. Ein berufsrecht- liches Fehlverhalten war nur selten festzustellen. In den Beschwerdeangelegenheiten, in denen die Verletzung berufsrechtlicher Pf lichten festzustellen war, wurde mit berufsrechtlichen Maßnahmen reagiert. Diese betrafen unter anderem unzulässige Werbung, unkollegiales Verhalten, die Ausstellung von Gefälligkeitsbescheinigungen, unzulässige Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern, die Pf licht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Patientenunterlagen, Verstöße gegen die Schweigepf licht sowie übergriffiges Verhalten gegenüber Patientinnen und Patienten. In denmeisten Fällenwarenmahnende Schreiben ausreichend. In selteneren Fällen mussten Rügen, teilweise mit Ordnungsgeld ausgesprochen werden. In Ausnahmefällen hielt der Kammervorstand es für angemessen, einen Antrag auf Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens zu stellen. Das medizinische Spektrum, mit dem die in der Rechtsabteilung tätige Ärztin betraut ist, ist vielfältig. Der Schwerpunkt liegt in der medizinisch-fachlichen Überprüfung von Patientenbeschwerden. Dies betrifft nahezu alle ärztlichen Fachrichtungen.

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