Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 109 Rechtsabteilung Ad-hoc-Ausschuss „Mutterschutz“ Der vom Kammervorstand neu ins Leben gerufene Ad-hoc-Ausschuss „Mutterschutz“ hat mit seiner Vorsitzenden, Dr. med. Christiane Groß, Mitglied des Vorstandes der ÄkNo, seine Arbeit aufgenommen. Es fanden bisher vier Sitzungen statt: • Umsetzung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) für Ärztinnen • Fachkundige Stelle „Unternehmermodell Arztpraxen“ • Umgang mit Gefährdungsbeurteilungen Ständiger Ausschuss „Ärztlicher Notdienst“ Der Ausschuss „Ärztlicher Notdienst“ der ÄkNo tagte im Berichtszeitraum zweimal unter dem Vorsitz von Barbara vom Stein, Mitglied des Vorstandes der ÄkNo. Schwerpunkte der Sitzungen waren insbesondere die Weiterentwicklung des ärztlichen Not- dienstes und der Gemeinsamen Notdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der ÄkNo. Auch der Austausch des Notdienstausschusses mit den zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wurde intensiviert. Die Rechtsabteilung berät die Kreisstellen zudem bei der rechtlichen Bewertung von Anträgen der Kammermitglieder auf Aufnahme in das Vertreter- verzeichnis und bei Anträgen auf Befreiung vom ärztlichen Notfalldienst. Hierfür findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Hauptstelle und den Kreisstellen statt. Auch nimmt die Rechtsabteilung auf Wunsch und nach Bedarf an Sitzungen der Kreisstellenvorstände teil, um über Entwicklungen und rechtliche Einschätzungen von Einzelfragen zu informieren. Künstliche Befruchtung gemäß § 121 a SGB V Die ÄkNo ist zuständige Stelle nach § 121 a SGB V zur Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen. Diese wurden auf Antrag erteilt und beschränkten sich im Berichtszeitraum auf Änderungen der Teamzusammensetzungen nach personellen Wechseln. Freiwillige Kastration Die ÄkNo ist Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden. Im Berichtszeitraum gab es keinen Neuantrag auf freiwillige Kastration. P r ä a m b e l : Aus der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte. Die auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze beschlossene Berufsordnung stellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber ihren Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Dafür geben sich die in Nordrhein tätigen Ärztinnen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung. Mit der Festlegung von Berufspf lichten der Ärztinnen und Ärzte dient die Berufsordnung zugleich dem Ziel, das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern; die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen; die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren; berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=