Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

20 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Die Kammerversammlung fordert weiterhin vom BMG und vom Bundesrat bei der geplanten Neureglung der ärztlichen Ausbildung nachfolgende Punkte zu berücksichtigen: • Ausbildungsziele: · Freiberuflichkeit im Sinne der ärztlichen Unabhängigkeit in fachlichen Ent- scheidungen, frei von der Weisung fachfremder Dritter, soll verstärkt vermittelt werden. · Kenntnisse zu Schweigepflicht, Informations-, Aufklärungs- und Dokumenta- tionspflicht sowie der Einwilligung sollen aufgenommen werden. • Pflegepraktikum: Verkürzung des Zeitraumes des Pflegepraktikums auf 2 Monate unter Strukturierung des Praktikums zur Stärkung der Interprofessionalität im Studium. • Aufwandsentschädigung: Eine angemessene Aufwandsentschädigung, wie vom 122. Deutschen Ärztetag 2019 gefordert, ist für die erbrachte Arbeitsleistung im Praktischen Jahr zu implementieren. • Modellstudiengänge: Beibehaltung der vom Wissenschaftsrat als vorbildlich bezeichneten Modellstudiengänge, die eine frühe und intensive Verschränkung von Grundlagen und Klinik zum Ziel haben und ggf. deren Überführung als Regelform des Studiums. • Leistungsnachweise über Module vor dem Ersten und Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung: Bei den jeweiligen Modulabschlussprüfungen wird zwischen grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Fächern unterschieden. Die Leistungsnachweise sollen weitestgehend fächerübergreifend und nicht zusätzlich separat für die grundlagenwissenschaftlichen Fächer erfolgen, um eine tatsäch- liche Integration der Lerninhalte zu gewährleisten. • Praktisches Jahr: Der Referentenentwurf sieht vor, dass jedes Quartal zwölf Wochen dauert und in zwei Teilabschnitte von je sechs Wochen unterteilt werden kann. Eine größere Flexibilisierung der Teilabschnitte soll ermöglicht werden, insbesondere mit der Möglichkeit, bis zu 3 Teilabschnitte innerhalb eines Quartals zu wählen. Stärkung von Vorsorge und Prävention: Präventionsgesetz reformieren Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein begrüßt das im Ergebnispapier zu den Sondierungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte Ziel, Vorsorge und Prävention zum Leitprinzip in der Gesundheits- versorgung zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Ärztekammer Nordrhein eine Reform des Präventionsgesetzes von 2015. Zielführend sind • die strukturelle Einbeziehung der Akteure des Gesundheitswesens, der Wissenschaft und der Politik in die Präventionsgremien auf Bundes- und Landesebene, • die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, um diesen zu einem modernen Public-Health-Dienst weiterzuentwickeln, • die Prävention klimaassoziierter Krankheiten zu fördern und zu erforschen, • den Ausbau der Gesundheitsförderung an Schulen, um Gesundheits-, Bewegungs- und Ernährungskompetenz systematisch zu fördern, • die Stärkung der ärztlichen Primärprävention, indem präventive ärztliche Leistungen durch G-BA-Richtlinien inhaltlich weiter ausgestaltet und aufwandsgerecht vergütet werden. Impfappell der Ärzteschaft: Für einen konsequenten Infektionsschutz in der vierten Welle Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein ruft die Bürgerinnen und Bürger des Rheinlands auf, alle empfohlenen Impfungen gegen COVID-19 so zeitnah wie fachlich geboten wahrzunehmen. Konsequente Durchimpfung einschließlich gebotener Boosterimpfungen sind die wirksamsten Mittel gegen schwere Verläufe und Todesfälle in der vierten Welle der Coronapandemie und bremsen die aktuell exponentielle Verbreitung der Erkrankung. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Infektionsvermeidung wie Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Nutzung von Masken sowie Lüften auch in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten unverzichtbar. Auch in dieser Phase der Pandemie kann auf das Nutzen der Corona-Warn-App und auf konsequente Quarantäne-Maßnahmen nicht verzichtet werden. Eine ungebremste Durchseuchung der ungeimpften Bevölkerung könnte ansonsten zu einer Überlastung des Gesundheitswesens in allen Ebenen führen und damit auch den geimpften Teil der Bevölkerung gefährden. Forderung der Herstellung von COVID-19-Einzelimpfdosen Der Impfstoff-Beauftragte der Bundesregierung, Dr. Christoph Krupp, wird aufgefordert, bei der Pharma-Industrie nachdrücklich die Herstellung von Einzelimpfdosen (Covid-19-Prophylaxe) als Alternative zum bisher zur Verfügung stehenden Mehrdosen-Vial zu fordern. Exzellente medizinische Versorgung auf höchstem Niveau – das Beste für die Patienten als Teamleistung aller im Gesundheitswesen Beteiligten Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein erkennt an, dass die hervorragende medizinische Versorgung der von der COVID-Pandemie betroffenen Menschen, insbesondere den Patientinnen und Patienten nur als Teamleistung aller Beteiligten, sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor gewährleistet wird. Dazu gehören insbesondere Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, in den Impfzentren und Impfstellen, in der Niederlassung, Pflegerinnen und Pfleger im Krankenhaus, genauso wie die MFAs und die Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst. Alle leisten einen enormen Beitrag zur medizinischen Bewältigung der Pandemie auf höchstem Niveau – allen Beteiligten gleichermaßen gilt besondere Anerkennung und immenser Dank! Pandemie konsequent bekämpfen Die Kammerversammlung fordert die Landes- und Bundesregierung auf, die notwendigen Schritte zur Eingrenzung der Pandemie und zur Brechung der 4. Welle konsequent umzusetzen. Hierzu fordert die Kammerversammlung: 1. Isolierter Lockdown für in Eigenverantwortung Ungeimpfte 2. 2G-Regel möglichst flächendeckend 3. Kontrollverpflichtung im öffentlichen und gewerblichen Raum Beschluss zur Nichtanwendbarkeit von § 16 Satz 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte Die Kammerversammlung beschließt, 1. § 16 Satz 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung vom 16.11.2019 nicht anzuwenden. 2. das amtliche Dokument zu § 16 Satz 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte um den Hinweis „§ 16 Satz 3 in der Fassung vom 16.11.2019 wird durch Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein vom 13.11.2021 für nicht anwendbar erklärt.“ zu ergänzen und amtlich bekannt zu machen. Ärztliche Kompetenz ist zur Erstellung eines Suizidpräventionsgesetzes zwingend notwendig Die Ärztekammer fordert, dass die Ärzteschaft an der Erstellung eines Suizidpräventionsgesetzes maßgeblich beteiligt wird. Ärzte haben neben der psychotherapeutischen Expertise auch die somatische, psychiatrische, pharmakologische und sozialmedizinische Kompetenz. Das unterscheidet sie von anderen Fachbereichen. Entschließungen der Kammerversammlung

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