Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

22 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Zusätzlich ist es Aufgabe des BfArM und/oder der Krankenkassen, die Nutzer darauf hinzuweisen, wenn DiGAs sich noch in der (ein-/zweijährigen) Erprobungsphase befinden. Ein entsprechender Hinweis, der beim Starten der DiGA eingeblendet wird, wäre einfach umzusetzen. Die Anwender*innen sollten auch durch die Krankenkassen und/oder das BfArM verpflichtend darauf hingewiesen werden, dass weder der Nutzen noch der Datenschutz der DiGAs überprüft wird, sondern die Zulassung nur nach Selbstauskunft der Hersteller/Anbieter erfolgt. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), eine neue Kategorie von Medizinprodukten Bei den sog. DiGAs handelt es sich um eine völlig neue Kategorie von Gesundheitsprodukten. Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber daher auf, ein Zulassungsverfahren zu etablieren, das dieser Technologie mit den daraus resultierenden technischen Möglichkeiten angepasst ist. Kontinuierliches Monitoring von Digitalen Gesundheits- anwendungen (DiGAs) Die Kammerversammlung der ÄkNo fordert den Gesetzgeber auf, dass auch nach der erstmaligen Zulassung eine Kontrolle der Wirksamkeit und Sicherheit von DiGAs kontinuierlich stattfindet. Updates bedürfen einer erneuten Zulassung. Diskriminierungsverbot auch für Krankheit und Krankheitsdaten aus elektronischen Patientenakten Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert ein gesetzlich verankertes Diskriminierungsverbot für Krankheit und Krankheitsdaten auch aus elektronischen Patientenakten. Ärztliche elektronische Dokumentation ist ärztliches Handeln und darf das Patientenwohl nicht beschädigen. Errichtung von 4 Stromtankstellen auf der Ärztekammer-Ebene in der Tiefgarage im Haus der Ärzteschaft Die Ärztekammer Nordrhein soll prüfen, ob vier Stromtankstellen für E-Fahrzeuge in der Tiefgarage im Haus der Ärzteschaft eingerichtet werden können. Bei einer Neuanschaffung von Dienstfahrzeugen sollen – soweit sinnvoll umsetzbar – Fahrzeuge mit Hybrid- und Elektro-Antrieb angeschafft werden. Klimaneutrale Ärztekammer Nordrhein bis 2030 Es ist das angestrebte Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Ärztekammer zu sein. Hierzu müssen zeitnahe Maßnahmen evaluiert und beschlossen werden, um die Arbeit in der Geschäftsstelle, Gremiensitzungen und das Verwaltungshandeln bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten. Dabei ist auch der Aspekt der Sparsamkeit beim Ressourceneinsatz zu berücksichtigen. Der Ausschuss „Klimawandel und Gesundheit“ soll dazu Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten und nach Beratung im Vorstand der Kammerversammlung im November 2022 vorlegen. Verlängerung der Förderung der Weiterbildung im ambulanten Bereich Die Kammerversammlung unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bei ihren Bemühungen, die Versorgung im ambulanten Bereich flächendeckend aufrecht zu erhalten. Die bisherige Förderung der Weiterbildung im ambulanten Bereich zeigt sich hier als wirksames Instrument. Dennoch besteht ein deutlich höherer Bedarf an Förderung in ambulanter Weiterbildung. Deshalb sollte die Förderdauer in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin daher von bisher maximal 24 Monate auf 48 Monate ausgeweitet werden. Freigabe der Therapie mit autologem plättchenreichem Plasma (aPRP) und autologem plättchenreichem Fibrin (aPRF) im § 28 des Transfusionsgesetzes durch den Gesetzgeber Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut auf, die Therapie mit autologem plättchenreichem Plasma (aPRP) und autologem plättchenreichem Fibrin (aPRF) im § 28 des Transfusionsgesetzes auch für Ärzte und nicht nur für Zahnärzte zu regeln. Keine Freigabe von Cannabis zum nicht medizinischen Gebrauch – Cannabis ist keine harmlose Freizeitdroge Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein spricht sich gegen die „kontrollierte Freigabe“ von Cannabis zum nicht-medizinischen Gebrauch aus. Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert ein Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte im Notdienst und Bereitschaftsdienst. Heilpraktiker ist kein Gesundheitsfachberuf Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein appelliert an den Gesetz- geber, im Rahmen der Novellierung des Heilpraktikerrechts den Beruf des Heilpraktikers nicht mehr den Heilberufen zuzuordnen, sondern dem gewerb- lichen Bereich und jede Form einer gefahrengeneigten medizinischen Tätigkeit zu untersagen. Korrekte und informative akademische Berufsbezeichnung Die Ärztekammer Nordrhein setzt sich dafür ein, dass akademische Titel und Berufsbezeichnungen im öffentlichen Raum korrekt angegeben und kommuniziert werden, um damit eine Information der Kompetenz zu vermitteln. Bei Titeln ist anzugeben, auf welche Fakultät und auf welches Land sie sich beziehen. Bei Berufsbezeichnungen muss erkennbar sein, welcher Ausbildungsweg dahinter steht. Verbot von Imagewerbung von gesetzlichen Krankenkassen im Profisport Die Imagewerbung im Profisport durch gesetzliche Krankenkassen mit Beiträgen ihrer Versicherten ist von vielen Seiten (z. B. Bundesrechnungshof) gerügt worden. Ein Zusatznutzen wird dadurch für die Krankenversicherten nicht generiert. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein setzt sich für eine Regelung durch den Gesetzgeber ein, der die Verwendung von Krankenkassengeldern in dieser Form verbietet. Impfen ja Bürokratie nein! – Regresse als Motivationsbremse beim Impfen Die Kammerversammlung fordert die Krankenkassen auf, die Regressforderungen zur Impfstoffverordung zurückzunehmen. Der Schaden der Krankenkassen ist wahrscheinlich marginal. Der Impfstoff ist im Patienten, die Kosten werden jetzt vom Arzt zurückgefordert. Der Nutzen am Patienten wurde im gemeinsamen Einverständnis erbracht. Entschließungen der Kammerversammlung

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