Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 27 Kammerversammlung Ukrainischen Flüchtlingen ein Impfangebot machen Deutschland nimmt derzeit viele ukrainische Flüchtlinge aufgrund der ver- heerenden Kriegssituation in ihrem Heimatland auf. Die Kammerversammlung begrüßt die zwischenzeitlich vom MAGS vor- genommene Regelung, ergänzend zu den bereits durchgeführten Coronatests den Flüchtlingen auch direkt ein Impfangebot zu machen. Demozugänge zu Anwendungen der Telematik- infrastruktur (TI) im Kontext der Ausbildung und Prüfung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert das Bundes- ministerium für Gesundheit auf, dass die gematik GmbH Berufsschulen und Landesärztekammern kostenfrei Demozugänge zur Telematikinfrastruktur (TI) und Testversionen der Praxissoftware zur Verfügung stellt. Dadurch können TI-Anwendungen im Rahmen der Ausbildung und Prüfung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) genutzt werden. Die Anwendung der Software und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Anforderungen können auf dieser Basis praxisnah unterrichtet werden. Forderung nach einem unbegrenzten Testzugang für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) für Ärztinnen und Ärzte Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert, dass als Teil der Zulassungsvoraussetzungen Ärztinnen und Ärzten zeitlich unbefristete Testzugänge zu den im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arznei- mittel und Medizinprodukte gelisteten Anwendungen zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls können Ärztinnen und Ärzte nicht beurteilen, welchen Nutzen Patientinnen und Patienten durch die Anwendung einer DiGA konkret haben. Jährlicher Bericht des Kammervorstands zum Entwicklungsstand Klimaneutralität 2030 Die Kammerversammlung Nordrhein beauftragt den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein mit der Erstellung eines jährlichen Berichts zum Entwicklungsstand der geplanten Klimaneutralität 2030. Klimaschädliche Gasinhalatoren Vor dem Hintergrund der Beschlüsse dieser Kammerversammlung und auch des letzten Deutschen Ärztetages fordert die Kammerversammlung die Kollegenschaft auf, zukünftig da wo möglich alle Verordnungen zu Inhalationsmedika- tionen von gasgetriebenen Dosieraerosolen auf Pulverinhalatoren umzu- stellen. Schutz der Patientinnen und Patienten vor gewerblichen, der Aufsicht entzogenen Strukturen im Gesundheitswesen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die politischen Verantwortungsträger in Nordrhein-Westfalen auf, ihren Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundes geltend zu machen, um die immer häufiger in gewerblichen Strukturen außerhalb jeder staatlichen und beruflichen Aufsicht erbrachten heilkundlichen Leistungen zu unterbinden und damit dem Verbraucherschutz in diesem Bereich Geltung zu verschaffen. Die Kammerversammlung ist äußerst beunruhigt, dass auch in Nordrhein-Westfalen vermehrt diese Art der Erbringung heilkundlicher Leistungen außerhalb der weithin bekannten und ausdrücklich zugelassenen Formen der medizinischen Versorgung (Praxis, MVZ, Krankenhaus, Private Krankenanstalt) stattfindet. Die Ausübung heilberuflicher Leistungen in beaufsichtigten Strukturen stellt den Erhalt der Qualität sicher. Immer mehr heilkundliche Leistungen werden jedoch in gewerblichen Strukturen jenseits der aufgezählten, etablierten Strukturen erbracht. Fehlende gesetzliche Bestimmungen machen es möglich, dass solche Wirtschaftsunternehmen genehmigungsfrei und ohne eine geregelte staatliche oder berufliche Aufsicht tätig werden. Dies beruht auf einer Regelungslücke in der Gewerbeordnung, die dringend einer Überarbeitung hinsichtlich der ärztlichen und anderen Heilberufe bedarf. Unangemessene und systematische Gefährdungen begründende Formen der Betätigung müssen zum Schutz von Patientinnen und Patienten unterbleiben. Vor dem Hintergrund der weiteren Zunahme dieser gewerblichen Strukturen – auch unter Ausnutzung der gegenwärtigen durch die Coronapandemie aus- gelösten Veränderungen – besteht akuter Handlungsbedarf. Versorgungsstruktur bedarf qualifizierten Personals Die Kammerversammlung beschließt, dass die Arbeitszeit entsprechend dem Versorgungsauftrag unter Berücksichtigung aller ärztlichen Aufgaben einschließlich der Dokumentation und Administration in die Strukturqualität einzufließen hat. Dies gilt im stationären Bereich für die Personalbemessungszahlen und im ambulanten Bereich für die notwendigen Arzt- und Personalkosten. Supervision und Balintgruppen Die Arbeit mit und für die Patientinnen und Patienten führt uns an unsere körperliche und seelische Belastungsgrenze. Die Pandemie verstärkt dies zusätzlich. Die Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine wichtige Aufgabe der Arbeitgeber im Gesundheitssystem. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert deshalb die Arbeitgeber dazu auf, ausreichend Angebote wie Supervisionen oder Balintgruppen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Versorgung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der regulären Arbeitszeit zu schaffen. Patientenwohl vor profitorientierte Interessen stellen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt die fortschreitende profitorientierte Kommerzialisierung des Gesundheitswesens ab. Die Qualität ärztlicher Leistung muss sich am Patienten orientieren und darf nicht Profit- interessen untergeordnet sein. Die Sicherung dieser Qualität im Gesundheits- wesen ist Aufgabe der Landesärztekammern. Die Ärzteschaft wird diese Aufgabe weiter wahrnehmen und ausbauen. Die hierzu notwendigen finanziellen Ressourcen werden von den Kostenträgern vollumfänglich eingefordert. Entschließungen der Kammerversammlung
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