Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 33 Seit dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pf legerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpf licht. Die Gesundheitsämter haben die Aufgabe, die im § 20a Infektionsschutzgesetz geforderten Immunitätsnachweise zu kontrollieren und gegebenenfalls ein Betretungs- beziehungsweise ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen auszusprechen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der verantwortlichen Landesoberbehörde, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Es gibt erste Anzeichen aus der Politik, die bis Ende des Jahres befristete einrichtungsbezogene Impfpf licht nicht zu verlängern. Die Gesundheitsämter haben die zum Teil in den ersten beiden Jahren der Coronapandemie ausgesetzten beziehungsweise verzögert durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen wieder aufgenommen. Die Belastungen für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen durch die pandemiebedingten Einschränkungen sowie durch akute COVID-19-Erkrankungen und Langzeitwirkungen wie Long COVID sind Thema des diesjährigen neunten Kammerkolloquiums Kindergesundheit am 19. November 2022. Neue Möglichkeiten, alte Probleme Der im September 2020 von der Bundesregierung beschlossene Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wird zurzeit umgesetzt. Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes haben sich nicht erst in den vergangenen Jahren vermehrt und erfordern eine personelle Aufstockung, die Digitalisierung des ÖGD sowie eine inhaltliche Neuausrichtung. Für die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) sind Dr. Rudolf Lange, Vorsitzender des Ausschusses Öffentliches Gesundheitswesen der ÄkNo, und Dr. Johannes Nießen, Mitglied des Ausschusses, an Beratungen zur Umsetzung des Pakts in Bund und Land beteiligt. Für NordrheinWestfalen sind im Pakt für den ÖGD gemäß Länderproporz 666 Millionen Euro vorgesehen. Die Besetzung der Stellen, die mit dem Pakt geschaffen werden, stellt die Gesundheitsämter vor eine Herausforderung. In den vergangenen Jahren stellte sich die Wiederbesetzung vorhandener Stellen mit qualifiziertem ärztlichem Personal bereits als schwierig dar. Die Coronapandemie hat wie in der Pf lege zu einer erheblichen Mehrbelastung auch des ärztlichen Personals geführt, sodass bereits einzelne Gesundheitsämter in NRW nicht mehr von Ärztinnen oder Ärzten geführt werden. Die Mindervergütung der ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Gesundheitsdienst im Vergleich zu Ärztinnen und Ärzten mit vergleichbaren fachärztlichen Tätigkeiten im Krankenhaus oder im ambulanten Sektor ist seit vielen Jahren bekannt. Auf Antrag der Ärztekammer Nordrhein forderte der 125. Deutsche Ärztetag in Berlin im November 2021 wie schon die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein im November 2020 eine arztspezifische Vergütung im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die notwendigen tarif lichen Regelungen für ärztliche Beschäftigte im ÖGD blieben bisher aus. Ein Silberstreif am Horizont? Nach der turbulenten Zeit seit Beginn der COVID-19-Pandemie zeigt sich der Öffentliche Gesundheitsdienst 2022 vorsichtig optimistisch. Obwohl die Herausforderung durch die fünfte Welle der Pandemie mit den Omikron-Varianten im Vergleich zu 2021 schon in den Sommermonaten 2022 das Gesundheitswesen belastet hat, sind durch die eingeübten Schutzmaßnahmen und die Erfahrungen der ersten Wellen die Gesundheitsämter auf die Herausforderungen und die zu treffenden Maßnahmen besser vorbereitet. Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

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