Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

34 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik Weiterbildung im ÖGD schwierig, aber möglich Von den 27 Gesundheitsämtern hat nur rund die Hälfte die Befugnis zur Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Das reduziert die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für berufserfahrene Ärztinnen und Ärzte weiter. In vielen Gesundheitsämtern sind zudem nur eine Fachärztin oder ein Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen tätig. So kann die Vertretungsregelung gemäß Weiterbildungsordnung nicht sichergestellt werden. Hier gibt es die Möglichkeit, dass sich Fachärzte aus benachbarten Gesundheitsämtern vertreten. Einige Gesundheitsämter verfügen überdies über Befugnisse für den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für andere Fachgebiete. So können angehende Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen mehr als 24 Monate Weiterbildungszeit in den Gesundheitsämtern ableisten. Trotz aller Bemühungen erlangten im Jahr 2021 im Kammerbereich nur vier Ärztinnen und Ärzte den Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Die Ärztekammer wird gemeinsam mit den Gesundheitsämtern weitere Anstrengungen unternehmen, um mehr Ärztinnen und Ärzte für den ÖGD zu gewinnen. Neuer Pandemie-Rahmenplan nötig In einer Anhörung des parlamentarischen Begleitgremiums COVID-19-Pandemie Anfang März 2022 beriet der Landtag über einen neuen Pandemie-Rahmenplan für das Land NRW, der den aktuellen Plan aus dem Jahr 2006 ersetzen soll. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe forderten dabei in einer gemeinsamen Stellungnahme die Schaffung von neuen zentralen Strukturen zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Nordrhein-Westfalen. Ein neuer Pandemie-Rahmenplan sei dringend erforderlich, so die nordrhein-west- fälischen Ärztekammern. In welcher Form das Thema Infektionsschutz von einem vergleichbaren Gremium des Landtags und/ oder von der 2022 gewählten Landesregierung aufgegriffen wird, bleibt abzuwarten. Im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-grünen Landesregierung gibt es hierauf keine konkreten Hinweise. Zurzeit prüft die Landesregierung die Weiterentwicklung des Landeszentrums für Gesundheit zu einem Landesgesundheitsamt. Dieses würde dann auch mit Aufgaben des Infektionsschutzes betraut. Beschluss 125. Deutscher Ärztetag in Berlin 1.-2. November 2021, I-16 https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/ 125.DAET/Beschlussprotokoll_125DAET2021_Stand_24112021.pdf Entschließung der 4. Sitzung der Kammerversammlung am 14. November 2020 https://www.aekno.de/aerztekammer/kammerversammlung/2019-2024-nachrichten-und- entschliessungen-der-kammerversammlungen-wahlperiode-2019-2024/4-sitzung- der-kammerversammlung-am-14-november-2020/entschliessungen-der-kammerversammlung- am-14-november-2020-im-wortlaut

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