Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

40 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik Rechtsgrundlagen Heilberufsgesetz NRW § 6 Absatz 1: „Aufgaben der Kammern sind: … 8. für ein gedeihliches Verhältnis der Kammerangehörigen untereinander zu sorgen und Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen sowie zwischen ihnen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu schlichten, soweit nicht andere Stellen zuständig sind.“ Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte § 12 Absatz 3: „Auf Antrag einer oder eines Beteiligten gibt die Ärztekammer eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit der Honorarforderung ab.“ Beratung und Schlichtung rund um die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Die GOÄ-Abteilung berät und schlichtet bei Fragen und Konflikten rund um die ärztliche Gebührenordnung. In den vergangenen Jahren stieg der Beratungsbedarf auch deshalb stetig, weil die stark veraltete Gebührenordnung neue medizinische Methoden und Verfahren nicht mehr abbildet. Dies führt zu Verunsicherungen bei Ärzten und Patientinnen und Patienten. Die GOÄ-Abteilung wirkt durch Information, Beratung und Schlichtung darauf hin, das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis zu stützen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ausgangspunkt dafür sind die Bereitstellung von Informationen über die Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de/goae) und ein telefonisches sowie schriftliches Informations- und Beratungsangebot, bei dem Fragen geklärt und Konf likte nicht selten bereits im Vorfeld beigelegt werden können. Dieses Angebot wurde im Berichtzeitraum erneut intensiv in Anspruch genommen. So können Rechnungsbeschwerden oftmals bereits im Rahmen der Eingangsbegutachtung geklärt werden, zum Beispiel wenn ein gebührenrechtlich unzutreffender Vorwurf erhoben wird oder dem Beschwerdeführer medizinische Sachverhalte unklar geblieben sind. In der Mehrzahl der Fälle ist allerdings weiterhin die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens erforderlich. Schlichtungsverfahren mit medizinischem Sachverstand Schlichtungsverfahren werden schriftlich durchgeführt und sind teilweise sehr aufwendig. In vie- len Fällen ist ein Rückgriff auf medizinische und juristische Fachliteratur erforderlich oder es müssen umfangreiche Recherchen durchgeführt werden. Thematische Schwerpunkte dieser Verfahren sind unverändert die analoge Abrechnung ärzt- licher Leistungen (§ 6 Abs. 2 GOÄ), die Anwendung des Steigerungssatzes (§ 5 Abs. 2 GOÄ), die medizinische Notwendigkeit der berechneten Leistungen (§ 1 Abs. 2 GOÄ) und die gebührenrechtliche Selbstständigkeit der Leistungen (§ 4 Abs. 2a GOÄ). Mit der Bearbeitung der gebührenrechtlichen Fragen und Probleme durch Ärztinnen und Ärzte stellt die Ärztekammer Nordrhein sicher, dass − neben den gebührenrechtlich-formalen Aspekten − der medizinische Sachverstand und das praktische Versorgungswissen in die Beurteilung einf ließen und angemessene Lösungen gefunden werden können. Sie setzt damit ihren gesetzlichen Auftrag der Schlichtung und Begutachtung zum Wohle von Arzt und Patient um. Verzögerung bei der Novellierung der GOÄ Auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen im Mai 2022 ist Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach der Entwurf einer neuen GOÄ übergeben worden. Damit haben die Bundesärzte- kammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung, unter Einbeziehung der Kostenträger der Beihilfestellen, die wesentlichen Schritte und sehr umfangreichen Vorarbeiten für eine Novellierung der GOÄ für die Bundesregierung erfüllt. Eine Neuregelung der Gebührenordnung kann jedoch

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