Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

Prof. Dr. med. Hans-Friedrich Kienzle, Geschäftsführendes Kommissionsmitglied Dr. med. Tina Wiesener, MPH, Leiterin der Geschäftsstelle Johannes Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts a.D., Vorsitzender 44 | Jahresbericht 2022 Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Nordrhein Verabschiedung ehemaliger Kommissionsmitglieder Im Juni 2022 konnte erstmals wieder eine Sitzung des Plenums der Gutachterkommission in Präsenz im Haus der Ärzteschaft stattfinden. In dieser Sitzung wurden in festlichem Rahmen nochmals diejenigen Kommissionsmitglieder verabschiedet, deren Mitarbeit mit Ende der vergangenen Amtsperiode und danach geendet hat. Die besondere Wertschätzung der Arbeit der Gutachterkommission und ihrer ehrenamtlichen Mitglieder wurde in dieser Veranstaltung durch Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, unterstrichen: Das hohe Ansehen, das sich die Gutachterkommission auf dem schwierigen Feld der Behandlungsfehlerbegutachtung in den vergangenen Jahrzehnten erworben habe und das Vertrauen von Patientinnen und Patienten sowie von Ärztinnen und Ärzten beruhe ganz wesentlich auf der fach- und sachverständigen Mitwirkung ihrer ärztlichen und juristischenMitglieder. Henke hob dabei insbesondere die Friedensfindung zwischen den am Verfahren be- teiligten Parteien als bedeutsame Aufgabe der Gut- achterkommission hervor. Für Professor Dr. HansFriedrich Kienzle, Geschäftsführendes Kommissionsmitglied der Gutachterkommission, zeichnet sich die Kommission vor allem durch die besonders enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den am Verfahren mitwirkenden Juristinnen und Juristen und Ärztinnen und Ärzten aus. Es sei durchaus nicht selbstverständlich, dass unterschiedliche Profes- sionen so effektiv wie in der Kommission zusammenarbeiteten. Neben der Verabschiedung diskutierte das Plenum Voraussetzungen und Grenzen einer Haftung bei der Einbeziehung von Konsiliarärzten in das Behandlungsgeschehen (dazu auch: Rheinisches Ärzteblatt 8/2022, S. 29). Erfolgreiche Förderung der Streitbeilegung Ungeachtet pandemiebedingter Auswirkungen auf die Geschäftsabläufe konnte die Gutachterkommission bei 1.578 (vorheriger Berichtszeitraum: 1.630) neu eingegangenen Begutachtungsanträgen mit gleich- zeitig 1.548 erledigten Verfahren ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis erreichen. Die weit überwiegende Zahl dieser Verfahren wurde mit einem Gutachten beendet. Gleichzeitig sank der Bestand der noch zu erledigenden Anträge auf Erstattung eines abschließendenGutachtens imabgelaufenen Berichtszeitraum von 262 auf 237. Die Quote anerkannter Behandlungsfehler lag mit 27,1 Prozent geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (28,1 Prozent) und weiterhin unterhalb des langjährigen Durchschnittswertes von 31,3 Prozent. Die Dauer der Verfahren betrug im Mittel 11,1 Monate und lag damit erneut unter einem Jahr (s. Abbildung 1). Mit Blick auf die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens stellt die Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung in einem für die Betroffenen überschaubaren Zeitraum weiterhin ein wich- tiges Ziel der Gutachterkommission dar. Diese Ergebnisse belegen das große Engagement der ärztlichen und juristischen ehrenamtlichen Mitglieder und der Geschäftsstelle der Gutachterkommission, so der Vorsitzende der Gutachterkommission, Präsident des Oberlandesgerichts a.D. Johannes Riedel, auf der Kammerversammlung am 13. November 2021. Er dankte allen Beteiligten dafür, dass sie die Arbeit der Gutachterkommission weiterhin so engagiert und erfolgreich gestalten. Gleichzeitig brachte der Vorsitzende seinen besonderen Dank gegenüber dem Vorstand und der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein für die Unterstützung der Arbeit der Gutachterkommission zum Ausdruck: „Wir nehmen wahr, dass unsere Arbeit sehr geschätzt wird und fühlen uns bei Ihnen gut aufgehoben.“ Gutachterkommission: Streitschlichtung binnen Jahresfrist Auch im dritten Jahr der COVID-19-Pandemie hat die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein ihr Angebot der außergerichtlichen Streit- schlichtung für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte ohne Einschränkungen aufrechterhalten können. Auftrag dieser unabhängigen Einrichtung ist es, durch objektive Begutachtung ärztlichen Handelns den Beteiligten dabei zu helfen, eine Einigung zu erreichen und gerichtliche Verfahren zu vermeiden.

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