Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 57 Medizinische Grundsatzfragen In Weiterbildung befind- liche Ärztinnen und Ärzte sind verantwortlich für das Anlegen und die Pf lege ihres eLogbuchs. Die zeitlichen Aufwendungen zur Erstellung und Pf lege des eLogbuchs sind nicht höher als bei der bisherigen Dokumentation auf Papier. Der Weiterbildungsbefugte wird anfangs erfahrungsgemäß mehr Zeit benötigen, wie dies auch bei der Einführung der Papierdokumentation der Fall war. Mittel- fristig wird der Arbeitsaufwand geringer, die Transparenz allerdings deutlich größer. Eintragungen ins eLogbuch sollten regelmäßig vorgenommen werden. Mindestens einmal jährlich sollte auch eine Bewertung oder Bestätigung durch den Weiterbilder eingefordert werden. Durch die vorhandene Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Entwicklung dürften sich Differenzen verringern und unterschiedliche Auslegungen zu erreichten Zahlen oder erworbenen Kompetenzen minimiert werden. In Nordrhein wird diese neue Form der Dokumentation überwiegend positiv angenommen. Die ÄkNo erreichen schon jetzt einige eLogbücher beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung. Wenn die Übergangsbestimmungen ausgelaufen sind, wird sich das Papieraufkommen deutlich reduzieren. Weitere Komponenten des eLogbuchs sind im Aufbau oder in der Entwicklung. Derzeit wird eine bundesweite Befugtendatei implementiert. Hier soll jede Ärztekammer auf Basis eines einheitlichen Datensatzes die notwendigen Daten der Weiterbilder einspeisen. Auch hierdurch sollen Vereinfachungen bei der Logbuchpf lege, aber auch Verbesserungen bei der Unterlagenprüfung durch die Kammer erreicht werden. Daneben werden statistische Auswertungen der Logbücher auf anonymer Basis diskutiert. Elektronisches Logbuch Die ÄkNo war eine von vier Ärztekammern, die am 1. Juli 2020 mit der neuen WBO gestartet sind. Gleichzeitig ist seit diesem Zeitpunkt auch das Anlegen eines elektronischen Logbuchs (eLogbuch) möglich. Wie bei jeder Neuerung steht am Anfang eine Eingewöhnungsphase mit deutlich mehr Informations- und Schulungsaufwand. Der in Weiterbildung befindliche Arzt ist verantwortlich für das Anlegen und die Pf lege seines eLogbuchs. Möchte ein Mitglied der ÄkNo ein eLogbuch anlegen, meldet es sich im Mitgliederportal (www.meineaekno.de) an. Hier kann der Nutzer ein eLogbuch anlegen, ein bestehendes erweitern oder zusätzliche Unterlagen beifügen. Wichtig ist, zunächst den Weiterbildungszeitraum und den verantwortlichen Weiterbilder einzutragen. Danach können erworbene Kompetenzen eingepf legt werden. Wird ein Weiterbildungsabschnitt beendet oder eine gewisse Kompetenzstufe als erreicht angesehen, dann sollte das eLogbuch zeitnah ausgefüllt und dem Weiterbilder zur Bestätigung zugeleitet werden. Eine Bestätigung oder Bewertung kann erst nach der Freigabe durch den „Logbuchbesitzer“ erfolgen. Auch der Weiterbilder muss sich über das Portal einloggen, um die Bestätigungen, Bewertungen oder Kommentare eingeben zu können. Die Bewertung sollte während des Weiterbildungsgespräches erfolgen, um vorhandene unterschiedliche Einschätzungen abzusprechen und Weiterbildungsziele für den nächsten Abschnitt zu definieren. Regelmäßige Logbuchpflege Hat der Weiterbildungsbefugte bewertet oder eigene Eintragungen vorgenommen, sendet er das eLogbuch an den Antragsteller zurück und gibt auch die Freigabe zurück. Der Weiterbildungsassistent sieht die Eintragungen, Bewertungen und Bestätigungen seines Weiterbilders. Wird die Weiterbildungsstätte gewechselt oder wechselt der Weiterbilder beginnt der Prozess wieder beim Arzt in Weiterbildung. Sind alle notwendigenKompetenzen erworben und die Mindestvoraussetzungen nach der WBO erfüllt, kann der Arzt in Weiterbildung das eLogbuch seiner Ärztekammer freigeben und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Wechselt er die Kammer, werden erworbene Kompetenzen mit den entsprechenden Bestätigungen automatisch ins eLogbuch der neuen Kammer übernommen.

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