Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

68 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Peer-Review in der Intensivmedizin Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) bietet PeerReview-Verfahren nach dem Curriculum der Bundesärztekammer für intensivmedizinische Ein- richtungen an. Einmal im Jahr findet ein Austauschtreffen der aktiven Peers mit einer RefresherSchulung statt. Die ÄkNo dankt den Peer-Botschaftern, die das Angebot der Kammer unterstützen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der besonderen Belastung der Intensivstationen konnten im Jahr 2021 erneut keine Vor-Ort-Begehungen durchgeführt werden. Das Peer-Review-Verfahren bietet jedoch im Nachgang der Pandemie eine gute und sinnvolle Möglichkeit, in den interdisziplinären und interprofessionellen Austausch auf Augenhöhe zu gehen, um gemeinsam die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Ärztekammer Nordrhein steht mit den anderen Landesärztekammern, der Bundesärztekammer und weiteren Akteuren zum Thema Peer-Review regelmäßig im Austausch. Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin Ziel der Qualitätssicherung der ÄkNo ist eine reproduktionsmedizinische Versorgung auf hohem fachlichen Niveau unter Wahrung ethischer Prinzipien und unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere die Förderung der Sicherheitskultur für Patientinnen und Patienten unter strikter Beachtung des Kindeswohls sind wichtige Anliegen. Die Verpf lichtung zur Qualitätssicherung für Maßnahmen der assistierten Befruchtung mit Verwendung von Keimzellen oder Embryonen ergibt sich aus der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte. Für die bei der ÄkNo angesiedelte Stelle gemäß § 121a SGB V sind ergänzend die Regelungen der Richtlinie des NRW-Gesundheitsministeriums zur Entscheidung über die Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß § 121a SGB V von 2019 zu berücksichtigen. Alle Zentren haben den ab 2020 vorgesehenen tabellarischen Jahresbericht zeitgerecht eingereicht. 2021 wurden die bereitgestellten Berichtsformate mit Expertenunterstützung unter Berücksichtgung der von den reproduktionsmedizinischen Zentren zum Vorjahr gestellten Fragen überarbeitet. Die ersten kollegialen Gespräche konnten trotz der Pandemie stattfinden. 2022 wurden fünf nicht anlassbezogene kollegiale Gespräche bei einer Stichprobe geführt. Am 13. Juni 2022 wurde eine Online-Infoveranstaltung für die Zentren und die In-vitro-Fertilisations-Kommission zu den im Jahr 2020 erhobenen Zahlen angeboten. Es wurden Ideen zur Verbesserung des Jahresberichts erfasst, die für den folgenden Bericht umgesetzt werden. Qualitätssicherung in der Hämotherapie Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blut- produkte oder hämatopoetische Stammzellzubereitungen anwenden, haben gemäß § 15 Transfusionsgesetz (TFG) ein System der Qualitätssicherung für die Anwendung von Blutprodukten nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik einzurichten. Der Ärzteschaft obliegt gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TFG die Überwachung der Qualitätssicherung in der Hämotherapie. Die derzeit betroffenen Einrichtungen in Nordrhein kommen ihren Berichtspf lichten unter Nutzung einer speziell hierfür entwickeltenWebanwendung nach. Auch die Bewertung und Rückmeldung durch die Geschäftsstelle erfolgt online. Einrichtungen, die das Verfahren QS Hämotherapie des betreffenden Jahres erfolgreich abgeschlossen haben, sind – sofern sie der Veröffentlichung zugestimmt haben – auf einer „Positivliste“ aufgeführt, Sind als „Peer-Botschafter“ für die Ärztekammer Nordrhein aktiv: Dr. Andreas Grundmeier (l.), Klinikdirektor der Klinik für Notfallmedizin, Evangelische Kliniken Essen-Mitten, und Bodo Weidenstrass, Pf legeleiter der Chirurgischen Intensivstation, Uniklinik Düsseldorf.

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