Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

70 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Gutachten- und Sachverständigenwesen Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist es Aufgabe der Ärztekammer Nordrhein, „auf Verlangen der zuständigen Behörden (…) Sachverständige zu benennen“. Im Berichtszeitraum erhielt die Kammer knapp 1.650 Anfragen von Gerichten und Staats- anwaltschaften mit der Bitte um Benennung geeigneter ärztlicher Sachverständiger. Die Gesamtzahl der Anfragen der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Sachverständigenbenennung betrug im Berichtszeitraum 1.640 Vorgänge, ein Rückgang von fünf Prozent im Vergleich zu 2020. Alle Amts- und Landgerichte sowie nahezu alle Staatsanwaltschaften im Kammerbereich richteten Anfragen an die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo). Das sind 53 Amtsgerichte, zehn Landgerichte und zehn Staatsanwaltschaften. 7,1 Prozent der Vorgänge kamen darüber hinaus, zumeist veranlasst durch andere Ärztekammern, von juristischen Institutionen außerhalb Nordrheins. Der Anteil, der auf elektronischem Weg gestellten Anfragen, ist mit 4,5 Prozent nach wie vor gering. Der weit überwiegende Teil der gerichtlichen Anfragen betraf zivilrechtliche Verfahren (96 Pro- zent), von denen 35 Prozent Arzthaftungsverfahren waren. Die Arzthaftungsverfahren betrafen über- wiegend die stationäre Gesundheitsversorgung (87 Prozent). Mit 45 Prozent waren die chirurgischen Fachgebiete am häufigsten betroffen, davon 49 Prozent Orthopädie und Unfallchirurgie, es folgten Innere Medizin beziehungsweise Allgemeinmedizin mit 18 Prozent. Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit sieben Prozent und Neurologie und Psychiatrie mit einem Anteil von fünf Prozent. Bei den zivilrechtlichen Verfahren ohne Ärzte als Prozesspartei ging es in 58 Prozent der Fälle um Unfallfolgen, Invalidität, Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Der Anteil der Verfahren zu Abrechnungsfragen oder zur medizinischen Notwendigkeit von Leistungen betrug 19 Prozent. Vier Prozent der Vorgänge betrafen die Klärung der Geschäftsfähigkeit und verwandte Fragen. Mit 210 Vorgängen erreichten uns wieder mehr Anfragen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Kammer (2020: 194). In 79 Prozent der Vorgänge ging es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und in 19 Prozent um fahrlässige Körperverletzung. Drei Viertel der Behandlungsfälle stammten aus der stationären Versorgung. Die chirurgischen Fachgebiete waren mit 27, die internistisch-allgemeinmedizinischen Fachgebiete zu 38 Prozent betroffen (Frauenheil- kunde/Geburtshilfe vier Prozent, Neurologie/Psychiatrie zwölf Prozent). In vier Fällen stellte die Staatsanwaltschaft auf der Basis von schriftlichen Stellungnahmen der ÄkNo die Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Insgesamt wurden unverändert mehr als 1.300 Kolleginnen und Kollegen aus dem Kammerbereich als medizinische Sachverständige benannt. Der überwiegende Teil der Anfragen erreichte uns ohne Verfahrensakten (53 Prozent), in elf Prozent der Fälle mussten die Akten nachbestellt oder telefonische Zusatzinformationen eingeholt werden. Der Anteil der elektronisch übermittelten Verfahrensakten (per verschlüsseltemDatenträger oder per Besonderem elektronischen Behördenpostfach beBPo) war im Berichtszeitraum mit einem Anteil von 2,6 Prozent gering. Ein Teil der gutachtlich tätigen Ärztinnen und Ärzte haben sich in das Register Ärztliche Gutachter der ÄkNo aufnehmen lassen. Informationen dazu und das Register sind öffentlich abrufbar unter www.aekno.de/Aerztliche-Gutachter.

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