Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2020 | 89 Medizinische Grundsatzfragen Ärztliche Stellen Nordrhein für Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt nach § 9 Heilberufsgesetz NRW den Ärztekammern unter der Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW. Die Qualitätsprüfungen der radiologischen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Einrichtungen umfassen die technische Geräteprüfung und die medizinische Strahlenanwendung auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und § 130 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), verschiedener Richtlinien wie beispielsweise „Strahlenschutz in der Medizin“, „Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen“, „Qualitätssicherungs-Richtlinie“ oder der „Sachverständigen-Richtlinie“. Daneben sind DIN- und EN-Normen, Leitlinien der Bundesärztekammer und der Fachgesellschaften sowie des vom Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) entwickelte einheitliche Bewertungssystem zu beachten. Insgesamt 109 ehrenamtliche Kommissionsmitglieder (Fachärzte und Medizin-PhysikExperten) unterstützen die Ärztlichen Stellen bei ihrer Arbeit. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Probleme ergaben sich während der Pandemie vor allem durch Zugangsbeschränkungen in den Krankenhäusern. So wurden die Vor-Ort-Prüfungen der strahlentherapeutischen Einrichtungen von Ende November 2020 bis Mitte Mai 2021 weitgehend eingestellt. Seit der Impfung sowohl des Krankenhauspersonals als auch der Kommissionsmitglieder wurden die Begehungen wieder aufgenommen im Einvernehmen aller involvierten Personen. Patientenkontakte wurden dabei vermieden. Überprüfungen der teleradiologisch betreuten Krankenhäuser fanden weitgehend als Videokonferenzen statt. Die aktuelle Verbreitung der Omikron-VirusVariante führte zu Personalengpässen wegen Er- krankungen und Quarantänemaßnahmen in zahlreichen Praxen und Kliniken. Bei begründeten Anfragen von Betreibern gewährt die Ärztliche Stelle Fristverlängerungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten bei der Einsendung von Prüfunterlagen. Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 Betroffen waren von der Flutkatastrophe zahlreiche Einrichtungen in Nordrhein. So musste eine strahlentherapeutische Einrichtung bedingt durch die Vernichtung der Geräte und Praxisräume ihren Betrieb vorerst schließen. Einige Röntgenanlagen konnten durch den Wasserschaden nicht mehr repariert werden und mussten stillgelegt oder ausgetauscht werden. Teilweise waren Unterlagen vernichtet und Archive zerstört. Qualitätssicherung Radiologie Im Jahr 2021 überprüfte die Ärztliche Stelle Radiologie weitere 26 teleradiologische Einrichtungen erstmalig. Probleme entstehen häufig durch hohe Fluktuation der im Notdienst eingesetzten Assistenzärzte in den Krankenhäusern und deren zeitnaher Erlangung der Fachkunde im Strahlenschutz, beziehungsweise „Kenntnisse in der Teleradiologie“. Mit Aktualisierung der Sachverständigen-Prüfrichtlinie am 1. Juli 2020 besteht erhöhter Beratungsbedarf der Betreiber und Medizintechniker insbesondere zu den höheren technischen Mindestanforderungen für die Röntgeneinrichtungen bei der Anwendung amMenschen. Es wurde eine „Einordnungshilfe“ erarbeitet und bundesweit veröffentlicht, unter anderem auch über den Newsletter und die Homepage der Ärztlichen Stelle Nordrhein. Mithilfe dieser „Einordnungshilfe“ können sich einerseits Medizinerinnen und Mediziner und andererseits Techniker und Sachverständige über den regelkonformen Einsatz insbesondere von mobilen Röntgenanlagen in Operationssälen und Funk- tionsabteilungen informieren. Der korrekte Geräteeinsatz wird seit Mitte 2021 durch Anforderung von Patientenuntersuchungen auch bei den „einfachen“ C-Bögen überprüft. Im Berichtsjahr 2021 konnte bei rund 78 Prozent der durchgeführten 1.607 Prüfungen eine hohe Qualität der Röntgengeräte und deren Einsatz bei der

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