90 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen medizinischen Strahlenanwendung nachgewiesen werden. Optimierungsvorschläge wurden vor allem zur leitliniengerechten Einstelltechnik und Einblendung sowie zur korrekten Durchführung und Dokumentation der Konstanzprüfungen gegeben. Bei rund 21 Prozent der Überprüfungen ergaben sich deutliche Mängel der Kategorien III und IV, teils aufgrund fehlender oder unzureichend durchgeführter Konstanzprüfungen der Röntgengeräte und Bildwiedergabesysteme. In 216 Fällen konnten Dokumente beziehungsweise Röntgenaufnahmen nachgereicht und nachgeprüft werden. Weiterhin ergaben sich Mängel beim Einsatz meist mobiler Röntgeneinrichtungen im Operationsbereich für dosisintensive Interventionen, die nicht die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllten. Damit ging die Gefährdung des Strahlenschutzes für Patienten und Personal sowie Minderqualität in der Bildgebung beziehungsweise Subtraktionstechnik (DSA) einher. Optimierungsvorschläge zur Einstelltechnik und zu Einblendmaßnahmen wurden teilweise wiederholt nicht beachtet, was zur konsekutiv deutlichen Überschreitungen der Dosiswerte im Vergleich zu den Diagnostischen Referenzwerten (DRW) führte. So musste in 15 Fällen um Unterstützung der zuständigen Behörde gebeten werden. In einem Fall überprüften Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Behörde eine Praxis. Dabei bestätigte sich der Verdacht der manipulierten Konstanzprüfungsnachweise. Die Anlage wurde stillgelegt. Qualitätssicherung Nuklearmedizin Der Trend der letzten Jahre der Schließung weiterer nuklearmedizinischer Einrichtungen setzt sich fort. Waren im Vorjahr noch 99 nuklearmedizinische Einrichtungen in Nordrhein in Betrieb, so beträgt die Zahl derzeit noch 92. Der Ärztlichen Stelle Nord- rhein sind zurzeit 209 Gammakameras, 20 Positronen-Emissions-Tomographie-Anlagen (PET) sowie sieben Schilddrüsen-Therapiestationen gemeldet. In insgesamt elf Kommissionssitzungen wurden Unterlagen von 47 Einrichtungen geprüft. Dabei wiesen 87 Prozent der Einrichtungen gute bis sehr gute Ergebnisse auf. Bei fünf Betreibern stellte die Kommission Mängel der Kategorien III fest, bei einem Betreiber Mängel der Kategorie IV. Beanstandungen ergaben sich bei nicht begründetem Abweichen von den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN). Bei Lungenszintigraphien zum Ausschluss einer Lungenarterienembolie wurde beispielsweise eine alleinige Perfusionsszintigraphie bei fehlendem Einsatz der Ventilationsszintigraphie, der SPECTDarstellung oder dem fehlenden Vergleich mit anderen bildgebenden Verfahren zur Beurteilung bemängelt. Eine Untersuchungsmodifikation zur Anpassung an die Pandemiesituation akzeptierte die Kommission. Lungenszintigraphien werden jedoch in vielen Einrichtungen nicht mehr angeboten. Vereinzelt konnte die rechtfertigende Indikation bei Schilddrüsenszintigraphien nicht nachvollzogen werden. Wegen mangelnder klinischer Angaben und Voruntersuchungen war auch bei der Radiosynoviorthese die rechtfertigende Indikation für die Kommissionsmitglieder der Ärztlichen Nuklearmedizin: Vergleich der Mängeleinteilungen 2020/2021 % 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 MKI MKII MKIII MKIV 2020 2021 Radiologie: Vergleich der Mängeleinteilungen 2020/2021 % 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 MKI MKII MKIII MKIV 2020 2021
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=