Rheinisches Ärzteblatt 01/2025

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2025 Medizinische Fachangestellte Informationen zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung Versorgung wird vom Prüfungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein abgenommen. Auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de finden sich in der Rubrik „MFA“ (www.aekno.de/mfa) ausführliche Informationen rund um die Fortbildungsinhalte und Prüfungsvoraussetzungen. Daneben werden das Rahmencurriculum sowie die Prüfungsordnung zur Verfügung gestellt. Auch findet sich dort ein Anmeldeformular für die Abschlussprüfung als PDF-Dokument, das bequem am Computer ausgefüllt werden kann. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Die Bundesärztekammer hat ein aktualisiertes Musterfortbildungscurriculum zur beruflichen Fortbildung für Medizinische Fachangestellte (MFA) zur „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ erarbeitet. Es handelt sich um eine thematisch breit angelegte Fortbildung, die es den MFA ermöglicht, mehr Fach- und Führungsverantwortung in der Praxis zu übernehmen. Laut Curriculum gehören beispielsweise Qualitätsmanagement, Kommunikation und Teamführung, Praxisführung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Ausbildung zukünftiger MFA zu den Aufgaben. Die Abschlussprüfung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Transplantation Stäko wird 30 Jahre alt Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK) würdigte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt deren Verdienste. Die Ständige Kommission sei der Garant für eine patientenorientierte Regelung des Transplantationswesens. Die Empfehlungen der Kommission bilden die Grundlage für Richtlinien der BÄK zur Organspende und Organtransplantation. In der Jubiläumssitzung der Ständigen Kommission Organtransplantation am 27. November wurde die Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung ausdrücklich unterstützt, desgleichen auch die geplante gesetzliche Neuregelung der Lebendorganspende, die eine Ausweitung der Organspendemöglichkeiten vorsieht. tg MRT-Prüfung Gute Qualität Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt die Stichprobenüberprüfung im Leistungsbereich Magnetresonanztomografie (MRT) ab dem Jahr 2025 aus. Grundlage für diesen Beschluss ist der Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu Qualitätsprüfungen in der ambulanten Versorgung. Danach waren die Prüfergebnisse zur Durchführung der MRT wie in den Jahren zuvor sehr gut. Im Jahr 2028 wird der G-BA darüber beraten, ob eine Wiederaufnahme der Prüfung erforderlich ist. Bei den Stichprobenüberprüfungen in den Bereichen konventionelle Röntgendiagnostik und Arthroskopie kam es zu mehr Beanstandungen. tg Mit dem „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“, den Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach Anfang Dezember 2024 öffentlich präsentierte, setzt er einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ des nun zerbrochenen Regierungsbündnisses um. Der Aktionsplan zielt darauf ab, konkrete, realistische und umsetzbare Maßnahmen zu identifizieren, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Barrieren bei der gesundheitlichen Versorgung und Pflege abzubauen, heißt es darin einleitend. Der Plan ist das Ergebnis eines Dialogprozesses unter Beteiligung von Betroffenenverbänden und Interessenvertretungen und soll Auftakt für eine längerfristige Umsetzungsphase sein. Als eine konkrete Maßnahme ist im Aktionsplan vorgesehen, dass Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband künftig im Bundesmantelvertag Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Arztpraxen festlegen. Mit einem jährlichen Evaluationsbericht soll über den Stand der Umsetzung informiert werden. Über die bereits bestehenden Strukturfonds, die für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung vorgesehen sind, sollen auch bauliche Veränderungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit finanziert werden. Auch soll das Kriterium der Barrierefreiheit im Rahmen von Auswahlverfahren zur Nachbesetzung einer Arztpraxis stärker als bisher berücksichtigt werden. „Leider ist aktuell nicht absehbar, ob und – wenn ja – wann der Aktionsplan des Ministeriums umgesetzt wird“, sagte dazu Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe. Leider fehlten in dem nun veröffentlichten Plan konkrete Vorgaben zur Umsetzung von Maßnahmen (zum Thema siehe auch „Barrieren in der Praxis abbauen“ auf Seite 21). tg Ziel des Aktionsplans des Bundesgesundheitsministeriums ist ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Foto: stock.adobe.com Barrierefreies Gesundheitswesen Bundesgesundheitsminister legt Aktionsplan vor

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