Januar 2026 Heft 1 / 19.12.2025 81. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Kammerversammlung Einvernehmen in zentralen Fragen Autonomie durch Sorge Die Arzt-Patienten-Beziehung entwickelt sich wechselseitig Neustart Krankenhauspolitik? Ministerin Warken zu Gast beim Deutschen Krankenhaustag Sicherheitsbedürfnis versus Patientenschutz Gewalttaten psychisch Kranker verhindern
1. Halbjahr 2. Halbjahr 19.06. 20.06. - 20.03. 21.03. - 04.09. 05.09. - 04.12. 05.12. - Jetzt anmelden unter kvno.de/startup Fit für die Praxis 2026 Das Seminar „Start-up in die ambulante Versorgung“ vermittelt in zwei Seminar- tagen alles Wichtige zur Niederlassung. Tag 1 (Freitag): Vorträge, Austausch und Beratung in Präsenz Tag 2 (Samstag): Onlinevorträge zu Abrechnung, Honorar und Verordnungen
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 3 Heft 1 • Januar 2026 Zeit für Reformen Das Jahr neigt sich dem Ende zu und rückblickend stellen wir fest, dass der versprochene „Herbst der Reformen“ gerade bei den dringend reformbedürftigen Sozialversicherungen ausgeblieben ist. Eine große Rentenreform soll eine Rentenkommission im nächsten Jahr erarbeiten. Reformen zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung hat die Bundesregierung ebenfalls an eine Kommission weitergegeben. Und das von Gesundheitsministerin Nina Warken verkündete Sparpaket zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung, das sachfremd an das Gesetz zur Entbürokratisierung der Pflege angehangen wurde, ist Mitte November vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss geschickt worden. Einen „Plan B“, wie 2026 die Zusatzbeiträge der GKV stabilisiert werden sollen, scheint es nicht zu geben. Wahrscheinlich werden die Sparmaßnahmen nach dem Gießkannenprinzip irgendwie alle treffen. Das hat leider mit strategischer Gesundheitspolitik wenig zu tun und ist umso misslicher, wenn man einen Monat zuvor den Bürgerinnen und Bürgern einen stabilen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr versprochen hat. Auf unserer zurückliegenden Kammerversammlung haben wir Sparvorschläge zur Entlastung der GKV gemacht und uns für eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die Streichung von versicherungsfremden Leistungen aus der Beitragsfinanzierung sowie für eine höhere Besteuerung von Nikotin und Spirituosen ausgesprochen. Und natürlich brauchen wir zügig Reformen, um Effizienzreserven in unserem Gesundheitssystem zu heben und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die ersten Haut- und Augenscreenings in Drogeriemärkten in diesem Jahr scheinen nur der Auftakt solcher Fehlentwicklungen zu sein. Auch Supermärkte drängen nun mit telemedizinischen Leistungen auf den Markt. Ganz unabhängig von ungeklärten Fragen zu Patientensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen sorgt uns diese Entwicklung sehr. Denn hier wird suggeriert, dass Medizin eine Ware ist, die Kunden neben Käse, Wein und Nahrungsergänzungsmitteln konsumieren können. Medizin wird damit zunehmend kommerzialisiert und zum Mitnahmeartikel. Auch stellen die bislang bekanntgewordenen Modelle keine Entlastung der Arztpraxen dar, wie das gerne von den Betreibern dargestellt wird. Denn die meisten Erkrankungen sind telemedizinisch bei Neupatienten nicht behandelbar und auffällige Screeningbefunde benötigen im Nachgang immer eine ärztliche Einordnung. So bleibt das ungute Gefühl bestehen, dass die Betreiber weniger die medizinische Versorgung, als vielmehr ihr Zusatzgeschäft im Sinn haben. Würde es den Ladenketten tatsächlich um die Gesundheit ihrer Kunden gehen, dürften sie Alkohol, Tabak und Süßigkeiten nicht in Kassennähe aufstellen. Wir müssen anlässlich dieser Entwicklung darauf achten, dass wir die bestehenden Strukturen der ambulanten Versorgung durch kommerzialisierte Angebote nicht noch weiter schwächen oder belasten. Die Antwort auf den Ärztemangel auf dem Land ist nicht der Supermarkt, sondern eine gut koordinierte sektorübergreifende Versorgungsstruktur, in der Telemedizin natürlich ihren Platz haben wird. Dafür werden wir uns 2026 stark machen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Wir bedanken uns besonders bei denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die über die Feiertage im Dienst für unsere Patientinnen und Patienten im Einsatz sind. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes Dr. Arndt Berson, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes
Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Internet: www.iqn.de Tel.: +49 211 4302-2751 E-Mail: iqn@aekno.de Die Veranstaltungen sind kostenfrei und mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt! Anmeldung erforderlich: www.iqn.de/Fortbildungen des IQN NEU: Registrierung in Webex bis spätestens 24 Stunden vor der Veranstaltung erforderlich! Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erkennen und richtig handeln, Teil 14: Bildschirm statt Blickkontakt Mittwoch, 14. Januar 2026, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Parallelwelt Internet: Folgen für Gesundheit und Entwicklung im Kindes- und Jugendalter • Zwischen analogem Familienalltag und digitalen Lebenswelten – Beratung bei übermäßigem Medienkonsum • Mediensucht – Diagnose – Prävention – Therapie Hedwig Claes, Dipl. Psych. Marc Körner-Nitsche, Leon Philipp, Dr. med. Sabine Mewes Im Fokus: Schilddrüsenerkrankungen Mittwoch, 04. Februar 2026, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Schilddrüsenerkrankungen: Grundlagen, Erkrankungen, (Labor-) Diagnostik • Der Schilddrüsenknoten • Schilddrüsendysfunktionen • Chirurgische Therapie von Schilddrüsenerkrankungen Dr. med. Stephanie Allelein, Katharina von Schenk, Univ.-Prof. Dr. med. Matthias Schott, Dr. med. Sabine Mewes u.a. Rauchstopp und Tabakentwöhnung – Beratungsmethoden und motivierende Gesprächsführung (Wiederholungsveranstaltung) Mittwoch, 25. März 2026, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Das ABC der evidenzbasierten Tabakentwöhnung • Tabakentwöhnung in der Hausarztpraxis – wie kann das gelingen? • Patientenkurse zur Tabakentwöhnung/Erfahrungsberichte Univ.-Prof. Dr. Daniel Kotz PhD MSc MPH, Olaf Reddemann, Lisa Welmes, Özden Yerlikaya, Dr. med. Sabine Mewes Die vollständige Teilnahme berechtigt zur Abrechnung der Beratungsleistung über das DMP Asthma/COPD in der Region der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. 100 Kilometer Fußweg für ein medikament. das geht zu weit. Jede Spende hilft: www.medeor.de Die Notapotheke der Welt. medeor_Anzeige_100Kilometer_179x50mm_0u_Rheinisches_Aerzteblatt.indd 2 18.10.22 12:11
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 5 Kammerversammlung Einvernehmen in zentralen Fragen Heft 1 • Januar 2026 Meinung Zeit für Reformen Seite 3 Magazin Seite 6 bis 10 Organspendezahlen bleiben 2025 weitgehend stabil · Vor 50 Jahren · Rheinisches Ärzteblatt elektronisch · Oberhausener Ärztetag: Gendermedizin · Ärztekammerbeitrag: Mitgliederportal nutzen · Kammer Online · Gewalt gegen Frauen: Bundesärztekammer unterstützt UN-Kampagne · Cochrance Library: Für Kammermitglieder weiterhin kostenfrei · Studium und Berufseinstieg Thema Einvernehmen in zentralen Fragen Seite 12 Spezial Autonomie durch Sorge Seite 16 Gesundheits- und Sozialpolitik Neustart Krankenhauspolitik? Seite 19 Praxis Zentrale Dienstplanung: Nordrhein organisiert Notdienst neu Seite 20 Hybrid-DRGs – Abrechnen ohne Umwege Seite 22 Forum Zwischen Sicherheitsbedürfnis und Patientenschutz Seite 23 Wissenschaft und Fortbildung Unklare Raumforderung zwischen Vagina und Urethra bei einer 62-jährigen Patientin – Folge 87 der Reihe „Zertifizierte Kasuistik“ Seite 25 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 28 RÄ Regional Seite 32 Bücher Seite 35 An Rhein und Ruhr Seite 36 Kulturspiegel Theater mit Bildungsauftrag Seite 37 Amtliche Bekanntmachungen Seite 38 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 38 Mein Beruf „Man übergibt mir als Arzt das Vertrauen und die Verantwortung“ Seite 43 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Foto: Jochen Rolfes Autonomie durch Sorge In der Medizin gehe es darum, die Autonomie der Patienten als etwas zu begreifen, was aus der ärztlichen Sorge für die Patienten heraus entsteht. Das sagte Professor Dr. Giovanni Maio bei der JörgDietrich-Hoppe-Vorlesung. Sein Thema lautete: „Die relationale Verfasstheit der Autonomie – eine ethisch Grundreflexion zur ärztlichen Identität.“ Sicherheitsbedürfnis versus Patientenschutz Eine Reihe von Angriffen mutmaßlich psychisch kranker Täterinnen und Täter gegen arglose Passanten hat in der Öffentlichkeit für massive Verunsicherung gesorgt. Schnell wurden Rufe nach Strafverschärfungen laut. Dabei ist eine niedrigschwellige, kontinuierliche Behandlung psychisch Kranker die beste Prävention. Die enormen finanziellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung prägten auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 22. November. Kontroverse Debatten in Sachfragen blieben weitgehend aus. Deutlich vernehmbar in den Debattenbeiträgen war die Sorge um die ärztliche Berufsfreiheit.
6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 Magazin Pflegereport 2025 Anstieg der Zahl der Bedürftigen Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich von 2015 bis 2023 von drei auf 5,7 Millionen fast verdoppelt. Das geht aus dem Pflegereport 2025 der Barmer von Ende November hervor. Die Krankenkasse macht für den enormen Anstieg jedoch nicht in erster Linie die alternde Gesellschaft verantwortlich, sondern die Pflegereform aus dem Jahr 2017, die die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet habe. Während 2017 zum Beispiel 11,4 Prozent der an Krebs und 68,1 Prozent der an Demenz Erkrankten pflegebedürftig gewesen seien, lägen diese Werte im Jahr 2023 bei 20 und 78,5 Prozent, so die Barmer. HK Kampagne Kinder vor Missbrauch schützen Die Kampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ (https://nicht-wegschieben.de) will Erwachsene dabei unterstützen, Kinder besser vor Missbrauch zu schützen. Initiiert wurde sie von der Missbrauchsbeauftragten des Bundes und dem Bundesfamilienministerium. Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten könnten die Aktion unterstützen und kostenfrei Plakate und weitere Informationsmaterialien für das Wartezimmer bestellen, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit. Ein zentraler Bestandteil der Kampagne sei ein digitaler Messenger-Kurs. Bei „7 Wochen, 7 Tipps“ werde Eltern beispielsweise erläutert, wie sie mit Kindern über Sexualität und sexuelle Gewalt sprechen könnten oder wie Täterstrategien funktionierten. HK Deutsche Stiftung Organtransplantation Organspendezahlen bleiben 2025 weitgehend stabil Von Januar bis Oktober 2025 haben bundesweit 836 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 789. Das teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Mitte November mit. Die Zahl der in Deutschland entnommenen Organe lag bis Oktober 2025 bei 2.523 gegenüber 2.391 im Vorjahreszeitraum. Die leichte Steigerung sei für die Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten erfreulich, sagte der Medizinische Vorstand der DSO Dr. Axel Rahmel. Sie dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass daraus keine fundamentale Wende bei der Organspende abzuleiten sei. Rahmel betonte, wie wichtig es sei, die eigene Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren. Um die Kliniken beim Prozess der Organspende besser zu unterstützen und damit die Situation der Organspende zu verbessern, hat die DSO eine APP „DSO-LeitfadenPLUS“ entwickelt, die einen schnellen Zugriff auf alle relevanten Informationen, Kontakte und Formulare erlaubt. Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Organqualität und der Transplantationsergebnisse sei darüber hinaus die geplante Einführung der Maschinenperfusion für Nieren in der zweiten Januarhälfte 2026. HK Ausblick Neujahrsgruß und scharfe Worte gegen den Gesundheitsminister „Ihren Familien und Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünschen ‚Glückauf‘ für 1976“ Dr. Friedrich-Wilhelm Koch, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, und Dr. Hans-Wolf Muschallik, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Dieser gemeinsame Neujahrsgruß fand sich auf der ersten Seite des Rheinischen Ärzteblatts (RÄ), das am 10. Januar 1976 erschien. Beide versprachen, weiterhin darauf zu achten, „daß nicht unter dem Vorwand der heute unbestrittenen schwierigen Kostensituation der gesetzlichen Krankenversicherung Strukturveränderungen propagiert werden, die das Kassenarztrecht aus den Angeln heben“. Gleichzeitig äußerten sie sich vorsichtig optimistisch, dass es gelingen werde, „das Kassenarztrecht ohne Strukturveränderung sinnvoll weiterzuentwickeln“. Landesgesundheitsminister Friedhelm Farthmann (SPD) habe mit seinen Äußerungen „dem Vertrauensverhältnis zwischen Millionen Patienten und ihren Ärzten und nicht zuletzt auch seinem Amt schweren Schaden zugefügt“. Mit scharfen Worten reagierte Kammerpräsident Koch auf Äußerungen Farthmanns, der von einer „ernsten gesundheitspolitischen Gefahr“ sprach und behauptete, Ärzte würden „auf ‚blauen Dunst‘ Beruhigungs-, Aufputsch- und Schmerzmittel verschreiben, ohne sich die Zeit für eine richtige Diagnose der ‚eingebildeten oder echten Wehwehchen‘ zu nehmen“. 20 Prozent der Drogenabhängigen in NRW hätten ihre Krankheit leichtfertiger ärztlicher Verschreibungspraxis zu verdanken, zitierte das RÄ den Minister. „In diesen Äußerungen sieht Dr. Koch einen krassen Fall von politischer Instinktlosigkeit, medizinischem Dilettantismus und fahrlässiger Begriffsvermischung.“ bre Bei der Zahl der gespendeten Organe gibt es der DSO zufolge deutliche regionale Unterschiede. Während in der Region Nord-Ost 65 Organspender registriert wurden, waren es in NRW 166. Foto: sturti/istockphoto.com
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 7 Rheinisches Ärzteblatt elektronisch Lesen auf dem Smartphone, Tablet oder der Homepage Das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) steht auch als App für Smartphones und Tablets zur Verfügung. Die App ist kostenfrei und kann über den App-Store oder den Google Playstore (Suchbegriff: „Rheinisches Ärzteblatt“) heruntergeladen werden. Darüber hinaus stehen sämtliche Ausgaben des RÄ auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein seit 1996 online zur Verfügung (www.aekno.de/rheini sches-aerzteblatt). Seit Januar 2023 bietet die E-Paper-Ausgabe eine weitere Möglichkeit, das RÄ elektronisch zu lesen. Wenn Sie künftig das RÄ ausschließlich über die App auf Smartphone oder Tablet oder über die Homepage nutzen möchten und die Printausgabe nicht mehr benötigen, teilen Sie uns das bitte mit per Mail an: meldewesen@ aekno.de mit dem Betreff: „RÄ-App statt PrintFacharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 16. bis 20. März 2026. Anmeldeschluss: Freitag, 23. Januar 2026 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiterbil dung/Pruefungen ÄkNo Kassen Höhere Präventionsausgaben Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Gesundheitsförderung und Prävention sind im vergangenen Jahr gestiegen. Insgesamt investierten die Kassen rund 686 Millionen Euro in entsprechende Maßnahmen. Das geht aus dem Präventionsbericht 2025 des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes Bund hervor. MST Aids HIV-Infektionen nehmen zu Mehr als 2.300 Menschen haben sich im Jahr 2025 neu mit HIV infiziert. Damit ist die Zahl der Neuinfektionen nach Angaben des Robert Koch-Instituts im Vergleich zu 2023 um rund 200 Fälle gestiegen. Besonders betroffen seien homosexuelle und bisexuelle Männer sowie Menschen, die intravenös Drogen konsumierten. Etwa ein Drittel der Neudiagnosen werde erst spät gestellt. MST ausgabe“ oder per Post an: Ärztekammer Nordrhein, Meldeabteilung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf. bre Kreisstelle Oberhausen Gendermedizin – alles nur Gedöns? Die geschlechtersensible Versorgung war Schwerpunktthema des Oberhausener Ärztetages, der von der Kreisstelle Oberhausen der Ärztekammer Nordrhein im November 2025 zum 14. Mal ausgerichtet wurde und rund hundert Teilnehmende verzeichnete. Die Tagung ist als Fortbildungs- und NetzwerkVeranstaltung fest etabliert und ermöglicht den Mitgliedern einen regionalen, kollegialen, aber auch berufsgruppenübergreifenden Austausch und exzellente Fortbildung zuDer Vorsitzende der Kreisstelle Oberhausen Dr. Peter Kaup begrüßte die rund hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 14. Oberhausener Ärztetags. Foto: Andreas Köhring sammen in einem Format. Die jüngste Ausgabe drehte sich um den aktuellen Stand der „Gendermedizin“. Professor Dr. rer. nat. Anke Hinney vom Institut für Geschlechtersensible Medizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen stellte in ihrem Impulsvortrag heraus, wie stark biologische Unterschiede und soziokulturelle Faktoren Krankheitsrisiken und -verläufe in beiden Geschlechtern beeinflussen. Sie plädierte dafür, das Geschlecht in allen Stufen von Forschung, Ausbildung und klinischer Praxis systematisch mitzudenken, um Frauen und Männer evidenzbasiert und gerecht zu behandeln. In der Podiumsdiskussion tauschten Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis Erfahrungen aus und erarbeiteten Vorschläge, wie geschlechtersensible Medizin in der Praxis gelingen und welchen Beitrag die Ärzteschaft auf dem Weg zu einer noch viel stärker patientensensibel und individuell ausgerichteten Medizin leisten kann. Einen ausführlichen Bericht finden Sie unter www.aekno.de/kreisstelle/oberhausen. usa Januar 2026 Heft 1 / 19.12.2025 81. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Kammerversammlung Einvernehmen in zentralen Fragen Autonomie durch Sorge Die Arzt-Patienten-Beziehung entwickelt sich wechselseitig Neustart Krankenhauspolitik? Ministerin Warken zu Gast beim Deutschen Krankenhaustag Sicherheitsbedürfnis versus Patientenschutz Gewalttaten psychisch Kranker verhindern Januar 2026 Heft 1 / 19.12.2025 81. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Kammerversammlung Einvernehmen in zentralen Fragen Autonomie durch Sorge Die Arzt-Patienten-Beziehung entwickelt sich wechselseitig Neustart Krankenhauspolitik? Ministerin Warken zu Gast beim Deutschen Krankenhaustag Sicherheitsbedürfnis versus Patientenschutz Gewalttaten psychisch Kranker verhindern Januar 2026 Heft 1 / 19.12.2025 81. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Kammerversammlung Einvernehmen in zentralen Fragen Autonomie durch Sorge Die Arzt-Patienten-Beziehung entwickelt sich wechselseitig Neustart Krankenhauspolitik? Ministerin Warken zu Gast beim Deutschen Krankenhaustag Sicherheitsbedürfnis versus Patientenschutz Gewalttaten psychisch Kranker verhindern Januar 2026 Heft 1 / 19.12.2025 81. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Kammerversammlung Einvernehmen in zentralen Fragen Autonomie durch Sorge Die Arzt-Patienten-Beziehung entwickelt sich wechselseitig Neustart Krankenhauspolitik? Ministerin Warken zu Gast beim Deutschen Krankenhaustag Sicherheitsbedürfnis versus Patientenschutz Gewalttaten psychisch Kranker verhindern
Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 Facharztweiterbildung Weiterbildungsverbünde auf einen Blick schaft und das Cellitinnen-Krankenhaus St. Vinzenz haben die entsprechende Befugnis von der Ärztekammer Nordrhein erhalten. Auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) sind sämtliche Weiterbildungsverbünde in Nordrhein an einem Ort gebündelt in der Rubrik „Ärzte“ und der Unterrubrik „Weiterbildung“ und dem Stichwort Verbundweiterbildung oder direkt über www. aekno.de/verbundweiterbildung. Die Verbünde sind nach der Facharztbezeichnung sowie geografisch geordnet. Bei den einzelnen Verbünden werden die teilnehmenden Krankenhäuser und ambulanten Einrichtungen genannt. Für die Kontaktaufnahme sind zusätzlich jeweils Ansprechpartner aufgeführt. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Mehr als 53 Hausärztliche Weiterbildungsverbünde arbeiten für die Weiterbildung des allgemeinmedizinischen Nachwuchses in Nordrhein. Daran beteiligt sind rund 110 Kliniken und circa 400 Praxen. Der erste Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin wurde 2009 im Oberbergischen Kreis aus der Taufe gehoben. Ziel eines Weiterbildungsverbundes ist es, Ärztinnen und Ärzten von Beginn an eine durchgehende und vollständige Weiterbildung für eine Facharztbezeichnung anzubieten. Die Weiterbildung kann in stationären und ambulanten Weiterbildungsstätten in einer bestimmten Region erfolgen. Neben der hausärztlichen Weiterbildung im Verbund hat sich nun ein Verbund auf dem Gebiet der Inneren Medizin und Gastroenterologie im Kölner Norden gegründet. Eine BerufsausübungsgemeinDie Ärztekammer Nordrhein bittet alle Mitglieder, die ihre Selbsteinstufung zur Zahlung des Ärztekammerbeitrags 2025 bislang noch nicht vorgenommen oder keine Nachweise eingereicht haben, dies kurzfristig nachzuholen. Dazu muss eine Kopie des Einkommensnachweises aus ärztlicher Tätigkeit über das Mitgliederportal „Meine ÄkNo“ hochgeladen oder per Post an die Ärztekammer gesendet werden. Dafür braucht es im PDF- oder JPEG-Format (max. 10 MB): · den Einkommensteuerbescheid 2023 oder · eine Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit 2023 oder · den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023. Nach Eingabe der Einkünfte ermittelt das Portal automatisch die richtige Beitragsgruppe und zeigt die Höhe des Ärztekammerbeitrags an. Falls 2023 keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wurde, sollten die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2024 angegeben werden. Das Mitgliederportal erreichen Sie unter www. meineaekno.de oder über den entsprechen- den Link im oberen Bereich der Homepage Die Vorteile der Online-Einstufung im Mitgliederportal: Beitragsgruppe und -höhe werden automatisch ermittelt. Die Nutzung ist über PC, Tablet oder Smartphone möglich, und die Eingaben werden sofort bestätigt. Frist läuft ab Mitgliederportal nutzen und Beitragsgruppe schnell ermitteln DMP Depression Psychotherapeuten koordinieren Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können im Rahmen des Disease-Management-Programms (DMP) Depression künftig in Ausnahmefällen die Koordination der Behandlung übernehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ende November entschieden. Grundsätzlich sollten Langzeitbetreuung und Koordination der Behandlung aber in den Händen der Hausärzte liegen. Die Ausnahmen gelten für Fälle, in denen der Patient bereits vor der Einschreibung dauerhaft von einem bestimmten Psychotherapeuten betreut worden ist, eine ärztliche Abklärung keine somatischen Hauptdiagnosen oder Komorbiditäten aufgezeigt hat, die kontinuierlich ärztlich behandelt werden müssen und der Patient keiner psychopharmakologischen Medikation mit einer regelmäßigen Dosisanpassung oder einem häufig wechselnden Therapieschema unterliegt. HK NRW Mehr Geld für Krebsberatung Das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Anteil an der Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen um 250.000 Euro auf rund 750.000 Euro jährlich erhöht. Den Rest finanziert die gesetzliche Krankenversicherung. Bisher habe sich das Land mit einem pauschalen Festbetrag an der Finanzierung der Beratungsstellen beteiligt, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium. Zukünftig erhielten die Beratungsstellen Fördergelder gemessen an ihren tatsächlichen Ausgaben und der regionalen Einwohnerzahl. HK www.aekno.de. Bei Fragen zur Nutzung des Portals oder bei technischen Problemen steht das Support-Team gerne zur Verfügung: Telefon: 0211 4302-2498, E-Mail: portal@aekno.de, Fragen zum Ärztekammerbeitrag: Tel.: 0211 4302-2435, E-Mail: beitrag@aekno.de. ÄkNo Abbildung: ÄkNo/Michael Reisch
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 9 Cochrane Library Für Kammermitglieder auch im Jahr 2026 kostenfrei nutzbar auch Beiträge im Portal „Clinical Answers“ den nordrheinischen Kammermitgliedern uneingeschränkt zur Verfügung. Um den Zugang zur Cochrane Library nutzen zu können, benötigen die Kammermitglieder ein Benutzerprofil auf www.aekno.de. Dies ist in wenigen Minuten online eingerichtet unter www.aekno.de/registrieren. bre Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) bietet ihren Mitgliedern weiterhin einen kostenfreien Vollzugriff auf die renommierte Cochrane Library über www.aekno.de/cochrane. Diesen Service stellt die Kammer allen Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein seit 2008 zur Verfügung. Jährlich statten diese der Library zur Evidenzbasierten Medizin über den ÄkNo-Zugang mehr als tausend Besuche ab. Neben dem Vollzugang zu den medizinischen Reviews und Einträgen zu klinischen Versuchen, Methoden, Technologien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen stehen eHBA Austauschfrist verlängert Elektronische Heilberufsausweise und SMC-B-Karten mit RSA-Verschlüsselung können noch bis zum 30. Juni 2026 und damit ein halbes Jahr länger als bislang vorgesehen genutzt werden. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt. Mit der Fristverschiebung habe die gematik auf die anhaltenden Produktions- und Lieferprobleme von Kartenherstellern reagiert. Anderenfalls hätten tausende Ärztinnen und Ärzte ab Januar 2026 keine eRezepte und keine elektronischen Krankschreibungen ausstellen oder eArztbriefe versenden können. Aktuell gehe die gematik von etwas mehr als 30.000 Heilberufsausweisen aus, die noch getauscht werden müssten, so die KBV. Bei den „RSA-only“- Konnektoren sei ein Umtausch bis zum 31. Dezember 2025 jedoch zwingend erforderlich und eine Verlängerung der Zertifikate „technisch ausgeschlossen“. HK Arzneimittel Ausgabenplus bei PKV Die private Krankenversicherung hat 2023 rund 4,5 Milliarden Euro für ambulant verordnete Arzneimittel ausgegeben. Das geht aus der Studie „Arzneimittelversorgung von Privatversicherten 2025“ des Wissenschaftlichen Instituts der PKV hervor. Demnach stiegen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um mehr als sechs Prozent, seit 2019 sogar um fast 28 Prozent. Auffällig sei der hohe Anteil patentgeschützter Arzneimittel: Mit 13 Prozent liege er in der PKV etwa doppelt so hoch wie in der GKV (6,7 Prozent). In der PKV sind etwa zehn Prozent der Bevölkerung privat vollversichert. MST Gewalt an Frauen Bundesärztekammer unterstützt Kampagne der Vereinten Nationen Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich in diesem Jahr an der Kampagne der Vereinten Nationen (UN) „Orange the Wold“ beteiligt und dazu aufgerufen, Gewalt gegen Frauen konsequent zu bekämpfen. Jede dritte Frau in Deutschland erlebe im Laufe ihres Lebens körperliche oder psychische Gewalt, meist im eigenen Umfeld. Gewalt gegen Frauen sei damit kein Randphänomen, sondern eine gesellschaftliche Realität, die entschiedenes Handeln erfordere, erklärte die BÄK. Neben einer wirksamen Strafverfolgung forderte sie vor allem mehr Bewusstsein für dieses Problem, niedrigschwellige Hilfsangebote und mehr Schutzräume für Betroffene. Praxen und Krankenhäuser seien für von Gewalt betroffene Frauen häufig die erste Anlaufstelle und spielten eine Schlüsselrolle im Opferschutz, wenn Verletzungen nicht nur behandelt, sondern auch aktiv angesprochen und dokumentiert würden, erklärte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. „Ärztinnen und Ärzte genießen hohes Vertrauen und sind flächendeckend erreichbar“, sagte er. Viele gewaltbetroffene Frauen wendeten sich daher zunächst an diese, bevor sie Polizei oder „Orange the World“: Die UN-Kampagne wurde 1991 ins Leben gerufen, um auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen weltweit aufmerksam zu machen. Foto: aradaphotography/istockphoto.com Hilfsorganisationen einschalteten. Darin liege eine große Verantwortung, aber auch die Chance, Gewalt frühzeitig zu erkennen und zu durchbrechen, so Reinhardt. HK Cochrane Clinical Answers
10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 Magazin – Studium und Berufseinstieg Im September habe ich mein Wahltertial des Praktischen Jahres in Köln gestartet. Ich erinnere mich, dass mir die Auswahl meines Wahlfaches sehr schwerfiel, da ich mich bisher noch nicht auf eine Fachrichtung festgelegt habe. Letztendlich habe ich mich – aus vielen guten Gründen, wie ich finde – für die Gynäkologie entschieden. Nachdem ich mein erstes Tertial in einem eher kleinen und familiären Krankenhaus absolviert hatte, wollte ich in Köln gerne die Möglichkeit nutzen, einen Einblick in die Arbeit eines Maximalversorgers wie der Universitätsklinik zu bekommen. Das Behandlungsspektrum hier ist wirklich beeindruckend und ich kann die vielen, sehr verschiedenen Bereiche der Gynäkologie und Geburtshilfe miterleben. Besonders begeistert mich die enorme Vielfalt des Faches. Man begleitet Frauen in ganz unterschiedlichen Lebensphasen vom Kinderwunsch bis Uniklinik Bonn Beratungsangebot zu seltenen Erkrankungen Die Diagnose einer seltenen Erkrankung beim eigenen Kind kann für Mütter und Väter eine große emotionale Belastung sein. Plötzlich stehen Familien vor vielen offenen Fragen, beispielsweise welche Fachärzte nun zuständig sind, welche Therapien oder Fördermöglichkeiten es gibt, was sozialrechtlich an Unterstützung zur Verfügung steht oder auch wo man Menschen mit ähnlichen Erfahrungen findet. Um Familien in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, bietet das Zentrum für seltene Erkrankungen am Universitätsklinikum Bonn ein neues, niedrigschwelliges Beratungsangebot an, das sich speziell an Eltern und Angehörige von Kindern mit einer seltenen genetischen Erkrankung richtet. Das Gesprächsangebot gilt auch dann, wenn eine gesicherte Diagnose noch aussteht. Das Beratungsgespräch kann vor Ort, telefonisch oder per Video geführt werden, wie die Uniklinik mitteilte. Bei dem Gespräch soll das Verständnis des genetischen Befunds und dessen Bedeutung für das Kind und seine Familie erörtert werden. Daneben soll das Gespräch helfen zu klären, welche medizinischen Fachrichtungen bei der Behandlung des Kindes eine Rolle spielen, welche Therapie- und Fördermöglichkeiten sowie welche Pflegeleistungen in Frage kommen könnten. Aber auch rechtliche und organisatorische Aspekte rund um Pflegegrad, Schwerbehindertenstatus oder die Suche nach Selbsthilfegruppen können erörtert werden. Ziel sei es, Familien in einer komplexen Lebensphase übersichtlich, alltagsnah und emotional unterstützend zu begleiten. Das Angebot soll die ärztliche und sozialrechtliche Beratung ergänzen, erklärte das Universitätsklinikum. Die Gespräche werden vertraulich geführt, und die Familien bekommen nach der Beratung eine schriftliche Zusammenfassung. Die Terminvereinbarung erfolgt per E-Mail: zseb@ukbonn.de. Näheres unter https://zseb.ukbonn.de/. bre hin zu onkologischen Therapien. Auch die interventionelle Komponente, das operative Arbeiten, gefällt mir sehr gut und ist für mich eine spannende Ergänzung zum übrigen klinischen Alltag. Aktuell bin ich im OP eingeteilt und darf erste Erfahrungen bei laparoskopischen Eingriffen aber auch bei offenen Bauchoperationen, urogynäkologischen Eingriffen und senologischen Operationen sammeln. Eine gute Grundlage für mein Chirurgie-Tertial, das Ende Dezember startet. Wie erlebt Ihr das Medizinstudium? Schreibt mir unter medizinstudium@ aekno.de. Mail aus Köln Das Zentrum für seltene Erkrankungen unterstützt Familien mit seltenen Erkrankungen. Abbildung: Universitätsklinikum Bonn Hannah Stamm Foto: privat Duisburg/Essen Studie zu Mehrsprachig- keit am Arbeitsplatz Das Institut für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache der Universität DuisburgEssen forscht derzeit zum Thema „Mehrsprachige Teilhabe am Arbeitsmarkt: Wert und Nutzung von Herkunftssprachen in der Erwerbstätigkeit (MAriE)“. Das Projekt geht der Frage nach, wie Herkunftssprachen bei der Arbeit genutzt werden und welcher Wert ihnen beigemessen wird. Ziel von MAriE sei es herauszufinden, wie es zu sprachlichen Kommodifizierungsmechanismen am deutschen Arbeitsmarkt kommen könne und welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit migrationsbedingt mehrsprachige Frauen und Männer ihre Sprachfertigkeiten am Arbeitsmarkt angemessen nutzen und einbringen können. Im ersten Schritt der Studie wird quantitativ erhoben, wie häufig und zu welchem Zweck migrationsbedingt mehrsprachige Erwerbstätige ihre Muttersprache im Beruf nutzen. Von Interesse ist auch, welche beruflichen Vorteile sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber durch die Mehrsprachigkeit entstehen. Die Datenerhebung erfolgt über einen Onlinefragebogen, der in rund zehn Minuten beantwortet ist. Mehr Informationen zu dem Projekt und zum Fragebogen unter: www.uni-due.de/ daz-daf/marie.php. Fragen zum Projekt oder der Teilnahme an der Umfrage: E-Mail: helena.weyland@uni-due.de. bre
Ob ePA, Honorarabrechnung oder Künstliche Intelligenz – mit unseren Seminaren und Workshops sind Sie immer einen Schritt voraus. Wir bieten Ihnen fundiertes Wissen zu den wichtigsten Themen im Praxisalltag. Kompakt, zielgerichtet und praxisnah. ▪ Topaktuelles Wissen von erfahrenen Expertinnen und Experten ▪ Für Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/-therapeuten, MFA, PA oder ganze Praxisteams ▪ Online, vor Ort oder hybrid Mehr Wissen, mehr Praxis: Das KVNO-Fortbildungsprogramm 2026 ist da! Jetzt entdecken und online anmelden: kvno.de/termine Bestellung per Fax: 0211 4302-2019, E-Mail: pressestelle@aekno.de, Internet: www.aekno.de Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Kostenlose Materialbestellung für Ärztinnen und Ärzte: Stabsstelle Kommunikation Expl. Jahresbericht 2025 Expl. Gutachterliche Entscheidungen, 7., neu bearbeitete Auflage 2020 Expl. Leitfaden für das Begutachtungsverfahren Expl. Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler – Informationsbroschüre für Patienten Expl. Berufsordnung Expl. Hausärztlicher Weiterbildungsverbund/Flyer Expl. GOÄ-Flyer Expl. Organspendeausweise Expl. Flyer 10.000 Schritte reichen, um fit zu bleiben Expl. Flyer Gesund und mobil im Alter – Auch zu Hause sicher unterwegs Expl. Praxisplakat „die bunte Lebensmittelwahl“ (nachhaltige Ernährung) Expl. Leitfaden für die persönliche Vorsorge – Patientenverfügung Adresse/Arztstempel
Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 Foto: Jochen Rolfes Genau einen Tag, bevor die 4. Kammerversammlung in Düsseldorf tagte, hatte der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und das daran gekoppelte sachfremde „Sparpaket“ für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Mit dem „Sparpaket“ in Höhe von zwei Milliarden Euro wollte die Bundesregierung mögliche Anhebungen der Zusatzbeiträge in der GKV für 2026 verhindern. Doch die Kritik der Bundesländer entzündete sich daran, dass die Hauptlast der Einsparungen mit 1,8 Milliarden auf die Krankenhäuser durch die im Gesetz geplante Aussetzung der sogenannten „Meistbegünstigungsklausel“ entfallen sollte. Folge dieser Entscheidung sei, dass es für Millionen Versicherte damit vorerst keine Klarheit gebe, ob die Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr annähernd stabil bleiben, erklärte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung richtete er in seinem Lagebericht zur Kammerversammlung das Augenmerk auf den überaus kritischen Zustand der gesetzlichen Krankenversicherung. Die dort für das kommende Jahr bereits vorherzusehende Finanzierungslücke von rund 57 Milliarden Euro könne ohne die rasche Umsetzung von Reformen nur mit steigenden Zusatzbeiträgen der Versicherten und Arbeitgeber geschlossen werden. Bislang kämen jedoch nur wenige Reformvorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium, und es dauere zu lange, auf die Reformvorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten „Finanzkommission Gesundheit“ zu warten, die Ergebnisse erst im März und Dezember 2026 vorlegen werde. „Angesichts der dargestellten Defizite in der GKV haben wir diese Zeit einfach nicht“, sagte Dreyer unter dem Beifall der Delegierten und präsentierte kurzfristige Lösungsvorschläge zur Entlastung der GKV-Finanzen. So würde allein die ausreichende Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln die GKV-Beitragszahler um rund zehn Milliarden entlasten. In dieser Frage sei man sich einig mit den GKV-Spitzenverbänden, die inzwischen in dieser Angelegenheit Klage beim Landessozialgericht NRW eingereicht hätten. Weiterbildung im Blick behalten Mindestens weitere fünf Milliarden Euro ließen sich einsparen, wenn der Mehrwertsteuersatz für verschreibungspflichtige Medikamente von derzeit 19 auf sieben Prozent gesenkt würde, führte der Kammerpräsident aus. „Für die Ärzteschaft ist es unerklärlich, warum Jakobsmuscheln und Schnittblumen mit sieben Prozent besteuert werden, wohingegen lebenserhaltende Medikamente wie Zytostatika oder Antiasthmatika als Luxusgut gelten“, heißt es dazu auch in einer einstimmig gefassten Entschließung der Kammerversammlung, in der die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes gefordert wurde. In der Entschließung wird darauf verwiesen, dass in 24 von 27 EU-Mitgliedsstaaten ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Einvernehmen in zentralen Fragen Vor dem Hintergrund vordringlicher gesundheitspolitischer Problemfelder bot die 4. Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein in der Wahlperiode 2024–2029 ein Bild relativ großer Geschlossenheit. Kontroverse Debatten in Sachfragen blieben weitgehend aus. Trotz des Triage-Urteils des Bundesverfassungsgerichts war die Sorge um die ärztliche Berufsfreiheit in den Debattenbeiträgen deutlich vernehmbar. von Thomas Gerst
Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 13 Arzneimittel angewendet oder komplett auf eine Besteuerung verzichtet werde. Die künftige Gestaltung der Weiterbildung angesichts von Krankhausreform und zunehmender Ambulantisierung ärztlicher Leistungen war ein weiteres wichtiges Thema der Kammerversammlung. Die Krankenhausreform führe zur zentralisierten Erbringung bestimmter medizinischer Leistungen, was aber bisher nicht bei der Organisation der ärztlichen Weiterbildung berücksichtigt werde, kritisierte Kammerpräsident Dreyer. „Zwar sieht das im letzten Jahr beschlossene Gesetz Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern ausdrücklich vor, nur leider nicht im Bereich der Weiterbildung.“ Die Ärztekammer werde sich in Nordrhein-Westfalen, aber auch im Bund dafür einsetzen, dass bei Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern mit dem Ziel der Erbringung bestimmter Leistungsgruppen verpflichtend auch die Möglichkeit der Weiterbildungsrotation zwischen den Häusern festgelegt wird. Die Kammerversammlung forderte dementsprechend in einer Entschließung klare gesetzliche Rahmenbedingungen für eine strukturierte ärztliche Weiterbildung. Grundsätzlich müsse man sich in diesem Zusammenhang aber mit der Frage auseinandersetzen, merkte Daniel Wellershaus (Wuppertal) an, wie man künftig den Weiterbildungsstandard aufrechterhalten könne, „wenn die Interessen aus Bürokratie und Ökonomie immer weiter voranschreiten und wir nur noch zu faktischen Leistungserbringern werden und nicht mehr auch zu Lernenden, zu sich in der Persönlichkeitsbildung Entwickelnden“. Auf den Sachverhalt der zunehmenden Ambulantisierung der Medizin ging Sebastian Exner (Stolberg) in einem Debattenbeitrag zum Thema Weiterbildung ein. „Wenn wir Versorgung sichern wollen, müssen wir endlich anerkennen, dass Medizin heute zu großen Teilen ambulant stattfindet und dass Weiterbildung das entsprechend abbilden muss. Wir können nicht erwarten, dass jüngere Kolleginnen und Kollegen die Versorgung von Morgen tragen, wenn die Strukturen von gestern ihnen nicht beibringen, was sie dafür brauchen.“ Eine dem aktuellen Versorgungsgeschehen entsprechende ambulante Weiterbildung sei eine Bedingung dafür, dass in zehn Jahren überhaupt noch ausreichend Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung zur Verfügung stehen werden. Als großen Erfolg für die Ärzteschaft wertete der Präsident der Ärztekammer Nordrhein das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang November 2025, nach dem die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz von 2022 verfassungswidrig und nichtig sind. Er selbst gehörte zu den 14 Klägern, die mit Unterstützung des Marburger Bunds gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben hatten. Dreyer verwies in seinem Lagebericht insbesondere auf die Begründung des Gerichts, nach der mit den Regelungen zur Triage zu weit in die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Ärzte eingegriffen werde. Der Beschluss stärke die ärztliche Berufsausübungsfreiheit, zu der insbesondere die Therapiefreiheit zähle. Es dürfe nun nicht ausgehend vom Urteil zu einem Flickenteppich gesetzlicher Regelungen ähnlicher Art in den Bundesländern kommen, betonte Dreyer. Er plädiere deshalb dafür, über die bestehenden Leitlinien der Fachgesellschaften hinaus mit der Erarbeitung von Richtlinien der Bundesärztekammer eine stärkere Regelungsverbindlichkeit in Erwägung zu ziehen. In der Tat sei mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Stellung der Ärztinnen und Ärzte deutlich gestärkt worden, merkte dazu Dr. Stefan Schröter (Essen) in der Debatte zum Lagebericht an. Er verwies aber gleichzeitig auf ein wenige Wochen zurückliegendes Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem es um die zivilrechtliche Haftung von Ärztinnen und Ärzten bei Impfungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes oder von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Wenig Strittiges auf der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein: Bei den Abstimmungen gab es in der Regel klare Mehrheiten. Foto: Jochen Rolfes Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, forderte eine rasche Entlastung der GKV- Finanzen. Foto: Jochen Rolfes
Thema 14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 Die Kammerversammlung hat den Jahresabschluss 2024 festgestellt und beschlossen, den Überschuss den Pensionsrückstellungen zuzuführen. Die Kammerversammlung folgte der Empfehlung des Finanzausschusses, den Vorstand für das Haushaltsjahr 2024 zu entlasten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat der Ärztekammer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Dr. Wilhelm Rehorn, verwies bei seinen Ausführungen zum Jahresabschluss 2024 insbesondere auf die höhere Umlage zur Finanzierung der Bundesärztekammer und die Übernahme eines Fehlbetrags im Jahresabschluss der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung. Auf der Grundlage des von der Kammerversammlung beschlossenen Haushaltsplans für das Jahr 2026 bleibt es weiterhin bei einem unveränderten Beitragssatz von 0,54 Prozent. Bei den Gebühreneinnahmen und den Kostenerstattungen wird für das Haushaltsjahr 2026 mit einer überproportionalen Steigerung von 10,7 Prozent gerechnet. Diese Steigerung ist – neben höheren Gebühreneinnahmen bei Fachsprachprüfungen oder bei der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen – insbesondere auf die neuen Gebühren für die Prüfung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen zurückzuführen, die nunmehr von der Ärztekammer übernommen werden. Bei den Personalausgaben ergibt sich gegenüber dem Jahr 2025 eine Steigerung um 4,3 Prozent, wobei eine geschätzte Tariferhöhung von zwei Prozent bei den Gehältern berücksichtigt wurde. Gegenüber dem vorangegangenen Haushaltsjahr 2025 erhöht sich das veranschlagte Haushaltsvolumen um rund zwei Prozent auf 44,9 Millionen Euro. Die Kammerversammlung beschloss auf gemeinsamen Vorschlag des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) eine Erhöhung der Versorgungsleistungen und Anwartschaften um 4,4 Prozent ab 1. Januar 2026. Außerdem stellte sie den Jahresabschluss 2024 der NÄV fest und entlastete deren Organe für das Geschäftsjahr 2024. Der Geschäftsbericht ist unter www.naev.de abrufbar. Geordnete Finanzen 2026 gegangen sei. In der Urteilsbegründung sei ausgeführt worden, dass Ärztinnen und Ärzte in diesen Zusammenhängen hoheitliche Aufgaben anstelle des Staates ausüben würden. In dem Urteil werde von den Ärztinnen und Ärzten, so Schröter, als Erfüllungsgehilfen des Staates gesprochen. Dies scheine ihm mit der Eigenschaft des Arztes, ein freier Beruf zu sein, nicht vereinbar. Ärztliche Entscheidungsfreiheit gefährdet Grundsätzlich wurde in einer Reihe von Redebeiträgen das allgemeine Unbehagen von Ärztinnen und Ärzten deutlich, nicht mehr frei über medizinische Maßnahmen entscheiden zu können – sei es aufgrund von ökonomischem Druck oder von bürokratischen Vorgaben. „Nicht wir müssen uns an die Gesetze adaptieren, sondern wir müssen Gesetze gestalten, die sich an unsere Bedürfnisse adaptieren“, brachte Dr. Oliver Funken (Rheinbach) diese allgemein spürbare Grundstimmung auf den Punkt. Nicht die Ärzteschaft sei an ihre Versorgungsgrenze gelangt, sondern die Rahmenbedingungen der Arbeit seien so weit gediehen, dass die Ressource ärztliche Arbeitskraft nicht mehr ausreichend in der Versorgung von Patientinnen und Patienten ankomme, kritisierte auch Dr. Nils Vogel (Frechen). Als einen Aspekt dieser Fremdbestimmung ärztlichen Handelns könnte man auch das Vordringen privater Investoren in ein solidarisch finanziertes Versorgungssystem betrachten. Man sollte genauer darauf achten, wohin Gelder aus diesem System ungebremst abfließen, betonte Kammerpräsident Dreyer. „Wir sehen seit Jahren, wie private Investoren medizinische und pflegerische Einrichtungen übernehmen und Gewinne durch Steuertricks abziehen, anstatt sie in Deutschland zu versteuern.“ Wenn sich hier monopolartige Strukturen bildeten, sei neben der Patientensicherheit letztlich auch die ärztliche Entscheidungsfreiheit gefährdet. Wenn profitorientierte Konzerne ihre Gewinne als Dividenden unbeschränkt aus dem Solidarsystem abziehen können, trage dies zum Milliardendefizit der GKV bei und gehöre auf den Prüfstand, forderte auch Eleonore Zergiebel (Düren). Im Vorfeld der Kammerversammlung hatte die vom Vorstand der Ärztekammer Nordrhein beschlossene Verlegung von Büroeinheiten einiger ÄrztekammerKreisstellen in bereits bestehende Servicezentren teilweise für Irritation und Verunsicherung bei Kreisstellenvorständen und -mitarbeitenden gesorgt. Der Kammerpräsident nahm im Lagebericht zu den Beweggründen des Vorstands zur Zusammenlegung von Büroeinheiten ausführlich Stellung. Nach ausgiebiger Debatte folgte die Kammerversammlung dem Vorstandskurs. Einstimmig wurde die Änderung der Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte beschlossen, über die bei der vorigen Kammerversammlung noch kontrovers und ergebnislos debattiert worden war. Dr. Arndt Berson, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, führte durch die gesundheitspolitische Debatte. Die Entschließungen der 4. Kammer- versammlung der Ärztekammer Nordrhein vom 22. November 2025 finden Sie im Wortlaut hier. Entschließungen der 4. Kammerversammlung Foto: Jochen Rolfes
Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 15 Fraktion „Marburger Bund“ Delegierte Dr. med. Annette Bauer Dr. med. Lydia Berendes Dr. med. univ. Feras El-Hamid Constantin Halim Prof. Dr. med. Hansjörg Heep Rudolf Henke Dr. med. Clara Kerth Prof. Dr. med. Gisbert Knichwitz, MBA Dr. med. Rudolf Lange Dr. med. Leonie Malburg Dr. med. Wilhelm Rehorn Dr. med. Jana Rönsch Daniel Wellershaus Eleonore Zergiebel Ersatzdelegierte Sonja Benders Martin Pin Dr. med. Mirko Wasgien Dr. med. (I) Martina Franzkowiak de Rodriguez, MPH Dr. med. Margot Denfeld, M.Sc. Christian Fischer Sille Dr. med. Thorsten Hornung Dr. med. Sven Dreyer Fraktion „FuturMed29“ Delegierte Christa Bartels Dr. med. Gerd-Hermann Büscher Wieland Dietrich Sebastian Exner Prof. Dr. med. Bernhard Hemming, MPH Prof. Dr. med. Tim Knoop Dr. med. Uta Stierstorfer Dr. med. Stefan Streit Dr. med. Dipl.-Ing. Christof Sturm Dr. med. Joachim Wichmann, M.B.A Ersatzdelegierte Dr. med. Rainer Holzborn Mira Faßbach Dr. med. Daniel Krause Dr. med. Sebastian Sohrab Dr. med. Markus Schäfer PD Dr. med. Bernhard Korge Dr. med. Ernst Lennartz Fraktion „VoxMed“ Delegierte Dr. med. Arndt Berson, MHBA Dr. med. Birgit Timmermann Ersatzdelegierte Dr. med. Nils Vogel Dr. med. Oliver Funken Dr. med. Samina Rasch Dr. med. Jochen Post Dr. med. Gwen Rabe Justus Kops Jonathan Schmidt Fraktion „FÄN“ Dr. med. Stefan Schröter Ersatzdelegierte Prof. Dr. med. Andreas Kribben Dr. med. Tim Gabriel Delegierte unabhängig der Fraktionszugehörigkeit Dr. med. Thomas Scheck Dr. med. Wiltrud Reich Delegierte der Ärztekammer Nordrhein zum 130. Deutschen Ärztetag vom 12. bis 15. Mai 2026 in Hannover (gewählt in der Kammerversammlung am 22. November 2025) Bei Ausfall von Delegierten tritt an deren Stelle die oder der Ersatzdelegierte der jeweiligen Fraktion in der Reihenfolge der Nominierung. Das Auslaufen der 12. Amtsperiode der Gutachterkommission (GAK) am 30. November 2025 nahm Kammerpräsident Dr. Sven Dreyer zum Anlass, auf der Kammerversammlung allen Ärztinnen und Ärzten sowie Juristinnen und Juristen für die engagierte ehrenamtliche Arbeit in der GAK in den letzten fünf Jahren zu danken. Namentlich hob er Johannes Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts a.D., hervor, der mehr als zehn Jahre Vorsitzender der GAK war und in dieser Zeit im Interesse der ärztlichen Selbstverwaltung dafür Sorge getragen hatte, Arzthaftungskonflikte zwischen Patienten und Ärzten erfolgreich außergerichtlich zu befrieden. Riedel ist Mitte November von seinem Amt zurückgetreten. Eine Staffelübergabe verkündete Dreyer bei der Position des Geschäftsführenden Kommissionsmitglieds. Mit Ablauf der 12. Amtsperiode werde Professor Dr. Hans-Friedrich Kienzle nach sieben Berufungsperioden als Kommissionsmitglied und seit dem Jahr 2011 als Geschäftsführendes Kommissionsmitglied ausscheiden. Dreyer dankte Kienzle für das vertrauensvolle Miteinander und erinnerte daran, dass der Vorstand der Ärztekammer bereits im Jahr 2008 beschlossen hatte, Kienzle für sein langjähriges, fortwährendes Wirken in der ärztlichen Selbstverwaltung mit der JohannesWeyer-Medaille auszuzeichnen. Kienzles Nachfolger wird in der 13. Amtsperiode mit Wirkung zum 1. Dezember Dr. Peter Kaup, Allgemeinarzt und Anästhesiologe aus Oberhausen, der seit 2016 als ehrenamtliches ärztliches Mitglied der GAK tätig ist. Kaup engagiert sich in vielfältiger Weise für die Ärztekammer Nordrhein: unter anderem als Vorsitzender der Kreisstelle Oberhausen, als Mitglied im Finanzausschuss und als Facharztprüfer. Den Geschäftsbericht der Gutachterkommission erhielten die Delegierten der Kammerversammlung in schriftlicher Form. Neue Amtsperiode der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler Dr. Peter Kaup wird auf Beschluss des Vorstands der Ärztekammer Nordrhein ab dem 1. Dezember 2025 Geschäftsführendes Kommissionsmitglied der Gutachterkommission und folgt damit Professor Dr. HansFriedrich Kienzle im Amt. Foto: Jochen Rolfes Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, dankte Professor Dr. Hans-Friedrich Kienzle für herausragendes Engagement. Kienzle war mehr als 30 Jahre für die Gutachterkommission tätig, seit 2011 als Geschäftsführendes Kommissionsmitglied. Foto: Jochen Rolfes
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