Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 13 Arzneimittel angewendet oder komplett auf eine Besteuerung verzichtet werde. Die künftige Gestaltung der Weiterbildung angesichts von Krankhausreform und zunehmender Ambulantisierung ärztlicher Leistungen war ein weiteres wichtiges Thema der Kammerversammlung. Die Krankenhausreform führe zur zentralisierten Erbringung bestimmter medizinischer Leistungen, was aber bisher nicht bei der Organisation der ärztlichen Weiterbildung berücksichtigt werde, kritisierte Kammerpräsident Dreyer. „Zwar sieht das im letzten Jahr beschlossene Gesetz Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern ausdrücklich vor, nur leider nicht im Bereich der Weiterbildung.“ Die Ärztekammer werde sich in Nordrhein-Westfalen, aber auch im Bund dafür einsetzen, dass bei Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern mit dem Ziel der Erbringung bestimmter Leistungsgruppen verpflichtend auch die Möglichkeit der Weiterbildungsrotation zwischen den Häusern festgelegt wird. Die Kammerversammlung forderte dementsprechend in einer Entschließung klare gesetzliche Rahmenbedingungen für eine strukturierte ärztliche Weiterbildung. Grundsätzlich müsse man sich in diesem Zusammenhang aber mit der Frage auseinandersetzen, merkte Daniel Wellershaus (Wuppertal) an, wie man künftig den Weiterbildungsstandard aufrechterhalten könne, „wenn die Interessen aus Bürokratie und Ökonomie immer weiter voranschreiten und wir nur noch zu faktischen Leistungserbringern werden und nicht mehr auch zu Lernenden, zu sich in der Persönlichkeitsbildung Entwickelnden“. Auf den Sachverhalt der zunehmenden Ambulantisierung der Medizin ging Sebastian Exner (Stolberg) in einem Debattenbeitrag zum Thema Weiterbildung ein. „Wenn wir Versorgung sichern wollen, müssen wir endlich anerkennen, dass Medizin heute zu großen Teilen ambulant stattfindet und dass Weiterbildung das entsprechend abbilden muss. Wir können nicht erwarten, dass jüngere Kolleginnen und Kollegen die Versorgung von Morgen tragen, wenn die Strukturen von gestern ihnen nicht beibringen, was sie dafür brauchen.“ Eine dem aktuellen Versorgungsgeschehen entsprechende ambulante Weiterbildung sei eine Bedingung dafür, dass in zehn Jahren überhaupt noch ausreichend Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung zur Verfügung stehen werden. Als großen Erfolg für die Ärzteschaft wertete der Präsident der Ärztekammer Nordrhein das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang November 2025, nach dem die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz von 2022 verfassungswidrig und nichtig sind. Er selbst gehörte zu den 14 Klägern, die mit Unterstützung des Marburger Bunds gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben hatten. Dreyer verwies in seinem Lagebericht insbesondere auf die Begründung des Gerichts, nach der mit den Regelungen zur Triage zu weit in die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Ärzte eingegriffen werde. Der Beschluss stärke die ärztliche Berufsausübungsfreiheit, zu der insbesondere die Therapiefreiheit zähle. Es dürfe nun nicht ausgehend vom Urteil zu einem Flickenteppich gesetzlicher Regelungen ähnlicher Art in den Bundesländern kommen, betonte Dreyer. Er plädiere deshalb dafür, über die bestehenden Leitlinien der Fachgesellschaften hinaus mit der Erarbeitung von Richtlinien der Bundesärztekammer eine stärkere Regelungsverbindlichkeit in Erwägung zu ziehen. In der Tat sei mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Stellung der Ärztinnen und Ärzte deutlich gestärkt worden, merkte dazu Dr. Stefan Schröter (Essen) in der Debatte zum Lagebericht an. Er verwies aber gleichzeitig auf ein wenige Wochen zurückliegendes Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem es um die zivilrechtliche Haftung von Ärztinnen und Ärzten bei Impfungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes oder von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Wenig Strittiges auf der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein: Bei den Abstimmungen gab es in der Regel klare Mehrheiten. Foto: Jochen Rolfes Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, forderte eine rasche Entlastung der GKV- Finanzen. Foto: Jochen Rolfes
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