Rheinisches Ärzteblatt 01/2026

Thema 14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 Die Kammerversammlung hat den Jahresabschluss 2024 festgestellt und beschlossen, den Überschuss den Pensionsrückstellungen zuzuführen. Die Kammerversammlung folgte der Empfehlung des Finanzausschusses, den Vorstand für das Haushaltsjahr 2024 zu entlasten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat der Ärztekammer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Dr. Wilhelm Rehorn, verwies bei seinen Ausführungen zum Jahresabschluss 2024 insbesondere auf die höhere Umlage zur Finanzierung der Bundesärztekammer und die Übernahme eines Fehlbetrags im Jahresabschluss der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung. Auf der Grundlage des von der Kammerversammlung beschlossenen Haushaltsplans für das Jahr 2026 bleibt es weiterhin bei einem unveränderten Beitragssatz von 0,54 Prozent. Bei den Gebühreneinnahmen und den Kostenerstattungen wird für das Haushaltsjahr 2026 mit einer überproportionalen Steigerung von 10,7 Prozent gerechnet. Diese Steigerung ist – neben höheren Gebühreneinnahmen bei Fachsprachprüfungen oder bei der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen – insbesondere auf die neuen Gebühren für die Prüfung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen zurückzuführen, die nunmehr von der Ärztekammer übernommen werden. Bei den Personalausgaben ergibt sich gegenüber dem Jahr 2025 eine Steigerung um 4,3 Prozent, wobei eine geschätzte Tariferhöhung von zwei Prozent bei den Gehältern berücksichtigt wurde. Gegenüber dem vorangegangenen Haushaltsjahr 2025 erhöht sich das veranschlagte Haushaltsvolumen um rund zwei Prozent auf 44,9 Millionen Euro. Die Kammerversammlung beschloss auf gemeinsamen Vorschlag des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) eine Erhöhung der Versorgungsleistungen und Anwartschaften um 4,4 Prozent ab 1. Januar 2026. Außerdem stellte sie den Jahresabschluss 2024 der NÄV fest und entlastete deren Organe für das Geschäftsjahr 2024. Der Geschäftsbericht ist unter www.naev.de abrufbar. Geordnete Finanzen 2026 gegangen sei. In der Urteilsbegründung sei ausgeführt worden, dass Ärztinnen und Ärzte in diesen Zusammenhängen hoheitliche Aufgaben anstelle des Staates ausüben würden. In dem Urteil werde von den Ärztinnen und Ärzten, so Schröter, als Erfüllungsgehilfen des Staates gesprochen. Dies scheine ihm mit der Eigenschaft des Arztes, ein freier Beruf zu sein, nicht vereinbar. Ärztliche Entscheidungsfreiheit gefährdet Grundsätzlich wurde in einer Reihe von Redebeiträgen das allgemeine Unbehagen von Ärztinnen und Ärzten deutlich, nicht mehr frei über medizinische Maßnahmen entscheiden zu können – sei es aufgrund von ökonomischem Druck oder von bürokratischen Vorgaben. „Nicht wir müssen uns an die Gesetze adaptieren, sondern wir müssen Gesetze gestalten, die sich an unsere Bedürfnisse adaptieren“, brachte Dr. Oliver Funken (Rheinbach) diese allgemein spürbare Grundstimmung auf den Punkt. Nicht die Ärzteschaft sei an ihre Versorgungsgrenze gelangt, sondern die Rahmenbedingungen der Arbeit seien so weit gediehen, dass die Ressource ärztliche Arbeitskraft nicht mehr ausreichend in der Versorgung von Patientinnen und Patienten ankomme, kritisierte auch Dr. Nils Vogel (Frechen). Als einen Aspekt dieser Fremdbestimmung ärztlichen Handelns könnte man auch das Vordringen privater Investoren in ein solidarisch finanziertes Versorgungssystem betrachten. Man sollte genauer darauf achten, wohin Gelder aus diesem System ungebremst abfließen, betonte Kammerpräsident Dreyer. „Wir sehen seit Jahren, wie private Investoren medizinische und pflegerische Einrichtungen übernehmen und Gewinne durch Steuertricks abziehen, anstatt sie in Deutschland zu versteuern.“ Wenn sich hier monopolartige Strukturen bildeten, sei neben der Patientensicherheit letztlich auch die ärztliche Entscheidungsfreiheit gefährdet. Wenn profitorientierte Konzerne ihre Gewinne als Dividenden unbeschränkt aus dem Solidarsystem abziehen können, trage dies zum Milliardendefizit der GKV bei und gehöre auf den Prüfstand, forderte auch Eleonore Zergiebel (Düren). Im Vorfeld der Kammerversammlung hatte die vom Vorstand der Ärztekammer Nordrhein beschlossene Verlegung von Büroeinheiten einiger ÄrztekammerKreisstellen in bereits bestehende Servicezentren teilweise für Irritation und Verunsicherung bei Kreisstellenvorständen und -mitarbeitenden gesorgt. Der Kammerpräsident nahm im Lagebericht zu den Beweggründen des Vorstands zur Zusammenlegung von Büroeinheiten ausführlich Stellung. Nach ausgiebiger Debatte folgte die Kammerversammlung dem Vorstandskurs. Einstimmig wurde die Änderung der Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte beschlossen, über die bei der vorigen Kammerversammlung noch kontrovers und ergebnislos debattiert worden war. Dr. Arndt Berson, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, führte durch die gesundheitspolitische Debatte. Die Entschließungen der 4. Kammer- versammlung der Ärztekammer Nordrhein vom 22. November 2025 finden Sie im Wortlaut hier. Entschließungen der 4. Kammerversammlung Foto: Jochen Rolfes

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