Rheinisches Ärzteblatt 01/2026

20 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 Praxis Die Fahrdienstreform der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein startet 2026, dann übernehmen Kooperationsärzte den Notdienst flexibel und planbar. von Simona Meier Ab 2026 sichern Kooperationsärztinnen und -ärzte den Fahrdienst im Notdienst flexibel und freiwillig, dann startet in Nordrhein ein neues Modell im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Für die Zusammenarbeit sind künftig rund 500 Kooperationsärztinnen und -ärzte im Einsatz, wenn Notfälle abends, an Wochenenden und Feiertagen auftreten und immobile Patienten zu Hause behandelt werden müssen. In den Notdienstpraxen bleibt die Versorgung unverändert. Los geht es in den Pilotregionen Neuss und Düsseldorf. Ab April 2026 wird das Modell auf das gesamte Gebiet Nordrhein ausgeweitet. „Die Reform des Fahrdienstes ist für uns der Startpunkt einer zukunftsfähigen und sicheren Gestaltung des ärztlichen Notdienstes in Nordrhein“, sagt der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. Frank Bergmann. Die Dienstverpflichtung im „Sitzdienst“ bleibe hiervon unberührt. „Wir stellen die bisherige Dienstverpflichtung im Fahrdienst allerdings ruhend und damit beginnt ein neuer Weg“, so Bergmann. Im Mittelpunkt der Neuausrichtung stehen eine zentrale Dienstplanung und Organisation mit optimierten Fahrdienstbereichen. Ein ganzes Team setzte das Konzept in kurzer Zeit mit dem Ziel um, freiwillige Kooperationsärzte zu gewinnen. Dem Projekt ging eine intensive Phase der Analysen und Planung voraus, in der das Projektteam eng mit dem Vorstand und der Geschäftsführung der KV Nordrhein zusammenarbeitete. Ziel war ein sicheres Fundament für die neue Struktur und die Gewinnung geeigneter Kooperationsärztinnen und -ärzte. Keine Suche nach Vertretungen Wer zum Notdienst in Nordrhein verpflichtet ist, muss diesen wahrnehmen, auf Freizeit verzichten oder eine ärztliche Vertretung beauftragen. „Dann stellt man seinen Dienst zur Disposition und zahlt gerade in ländlichen Gebieten sehr viel Geld dafür, dass eine Vertretung diese Aufgabe übernimmt“, erklärt Oliver Reucher, Bereichsleiter Notdienst der KV Nordrhein. So etwas entfällt künftig komplett. „Die Kooperationsärzte arbeiten direkt mit uns zusammen, wir machen eine Dienstplanung und der niedergelassene Arzt hat mit dem Fahrdienst nichts mehr zu tun“, sagt er. Damit entfällt auch die ärztliche Haftung für die Vertretung und der Planungsaufwand für den Einzelnen. Entlastung für Ärztinnen und Ärzte Künftig absolvieren die Fahrdienste im Notdienst ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, die zuvor eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben und sich bewusst für diese Tätigkeit entscheiden. Belastende Notdienste nach Feierabend, Verschiebungen und die Suche nach Ersatz entfallen. Organsiert von der Gesundheitsmanagementgesellschaft (GMG) übernehmen die Kooperationsärzte Hausbesuche im Fahrdienst. „Damit sichern sie die medizinische Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten“, sagt Reucher. Nachts, an Wochenenden und an Feiertagen soll das neue Konzept dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten zuverlässig ärztliche Hilfe erhalten. Gleichzeitig soll es die Teilnahme am Notdienst für die Ärztinnen und Ärzte deutlich erleichtern. „Wir haben circa 100.000 Fälle pro Jahr mit über 300.000 Stunden Bereitschaftsdienst und individuellen Regelungen in über 50 Bezirken“, sagt Reucher. Zusätzlich zu den normalen Sprechstundenzeiten bedeuten diese Aufgaben Belastungen für die Ärzte. Das wird jetzt grundlegend anders. Einen ersten Testbereich gab es in Köln. Fallzahlen, Strecken, die zu fahren sind und Einwohnerzahlen schaute sich das Team mit wissenschaftlichen Daten für den Bereich Nordrhein an. Künftig 20 Fahrdienstbezirke Ziel ist eine zentrale Dienstplanung und Organisation, die Fahrdienstbereiche werden dazu optimiert. „Die bisher 54 Fahrdienstbezirke bekommen einen neuen Zuschnitt, wir reduzieren das Ganze auf 20 Bereiche“, erklärt Dr. Raina Schedwill, zuständig für Notdienstprojekte bei der KV Zentrale Dienstplanung: Nordrhein organisiert Notdienst neu In künftig 20 Fahrdienstbezirken wird den Kooperationsärztinnen und -ärzten mindestens ein Auto mit Fahrer für Hausbesuche zur Verfügung stehen. Foto: KV Nordrhein

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