Rheinisches Ärzteblatt 01/2026

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2026 Facharztweiterbildung Weiterbildungsverbünde auf einen Blick schaft und das Cellitinnen-Krankenhaus St. Vinzenz haben die entsprechende Befugnis von der Ärztekammer Nordrhein erhalten. Auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) sind sämtliche Weiterbildungsverbünde in Nordrhein an einem Ort gebündelt in der Rubrik „Ärzte“ und der Unterrubrik „Weiterbildung“ und dem Stichwort Verbundweiterbildung oder direkt über www. aekno.de/verbundweiterbildung. Die Verbünde sind nach der Facharztbezeichnung sowie geografisch geordnet. Bei den einzelnen Verbünden werden die teilnehmenden Krankenhäuser und ambulanten Einrichtungen genannt. Für die Kontaktaufnahme sind zusätzlich jeweils Ansprechpartner aufgeführt. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Mehr als 53 Hausärztliche Weiterbildungsverbünde arbeiten für die Weiterbildung des allgemeinmedizinischen Nachwuchses in Nordrhein. Daran beteiligt sind rund 110 Kliniken und circa 400 Praxen. Der erste Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin wurde 2009 im Oberbergischen Kreis aus der Taufe gehoben. Ziel eines Weiterbildungsverbundes ist es, Ärztinnen und Ärzten von Beginn an eine durchgehende und vollständige Weiterbildung für eine Facharztbezeichnung anzubieten. Die Weiterbildung kann in stationären und ambulanten Weiterbildungsstätten in einer bestimmten Region erfolgen. Neben der hausärztlichen Weiterbildung im Verbund hat sich nun ein Verbund auf dem Gebiet der Inneren Medizin und Gastroenterologie im Kölner Norden gegründet. Eine BerufsausübungsgemeinDie Ärztekammer Nordrhein bittet alle Mitglieder, die ihre Selbsteinstufung zur Zahlung des Ärztekammerbeitrags 2025 bislang noch nicht vorgenommen oder keine Nachweise eingereicht haben, dies kurzfristig nachzuholen. Dazu muss eine Kopie des Einkommensnachweises aus ärztlicher Tätigkeit über das Mitgliederportal „Meine ÄkNo“ hochgeladen oder per Post an die Ärztekammer gesendet werden. Dafür braucht es im PDF- oder JPEG-Format (max. 10 MB): · den Einkommensteuerbescheid 2023 oder · eine Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit 2023 oder · den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023. Nach Eingabe der Einkünfte ermittelt das Portal automatisch die richtige Beitragsgruppe und zeigt die Höhe des Ärztekammerbeitrags an. Falls 2023 keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wurde, sollten die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2024 angegeben werden. Das Mitgliederportal erreichen Sie unter www. meineaekno.de oder über den entsprechen- den Link im oberen Bereich der Homepage Die Vorteile der Online-Einstufung im Mitgliederportal: Beitragsgruppe und -höhe werden automatisch ermittelt. Die Nutzung ist über PC, Tablet oder Smartphone möglich, und die Eingaben werden sofort bestätigt. Frist läuft ab Mitgliederportal nutzen und Beitragsgruppe schnell ermitteln DMP Depression Psychotherapeuten koordinieren Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können im Rahmen des Disease-Management-Programms (DMP) Depression künftig in Ausnahmefällen die Koordination der Behandlung übernehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ende November entschieden. Grundsätzlich sollten Langzeitbetreuung und Koordination der Behandlung aber in den Händen der Hausärzte liegen. Die Ausnahmen gelten für Fälle, in denen der Patient bereits vor der Einschreibung dauerhaft von einem bestimmten Psychotherapeuten betreut worden ist, eine ärztliche Abklärung keine somatischen Hauptdiagnosen oder Komorbiditäten aufgezeigt hat, die kontinuierlich ärztlich behandelt werden müssen und der Patient keiner psychopharmakologischen Medikation mit einer regelmäßigen Dosisanpassung oder einem häufig wechselnden Therapieschema unterliegt. HK NRW Mehr Geld für Krebsberatung Das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Anteil an der Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen um 250.000 Euro auf rund 750.000 Euro jährlich erhöht. Den Rest finanziert die gesetzliche Krankenversicherung. Bisher habe sich das Land mit einem pauschalen Festbetrag an der Finanzierung der Beratungsstellen beteiligt, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium. Zukünftig erhielten die Beratungsstellen Fördergelder gemessen an ihren tatsächlichen Ausgaben und der regionalen Einwohnerzahl. HK www.aekno.de. Bei Fragen zur Nutzung des Portals oder bei technischen Problemen steht das Support-Team gerne zur Verfügung: Telefon: 0211 4302-2498, E-Mail: portal@aekno.de, Fragen zum Ärztekammerbeitrag: Tel.: 0211 4302-2435, E-Mail: beitrag@aekno.de. ÄkNo Abbildung: ÄkNo/Michael Reisch

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