Rheinisches Ärzteblatt 02/2025

28 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2025 Behandlung nachweisen. Der Erfolg solcher Bemühungen hängt sehr stark von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Ordnungsgemäße Dokumentation ist der sichere Weg! Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die Persistenz des neurologischen Schadens in Form der Fußheberparese rechts auf den beschriebenen Behandlungsfehler zurückzuführen war. Professor Dr. med. Andreas Krödel ist Stellvertretendes Geschäftsführendes Kommissionsmitglied, Dr. jur. Burkhard Gehle ist Stellvertretender Vorsitzender und Dr. med. Tina Wiesener ist Leiterin der Geschäftsstelle der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. gar mit dem Patienten erörtert wurde. Der Gutachter schloss hieraus auf ein behandlungsfehlerhaftes Unterlassen. Da seitens der Behandelnden insoweit keine Einwände erhoben wurden, war von einem unstreitigen und damit eindeutigen Sachverhalt auszugehen. Die gesetzliche Vermutung des § 630h Abs. 3 BGB, nach der eine medizinisch gebotene, dokumentationspflichtige aber dennoch nicht dokumentierte Maßnahme als nicht getroffen anzusehen ist, kam damit erst gar nicht zum Zuge. Sie ist nur dann von Bedeutung, wenn seitens der Behandelnden die tatsächlich erfolgte Vornahme der Maßnahme behauptet wird. Dann allerdings kann man auch gegen die Vermutung vorgehen und zum Beispiel mithilfe von Zeugen die ordnungsgemäße Durchführung der nicht dokumentierten Schaden auf eine korrekturbedingte Neuropraxie der Nervenwurzel L5 rechts zurückgeführt worden. Auf eine entsprechende Information des Patienten und das Angebot der operativen Korrektur der Pedikelschrauben L5 sei verzichtet worden. Vom Sachverständigen wurde hierzu festgestellt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die eingetretene neurologische Symptomatik mit der Fehllage der Pedikelschraube L5 rechts verbunden gewesen sei. Dementsprechend hätte die Korrektur der Pedikelschraubenlage oder die Entfernung der Pedikelschraube im Rahmen des initialen stationären Aufenthalts die Möglichkeit der Minderung des neurologischen Schadens geboten. Die Dokumentation enthält allerdings keinen Hinweis darauf, dass diese Möglichkeit überhaupt in Erwägung gezogen oder Wissenschaft und Fortbildung – Aus der Arbeit der Gutachterkommission – Folge 145 Ärztliche Körperschaften im Internet Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein www.kvno.de Ärzteversorgung Nordrhein www.nordrheinische-aerzteversorgung.de Peter Gaymann: DEMENSCH Alltagssituationen Menschen mit Demenz 19.02.2025 – 29.03.2025, Montag–Freitag von 10:00–17:00 Uhr, im Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf Kommen Sie vorbei! Kunstausstellung Informationen und Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen unter www.aekno.de/aekno- veranstaltungen. Begleitprogramm zur Ausstellung 19.02.25 Kammersymposium „Prävention und Unterstützung im frühen Alter“ Vernissage der Kunstausstellung 12.03.25 Kammersymposium „Versorgung heute und in der Zukunft“ 29.03.25 Tag der offenen Tür: „Teilhabe, Selbstpflege und verstehende Kommunikation für alle“ Finissage der Kunstausstellung AZ_DEMENSCH_179x125,5mm_pr.indd 2 09.12.24 13:27

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