38 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2025 Amtliche Bekanntmachungen Entgegennahme des Geschäftsberichtes und Feststellung des Jahresabschlusses Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung im November 2024 den Geschäftsbericht der Nordrheinischen Ärzteversorgung für das Geschäftsjahr 2023 entgegengenommen und den Jahresabschluss festgestellt. Versorgungsabgaben im Jahr 2025 Durchschnittliche Versorgungsabgabe Die durchschnittliche Versorgungsabgabe gemäß § 26 der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung beträgt für das Geschäftsjahr 2025 € 18.288,00. Die durchschnittliche Versorgungsabgabe dient als Berechnungsgrundlage für die Renten und für die Höhe der abzuführenden Versorgungsabgaben im Jahr 2025. Es betragen somit: a) die Höchstversorgungsabgabe jährlich € 31.089,60 monatlich € 2.590,80 b) die Pflichtabgabe jährlich € 23.774,40 monatlich € 1.981,20 c) die Mindestabgabe jährlich € 5.486,40 monatlich € 457,20 Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Rentenbemessungsgrundlagen und laufende Versorgungsleistungen für 2025 Gemäß § 9 (2) Satz 2 der ab 01.02.2023 geltenden Fassung der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung hat die Kammerversammlung beschlossen: Die Rentenbemessungsgrundlagen nach § 9 Abs. 2 Satz 1 sowie die laufenden Versorgungsleistungen werden zum 01.01.2025 um 0,7 vom Hundert erhöht. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung erfolgte durch Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2024 – AufS 2001-23-2024-0026342. Dr. med. Sven Dreyer Präsident der Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Nordrheinischen Ärzteversorgung Auslage des Haushaltsplanes 2025 der Ärztekammer Nordrhein und der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Nach den Vorgaben der Haushalts- und Kassenordnung der Ärztekammer Nordrhein wird für die Auslage des Haushaltsplanes 2025 in den Servicezentren und Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein der Zeitraum vom 17. bis 25. Februar 2025 bestimmt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist während der Bürozeiten der einzelnen Kreisstellen nach vorheriger Terminabsprache möglich. Dr. med. Sven Dreyer Präsident Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Alle Amtlichen Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts – finden Sie gemäß § 15 der Satzung der Ärztekammer Nordrhein im Internet unter www.aekno.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“. Direktlink: www.aekno.de/bekanntmachungen Diese treten, soweit kein anderer Zeitpunkt festgesetzt ist, am Tag nach der Veröffentlichung im Internet in Kraft. Soweit für Satzungen eine Bekanntgabeverpflichtung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen besteht, bestimmt sich deren Inkrafttreten nach dieser Bekanntgabe. Ärztliche Körperschaften im Internet Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein www.kvno.de Ärzteversorgung Nordrhein www.nordrheinische-aerzteversorgung.de
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