Rheinisches Ärzteblatt 02/2025

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2025 39 Amtliche Bekanntmachungen Versorgungsabgaben für angestellte Ärztinnen und Ärzte Durch die Neufestsetzung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 01.01.2025 ändern sich vom gleichen Zeitpunkt an die Versorgungsabgaben für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Aufgrund dieser Änderung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen die Versorgungsabgaben für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der Nordrheinischen Ärzteversorgung: a) Versorgungsabgabe gemäß § 21 (1) der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die sich zugunsten der Nordrheinischen Ärzteversorgung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen und die ein Bruttoarbeitsentgelt von mindestens € 8.050,00 monatlich erhalten, leisten Versorgungsabgaben in Höhe von € 1.497,30 monatlich. b) Versorgungsabgabe gemäß § 34 der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung A ngestellte Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen und deren Bruttoarbeitsentgelt mindestens € 8.050,00 monatlich beträgt, haben Versorgungsabgaben in Höhe von € 449,19 monatlich zu leisten. c) Versorgungsabgabe gemäß § 21 (2) der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung Beamtinnen und Beamte auf Widerruf/Zeit, deren Gehalt mindestens € 8.050,00 monatlich beträgt, leisten Versorgungsabgaben in Höhe von € 449,19 monatlich. Angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Beamtinnen und Beamte auf Widerruf/Zeit, deren Bezüge unter dem oben angegebenen Satz von € 8.050,00 monatlich liegen, leisten Versorgungsabgaben entsprechend den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. 3/10 der ihrem Gehalt entsprechenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % der monatlichen Bruttobezüge. Amtliche Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Alle Amtlichen Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts – finden Sie im Internet unter www.kvno.de (§ 16 der Satzung). Dort erfolgen in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ sämtliche Veröffentlichungen insbesondere der Satzung und sonstiger allgemeiner Bestimmungen wie dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) sowie der Verträge und Richtlinien, soweit sie Rechte und Pflichten der Mitglieder betreffen. Kurzlink: www.kvno.de/bekanntmachungen Die Bekanntmachungen treten – soweit in der Bekanntmachung kein anderer Zeitpunkt festgesetzt ist – am achten Tage nach der Veröffentlichung (Einstelldatum ins Internet) in Kraft. Ausschreibung von Vertragsarztsitzen In den Amtlichen Bekanntmachungen werden alle im Landesteil Nordrhein nachzubesetzenden Vertragsarztsitze/Psychotherapeutensitze mit der geltenden Bewerbungsfrist ausgeschrieben (§ 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Bedarfsplanung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen In den Amtlichen Bekanntmachungen wird die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen auf Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen veröffentlicht (§§ 16 Abs. 7, 16 b Abs. 4 Ärzte-ZV). • Herausgeber: Ärztekammer Nordrhein und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein • Redaktion: Sabine Schindler-Marlow (Chefredakteurin) Heike Korzilius (Stellv. Chefredakteurin) Janine Döring (verantw. für Beiträge der KV Nordrhein) Karola Janke-Hoppe (Chefin vom Dienst), Jürgen Brenn, Dr. phil. Thomas Gerst, Jocelyne Naujoks, Marc Strohm, Vassiliki Temme • Redaktionsausschuss: Dr. med. Patricia Aden, Essen, Christa Bartels, Zülpich, Dr. Frank Bergmann, Aachen, Dr. med. Arndt Berson, MHBA, Kempen, Melissa Camara Romero, Eschweiler, Dr. med. Sven Dreyer, Düsseldorf, Sebastian Exner, Stolberg, Dr. med. (I) Martina Franzkowiak de Rodriguez, MPH, Düsseldorf, Dr. med. Ivo Grebe, Aachen, Dr. med. Dagmar Hertel, Köln, Dr. med. Rainer Holzborn, Duisburg, Dr. med. Wolfgang Klingler, Moers, Dr. med. Carsten König M. san., Düsseldorf, Michael Lachmund, Remscheid, Dr. med. Jochen Post, Nettetal • Anschrift der Redaktion: Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, Postfach 30 01 42, 40401 Düsseldorf Telefon: 0211 4302-2010, -2011, -2020, -2013, -2012, Telefax: 0211 4302-2019 E-Mail: Rheinisches-Aerzteblatt@aekno.de, Internet: www.aekno.de Offizielle Veröffentlichungen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein als Herausgeber des Rheinischen Ärzteblattes sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet (Amtliche Bekanntmachungen). Mit anderen Buchstaben oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Veröffentlichungen geben in erster Linie die Auffassung der Autoren und nicht in jedem Fall die Meinung der Schriftleitung wieder. Bei Einsendungen von Manuskripten an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, wenn gegenteilige Wünsche nicht besonders zum Ausdruck gebracht werden. Die Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit R ückporto beiliegt. 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