Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2025 Service für Patienten Beschwerdewesen bei der Ärztekammer Nordrhein teilung der ÄkNo ist der richtige Adressat bei Fragen rund um Patientenrechte oder dem Verdacht auf einen Verstoß gegen Berufsordnung. Auf der Seite „Beschwerde einlegen“ wird genau erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Anliegen von der ÄkNo bearbeitet wird. Auch steht auf der Seite ein beschreibbares PDFFormular zur Einreichung der Beschwerde sowie eine Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verfügung, die der Beschwerde führende Patient unterzeichnet mit dem Beschwerdeformular bei der Rechtsabteilung der ÄkNo einreichen muss, damit diese bearbeitet werden kann. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail- Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Patientinnen und Patienten finden auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) www.aekno.de ausführliche Informationen dazu, wie sie eine Beschwerde einreichen können. Denn bei Streitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten, die aus dem Behandlungsverhältnis resultieren, haben letztere die Möglichkeit, sich mit ihrem Anliegen an die Ärztekammer Nordrhein zu wenden. Die Seite findet sich in der Rubrik „Patienten“ unter dem Stichwort „Beschwerde einlegen“. Je nach Anliegen sind verschiedene Stellen bei der ÄkNo zuständig, wie beispielsweise die GOÄ-Abteilung bei Fragen zu privatärztlichen Honorarforderungen oder die Gutachterkommission, wenn es sich um einen vermuteten Behandlungsfehler handelt. Die RechtsabDie digitale Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten sowie der Angehörigen der Gesundheitsberufe soll mithilfe zielgruppengerechter Angebote weiter ausgebaut werden. Ebenso müsse die Entwicklung von Cybersicherheitskompetenzen in der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung zunehmend berücksichtigt werden. Das sind Empfehlungen der Landesgesundheitskonferenz (LGK), die einmal jährlich tagt. Ende 2024 in Düsseldorf stand die Digitalisierung im Fokus. Zu den wichtigsten Chancen der Digitalisierung gehöre ein vereinfachter und verbesserter Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in NRW beispielsweise durch die Möglichkeiten der Telemedizin, erklärte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Gesundheitsfachkräfte könnten mithilfe von IT von Verwaltungsaufgaben entlastet und der Informationsaustausch auch über räumliche Distanzen hinweg im Sinne der Patienten verbessert werden. Datenschutz, Datensicherheit und die informationelle Selbstbestimmung müssten dabei stets gewahrt bleiben, forderte die LGK. Der vollständige Beschluss des Gremiums, der als Richtschnur für Anpassungen im Gesundheitswesen dient, findet sich unter www.mags.nrw/ landesgesundheitskonferenz. HK Chancen nutzen: Die Digitalisierung soll den Zugang zur medizinischen Versorgung vereinfachen und verbessern sowie Verwaltungsabläufe erleichtern. Landesgesundheitskonferenz Digitale Gesundheitskompetenz soll gefördert werden Länder GMK legt Fokus auf Prävention Thüringen, das turnusgemäß am 1. Januar den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) übernommen hat, will im kommenden Jahr einen besonderen Schwerpunkt auf Prävention und Gesundheitsförderung legen. Das hat Gesundheitsministerin Katharina Schenk angekündigt. Neben der Förderung von gesundheitlicher Chancengleichheit gehe es auch darum, die gesundheitlichen Folgen von Maßnahmen in anderen Politikbereichen wie Umwelt, Verkehr oder Bildung zu berücksichtigen. Ziel sei es unter anderem, eine Öffentliche Gesundheitsstrategie zu entwickeln. HK Organspende Stagnation auf niedrigem Niveau Im vergangenen Jahr haben 953 Menschen nach ihrem Tod Organe für die Transplantation gespendet, 2023 waren es 965. Insgesamt konnten 2.854 Organe entnommen und über die Vermittlungsstelle Eurotransplant verteilt werden. Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) weiter mitteilte, stehen allerdings allein in Deutschland 8.260 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Die DSO sprach sich vor diesem Hintergrund erneut für die Einführung einer Widerspruchslösung aus, die aber von weiteren strukturellen Veränderungen flankiert werden müsse, wie beispielsweise der syste- matischen Erfassung möglicher Organspender auf den Intensivstationen. HK Foto:ipopba / istockphoto.com
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