Rheinisches Ärzteblatt 02/2026

Mehr Mut zur Prävention Die übersehenen HIV-Patienten Spätdiagnosen treffen häufig „untypische“ Patientengruppen PID – seit 15 Jahren bedingt erlaubt Der Leidensdruck betroffener Paare ist meist groß Wenn Patienten nicht zum Termin erscheinen Ein Ausfallhonorar ist an rechtliche Bedingungen geknüpft Februar 2026 Heft 2 / 30.01.2026 81. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts

Kammersymposium Update Ethik Ärztliche Perspektiven zum Schwangerschaftsabbruch § 218 StGB In Grenzsituationen nicht allein Wir sind für Sie da: Medizinethische Beratung der Ärztekammer Nordrhein CME-Punkte Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Begrüßung und Moderation Einführung Ärztliche Perspektiven zum Schwangerschaftsabbruch, Diskussion vom DÄT 2025 – und aktuelle Aspekte Perspektiven zum Schwangerschaftsabbruch: Der Blick aus Sicht der Beratungsstelle Früh, wohnortnah, evidenzbasiert: Hausärztliche Perspektiven auf den Schwangerschaftsabbruch Zur Einordnung der §§ 218 ff. StGB aus international- rechtlicher Perspektive Pause Schwangerschaftsabbruch aus klinisch-ethischer Perspektive Paneldiskussion Zusammenfassung, Ausblick und Danksagung Prof. Dr. med. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein Dr. med. Sven Christian Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Dr. med. Lydia Berendes, Leitende Oberärztin der Anästhesiologie am Helios Cäcilien-Hospital Hüls, Krefeld, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein, Vorsitzende des Lenkungsausschusses zum Forum „Paragraph 218“ Dr. med. Ina Mach-Völker, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Leitung der Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte, Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit, Gesundheitsamt der Stadt Köln Dr. med. Margit Kollmer, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Praxis für Allgemein- medizin, Velden Prof. Dr. Bettina Weißer, Direktorin des Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, Universität zu Köln Prof. Dr. med. Tanja Krones, Leitende Ärztin Klinische Ethik/ Geschäftsführerin Klinisches Ethikkomitee des Universitätsspitals Zürich am Institut für Biomedizinische Ethik, Universität Zürich Moderation: Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Dr. med. Lydia Berendes, Dr. med. Margit Kollmer, Prof. Dr. med Tanja Krones, Dr. med. Ina Mach-Völker, Prof. Dr. Bettina Weißer Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Mittwoch, 18. Februar 2026, 16:45 – 20:15 Uhr Anmeldung und Information Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen zur Veranstaltung sind erforderlich bis zum 9.2.2026 und können online durch- geführt werden unter: www.aekno.de/veranstaltungen. Fragen zur Veranstaltung beantworten Ihnen das Team des Veranstaltungsmanagement unter 0211 4302 2216, veranstaltungen@aekno.de oder Stefan Kleinstück, Referent Ressort II, 0211 4302 2208, stefan.kleinstueck@aekno.de. Illustration: stock. adobe.com/© augusta16; tina ennen Online

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 3 Heft 2 • Februar 2026 Ein wichtiger erster Schritt Anfang Januar 2026 veröffentlichte das Deutsche Ärzteblatt eine Umfrage zu Gewalterfahrungen von Ärztinnen und Ärzten. Demnach haben zwei Drittel der 1.619 Befragten bereits Gewalt im beruflichen Kontext erfahren. Und knapp über die Hälfte berichteten, dass dieses Phänomen zugenommen habe. Den Angaben zufolge handelte es sich bei den Angreifern überwiegend um allein handelnde Männer (76 Prozent der Fälle), die selbst als Patienten vorstellig geworden waren oder Angehörige besuchten. Diese Ergebnisse decken sich mit einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts, das im Sommer 2025 zu ähnlichen Zahlen gekommen war. 66 Prozent der Kliniken gaben darin an, dass die Zahl der Übergriffe gestiegen sei. Und 95 Prozent verzeichneten Übergriffe in der Notaufnahme. Schon die Zahlen sind erschreckend; was es aber mit Menschen macht, die anderen helfen wollen und die dann beschimpft, beleidigt, bespuckt oder getreten werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. 23 Prozent der Opfer wurden laut Umfrage vorübergehend in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt, neun Prozent dauerhaft. Wer Angst vor Angriffen haben muss, wird es sich gut überlegen, nachts noch Dienst in der Notaufnahme zu machen oder im ärztlichen Bereitschaftsdienst alleine zum Hausbesuch zu fahren. Das verdeutlicht, dass die Gewalttäter nicht nur der einzelnen Ärztin, dem Arzt oder den Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe schaden, sondern der Gesellschaft insgesamt! Das können wir so nicht mehr hinnehmen. Mehrfach haben wir die Politik zum Handeln aufgefordert. Vor diesem ernsten Hintergrund begrüßen wir den Anfang des Jahres vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“, der ärztliche Tätigkeit künftig ausdrücklich als gemeinwohlrelevant anerkennt – unabhängig davon, ob sie in Praxen, Kliniken, MVZ oder anderen Versorgungsstrukturen ausgeübt wird. Der Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten vor, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsberufe durch Gewalt an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden. Bei tätlichen Angriffen drohen sogar Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten. Dieses klare Schutzbekenntnis, das auch explizit Angehörige weiterer Heilberufe einbezieht, begrüßen wir ausdrücklich. Denn es ist ein wichtiges Signal Richtung Gesellschaft: Gewalt und Drohungen im Kontext medizinischer Versorgung verletzen nicht nur die einzelnen Betroffenen, sondern gefährden stets auch das Gesundheitssystem als Ganzes. Mit der Schaffung eines neuen Straftatbestands entsteht erstmals eine eigenständige rechtliche Grundlage, um Angriffe auf medizinisches Personal gezielt zu ahnden. Dieses Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, dem weitere folgen müssen. So müssen die Strafverfolgungsbehörden Anzeigen schnell nachgehen und Delikte konsequent ahnden. Als weitere Schritte brauchen wir Akutinterventionsmaßnahmen, Deeskalationstrainings und psychosoziale Unterstützungsangebote für Betroffene. Was wir aber vor allem brauchen, ist ein Konsens unserer Zivilgesellschaft über eine neue Respektkultur. Wir müssen statt einer von den digitalen Medien gepushten Wut- und Empörungskommunikation wieder zu einer respektvollen und unaufgeregten Alltagskommunikation kommen, bei der sich jede und jeder Einzelne verantwortlich für ein gutes Miteinander fühlt. Das gilt für alle Mitarbeitenden im Gesundheitswesen ebenso wie für Patientinnen und Patienten. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes

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Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 5 Mehr Mut zur Prävention Heft 2 • Februar 2026 Meinung Ein wichtiger erster Schritt Seite 3 Magazin Seite 6 bis 10 Psychisch Kranke: Neue Meldepflichten in Hessen in der Kritik · Vor 50 Jahren · Ärzte zunehmend Opfer von Gewalt · Für mehr Krisenresilienz · Kammer Online · Transplantationszentren: Keine Anzeichen für Manipulationen · NRW: Neuer Krankenhausplan vollständig umgesetzt · Studium und Berufseinstieg Thema Mehr Mut zur Prävention Seite 12 Spezial Großer Leidensdruck Seite 14 Gesundheits- und Sozialpolitik Nachwuchsgewinnung: „Deine Praxis. Dein Freiraum.“ Seite 18 Praxis Ausfallhonorar bei nicht wahrgenommenen Behandlungsterminen – Folge 151 der Reihe „Arzt und Recht“ Seite 19 Forum Ärztliche Weiterbildung: Neue Strukturen, neue Herausforderungen Seite 20 Die übersehenen HIV-Patienten Seite 21 Tagungen und Kurse Seite 23 Wissenschaft und Fortbildung Fehlerhafte Augenuntersuchung bei der U3 bis U5: Retinoblastom zu spät erkannt – Folge 149 der Reihe „Aus der Arbeit der Gutachterkommission“ Seite 24 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 26 RÄ Regional Seite 31 An Rhein und Ruhr Seite 34 Kulturspiegel Krieg den Kriegen Seite 35 Amtliche Bekanntmachungen Seite 36 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 37 Mein Beruf „Mindestens zehn Prozent aller Erkrankungen basieren auf einer genetischen Grundlage“ Seite 43 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Grafik: toxawww/istockphoto.com Großer Leidensdruck Seit 2011 ist die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland in einem rechtlich eng umrissenen Rahmen erlaubt. In Berichten von Paaren, die das Verfahren in Anspruch nehmen wollen, zeigt sich deren Leidensdruck. Die übersehenen HIV-Patienten Bei mehr als einem Drittel der neu mit HIV infizierten Patienten wird das Virus erst in einem sehr späten Stadium der Erkrankung festgestellt. Oftmals treffen diese Spätdiagnosen vermeintlich untypische Patientengruppen. Bei etwa vier von zehn Todesfällen in Deutschland spielen Rauchen, Alkohol, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel eine Schlüsselrolle. Das geht aus dem Public Health Index des AOK-Bundesverbandes und des Deutschen Krebsforschungszentrums hervor. Gefragt ist politische Entschlossenheit.

6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 Magazin Lehrmaterial Frei von Diskriminierung Das Programm „Empowerment für Diversität – Allianz für Chancengerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung“ hat sich zum Ziel gesetzt, diskriminierungskritische Perspektiven bei den Akteuren im Gesundheitswesen zu fördern. Zu diesem Zweck hat das an der Berliner Charité organisierte und von der Stiftung Mercator geförderte Projekt nun Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt. Die Materialien können bei der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung aber auch in der alltäglichen Praxis eingesetzt werden. Themen sind beispielsweise „Führen in diversen Teams“ oder „Rassismus und Medizin: Wie gestalten wir eine diversitätssensible hausärztliche Praxis?“. Das Projekt und sämtliche Lehrmaterialien finden sich unter www.empowerment- diversitaet.de. bre Facharzttermine Jeder Dritte ist unzufrieden Rund 30 Prozent der gesetzlich Versicherten sind unzufrieden mit den Wartezeiten auf einen Facharzttermin. Das zeigt die Versichertenbefragung 2025 des GKVSpitzenverbandes. Knapp ein Viertel der Befragten gab an, länger als 30 Tage auf einen Termin in einer Facharztpraxis gewartet zu haben. Jeder Zweite wurde innerhalb von zehn Tagen behandelt. Deutlich positiver bewerteten die Versicherten die Wartezeiten auf Termine beim Hausarzt: 51 Prozent empfanden diese als ihren Wünschen entsprechend oder als akzeptabel. Nur 25 Prozent warteten dort länger als drei Tage. MST Psychisch Kranke Neue Meldepflichten in Hessen in der Kritik Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat ebenso wie mehrere Psychotherapeutenverbände die vom Hessischen Landtag Ende 2025 beschlossene Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKG) kritisiert. Die Neuregelung verpflichtet psychiatrische Kliniken, über Patienten, die wegen Fremdgefährdung untergebracht waren, personenbezogene Informationen an Polizei und Sicherheitsbehörden zu übermitteln, wenn zum Zeitpunkt der Entlassung aus medizinischer Sicht Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von diesen ohne ärztliche Weiterbehandlung in absehbarer Zeit eine erhebliche Gefahr ausgehen könnte. Der BVÖGD warnt, eine solche Meldepflicht könne Menschen in psychischen Krisen von einer notwendigen Behandlung abhalten. Zugleich drohe eine Stigmatisierung psychischer Erkrankungen. Die Vorschrift gehe weit über eine gesetzliche Verpflichtung zur Abwehr einer konkreten und gegenwärtigen Gefährdung hinaus und sei mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht vereinbar – mit erheblichen Folgen für die Arbeit der kommunalen Sozialpsychiatrischen Dienste. Diese seien darauf angewiesen, dass Betroffene niedrigschwellige Angebote freiwillig und ohne Angst vor möglichen Konsequenzen nutzten. Mehr Sicherheit lasse sich nur durch kontinuierliche Behandlung und gut erreichbare Hilfsangebote erlangen. HK Leistungsfähige Selbstverwaltung Beitragserhöhung für die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein „Höhere Kammerbeiträge für 1976“ lautete die Überschrift eines ganzseitigen Artikels in der ersten Februar-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts 1976. Der Artikel erläuterte die Gründe für die Erhöhung des Beitrags, den jedes Kammermitglied zahlen musste und beschrieb auch den Prozess, wie die Entscheidung gefallen war. Man habe es sich nicht leicht gemacht. „Wie nicht anders zu erwarten und wie es einer Selbstverwaltungskörperschaft wohl ansteht, gab es vor dieser Beitragserhöhung lebhafte Debatten.“ Der Haushalt 1976 wurde von Vorstand, Geschäftsführung und Finanzausschuss durchgegangen und auf „mögliche Ersparnisse abgeklopft“. Auch die Delegierten der Kammerversammlung nahmen den Haushaltsplan und die Beitragsordnung noch einmal „kritisch unter die Lupe“, „wobei der Meinungsaustausch nicht frei war von Unmutsäußerungen und auch bohrenden Fragen“. Der Hauptgrund für die Beitragserhöhung, die letztlich von der Kammerversammlung genehmigt wurde, lag in der durch Gerichtsurteile begründeten Aufforderung der Aufsichtsbehörde, „die Kosten für die Ausbildung von Arzthelferinnen nicht mehr den Ausbildern allein aufzubürden“. Damit musste der Haushalt um rund eine Million Mark aufgestockt werden, „die bisher durch Sonderumlagen der ausbildenden Ärzte aufgebracht wurde. Naturgemäß war eine solche Mehrbelastung durch die bisherigen Beitragssätze nicht mehr aufzufangen“. Die damalige Beitragsordnung unterteilte die Ärzteschaft in vier Beitragsgruppen. Die Jahresbeiträge der einzelnen Gruppen lagen bei 500, 248, 168 oder 20 Mark. bre Nach einer Reihe von Gewalttaten durch psychisch kranke Straftäter wird bundesweit über eine Verschärfung der Unterbringungsgesetze diskutiert. Foto: jotily/istockphoto.com

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 7 Umfrage Ärzte zunehmend Opfer von Gewalt Die Zahl der Übergriffe gegen Ärztinnen und Ärzte sowie gegen medizinisches Personal nimmt zu. Dies zeigt eine Befragung von Lesern des Deutschen Ärzteblattes. Das Spektrum der Gewalt reicht von verbalen Attacken über Anfeindungen aufgrund von Herkunft oder Religionszugehörigkeit bis hin zu körperlicher Gewalt. Zwei Drittel der 1.619 Befragten haben der Umfrage zufolge Gewalt im beruflichen Kontext erfahren. 56 Prozent berichten, dass Gewalt im beruflichen Alltag zugenommen habe. Verbale Übergriffe werden als die häufigste Form der Gewalt genannt (89 Prozent), körperliche Gewalterfahrungen machten 47 Prozent der Befragten. 23 Prozent der Opfer wurden vorübergehend in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt, neun Prozent dauerhaft. Mit einer aktuell vorbereiteten Neufassung von § 116 des Strafgesetzbuches sollen künftig Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe in die Regelung besonderer Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einbezogen werden. G-BA aktualisiert Impfempfehlungen Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die jüngsten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zu Impfungen gegen Meningokokken und Herpes-Zoster in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Neu ist eine Impfempfehlung gegen Meningokokken für alle Kinder im Alter von zwölf bis 14 Jahre. Die Impfung im Kleinkindalter entfällt. Die Impfung gegen Gürtelrose wird jetzt bei Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko bereits ab 18 Jahren empfohlen. Die Kriterien, in welchen Fällen von einer erhöhten Gefährdung durch eine Gürtelrose auszugehen ist, hat die STIKO präzisiert. Die Änderungen treten voraussichtlich im Februar in Kraft. MST Kurz gemeldet Heilmittelausgaben auf Rekordhoch Im Jahr 2024 haben die Heilmittelausgaben der AOK mit 4,8 Milliarden Euro ein Rekordhoch erreicht. Das teilte das Wissenschaftliche Institut der AOK mit. Demnach haben sich die Heilmittelausgaben innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt. 2015 habe dieser Wert noch bei 2,1 Milliarden Euro gelegen. Im Vergleich zu den Umsatzsteigerungen blieb der Kasse zufolge die Lohnentwicklung bei den Heilmittelberufen zurück: Während die Ausgaben für Heilmittel zum Beispiel im Rheinland seit 2018 um mehr als 71 Prozent stiegen, wuchsen die Entgelte etwa in der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie in NRW nur um 34,2 Prozent. MST Informationen für Frauen mit HIV/Aids Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Frauen* und HIV/Aids in NRW hat im Dezember 2025 ihr 30-jähriges Bestehen gefeiert. In der LAG sind aktuell 20 Organisationen landesweit vernetzt, die mit HIV infizierte Frauen informieren, beraten und unterstützen. Zu den langjährigen thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem Schwangerschaft, Geburt und Stillen mit HIV. Nach Angaben der Aidshilfe NRW wirkte die LAG im vergangenen Frühjahr an der Aktualisierung der Leitlinie zur HIV-Therapie in der Schwangerschaft und bei HIV-exponierten Neugeborenen der Deutschen und der Österreichischen Aidsgesellschaft mit. MST Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 18. bis 22. Mai 2026. Anmeldeschluss: Freitag, 27. März 2026 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiterbil dung/Pruefungen ÄkNo Bundesverdienstkreuz Bonner Arzt ausgezeichnet Für sein Engagement zur Verbesserung der Bildungs- und Lebensbedingungen von Mädchen und jungen Frauen im kolumbianischen Chocó hat der Bonner Arzt Dr. Theodor Rüber Anfang Dezember das Bundesverdienstkreuz erhalten. Rüber gründete 2015 die Hilfsorganisation CASA HOGAR Deutschland e.V., die Mädchen und Frauen in der von Gewalt betroffenen Region Chocó durch Bildung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen will. Bislang entstanden mehr als 40 Projekte, darunter Wohnheime für Schülerinnen und Studentinnen, Schutzunterkünfte sowie Bildungsstipendien. Rüber promovierte im USamerikanischen Boston und arbeitete im Anschluss in einem öffentlichen Krankenhaus in Kolumbien. Heute leitet er eine Arbeitsgruppe in der Neuroradiologie des Universitätsklinikums Bonn. MST Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin hat kürzlich in einem Positionspapier eine NullToleranz-Politik gegenüber Gewalt gefordert. Mit der systematischen Implementierung und Finanzierung präventiver Maßnahmen in den Krankenhäusern solle die Arbeitsfähigkeit und der Erhalt qualifizierten Personals gesichert werden. tg Besserer Schutz vor Gewalt: Ärztinnen und Ärzte sollen in die Regelung besonderer Strafvorschriften einbezogen werden. Foto: PinkBadges/istockphoto.com

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 Online-Fortbildungen Mehr Flexibilität beim Lernen ter, in dem wissenswerte Informationen bereitgestellt werden, die bei der anschließenden Beantwortung des Fragenkatalogs hilfreich sein können. Der jeweilige Fragenkatalog erscheint mit einem Klick auf die deutlich gekennzeichnete Schaltfläche „Teilnehmen“. Die Fortbildung „Verantwortung als Weiterbilder“ ist eine Pflichtfortbildung, die jeder Weiterbilder absolvieren muss. Aktuell ist diese Online-Fortbildung bis Ende des Jahres aktiv und mit einem CME-Punkt anerkannt. Die medizinische Fortbildung aus der Reihe „Zertifizierte Kasuistik“ steht interessierten Ärztinnen und Ärzte bis 26. Februar 2026 zur Verfügung und ist mit zwei CME-Punkten anerkannt. Beide Fortbildungen stellt die Ärztekammer Nordrhein kostenfrei zur Verfügung. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Im Februar dieses Jahres stehen auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de zwei Fortbildungen online zur Verfügung, die ortsunabhängig und jederzeit absolviert werden können. Voraussetzung ist lediglich eine stabile WLANVerbindung und ein internetfähiges Endgerät wie Computer, Tablet oder Smartphone. Die OnlineFortbildungen „Verantwortung für Weiterbilder“ und die aktuelle Folge 87 der Reihe „Zertifizierte Kasuistik“ finden sich nach dem Einloggen auf dem zuvor eingerichteten Benutzerprofil auf der Homepage unter www.aekno.de/cme und dem Stichwort „Aktuelle Fortbildungen“. In Übersichtskästen ist erläutert, wie lange die jeweilige Fortbildung zur Verfügung steht. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Ausführliche Informationen“ öffnet sich ein separates BrowserfensOb Cyberangriff, Naturkatastrophe oder Krieg: Das Gesundheitssystem müsse sich noch besser auf Krisensituationen vorbereiten. Das hat die 33. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen Ende 2025 bei ihrer Tagung in Münster gefordert. Alle Akteure der Versorgung müssten sich mit einrichtungsspezifischen Notfall- und Krisenplänen auf mögliche Krisenszenarien vorbereiten sowie diese regelmäßig erproben und weiterentwickeln, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der maßgeblichen Verbände und Institutionen des NRW-Gesundheitswesens. Zugleich müsse das Gesundheitswesen noch verzahnter mit der Feuerwehr, den anerkannten Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk und der Bundeswehr zusammenarbeiten. Das Gesundheitspersonal müsse regelmäßig geschult werden. Auch in der Bevölkerung müsse das Bewusstsein für potenzielle Krisen geschärft sowie das Wissen über Abläufe in Notfallsituationen ausgebaut werden, damit die Menschen sich und anderen helfen könnten. Gewappnet für den Krisenfall? Die Landesgesundheitskonferenz hat Handlungsempfehlungen vorgelegt, um die Krisenvorsorge in der Gesundheitsversorgung weiter zu stärken. Foto: gpointstudio/istockphoto.com Landesgesundheitskonferenz 2025 Für mehr Krisenresilienz Hausarztpraxen Land fördert Gründung Die NRW-Landesregierung stellt im Jahr 2026 für ihr „Hausarztaktionsprogramm“ zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum 3,5 Millionen Euro bereit – eine Million Euro mehr als im Vorjahr. Gefördert werden sollen insbesondere Maßnahmen in Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern, in denen die hausärztliche Versorgung gefährdet ist. Förderfähig sind etwa die Übernahme oder Gründung einer Hausarztpraxis sowie die Errichtung von Lehrpraxen, in denen Medizinstudierende einen Einblick in die hausärztliche Tätigkeit bekommen. tg Krankenhäuser Schlechte Wirtschaftslage Die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser ist schlecht. Das zeigt das aktuelle Krankenhaus-Barometer, eine jährlich vom Deutschen Krankenhausinstitut durchgeführte Repräsentativbefragung. Demnach schlossen zwei Drittel der Allgemeinkrankenhäuser das Jahr 2024 mit einem Verlust ab; der Anteil war damit noch einmal um fünf Prozentpunkte höher als im Jahr zuvor. Zudem sorgt die anstehende Krankenhausreform für Unruhe; viele Krankenhäuser beklagten eine fehlende Planungssicherheit. Zum Zeitpunkt der Befragung Mitte 2025 erwarteten 44 Prozent der Krankenhäuser für 2026 eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation, wohingegen der entsprechende Vorjahreswert noch deutlich höher bei 65 Prozent lag. tg „Auch vor dem Hintergrund der neuen geopolitischen Lage infolge des russischen Angriffskrieges müssen wir die Krisenvorsorge des Gesundheitssystems mit Nachdruck weiter vorantreiben“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Hierfür liefere die Landesgesundheitskonferenz wichtige Impulse. HK

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 9 Nordrhein-Westfalen Neuer Krankenhausplan vollständig umgesetzt Nicht alle Krankenhäuser haben jedoch die Neuzuweisung ihres Leistungsspektrums klaglos akzeptiert. Aktuell seien bei den Verwaltungsgerichten 94 Hauptsacheverfahren und 72 Eilverfahren anhängig, die sich zumeist gegen einzelne Planungsentscheidungen richteten, berichtet die Landesregierung. Von den 72 Eilverfahren seien bislang 45 erstinstanzlich zugunsten des Landes entschieden worden, weitere 17 ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als nächster Instanz seien bislang 40 Beschwerden gegen die Eilentscheidungen eingelegt worden. 14 Beschwerden wurden bisher zugunsten des Landes entschieden, vier ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser. In den Hauptverfahren liegen noch keine Urteile vor. HK Mit Beginn des Jahres 2026 ist die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen vollständig umgesetzt. Der Großteil der Neuregelungen trat bereits am 1. April 2025 in Kraft, jetzt folgten die zehn noch ausstehenden der insgesamt 64 Leistungsgruppen. Wie die Landesregierung mitteilte, handelt es sich dabei um Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe Bariatrische Chirurgie. Die Übergangsfrist begründete die Landesregierung mit den hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz, die zusätzlich Zeit für die Anpassung der Kapazitäten in den Krankenhäusern erfordert habe. Kreisstellen Eingeschränkter Besucherverkehr Die Kreisstellen Mönchengladbach und Viersen sowie die Kreisstellen Remscheid, Solingen und Wuppertal im Servicezentrum Bergisch Land der Ärztekammer Nordrhein ziehen Ende März 2026 nach Düsseldorf um. Aus diesem Grund bleiben diese Kreisstellen bis 31. März 2026 für den Besucherverkehr geschlossen. Ab dem 1. April 2026 sind sie am neuen Standort im Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf zu finden. Ärztinnen und Ärzte, die vor dem 1. April einen Vorort-Termin benötigen, können sich per E-Mail an die Meldeabteilung wenden unter meldewesen@aekno.de. bre Praxen Arztzahlen bleiben stabil Die Zahl der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung erreichte 2024 mit knapp 190.000 ein Rekordhoch. Gegenüber 2023 entspricht dies einem Anstieg von 1,1 Prozent, im Zehnjahresvergleich einem Plus von rund 15 Prozent. Nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) war der Zuwachs bei den Psychologischen Psychotherapeuten am größten (+3,6 Prozent), zwischen 2014 und 2024 stieg deren Zahl um rund 64 Prozent. Die Zahl der Hausärzte nahm im selben Zeitraum um rund vier Prozent zu, die der Fachärzte um etwa zehn Prozent. Aufgrund zunehmender Teilzeitbeschäftigung sinke jedoch die Arbeitszeit pro Kopf erklärte das Zi. MST Transplantationszentren Keine Anzeichen für Manipulationen Eine positive Bilanz der Arbeit in der Transplantationsmedizin haben die für die Prüfung von Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband in ihrem Tätigkeitsbericht 2024/2025 gezogen. Überprüft wurden die Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme der Jahre 2019 bis 2021. Insgesamt flossen nach Angaben der Prüfer 58 Transplantationsprogramme in die Auswertung ein, in deren Rahmen insgesamt 9.169 Organe postmortal gespendet wurden. Die Prüfungen hätten ergeben, dass die Vorgaben und Richtlinien aus dem Transplantationsgesetz ganz überwiegend eingehalten worden seien, teilten die Prüfer mit. „Wir haben keine Anhaltspunkte für Manipulationen oder systematische Verstöße gefunden“, sagte der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt a. D. Thomas Schwarz. Ebenfalls Teil des Tätigkeitsberichts ist die Arbeit der unabhängigen Vertrauensstelle Transplantationsmedizin, die Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das TransplantaDie 127 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland werden verdachtsunabhängig alle drei Jahre daraufhin überprüft, ob bei der Organspende alles regelkonform abläuft. tionsgesetz entgegennimmt. Dort gingen 24 Eingaben ein, überwiegend einzelfallbezogene Fragen zur Organspende und möglichem Organhandel sowie zur Lebendorganspende, so die Prüfgremien. Der Tätigkeitsbericht kann unter www.geschaeftsstelletransplant.de abgerufen werden. HK Foto: sturti/istockphoto.com

10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 Magazin – Studium und Berufseinstieg Ich finde es immer wieder erschreckend, wie schnell doch ein Jahr vergeht. Aber ich glaube, die Zeit vergeht auch schneller, je gestresster man ist. Und stressig war es die letzten Wochen und Monate auf jeden Fall. Das dritte Semester hat direkt anstrengend mit dem Systemblock Bewegungsapparat angefangen, insbesondere nachdem ich drei Monate den Sommer entspannt genossen habe und mir keine Gedanken über den Musculus sternocleidomastoideus mit seinen Ansätzen, Ursprüngen und seiner Innervation machen musste. Da ich es persönlich auch sehr kräfteraubend fand, die ganzen anatomischen Strukturen, die unser Körper zu bieten hat, stur auswendig zu lernen, war ich sehr dankbar, als wir endlich in den Präpariersaal durften und uns das alles an einem Körperspender anschauen durften, sodass das Auswendiggelernte ein wenig mehr Sinn ergab. Nach dem Bewegungsapparat schlich sich so langsam dann auch Weihnachten an. Die Vorweihnachtszeit ist zwar auch stressig, aber der eine oder andere Glühwein auf dem von Touristen sogar an einem gewöhnlichen Wochentag um die Mittagszeit überfüllten Weihnachtsmarkt in der Aachener Innenstadt hat diese ein klein wenig erträglicher gemacht. Und damit ist auch das dritte Semester schon fast vorbei, und es wird somit bald wieder Zeit für meine liebste Zeit des Jahres: die vorlesungsfreie Zeit. Die werde ich dann schön in der Sonne auf Sri Lanka verbringen, damit ich durch den traurigen deutschen Winter keinen Vitamin-D-Mangel bekomme. Wie erlebt Ihr das Medizinstudium? Schreibt mir unter medizinstudium@aekno.de. Bonn Teilnehmer für Stressstudie gesucht Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) sucht derzeit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer mit emotionaler Instabilität, um den Zusammenhang zwischen körperlicher Betätigung und Stressverarbeitung näher zu untersuchen. Nicht allein Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leiden unter starken Gefühlsschwankungen, Das Universitätsklinikum Bonn untersucht in einer Studie, wie sich körperliche Aktivität auf Stress bei emotionaler Instabilität auswirkt, und sucht dafür Studienteilnehmende. innerer Anspannung und einem intensiven Stresserleben. Auch eine andersartige emotionale Instabilität kann zu einer solchen Belastung führen. Gleichzeitig werden körperlicher Aktivität positive Effekte auf Stressverarbeitung und geistige Leistungsfähigkeit nachgesagt. Um diesen Zusammenhang wissenschaftlich näher zu beleuchten, sucht die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des UKB zusammen mit der Universität Bonn nach Studienteilnehmern. An der Studie können Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahre teilnehmen, die unter einer emotionalen Instabilität wie etwa einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leiden. Die Studie umfasst drei Termine in deren Rahmen die körperliche Leistungsfähigkeit getestet, Speichel- und Blutproben entnommen sowie weitere Tests und Fragebögen bearbeitet werden. Die Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung sowie eine kostenlose Leistungsdiagnostik zur Einschätzung der allgemeinen Fitness. Weitere Informationen unter www.ukbonn.de/ psychiatrie-und-psychotherapie/forschung/ klinische-studien/sport-stress/ und per E-Mail: julischka.borschert@ukbonn.de. bre Fortbildung Seminare für angehende Hausärzte Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin in Nordrhein veranstaltet am Mittwoch, 11. Februar 2026 in Düsseldorf einen Präsenzseminartag zum Thema „Depression, Angst und somatische Belastungsreaktion“. Das Seminar richtet sich speziell an Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin oder Pädiatrie. Der Tag beginnt mit einer Vorbereitungsphase im Selbststudium bevor der Hausarzt und Psychotherapeut Olaf Reddemann in das Thema einführt und das anschließende Arbeiten in Kleingruppen leitet. Reddemann ist Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin der Heinrich-Heine-Universität (HHU) Düsseldorf. In einem Exkurs referiert der IT-Berater der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Jonas Polaszek über die elektronische Patientenakte. Der Seminartag endet mit der Nachbereitung im Selbststudium. Die Fortbildung findet statt am Mittwoch, 11. Februar 2026 von 11.30 bis 18.15 Uhr im Gebäude 16.38 (Palme), Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf und wird vom Institut für Allgemeinmedizin der HHU und dem Centre for Health and Society veranstaltet. Online bietet das Kompetenzzentrum am Mittwoch, 25. Februar zwei weitere Seminare an mit den Titeln „Schwindel und Müdigkeit“ sowie „Kniffelige Impffragen und pädiatrische Fälle in der Hausarztpraxis“. Beide Seminare beginnen um 12.30 und enden um 19.15 Uhr. Weitere Informationen und die Anmeldung finden sich unter www.kompetenz zentrum-nordrhein.de. bre Mail aus Aachen Klara Schmitz Foto: privat Foto: Universitätsklinikum Bonn

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Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 Foto: toxawww/istockphoto.com Es ist eine Bewegung, die sich inzwischen auch hierzulande zunehmender Beliebtheit erfreut: der Dry January. Immer mehr Menschen beginnen das neue Jahr, indem sie einen Monat lang auf Alkohol verzichten. Das ist aus medizinischer Sicht durchaus positiv. Doch was kommt danach? Dem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) zufolge sinkt zwar der Alkoholkonsum in Deutschland seit rund 40 Jahren kontinuierlich. Dennoch gehöre das Land im internationalen Vergleich zu den Hochkonsumländern. Unter den 27 EU-Mitgliedstaaten liegt Deutschland beim Pro-Kopf-Verbrauch gemeinsam mit Frankreich und Portugal auf Platz neun. Im Jahr 2023 tranken Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene hierzulande im Durchschnitt 10,2 Liter reinen Alkohol; das waren allerdings immerhin rund fünf Liter weniger als noch 1980. Am wenigsten wurde mit 5,2 Litern pro Kopf auf Zypern getrunken, am meisten in Rumänien (17,1 Liter). Wein, Spirituosen und Bier sind darüber hinaus in Deutschland vergleichsweise günstig zu haben. Die Preise alkoholischer Getränke lagen dem Statistischen Bundesamt zufolge im Herbst 2025 rund 14 Prozent unter dem EU-Durchschnitt. Millionen vermeidbare Todesfälle Die Folgen des hohen Alkoholkonsums sind gravierend – sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft. Jährlich sterben laut BIÖG zehntausende Menschen an alkoholbedingten Krankheiten. Die direkten und indirekten Folgekosten für die Gesellschaft durch Therapie, Fehlzeiten bei der Arbeit oder Frühverrentung lägen bei rund 57 Milliarden Euro. Neben Alkohol spielen dem Public Health Index zufolge Rauchen, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel bei etwa vier von zehn Todesfällen eine Schlüsselrolle. In Deutschland leide jeder zweite Erwachsene ab 65 Jahren an mindestens zwei chronischen Krankheiten, die sich zum großen Teil auf verhaltensbezogene Risikofaktoren zurückführen lassen. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Adipositas und Typ-2-Diabetes seien die wichtigsten Ursachen für vorzeitige Todesfälle. Der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge sind in Europa jedes Jahr 1,8 Millionen vermeidbare Todesfälle auf nichtübertragbare Krankheiten zurückzuführen, die „durch wirksame Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens verhindert werden könnten oder bei rechtzeitigem Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung behandelbar wären“, erklärte die UN-Organisation in einem Bericht aus dem Sommer 2025. In Deutschland ist der flächendeckende Zugang zur kurativen Versorgung weniger das Problem. Defizite bescheinigen Fachleute hingegen dem Bereich der Öffentlichen Gesundheit. Dass in Sachen Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere in den Lebenswelten von Kita, Schule, Betrieb oder Pflegeeinrichtungen noch Luft nach oben ist, lässt sich an den Mehr Mut zur Prävention Bei etwa vier von zehn Todesfällen in Deutschland spielen Rauchen, Alkohol, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel eine Schlüsselrolle. Das geht aus dem Public Health Index des AOK-Bundesverbandes und des Deutschen Krebsforschungszentrums hervor. Gefragt ist politische Entschlossenheit. von Heike Korzilius

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 13 reinen Zahlen ablesen. Während die gesetzliche Krankenversicherung für die individuelle kurative Gesundheitsversorgung und Rehabilitation jährlich gut 360 Milliarden Euro ausgibt, flossen zuletzt 686 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Prävention. Schädliche Produkte besteuern Bis heute habe die Öffentliche Gesundheit in Deutschland trotz positiver Entwicklungen und einer Vielzahl von Akteuren ihr Potenzial nicht erreicht, heißt es in einer Bestandsaufnahme zu Public Health der Bundesärztekammer (BÄK) aus dem vergangenen September. Das spiegele sich unter anderem in der Lebenserwartung der Deutschen wider. Diese liege im Vergleich der OECD-Staaten nur im Mittelfeld (Rang 18 von 38), obwohl Deutschland weltweit mit die höchsten Gesundheitsausgabe habe. Nach Ansicht der BÄK braucht Deutschland dringend eine Public-Health-Strategie. Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit erforderten gesunde Lebensbedingungen und Lebenswelten. Deshalb müssten gesundheitliche Belange systematisch in sämtliche Politikfelder wie etwa die Bildungs-, Umwelt- oder Stadtentwicklungspolitik integriert werden (Health in All Policies). So könne zum Beispiel die Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Schule langfristig die gesundheitliche Chancengleichheit fördern und zu einem gesünderen Lebensstil beitragen. Unerlässlich seien in diesem Zusammenhang „politische Sanktions- und Anreizsysteme“, um den besten Weg zu mehr Gesundheit für alle und eine nachhaltige Verhältnisprävention zu etablieren. Für eine Neuausrichtung der Präventionspolitik hat sich auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, ausgesprochen: „Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten lässt Deutschland zu viel Präventionspotenzial ungenutzt.“ Neben einem deutlichen Ausbau von Gesundheitsförderung an Kitas und Schulen gelte es insbesondere, die Verfügbarkeit und die Werbung für nachweislich gesundheitsschädigende Genussmittel wie Alkohol und Tabakprodukte zu beschränken und eine höhere Besteuerung auf Tabak, Alkohol und Zucker zu erwägen. „Dies könnte langfristig zu mehr Einsparungen im Gesundheitswesen und zu mehr Lebensqualität Aller führen“, sagte Dreyer gegenüber dem Rheinischen Ärzteblatt. Dass höhere Preise den Konsum gesundheitsschädlicher Produkte verringern können, belegen zwei Berichte, die die WHO Mitte Januar 2026 veröffentlicht hat. Folglich hat die UN-Organisation die Regierungen weltweit aufgefordert, die Steuern insbesondere auf Alkohol, Tabak und stark gesüßte Getränke zu erhöhen. „Gesundheitssteuern sind eines der wirksamsten Instrumente, die wir zur Förderung der Gesundheit und zur Prävention von Krankheiten haben“, sagte WHOGeneraldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus anlässlich der Vorstellung der Berichte. Durch Steuererhöhungen könnten Regierungen den schädlichen Konsum reduzieren und zugleich dringend benötigte finanzielle Mittel für das Gesundheitssystem generieren. Die Politik schaue zu wenig auf die gesundheitlichen Rahmenbedingungen, kritisierte Public Health Index-Autor Oliver Huizinga in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift G&G. Wenn gesundheitsschädliche Güter wie Tabak, Alkohol oder ungesunde Lebensmittel im Alltag allgegenwärtig seien, reichweitenstark beworben würden und zu günstigen Preisen verfügbar seien, nehme die Bevölkerung im Schnitt mehr davon zu sich. Doch wer präventionspolitische Diskussionen verfolge, stelle fest: Die Umgebungsfaktoren würden in aller Regel unterschätzt und die individuellen Fähigkeiten überbetont. Um zu erreichen, dass die Bevölkerung gesünder sei, müsse gesundes Verhalten im Alltag erleichtert werden, forderte Huizinga. Im europäischen Ranking des Public Health Index belegt Deutschland von 18 untersuchten Staaten den vorletzten Platz. Spitzenreiter in Sachen Gesundheitsförderung sind Großbritannien, Finnland und Irland. Deutschland schneidet vor allem bei strukturellen Maßnahmen wie der gesundheitsorientierten Besteuerung oder bei Werbebeschränkungen und -verboten schlecht ab. Während zum Beispiel in Großbritannien der Zuckergehalt in Softdrinks nach Einführung einer Zuckersteuer innerhalb von vier Jahren um mehr als 35 Prozent sank, führte eine Selbstverpflichtung der Nahrungsmittelindustrie in Deutschland lediglich zu einem Rückgang des Zuckergehalts von gut neun Prozent, wie eine Recherche des Tagesspiegels ergab. Dennoch scheint die Politik in Deutschland wenig mutig, wenn es darum geht, die Nahrungsmittelindustrie zu reglementieren. Zwar hat sich kürzlich der CDUPolitiker und Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, für die Einführung einer Zuckersteuer ausgesprochen. Das Land will einen entsprechenden Antrag im Bundesrat einbringen. Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch ungewiss, denn es regt sich bereits unionsinterner Widerstand. Zähe Gesetzgebungsprozesse Vor diesem Hintergrund macht sich Dr. Oliver Funken wenig Hoffnung auf politische Kurskorrekturen. „Im Sommer letzten Jahres hat sich der Bundesrat zurecht in einer Entschließung zur Abschaffung des begleitenden Trinkens ausgesprochen. Denn Studien belegen eindeutig, dass Jugendliche, die im Alter von zwölf bis 14 Jahren erstmals Alkohol konsumieren, später einen deutlich häufigeren sowie intensiveren Alkoholkonsum aufweisen“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses Prävention, Gesundheitsförderung und Klimawandel der Ärztekammer Nordrhein. Der Bundesratsvorstoß habe damals auch Unterstützung vom Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Professor Dr. Hendrik Streeck, gefunden. „Warum liegt dann nicht schon längst ein entsprechender Gesetzentwurf vor?“, fragt der Hausarzt. „Es dauert in Deutschland einfach zu lange, sinnvolle Gesetze, die die Prävention stärken, auf den Weg zu bringen.“

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Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 15 Spezial Großer Leidensdruck Die Präimplantationsdiagnostik (PID) vollzieht sich in einem rechtlich eng umrissenen Rahmen. In Berichten von Paaren, die eine PID in Anspruch nehmen wollen, zeigt sich deren Leidensdruck. von Thomas Gerst In persönlich verfassten Schreiben, die vorschriftsgemäß dem Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) anzufügen sind, schildern Paare ihre Lebenssituation und die Gründe dafür, warum sie eine PID in Anspruch nehmen wollen. Diese Berichte von Eltern oder denen, die noch Eltern werden wollen, machen betroffen. Mehr als 100 dieser Schreiben an die PID-Kommission Nordrhein-Westfalen bei der Ärztekammer Nordrhein hat deren Vorsitzender, Professor Dr. Klaus Zerres, gemeinsam mit vier weiteren Herausgeberinnen und Herausgebern, zusammengetragen und mit Zustimmung der Autorinnen und Autoren in anonymisierter Form zur Veröffentlichung vorbereitet. In den Texten geht es um die Sorge der Paare, genetische Erkrankungen auf die eigenen Kinder zu übertragen, um deren Befürchtung, noch einmal Fehl- oder Totgeburten durchleiden zu müssen, und auch darum, mithilfe der PID nicht noch einmal die Geburt schwersterkrankter Kinder mit oft nur geringer Lebenserwartung erleben zu müssen. Betroffene Paare wollen ausschließen, dass bei einem Säugling, der mit einem schweren Gendefekt ge- Urteil des Bundesgerichtshofs Der Bundesgerichtshof urteilte im Jahr 2010, die Präimplantationsdiagnostik sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, und regte an, das Embryonenschutzgesetz dementsprechend neu zu regeln. Die große Abbildung zeigt in grafischer Darstellung eine Zellentnahme zum Zweck der Präimplantationsdiagnostik bei einem wenige Tage alten Embryo nach Durchführung einer In-Vitro-Fertilisation. Foto groß: DAntes/stock.adobe.com Foto klein: Stephan Baumann

16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 Spezial boren wird – wie etwa mit Spinaler Muskelatrophie Typ 1 oder mit Renpenning-Syndrom in einer infausten Variante – bereits schon kurz nach der Geburt mit der palliativen Versorgung begonnen werden muss. Begründet wird der Wunsch nach PID-Diagnostik beispielsweise auch mit der hohen Wahrscheinlichkeit, ein Kind mit Retinitis pigmentosa zur Welt zur bringen, einem Gendefekt, der zur progredienten Degeneration der Netzhaut führt, oder mit dem hohen Risiko einer Fehlgeburt aufgrund einer chromosomalen Störung. Der persönliche Leidensdruck, weil etwa bereits Kinder mit schwerwiegender Erbkrankheit verstorben sind, werde in diesen Schilderungen sehr anschaulich und nachvollziehbar vermittelt, betont Humangenetiker Zerres (siehe nachfolgendes Interview), der mit weiteren sieben Mitgliedern der PID-Kommission darüber zu entscheiden hat, ob einem Antrag auf Durchführung einer PID zugestimmt wird. Kein fester Katalog von Krankheiten Die Präimplantationsdiagnostik, die genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos nach In-VitroFertilisation (IVF), ist in Deutschland seit dem Jahr 2011 nach einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Im Jahr zuvor hatte der Bundesgerichtshof im Fall eines Arztes, der nach Durchführung einer PID auf dem Wege der Selbstanzeige die gerichtliche Klärung der Zulässigkeit des Verfahrens erzwingen wollte, auf Freispruch entschieden und eine entsprechende gesetzliche Regelung empfohlen. Explizit wies das Gericht auf das infolge des damaligen PID-Verbots bestehende Risiko hin, dass bei einer bekannten genetischen Belastung die ärztlich angezeigte spätere Pränataldiagnostik (PND) zu einem Schwangerschaftsabbruch führen könne. Die PID sei geeignet, damit einhergehende Gefahren zu mindern. Wenn die PND mit ihren Konsequenzen erlaubt sei, fehlten die Argumente gegen eine begrenzte Zulassung der PID. Nach erneuter Debatte plädierte auch der Deutsche Ärztetag 2011 für die PID-Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen. Der Gesetzgeber reagierte ebenfalls auf die höchstrichterliche Rechtsprechung und definierte 2011 den rechtlichen Rahmen. PID ist seitdem erlaubt, wenn eine genetische Disposition eines oder beider Elternteile dafür besteht, dass die Nachkommen ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besitzen, oder wenn die hohe Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt verhindert werden soll. Der Gesetzgeber gab keinen festen Katalog von Krankheiten vor, die als Voraussetzung für die Durchführung einer PID in Frage kommen, sondern wies die Einzelfallentscheidungen den auf landesgesetzlicher Grundlage neu zu gründenden Ethikkommissionen zu. Die entsprechende gesetzliche Regelung trat in Nordrhein-Westfalen zum Jahresbeginn 2015 in Kraft; hiernach wurde der Ärztekammer Nordrhein die Aufgabe übertragen, die PID-Kommission für das Bundesland einzurichten. Die Zulassung des in NRW vorgesehenen einzigen PID‑Zentrums erfolgt durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Dort muss die humangenetische und reproduktionsmedizinische Beratung der Antragstellerin erfolgen, bevor sich die PID-Kommission mit dem Fall befasst. Betrachtet man die Statistik zur Durchführung der PID in Deutschland, so scheinen sich Befürchtungen nicht bewahrheitet zu haben, dass deren Zulassung die Gefahr einer schiefen Ebene bedeute, die eine kontinuierliche Ausweitung der Indikationen für eine PID bewirken würde. Nach den vorgeschriebenen „Berichten der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik“ waren bis Ende 2022 insgesamt zehn PID-Zentren mit 29 angeschlossenen reproduktionsmedizinischen Einrichtungen zugelassen. Im Jahr 2022 gab es demnach 423 Anträge auf Durchführung einer PID; aktuell ist von rund 500 Anträgen jährlich auszugehen. Im Zuge der Antragstellung sorgen die PIDZentren dafür, dass nur Anträge mit hoher Aussicht auf Zustimmung zu den PID-Kommissionen gelangen. Interpretationsspielraum besteht im Grunde allein bei der Auslegung des Begriffs der schwerwiegenden Erbkrankheit, zu dem allerdings ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2020 mit zu berücksichtigenden Aspekten einen normativen Rahmen vorgegeben hat. In der Folge ging die Ablehnungsquote bei den Anträgen auf PID auf rund zwei Prozent zurück. Unbekannt ist allerdings, wie viele Paare angesichts der Kosten einer PID, die in Deutschland nicht von den Krankenkassen übernommen werden, das Risiko eines Schwangerschaftsabbruchs nach Pränataldiagnostik eingehen oder aber eine preiswertere PID-Diagnostik im Ausland in Anspruch nehmen, mitunter auch mit der Absicht, einen dort weiter gefassten rechtlichen Rahmen, etwa in Bezug auf die Geschlechtsbestimmung des Embryos, zu nutzen. Gentechnologie ohne Grenzen Schwer vorhersagbar ist zudem, wie sich neueste gentechnologische Entwicklungen auf Dauer auch hierzulande auswirken werden. Aktuell gibt es Forschungen zur nichtinvasiven PID, bei der zur Analyse der DNA nicht eine fetale Zelle, sondern das Nährmedium des Embryos verwendet wird. Weil so keine Zellen genetisch untersucht werden, würde dieses Verfahren nicht dem Embryonenschutzgesetz unterliegen. Dann könnten unter Umgehung der derzeitigen PID-Regelung etwa bei jeder IVF genetische Analysen aller Art erfolgen. International bereits angeboten werde die Bestimmung polygener Risiko-Scores bei der Embryoauswahl im Rahmen der PID, heißt es im aktuellen Tätigkeitsbericht der Gendiagnostik-Kommission beim Robert Koch Institut. Diese Scores sollen bereits im frühen embryonalen Stadium die Risikoabschätzung für die Entwicklung vieler multifaktoriell verursachter Krankheiten wie etwa Diabetes Typ 1 oder Alzheimer ermöglichen, und Anbieter werben schon heute damit, auf der Grundlage polygener Risiko-Scores die statistische Wahrscheinlichkeit eines späteren Intelligenzquotienten bei der Embryoauswahl vorhersagen zu können.

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