Rheinisches Ärzteblatt 02/2026

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 15 Spezial Großer Leidensdruck Die Präimplantationsdiagnostik (PID) vollzieht sich in einem rechtlich eng umrissenen Rahmen. In Berichten von Paaren, die eine PID in Anspruch nehmen wollen, zeigt sich deren Leidensdruck. von Thomas Gerst In persönlich verfassten Schreiben, die vorschriftsgemäß dem Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) anzufügen sind, schildern Paare ihre Lebenssituation und die Gründe dafür, warum sie eine PID in Anspruch nehmen wollen. Diese Berichte von Eltern oder denen, die noch Eltern werden wollen, machen betroffen. Mehr als 100 dieser Schreiben an die PID-Kommission Nordrhein-Westfalen bei der Ärztekammer Nordrhein hat deren Vorsitzender, Professor Dr. Klaus Zerres, gemeinsam mit vier weiteren Herausgeberinnen und Herausgebern, zusammengetragen und mit Zustimmung der Autorinnen und Autoren in anonymisierter Form zur Veröffentlichung vorbereitet. In den Texten geht es um die Sorge der Paare, genetische Erkrankungen auf die eigenen Kinder zu übertragen, um deren Befürchtung, noch einmal Fehl- oder Totgeburten durchleiden zu müssen, und auch darum, mithilfe der PID nicht noch einmal die Geburt schwersterkrankter Kinder mit oft nur geringer Lebenserwartung erleben zu müssen. Betroffene Paare wollen ausschließen, dass bei einem Säugling, der mit einem schweren Gendefekt ge- Urteil des Bundesgerichtshofs Der Bundesgerichtshof urteilte im Jahr 2010, die Präimplantationsdiagnostik sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, und regte an, das Embryonenschutzgesetz dementsprechend neu zu regeln. Die große Abbildung zeigt in grafischer Darstellung eine Zellentnahme zum Zweck der Präimplantationsdiagnostik bei einem wenige Tage alten Embryo nach Durchführung einer In-Vitro-Fertilisation. Foto groß: DAntes/stock.adobe.com Foto klein: Stephan Baumann

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