Rheinisches Ärzteblatt 02/2026

24 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2026 ein Retinoblastom hingewiesen hätten, nicht erkannt zu haben. Das Retinoblastom sei daher zu spät erkannt worden, so dass das linke Auge des Mädchens habe entfernt werden und eine Glasaugenversorgung erfolgen müssen. Die Mutter des Kindes erklärte, dass ihr, circa drei Monate nach der Geburt des Kindes, die linke Pupille ihrer Tochter bei unterschiedlichen Lichteinflüssen weiß erschienen sei. Sie habe dies für normal gehalten, da auch der Kinderarzt im Rahmen der U4 (3.–4. Lebensmonat) die Veränderung am Auge nicht festgestellt habe. Etwa einen Monat nach der U5, wiederum ohne vom Kinderarzt festgestellte Auffälligkeiten, sei ihr auf mehreren Fotos mit Blitzlicht aufgefallen, dass die Pupille des linken Auges bei ihrer Tochter weiß gewesen sei. Daraufhin habe sie im Rahmen eines Arztbesuchs mit ihrer älteren Tochter gebeten, auch ihre jüngere Tochter mit zu untersuchen. Diese sei dann sehr kurzfristig ins Krankenhaus eingewiesen und an einer Universitätsaugenklinik weiterbehandelt worden. Sachverhalt Nach den vorliegenden Unterlagen hatte die Kindesmutter in einer Universitätsklinik entbunden. Die dort erhobenen neonatologischen Befunde einschließlich der U2-Untersuchung wurden nicht bezweifelt und waren nicht Gegenstand des Verfahrens vor der Gutachterkommission. Die nachfolgende U3 fand laut den Eintragungen der in dem Verfahren belasteten Ärzte in das „Gelbe Heft“ (Kinderuntersuchungsheft, Stand 2017) in der 5. Lebenswoche in der kinderärztlichen Praxis statt. Die bei der U3 vorgeschriebene und entsprechend im „Gelben Heft“ aufgeführte ophthalmologische Untersuchung sieht zur vollständigen Erbringung als ersten zu prüfenden Punkt die „Inspektion“ mit den aufgeführten Untersuchungsinhalten „morphologische Auffälligkeiten (zum Beispiel Ptosis, Leukokorie, Bulbusgrößenauffälligkeiten, Kolobom)“ vor, weiterhin die Untersuchung auf „Nystagmus“ und als dritten Punkt die „Prüfung im einfallenden Licht: Transilluminationsauffälligkeit bei Trübung der brechenden Medien“. Die Befunddokumentation zur U3 im „Gelben Heft“ erfolgt bei Auffälligkeiten Rotreflex (RRR) beider Augen gleichzeitig betrachtet und beurteilt. Wenn Licht in das Auge fällt, wird es durch die verschiedenen Medien (Hornhaut, Linse, etc.) gebrochen und trifft auf die Netzhaut (Fundus). Ein Teil des Lichts wird von der Netzhaut reflektiert und kehrt durch die Pupille nach außen zurück. Normalerweise leuchten die Pupillen dabei rot auf (sogenannter Rot- oder Fundusreflex). Ein fehlender oder veränderter Fundusreflex kann auf verschiedene okuläre Erkrankungen hindeuten, wie etwa Trübungen der brechenden Medien (zum Beispiel grauer Star), Veränderungen am Augenhintergrund (zum Beispiel Netzhautveränderungen, Tumore) oder auch Refraktionsfehler. Bei Vorliegen einer Leukokorie erscheint die Pupille weiß, da das reflektierte Licht von der weißen Oberfläche eines Tumors oder anderen Anomalien im Auge zurückgestrahlt wird. Dieser auffällige Befund kann unter anderem ein Hinweis auf ein Retinoblastom sein. Eine frühzeitige Diagnose des Retinoblastoms kann das Sehvermögen und nicht zuletzt das Leben eines Kindes retten. Deshalb ist bei jedem Verdacht unverzüglich eine weiterführende augenärztliche Untersuchung geboten. Bestätigt sich der Retinoblastom-Verdacht, muss das Kind an ein spezialisiertes Zentrum weitergeleitet werden. Die Gutachterkommission hatte sich im Fall eines an einem beidseitigen Retinoblastom erkrankten Kindes mit der Frage der Bewertung der bei den Gesundheitsuntersuchungen U3 bis U5 unter anderem geforderten ophthalmologischen Untersuchungen und des dabei verpflichtend durchzuführenden Brückner-Tests auseinanderzusetzen. Behandlungsfehlervorwurf Den Pädiatern einer Berufsausübungsgemeinschaft wurde vorgeworfen, bei einem Kind im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungen U3 (4.–5. Lebenswoche) bis U5 (6.–7. Lebensmonat) die geforderten Augenuntersuchungen beziehungsweise den Brückner-Test gar nicht oder fehlerhaft durchgeführt zu haben und dadurch Auffälligkeiten, insbesondere am linken Auge des Kindes (Leukokorie/Weißreflex), die auf Augenuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, bei denen auch Anzeichen für das Vorliegen von Fehlsichtigkeiten, Fehlbildungen und anderen Augenerkrankungen erkannt werden können. Hierbei spielt der Durchleuchtungstest nach Brückner als ophthalmologische Screeningmethode zur Früherkennung von Augenerkrankungen, so etwa des Retinoblastoms als häufigstem bösartigen Tumor im Kindesalter, eine zentrale Rolle. von Ulrich Pohlmann, Peter Lange und Tina Wiesener Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U1–U9, J1) sind als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in § 26 SGB V festgelegt. Inhalte, Zeitpunkte und Struktur des Untersuchungsprogramms werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten (KinderRichtlinie) bestimmt. Als ein wichtiger Bestandteil sind – abgestimmt auf das Kindesalter – regelmäßig Augenuntersuchungen durchzuführen, um Sehprobleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Im Rahmen der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen U2 und U3 wird das Vorliegen von organischen Auffälligkeiten wie Ptosis (Lidheberdefekt), von Auffälligkeiten der Augapfelgröße, Kolobom (Spaltbildung), Leukokorie (weißes Aufleuchten der Pupille) und Nystagmus (Augenzittern) geprüft. Bei der U4 bis U7 wird zusätzlich auf Anzeichen von Strabismus (Schielerkrankungen), Anisometropie (unterschiedliche Fehlsichtigkeit), auf die Fixationsfähigkeit sowie die Beweglichkeit der Augen und die Kopfhaltung geachtet. Von grundlegender Bedeutung ist auch der Brückner-Test als Bestandteil dieser Früherkennungs-Untersuchungen. Dieser Test wird in einem leicht abgedunkelten Raum als direkte Ophthalmoskopie durchgeführt. Das wache Kind fixiert das Licht des Ophthalmoskops, durch das die Ärztin/ der Arzt hindurchsieht und den retinalen Wissenschaft und Fortbildung – Aus der Arbeit der Gutachterkommission – Folge 149 Fehlerhafte Augenuntersuchung bei der U3–U5: Retinoblastom zu spät erkannt

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