Krankenhäuser in NRW Trotz Klagen, Ja zur Reform Als Partydrogen etabliert: Lachgas und K.O.-Tropfen Ärztinnen und Ärzte warnen vor schweren gesundheitlichen Schäden Die Diagnose steht, die Therapie fehlt Bürokratie führt zu Frust und erschwert die Versorgung Suizidassistenz und Freiverantwortlichkeit Welche Rolle sollen Ärzte im Verfahren übernehmen? März 2025 Heft 3 / 28.02.2025 80. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts
Grußwort Moderation Ambulante Ethikberatung: Aufgaben und Ziele Fallbeispiel aus der ambulanten Ethikberatung Etablierung einer Ambulanten Ethikberatung • Erste Schritte: Mobiles Ethik-Komitee Solingen und Region (MEKo SoRe) • Die Anfragen sind da: Ambulantes Ethik- Komitee Bonn/Rhein-Sieg • Gründe fürs Gelingen: Mobile Ethikberatung (MEBA) in der Region Aachen • 10 Jahre Erfahrung: Ambulantes Ethik- komitee Bochum e.V. (AEB) Paneldiskussion • Braucht es Ambulante Ethikkomitees? • Wie gelingt die Gründung eines Ambulanten Ethikkomitees? Ausblick Dr. med. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Prof. Dr. med. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr. Dominik Groß, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der RWTH Aachen, Vorsitzender des Klinischen Ethik-Komitees des UK Aachen, Mitglied des Gründungsausschusses „Ethikkomitee zu medizin- und berufsethischen Fragestel- lungen“ der Ärztekammer Nordrhein, K3-Trainer für Ethikberatung im Gesundheitswesen (AEM) Univ.-Prof. Dr. Roman Rolke, Direktor der Klinik für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Aachen (UKA) Christian Blau, Chefarzt Innere Medizin und Kardiologie, Notfall-, Intensiv- und Palliativmedizin, Klinische Akut- und Notfallmedizin, Gesundheitsfürsorge und Prävention, Koordinator für Ethikberatung im Gesundheitswesen (AEM), Eifelklinik St. Brigida GmbH & Co. KG, Simmerath Veronika Schönhofer-Nellessen, Leitung Bildungswerk Aachen, Servicestelle Hospiz für die StädteRegion Aachen, Geschäftsführung Palliatives Netzwerk für die Region Aachen e.V. Friederike Meißner, Pastorin, Theologische Referentin, Diakonie Bethanien gGmbH, Solingen Univ.-Prof. Dr. Lukas Radbruch, Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn, Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees des Universitätsklinikums, Leiter des Zentrums für Palliativmedizin am Malteser Krankenhaus Seliger Gerhard Bonn/Rhein-Sieg, Inhaber des Lehrstuhles für Palliativmedizin an der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn, Mitglied des Gründungsausschusses „Ethikkomitee zu medizin- und berufsethischen Fragestellungen“, der Ärztekammer Nordrhein Mareike Hümmerich, Koordinatorin mobile Ethikberatung und Gesundheitliche Versorgungs- planung, Palliatives Netzwerk für die Region Aachen e.V. Dr. Birgitta Behringer, M.A, FÄ für Innere und Allgemeinmedizin, Spezielle Palliativmedizin, Hausärztliche Geriatrie, Medizinethik, Ambulantes Ethikkomitee Bochum e.V. (AEB) mit allen Referentinnen und Referenten und Auditorium Prof. Dominik Groß, Prof. Roman Rolke, Dr. Christian Blau, Veronika Schönhofer-Nellessen Mareike Hümmerich, Prof. Dr. Lukas Radbruch, Dr. Birgitta Behringer M.A. Moderation: Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Mittwoch, 9. April 2025, 17:00 – 19:15 Uhr Illustration: tina ennen Anmeldung und Information Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen zur Veranstaltung sind erforderlich und können online durchgeführt werden unter: www.aekno.de/veranstaltung-ethikberatung. Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung bis zum 04.04.2025. Fragen zur Veranstaltung beantworten Ihnen das Team des Veranstaltungsmanagement unter 0211 4302 2216, veranstaltungen@aekno.de oder Stefan Kleinstück, Referent Ressort II, 0211 4302 2208, stefan.kleinstueck@aekno.de. CME-Punkte Die Veranstaltung ist mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei. mobile Ethikberatung Arzt Familie Pflege Theologe Sozial- arbeiter Jurist Ambulante Ethikberatung: Hilfe in Grenzsituationen Online-Kammerkolloquium
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 3 Heft 3 • März 2025 Gesundheit braucht Zusammenhalt Wenn Sie dieses Editorial lesen, dann hat Deutschland bereits gewählt. Da der Wahltag weit hinter unserem Redaktionsschluss liegt, können wir hier zu einer künftigen Regierungskoalition keine Stellung nehmen. Rückblickend haben wir einen Wahlkampf erlebt, in dem es leider sehr wenig um eine nachhaltige Gesundheitsversorgung, aber sehr viel um illegale Migration ging. Schlagworte, wie Remigration oder Massenabschiebungen wurden populistisch in die Debatte zu dem Thema eingebracht und haben in Folge zu einer Verunsicherung unserer ausländischen Kolleginnen und Kollegen geführt. Es sind Kolleginnen und Kollegen, die wir in unser Land geholt haben, um unsere Patientenversorgung zu sichern. Es sind Kolleginnen und Kollegen, Pflegekräfte und Medizinische Fachangestellte, die ihre Aufgabe – ganz unabhängig von ihrer Herkunft – darin sehen, anderen Menschen in Not zu helfen, sie zu heilen und für sie zu sorgen. Dafür verdienen sie Dankbarkeit und Respekt. Doch stattdessen erleben sie zunehmend rassistische Übergriffe und Anfeindungen in ihrem Alltag, sie fühlen sich ausgegrenzt und, schlimmer noch, sie haben Angst. Nicht wenige von ihnen denken darüber nach, in einem anderen europäischen Land tätig zu werden. Wir finden diese Entwicklung besorgniserregend und wollen solchen Bedrohungen mit Null-Toleranz begegnen. Die Ärztekammer Nordrhein beteiligt sich daher an der gemeinsamen Kampagne des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW mit einer Vielzahl von Akteuren aus dem Gesundheitswesen, unter dem Motto: „RassismusHilftKeinBisschen – Wir schon!“. Gleichzeitig haben wir uns gemeinsam mit der Ärztekammer-Westfalen-Lippe und der Pflegekammer NRW im Vorfeld der Wahl gegen Ausgrenzung und Diskriminierung im Gesundheitswesen positioniert. Wir sind überzeugt: Gesundheit braucht Zusammenhalt. Für uns Ärztinnen und Ärzte ist die Gleichbehandlung aller Patienten – unabhängig von Aussehen, Herkunft und dem individuellen Lebensentwurf – fest im ärztlichen Berufsethos verankert. Unsere Patientenversorgung lebt von Respekt, interkultureller Kompetenz und Teamwork. Wir Akteure im Gesundheitswesen sind Teil eines sozialen Gefüges. Sozialer Zusammenhalt gilt als Wert an sich und als wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und die Lebensqualität jedes Einzelnen in unserer Gesellschaft. Wir wissen, dass Ausgrenzung, Isolation und Einsamkeit direkte Gesundheitsrisiken darstellen. Deshalb wehren wir uns gemeinsam gegen politische Strömungen jeder Art, die unser gesellschaftliches Miteinander und die Solidarität gegenüber den Schwächsten untergraben. Der Wahlkampf ist nun vorüber und die demokratischen Parteien können damit starten, eine Politik für Alle zu machen. Wir brauchen den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Schon im Wahlkampf ist deutlich geworden, dass die Überwindung der Investitions- und Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft für die kommende Regierungsarbeit einen Schwerpunkt bilden wird. Dennoch erwarten wir, dass nötige Reformen in unserem Gesundheitswesen nicht aus dem Fokus verschwinden. Denn ein starkes Gesundheitssystem ist wichtig für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung einer Gesellschaft und für deren Gesundheitssicherheit. Kernaufgaben werden dabei die Stabilisierung der GKV-Finanzen und der Pflegeversicherung ohne Qualitätseinbußen bei der Versorgung und die Entwicklung eines neuen Konzepts für die Gesundheit mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Erhaltung von Gesundheit und Lebensqualität sein. Mutige Reformen sind dafür nötig, bei deren Ausgestaltung wir unsere Expertise gerne einbringen. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes
Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: +49 211 4302-2751 E-Mail: iqn@aekno.de Die Veranstaltungen sind kostenfrei und mit je 3 Fortbildungspunkten anerkannt! Anmeldung erforderlich: www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Internet: www.iqn.de Gewaltprävention in medizinischen Einrichtungen Mittwoch, 19. März 2025, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Ergebnisse einer Online-Befragung zum Thema Gewalt in Praxen • Erkennen von Gewaltsituationen • Rechtliche Aspekte • Was tun, wenn es passiert ist? RAin Katharina Eibl, Dipl.-Psych. Gudrun Hoika-Messing-Flöter, Dr. med. Peter Kaup, Ulrike Schmitt, Marco Winzer, Dr. med. Sabine Mewes R auchstopp und Tabakentwöhnung – Beratungsmethoden und motivierende Gesprächsführung Wiederholungsveranstaltung von 08/2024 Mittwoch, 26. März 2025, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Das ABC der evidenzbasierten Tabakentwöhnung • Tabakentwöhnung in der Hausarztpraxis – wie kann das gelingen? • Patientenkurse zur Tabakentwöhnung/Erfahrungsberichte Univ.-Prof. Dr. Daniel Kotz PhD MSc MPH, Olaf Reddemann, Lisa Welmes, Özden Yerlikaya, Dr. med. Sabine Mewes Hinweis: Die vollständige Teilnahme berechtigt zur Abrechnung der Beratungsleistung über das DMP Asthma/COPD! G ewalt gegen Kinder und Jugendliche erkennen und richtig handeln, Teil 13: Häusliche Gewalt Mittwoch, 02. April 2025, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Häusliche Gewalt? Und was ist mit den Kindern? • Rechtssichere Dokumentation kinderärztlicher Untersuchungen bei Kinderschutzfällen • Rechtliche Aspekte bei häuslicher Gewalt – zwischen Schweigepflicht und Opferschutz • Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Frauenhaus • Polizeiliches Handeln in Fällen häuslicher Gewalt Prof. Dr. med. Sibylle Banaschak, Anja Brückmann, Juliana Damm M.A., Dr. Daniela Dohmes-Ockenfels, Dr. med. Anna Holzer, Dr. med. Sabine Mewes Diabetologie Mittwoch, 09. April 2025, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Überblick: Formen, aktueller Stand der Diagnostik und Therapie • Komorbiditäten, Folge- und Begleiterkrankungen • Tipps und Tricks für die Arztpraxis im Umgang mit technologischem Fortschritt • Fallstricke in der Praxis – C-Peptid, Ketone und Antikörper PD Dr. med. Heike Bruck, Dr. med. Martina Lange, Prof. Dr. med. Stephan Martin, Dr. med. Tarek Thomas Othman, Dr. med. Sabine Mewes
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 5 Unter Schreiblast Die Diagnose steht fest: Zuviel Bürokratie erschwert die medizinische Versorgung, führt zu hoher Arbeitsbelastung und Frustration beim medizinischen Personal. Doch die richtige Therapie dagegen ist noch nicht gefunden. Suizidhilfe: Agieren in Graubereichen Die Assistenz beim Suizid ist in Deutschland erlaubt. Einzige Voraussetzung: Die Suizidenten müssen freiverantwortlich handeln. Doch wer definiert nach welchen Kriterien, ob das der Fall ist? Welche Rolle spielen die Ärzte? Was soll der Gesetzgeber regeln? Heft 3 • März 2025 Meinung Seite 3 Gesundheit braucht Zusammenhalt Magazin Seite 6 bis 10 Niedergelassene Ärzte fordern Kurswechsel in der Gesundheitspolitik · Vor 50 Jahren · Verbände setzen sich für kulturelle Vielfalt ein · Geistig Behinderte profitieren von Hörscreening · Kammer Online · Viele Klinikärzte erwägen Aufgabe ärztlicher Tätigkeit · eLogbuch: Ärztekammer bietet ausführliche Anleitung · Studium und Berufseinstieg Thema Trotz Klagen, Ja zur Reform Seite 12 Spezial Unter Schreiblast Seite 16 Gesundheits- und Sozialpolitik Qualitätskonferenz NRW: Viele Daten und zu wenige Erkenntnisse Seite 19 Praxis Warten auf die „ePA für alle“ Seite 20 Ärztliche Expertise dringend gesucht Seite 23 Forum Suizidhilfe: Gesetzliche Regelung steht weiterhin aus Seite 24 Lachgas und K.O.-Tropfen: Die unterschätzte Gefahr Seite 26 Schmerzhaftes Schicksal Seite 28 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 30 RÄ Regional Seite 35 Bücher Seite 39 An Rhein und Ruhr Seite 42 Kulturspiegel Der Geizige ist geil Seite 43 Amtliche Bekanntmachungen Seite 44 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 44 Mein Beruf „Wir brauchen in Deutschland eine Kultur der Organspende“ Seite 51 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Foto: Solidcolours/istockphoto.com Krankenhäuser in NRW Trotz Klagen, Ja zur Reform Seit Ende 2024 wissen die gut 300 Krankenhäuser in NordrheinWestfalen, welches Leistungsportfolio sie künftig noch anbieten dürfen. Trotz teils schmerzhafter Einschnitte bekräftigen alle Beteiligten, weiterhin hinter der Reform zu stehen. Kampflos aufgeben wollen viele dennoch nicht.
Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 Kampagne „Praxenland“ Niedergelassene Ärzte fordern Kurswechsel in der Gesundheitspolitik Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern fordern einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik. Notwendig seien unter anderem eine angemessene Finanzierung, weniger Bürokratie, weniger staatliche Regulierung und mehr Wertschätzung, erklärte die KBV. Zu diesem Zweck haben die Körperschaften Anfang Februar, kurz vor der Bundestagswahl, die Kampagne #Praxenland gestartet. Mit TV-Spots, Plakaten und Anzeigen in Print- und Online-Medien soll noch bis Ende März auf „die Einzigartigkeit der wohnortnahen ambulanten Versorgung in Deutschland“ hingewiesen und deutlich gemacht werden, „wie die politischen Rahmenbedingungen die Arbeit der Niedergelassenen gefährden“, so die KBV. „Praxenland“ führt nach Angaben der Vertragsärzte die Kampagne „Wir sind für Sie nah“ fort, mit der seit 2024 für die schwierige Lage der Praxen sensibilisiert werden solle. Digitales Herzstück der neuen multimedialen Kampagne sei die Webseite www.praxenland.de, die die Forderungen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten bündele. Interessierte können dort die Kampagne unterstützen. In Kürze sollen auch Plakate für das Wartezimmer kostenfrei verfügbar sein. HK Nordrhein-Westfalen Erstes Landes-Krankenhausgesetz tritt in Kraft Am 26. Februar 1975 trat das Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHG NW) in Kraft. Das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) widmete dem Gesetz in der zweiten März-Ausgabe 1975 eine ausführliche Einführung. Das KHG regelte die Finanzierung und Krankenhausplanung. Daneben griff das Gesetz in die innere Struktur der Kliniken ein, wozu beispielsweise Vorgaben für die Bildung eines Ärztlichen Vorstandes und die Mitarbeiterbeteiligung an Honorareinnahmen von liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzte zählten. Das Gesetz, so erläuterte das RÄ, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und FDP im Landtag verabschiedet. Die CDU kündigte an, im Falle eines Wahlsieges im Frühjahr des gleichen Jahres, das Gesetz „gründlich in ihrem Sinne“ zu novellieren. Ihr „Nein“ begründete die damals einzige Oppositionspartei im Landtag mit zu starken Eingriffen in die Rechte der Krankenhausträger, mangelnder Flexibilität der Formulierungen und überflüssigen Vorschriften für Einzelbereiche. Auch war ihr die Einführung eines Ärztlichen Vorstandes ein Dorn im Auge. Neben der Haltung der politischen Parteien glich das RÄ den verabschiedeten Gesetzestext mit den Empfehlungen der Krankenhausträger sowie der Ärzteschaft ab und kam zu dem Schluss, dass sich die Regierungskoalition „nur in beschränktem Maße dazu entschließen“ konnte, „Prinzipien aus den Ärztetagsleitsätzen zur Struktur der Krankenhäuser und ihres ärztlichen Dienstes zu übernehmen“. Positiv wurde hervorgehoben, „daß keine der drei Parteien der Versuchung erlag, mit dem Landeskrankenhausgesetz einseitige ideologische Experimente zu verfolgen“. So erteilten die Landtagsparteien der Idee eines „klassenlosen Krankenhauses“ eine Absage. bre Hausärzte Entbudgetierung beschlossen Kurz vor der Neuwahl beschloss der Bundestag am 31. Januar die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen. Das Gesetz sieht neben der Abschaffung des Honorardeckels eine Vorhaltepauschale für Hausärzte vor, sofern sie vorgegebene Kriterien erfüllen, unter anderem eine bedarfsgerechte Versorgung mit Haus- und Pflegeheimbesuchen und bestimmte Praxisöffnungszeiten. Zudem können quartalsübergreifende Versorgungspauschalen bei chronisch kranken Patienten abgerechnet werden, deren Erkrankung einer kontinuierlichen Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel bedarf, aber keinen intensiven Betreuungsbedarf begründet. Details der Umsetzung des Gesetzes regeln Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV- Spitzenverband. tg Masernschutz Impfquote verfehlt Etwa 87 Prozent der Zweijährigen in Deutschland verfügten im Jahr 2022 über einen vollständigen Masernimpfschutz. Dies entspricht einer Steigerung von rund acht Prozentpunkten im Vergleich zum Jahr 2019, wie aus dem aktuellen Arzneimittelreport der Barmer hervorgeht. Zwar habe die 2020 beschlossene Masernimpfpflicht die Impfquote gesteigert, doch die angestrebte 95-prozentige Immunisierungsquote, die für eine Herdenimmunität erforderlich sei, sei bislang in keinem Bundesland erreicht worden, erklärte Professor Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Krankenkasse. MST Für die Kampagne „Praxenland“ standen nach Angaben der KBV erneut „echte“ Ärztinnen und Ärzte vor der Kamera. Foto: KBV
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 7 Gesundheitswesen Verbände setzen sich für kulturelle Vielfalt ein In einem gemeinsamen Aufruf haben sich sieben Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen, darunter die Bundesärztekammer, der Marburger Bund, der Deutsche Pflegerat und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, zu einem weltoffenen und toleranten Deutschland bekannt. Rund 15 Prozent aller Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen hierzulande hätten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Hinzu kämen ungezählte Kolleginnen und Kollegen mit Migrationsgeschichte. Gerade in den ländlichen Regionen sei der Anteil zugewanderter Ärzte, Pflegekräfte, Psychologischer Psychotherapeuten, Hebammen und anderer Gesundheitsfachkräfte besonders hoch. Dort sicherten sie zusammen mit ihren deutschen Kollegen die Gesundheitsversorgung in der Fläche. „Unser Gesundheitssystem prägen Internationalität und kulturelle Vielfalt“, erklärten die Organisatoren. „Ohne die Kollegen aus dem Ausland wäre die Versorgung, wie sie uns heute in Deutschland zur Verfügung steht, nicht machbar.“ Durch Schlagworte wie „Remigration“ und „Massenabschiebungen“ in der aktuellen Migrationsdebatte würden viele jedoch zutiefst verunsichert. Nicht wenige dächten bereits darüber nach, in einem anderen Land in Europa zu arbeiten, warnten die Gesundheitsverbände. Für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Deutschland würde das zu unverantwortbaren Verwerfungen führen. HK Zahl der Organspenden stagnieren Mit 85 Prozent hat die positive Einstellung zur Organ- und Gewebespende in der Bevölkerung ein neues Rekordhoch erreicht. Das ergab eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 45 Prozent der Befragten gaben demnach an, ihre Entscheidung schriftlich dokumentiert zu haben. Gleichzeitig stagniert die Zahl der Organspenden auf niedrigem Niveau. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten 2024 953 Menschen ein oder mehrere Organe, 2023 waren es noch 965. MST Kurz gemeldet Kliniken fordern Klimaschutzfonds Um die Krankenhäuser in Deutschland in den kommenden Jahren klimaneutral umzugestalten, fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen Klimaschutzfonds in Höhe von 31 Milliarden Euro. Laut DKG wird ein Großteil der Mittel für die Sanierung der Gebäudehüllen benötigt, insbesondere für Fassaden- und Dachdämmungen. Zudem müsse der Klimaschutz auch die Vorbereitung auf zunehmende Wetterextreme umfassen. Vor allem mit Blick auf langanhaltende Hitzeperioden sei ein wirkungsvoller Hitzeschutz notwendig. MST In einer Videobotschaft auf Instagram verurteilten die Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe, Dr. Sven Dreyer und Dr. Hans Albert Gehle, sowie die Präsidentin der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, die zunehmenden Angriffe auf Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und Medizinische Fachangestellte mit Migrationshintergrund. Sie machten dafür die aktuelle und zum Teil populistisch geführte Migrationsdebatte mitverantwortlich. Foto: sudok1/Getty Images Pro Leitlinienarbeit wechselt ans Zi Nach Auflösung des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) wird das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die Koordination und Redaktion der Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) übernehmen. Dies geschehe in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, so das Zi. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung als bisherige Träger des ÄZQ förderten das NVL-Programm finanziell und übernähmen gemeinsam mit der AWMF die Schirmherrschaft. tg Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 19. bis 23. Mai 2025. Anmeldeschluss: Freitag, 21. März 2025 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiter bildung/Pruefungen ÄkNo Lösungen zur Kasuistik 83 Interventionell-radiologische Prostata-Arterien- Embolisation bei benignem Prostatasyndrom Richtige Antworten: 1b, 2c, 3b, 4e, 5c, 6c, 7b, 8b, 9b, 10d Folge 84 der Reihe erscheint in der Januar-Ausgabe 2025 des Rheinischen Ärzteblattes und im Internet unter www.aekno.de/cme. bre GKV-Umfrage Wartezeiten sind oft zu lang Gesetzlich Versicherte wünschen sich einen schnelleren Zugang zu Fachärzten, mit dem Zugang zur hausärztlichen Versorgung sind sie mehrheitlich zufrieden. Das ist ein Ergebnis der repräsentativen Versichertenbefragung 2024 des GKV-Spitzenverbandes. Danach waren nur zwölf Prozent mit den Wartezeiten bei ihren Hausärzten unzufrieden. Bei den Fachärzten empfanden 31 Prozent der Versicherten die Wartezeiten als „zu lang“ oder „viel zu lang“. HK
Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 Statistik Mehr als eine Million Besucher auf www.aekno.de Weiter- und Fortbildung wurden 2024 am häufigsten aufgerufen. Beispielsweise wurden Seiten unter www.aekno.de/weiterbildung 370.000 Mal angesehen, gefolgt von Seiten unter www.aekno.de/rheinisches-aerzteblatt. Ebenfalls beliebt war die Rubrik www.aekno. de/fortbildung, hier sind über das Jahr 157.000 Seitenansichten registriert worden. Ebenfalls hoch im Kurs standen die Seiten unter www. aekno.de/veranstaltungen mit knapp 355.000 Seitenaufrufen. Dort sind sämtliche Fortbildungsangebote der Ärztekammer Nordrhein sowie von ihr anerkannte Fortbildungsveranstaltungen hinterlegt. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail- Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Die Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) hat 2024 erstmals mehr als eine Million Besucherinnen und Besucher verzeichnet. Insgesamt statteten 1.140.353 User den Seiten mehr als 1,8 Millionen Besuche ab. Dabei wurden knapp 3,8 Millionen Seiten aufgerufen. Das bedeutet bei den Besucherzahlen im Vergleich zu 2023 ein Plus von 15,8 Prozent und bei den Seitenaufrufen einen Zuwachs von 22 Prozent. Besonders viele Besucher konnten in den Monaten registriert werden, in denen die Kammerversammlung zusammentrat und Neuigkeiten rund um die Wahlen zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen veröffentlicht wurden. Informationsseiten für Medizinische Fachangestellte sowie Seiten rund um die ärztliche Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung leiden fünf- bis sechsmal häufiger an Hörstörungen als die übrige Bevölkerung. Wie die Betroffenen von einem Hörscreening profitieren können, untersuchte das Projekt „HörGeist“, in dessen Rahmen 1.050 Menschen mit geistiger Behinderung in ihrem Lebensumfeld eine umfassende Hördiagnostik erhielten. Das Abschluss-Symposium fand Mitte Januar im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf statt und präsentierte die Ergebnisse des vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit 1,7 Millionen Euro geförderten Projekts. Die niedrigschwellige Herangehensweise im Projekt zeigte, dass deutlich mehr als ein Drittel der untersuchten Personen unerkannte oder unzureichend behandelte Hörstörungen aufwiesen. Das Fazit der Wissenschaftler: Regelmäßige Hörscreenings und individuell angepasste Interventionen sind essenziell, um die Lebensqualität, Kommunikationsfähigkeit und soziale Teilhabe dieser Menschen zu fördern. Neben der Diagnostik wurde im Projekt „HörGeist“ auch der langfristige Therapieerfolg überprüft. Um jedoch eine flächendeckende und adäquate Hörrehabilitation für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zu gewährleisten, ist nach Ansicht der Projektbeteiligten weitere Versorgungsforschung erforderlich. Das Projekt HörGeist wurde durch ein Konsortium realisiert, zu dem neben der AOK Rheinland/Hamburg und der Universität Münster auch die Universität Duisburg-Essen, das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement GmbH sowie die Universitäten Köln und Bremen gehörten. ÄkNo Eine Audiometristin misst mithilfe einer Sonde Schallaussendungen des Innenohrs. Ziel des vom Innovationsfonds geförderten Projekts „HörGeist“ ist es, ein flächendeckendes Hörscreening für Menschen mit geistiger Behinderung zu etablieren. Foto: Uni MS/K. Neumann Menschen mit geistiger Behinderung Betroffene profitieren von Hörscreening Corona-Maßnahmen Bewertung im Rückblick In der Antwort auf eine 500 Einzelfragen umfassende große Anfrage der AFD-Fraktion im NRW-Landtag zur Corona-Strategie der NRWLandesregierung kommt das Gesundheitsministerium zu einer grundsätzlich positiven Bewertung der auf Grundlage des damaligen Kenntnisstandes umgesetzten Maßnahmen (Drucksache 18/12672). Nordrhein-Westfalen habe auf sehr viele Herausforderungen schnell und wirksam reagiert. Die medizinische Versorgung der an COVID-19 Erkrankten sei zu jedem Zeitpunkt der Pandemie gesichert gewesen, und das NRW-Gesundheitssystem sei für die gesamte Dauer der Pandemie funktionsfähig geblieben. In der einleitenden Stellungnahme zur Anfrage wird betont, dass die Landesregierung nach Ausbruch der Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen unter höchstem Zeitdruck habe treffen müssen. Aufgrund der hohen Infektionsdynamik und eines drohenden exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen seien rasche Maßnahmen insbesondere auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts erforderlich gewesen. Stets habe aber die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der zur Bekämpfung der Coronapandemie getroffenen Maßnahmen eine herausragende Rolle eingenommen. Das zu Beginn der Pandemie verordnete generelle Besuchsverbot in Pflegeheimen würde es heute auf Grundlage der im Verlauf der Pandemie gewonnenen Erkenntnisse nicht mehr geben. tg
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 9 Hausarztmedizin Führungsseminar für Studierende Das Institut für Hausarztmedizin des Universitätsklinikums Bonn hat nach eigenen Angaben ein „Junior Leadership Programm“ aufgelegt. In Zusammenarbeit mit dem Landeszentrum Gesundheit NRW sollen bereits Medizinstudierenden Kompetenzen für Führungsaufgaben in der hausärztlichen Versorgung vermittelt werden. Die Themen rangieren von Prüfungsstrategien über innovative Praxiskonzepte bis hin zu individueller Beratung und Mentoring. Im kommenden Sommersemester beantwortet außerdem die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Fragen rund um die Niederlassung. Interessierte können sich informieren oder für das Programm anmelden unter www.hausarzt medizin-bonn.de/studium/ junior-leadership-programm oder per E-Mail lehre.haus arztmedizin@ukbonn.de. EB Apotheker ABDA mit neuem Präsidenten Thomas Preis, Apotheker aus Köln und Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, ist neuer Präsident der ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände. Preis’ Vorgängerin Gabriele Regina Overwiening (Westfalen-Lippe) war im Dezember nicht in ihrem Amt bestätigt worden. Preis kündigte an, sich für eine Anhebung und regelhafte Dynamisierung des Apothekenhonorars einzusetzen sowie die heilberufliche Komponente des Apothekerberufs zu stärken. Die Apotheken benötigten endlich wieder Planungssicherheit, erklärte Preis. HK Umfrage Viele Klinikärzte erwägen Aufgabe ärztlicher Tätigkeit Knapp die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte fühlt sich häufig überlastet, elf Prozent gaben an, ständig über ihre Grenzen zu gehen. Foto: Viktor_Gladkov/istockphoto.com Der Anteil der Ärztinnen und Ärzte, der in Erwägung zieht, die ärztliche Tätigkeit in der Patientenversorgung ganz aufzugeben, liegt bei 28 Prozent. Dies geht aus der Mitgliederbefragung MB-Monitor 2024 des Marburger Bundes hervor, an der bundesweit 9.649 angestellte Ärztinnen und Ärzte aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, insbesondere aber aus Akutkrankenhäusern (90 Prozent) teilnahmen. Bei der Einschätzung ihrer Arbeitsbelastung gibt rund die Hälfte der Befragten (49 Prozent) an, häufig überlastet zu sein; elf Prozent stimmen hier der Aussage zu: „Ich gehe ständig über meine Grenzen“. Bei dieser Belastungssituation ist die Personalausstattung von entscheidender Bedeutung. 59 Prozent der Befragten im MB-Monitor 2024 beurteilen die ärztliche Personalbesetzung in ihrer Einrichtung als „eher schlecht“ (43 Prozent) oder „schlecht“ (16 Prozent), wobei viele der Ärztinnen und Ärzte (42 Prozent) in den zurückliegenden zwei Jahren einen Abbau ärztlicher Stellen erlebt haben. Für die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, sind dies Umfrageergebnisse, die bedenklich stimmen. Um die ärztliche Versorgung in den kommenden Jahren zu sichern, müssten die Krankenhäuser die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass eLogbuch Ärztekammer bietet ausführliche Anleitung Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 1. Juli 2020 ist das elektronische Logbuch für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich verpflichtend. Für Weiterbildungsassistenten (WBA) und Weiterbildungsbefugte (WBB) ermögliche das eLogbuch eine strukturierte und nachvollziehbare Dokumentation der Weiterbildung, erklärt die Ärztekammer Nordrhein. Weiterbildungsbefugte können den Weiterbildungsassistenten über das eLogbuch den Erwerb von Kenntnissen sowie das Erreichen nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche bestätigen. Nachdem der WBB alle notwendigen Bestätigungen vorgenommen hat, kann er das Logbuch mit einem Klick auf „Zurückgeben“ an den WBA zurückübertragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei der Rückgabe des Logbuchs auch Dokumente wie beispielsweise Bescheinigungen zu übermitteln. Eine detaillierte Anleitung zur Handhabung des elektronischen Logbuches für Weiterzubildende und Weiterbilder hat die Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht unter: www.aekno.de/elogbuch Rund um das Thema eLogbuch hat die Bundesärztekammer ein ausführliches FAQ eingerichtet unter: https://www.bundes aerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fortund-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/ elogbuch/faq MST Höchstgrenzen eingehalten werden, flexible Arbeitszeitmodelle zur Anwendung kommen und auch ausreichend Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. „Und natürlich muss der Personalschlüssel so bemessen sein, dass nicht zwei die Arbeit von dreien machen“, sagte die MB-Vorsitzende. Die Digitalisierung von Arbeitsprozessen könne bei der Bewältigung der Arbeitslast helfen. Doch diese scheint nur langsam voranzukommen. Zwei Drittel der Befragten sind mit der IT-Ausstattung an ihrem Arbeitsplatz „eher unzufrieden“ (38 Prozent) oder „unzufrieden“ (27 Prozent). tg
10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 Magazin – Studium und Berufseinstieg Mail aus Aachen Klara Schmitz Foto: privat Was soll ich sagen, im Oktober betrat ich das erste Mal den grünen Hörsaal 4 des noch grüneren Uniklinikums in Aachen. Seitdem versuche ich, mir Biochemie, Physiologie und Biologie in den Kopf zu prügeln. Ich glaube, „aufregend“ und „überfordernd“ sind die Wörter, die die Zeit zwischen den Seminaren sehr gut beschreiben. Neben dem Versuch, sich nicht in den ewig langen grünen Fluren – ja, es ist wirklich sehr viel Grün – dieser riesigen Klinik zu verlaufen, musste ich plötzlich einkaufen gehen, was für einen Ein-Personen-Haushalt gar nicht so einfach ist. Auch wollten viele neue Menschen kennengelernt werden. Nicht zu vergessen die Orientierungslosigkeit, weil Aachen für mich eine komplett neue Stadt war. Da wurde Google Maps schnell zum treuen Begleiter. Neben Infoveranstaltungen zu allen möglichen Themen, waren da noch Physik-Praktika, für die ich mich jeden Mittwoch in einem anderen Raum in einem gigantischen Gebäude einfinden musste, oder die ZellbiologieVorlesungen, bei denen einem detailliert der Aufbau des Regenwurms gepredigt wurde. All das musste ich irgendwie unter einen Hut bekommen. Mittlerweile habe ich aber doch einen festen Tagesablauf, Freunde, ein Stammcafé und ein Lieblingsessen in der Mensa. Und so langsam wird das Studium und alles Drum und Dran zur Normalität. Aachen fühlt sich von Tag zu Tag immer mehr wie ein zweites Zuhause an, und die kommenden Jahre werden bestimmt nicht weniger spannend als die ersten Monate des Studiums. Wie erlebt Ihr das Medizinstudium? Schreibt mir unter medizinstudium@aekno. de. Praktisches Jahr Landtag enttäuscht Studierende Mitte Januar 2025 hat der nordrhein-westfälische Landtag über zwei Anträge zum Praktischen Jahr abgestimmt. Nach Demonstrationen in den letzten beiden Jahren und einem Initialantrag der FDP haben die Landtagsfraktionen von CDU und den Grünen den eigenen Entschließungsantrag angenommen, der die Forderungen der Studierenden abschwäche und eine Entscheidung für gute Ausbildungsbedingungen im Praktischen Jahr vertage, kritisierte die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd). Die Landesregierung lasse die Medizinstudierenden weiter im Regen stehen, so eine Sprecherin des bvmd. Der bvmd-Präsident, Pascal Lemmer, kommentierte: „Wir begrüßen sehr, dass der Antrag von Schwarz-Grün all unsere Forderungen zumindest aufgreift. Leider benennt nur der Antrag der FDP konkrete Verbesserungen, wie sie längst überfällig sind. Andere Länder wie Sachsen-Anhalt machen es vor: Da geht mehr!“ bre Hausärztliche Versorgung Forschungsprojekt zur Gesundheitsförderung vor Ort gestartet An sechs Universitäten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ist kürzlich das Forschungsprojekt „Positive Health Innovation“ gestartet. Daran ist neben den Universitäten Köln, Bochum, Heidelberg und Witten/Herdecke auch die Universität Duisburg-Essen beteiligt. Ziel des Projekts ist es, die Qualität der Vorsorge und Gesundheitsförderung vor Ort in Hausarztpraxen zu verbessern. Zugrunde liegt das Konzept zur „Positiven Gesundheit“, das die niederländische Neue Autorin der Reihe „Mail aus …“ Klara Schmitz wurde vor 20 Jahren in Mönchengladbach geboren. 2022 legte sie das Abitur am Albertus-Magnus-Gymnasium in Viersen-Dülken ab. Ihr Studium der Humanmedizin an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen nahm sie 2024 auf. Die Zeit zwischen Abitur und dem Einstieg ins Medizinstudium nutzte Schmitz für ein Krankenpflegepraktikum am Städtischen Krankenhaus Nettetal, dem sie auch nach den drei Monaten Praktikum als Aushilfe erhalten blieb. Außerdem arbeitete sie als Skilehrerin in Österreich und als Fahrradguide auf einem Kreuzfahrtschiff. Ihr Interesse an der Medizin ist familiär bedingt. Ihre Mutter ist Ärztin und ihr Vater Notfallsanitäter. Schmitz findet die Medizin „super interessant“ und möchte verstehen, wie der menschliche Körper aufgebaut ist und funktioniert. Vor allem gebe es ihr ein gutes Gefühl, Menschen helfen zu können. Bei der Facharztrichtung könne sie sich noch nicht festlegen, so Schmitz. Die Tendenz gehe allerdings zur Inneren Medizin. bre Ärztin und Forscherin, Dr. Machteld Huber, entwickelt hat, wie die Uni Duisburg-Essen mitteilte. Durch das „Positive Health“-Konzept sollen Patientinnen und Patienten motiviert werden, mehr Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen. Mithilfe eines Diagramms lernten sie, ihre Gesundheit in sechs Bereichen einzuschätzen und zu bewerten. Das Diagramm unterstütze Patienten dabei, mit ihren Ärztinnen und Ärzten individuelle Gesundheitsziele zu entwickeln. Das Forschungsziel in Essen sei, die hausärztlich initiierte Gesundheitsförderung vor Ort in den Praxen zu stärken sowie Schnittstellenprobleme zwischen Hausärztinnen und -ärzten sowie lokalen Unterstützungsangeboten zu überwinden, sagte der Leiter des Essener Teilprojekts, Dr. Philip Schillen. Das gesamte Forschungsprojekt wird vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses über drei Jahre mit insgesamt 2,5 Millionen Euro gefördert. Das Team in Essen erhält rund 500.000 Euro. bre
Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts IQN Bild: tria-z-modro | fotolia Die Veranstaltung fokussiert die Versorgung älterer Menschen der beteiligten Heilberufskammern und möchte zur professionsübergreifenden Vernetzung beitragen. Moderation: Stefan Kleinstück, Referent medizinische Grundsatzfragen bei der Ärztekammer Nordrhein Die Veranstaltung wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie medizinische Fachkräfte, die sich mit der Versorgung älterer Menschen beschäftigen. Die Tür im Haus der Ärzteschaft öffnet sich insbesondere für pflegende An- und Zugehörige, die Veranstaltung dient der Stärkung der Selbsthilfe und macht Netzwerkstellen im Ausstellerforum sichtbar. Moderation: Stefan Kleinstück, Referent medizinische Grundsatzfragen bei der Ärztekammer Nordrhein Versorgung heute und in der Zukunft mit Ausstellerforum AUSSTELLUNG „DEMENSCH“ 12. März 2025 | 16:00 Uhr bis 20:20 Uhr | 20:20 Uhr bis 21:00 Uhr im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf TAG DER OFFENEN TÜR IM HAUS DER ÄRZTESCHAFT Teilhabe, Selbstpflege und verstehende Kommunikation für alle FINISSAGE DER AUSSTELLUNG „DEMENSCH“ 29. März 2025 | 10:30 Uhr bis 15:35 Uhr | 15:35 Uhr bis 16:35 Uhr im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf RbP - Punkte: 5 Registrierung beruflich Pflegender RbP - Punkte: 7 Registrierung beruflich Pflegender CME - Punkte: 5 Anrechnung nur bei vollständiger Teilnahme CME - Punkte: 7 Anrechnung nur bei vollständiger Teilnahme Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen und die Online-Anmeldung zur Veranstaltung unter: www.aekno.de/aekno-veranstaltungen Fortbildungsreihe DER ÄLTERE MENSCH
Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 Die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche sichern, Überversorgung bei elektiven Leistungen abbauen und die Zentrenbildung bei hochkomplexen Eingriffen fördern – so lassen sich die Ziele der Krankenhausplanungsreform in NRW zusammenfassen. Seit das Land kurz vor Weihnachten 2024 die Feststellungsbescheide verschickt hat, wissen die Krankenhäuser, welches Leistungsportfolio sie künftig noch anbieten dürfen. Während in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin dem NRW-Gesundheitsministerium zufolge fast alle Anträge der Kliniken berücksichtig wurden, um eine wohnortnahe Grundversorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern, verzeichneten viele Häuser bei den Leistungsgruppen der Spezialversorgung herbe Einschnitte. Beispiel Nordrhein: Im Regierungsbezirk Köln wurden nach Angaben des Ministeriums von 47 Anträgen zum Einsatz künstlicher Kniegelenke nur 28 positiv beschieden, ein Minus von 40 Prozent. Die Endoprothetik Hüfte wurde bei 57 Anträgen lediglich 31 Kliniken zugewiesen, ein Minus von 48 Prozent. Noch drastischer fielen die Ergebnisse in der hochspezialisierten onkologischen Versorgung aus. Im Regierungsbezirk Köln hatten 24 Kliniken die Behandlung von Leberkrebs beantragt, doch nur sechs erhielten eine Zuweisung (minus 75 Prozent), bei der Behandlung von Speiseröhrenkrebs waren es drei von zwölf, ebenfalls ein Minus von 75 Prozent. Im Regierungsbezirk Düsseldorf fielen die Zahlen in den genannten Bereichen ähnlich aus. Was bedeutet das nun konkret vor Ort? „Wir haben in manchen Bereichen dazugewonnen, in anderen verloren“, sagt Dr. rer. pol. Christian Adolphs im Gespräch mit dem Rheinischen Ärzteblatt (RÄ). Der Geschäftsführer der Schön Klinik Düsseldorf bezeichnet es als großen Erfolg, dass man dem Haus der Grund- und Regelversorgung im Stadtteil Heerdt sowohl die Primär- als auch die Revisions-Endoprothetik von Hüfte und Knie zugesprochen hat. Mehr als 600 Fälle jährlich verzeichnet die Klinik bei diesen Indikationen. Die Folge: Die Schön Klinik hat das Personal in diesem Bereich aufgestockt. „Spätestens jetzt tritt auch ein, was sich die Architekten der Krankenhausplanung erhofft hatten: Die Krankenhäuser schauen, wo sie miteinander kooperieren können“, beschreibt Adolphs die Entwicklung. So habe die Uniklinik Düsseldorf beispielsweise die Zulassung für die vier Leistungsgruppen der Endoprothetik verloren und könne dank einer Kooperationsvereinbarung mit der Schön Klinik weiterhin als Spezialversorger in hochkomplexen Fällen endoprothetisch tätig sein. Geplant sei zudem, dass Orthopäden der Schön Klinik künftig endoprothetische Sprechstunden an der Uniklinik anbieten. „Großer Verlierer bei uns im Haus ist die Gefäßchirurgie“, räumt Adolphs ein. Bis 2023 sei die Schön Klinik auf die Shunt-Chirurgie spezialisiert gewesen, also Eingriffe, die in die Leistungsgruppe Allgemeine Chirurgie fallen. Im Januar 2024 habe sich das Haus aufgrund eines Chefarztwechsels neu positioniert, einen mittleren sechsstelligen Betrag in Geräte und räumliche Ausstattung Foto: Solidcolours/istockphoto.com Trotz Klagen, Ja zur Reform Der neue Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen steht. Seit Ende 2024 wissen die gut 300 Krankenhäuser im Land, welches Leistungsportfolio sie künftig noch anbieten dürfen. Trotz teils schmerzhafter Einschnitte bekräftigen alle Beteiligten, dass sie nach wie vor hinter der Reform stehen. Kampflos aufgeben wollen viele dennoch nicht. Gut 90 Klagen sind gegen Leistungskürzungen anhängig. von Heike Korzilius
Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 13 investiert und seither in großer Zahl die drei Leistungsgruppen Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/interventionell sowie komplexe periphere arterielle Gefäße erbracht. „Entsprechend sind wir davon ausgegangen, dass das Land hier zu unseren Gunsten entscheiden würde, zumal die Krankenkassen in der ersten Verhandlungsrunde im Frühjahr 2023 ein positives Votum abgegeben hatten“, sagt der Klinikgeschäftsführer. Nachdem sich aber nun abzeichne, dass das Haus diese Leistungen nicht mehr erbringen darf, habe der gefäßchirurgische Chefarzt mitsamt seinem Ärzteteam die Klinik verlassen. Gewinner und Verlierer Rein wirtschaftlich hält sich Adolphs zufolge der Schaden für die Klinik durch den Wegfall der speziellen Gefäßchirurgie in Grenzen. Aber es gebe eben auch medizinische Argumente, die für einen Verbleib der drei Leistungsgruppen an der Schön Klinik sprächen, erklärt deren ärztlicher Direktor Priv.-Doz. Dr. Oliver Spelten. Es gebe Fachbereiche, die sich aus der Grundgesamtheit eines Hauses schwieriger herauslösen ließen als andere, gibt er zu bedenken. „Wenn die Gefäßchirurgie wirklich wegfällt, werden wir in der HNO bestimmte gefäßnahe Tumore nicht mehr so operieren können wie jetzt. Da würde uns das Backup fehlen, oder wir müssten uns für die OP ein gefäßchirurgisches Team aus einer anderen Klinik hierherholen.“ Die Kliniken Maria Hilf in Mönchengladbach sehen sich ebenfalls als Gewinner und Verlierer. „Wir haben die neurologische Frührehabilitation als neue Leistungsgruppe zugewiesen bekommen“, sagt deren Geschäftsführer Dr. rer. medic. Paul Schneider. „Sieben Leistungsgruppen dürfen wir nach Krankenhausplan aber in Zukunft nicht mehr an diesem Standort erbringen.“ Dabei handle es sich ganz überwiegend um Spezialleistungen wie Pankreaseingriffe, Stammzelltransplantationen oder die Revision von Knie- und Hüft-Endoprothesen. „Wirtschaftlich fällt der Wegfall dieser Leistungsgruppen gar nicht so sehr ins Gewicht“, erklärt Schneider. „Von unserem Selbstverständnis als Maximalversorger her allerdings schon.“ Denn man verfüge vor Ort über die fachliche Expertise und die Infrastruktur – auch um sämtliche Komorbiditäten von Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertig zu behandeln, ist der Geschäftsführer überzeugt. Auch die Geriatrie gehört künftig nicht mehr zum Leistungsportfolio des Krankenhauses Maria Hilf, weil das Land die Auffassung vertritt, dass die Versorgung in Mönchengladbach durch zwei andere fallzahlstarke Anbieter gesichert sei. Zudem habe man in Maria Hilf die Geriatrie nie als eigenständige Fachabteilung, sondern als Subdisziplin innerhalb der Neurologie betrieben. Geschäftsführer Schneider kann diese Argumentation zwar nachvollziehen. Er kritisiert allerdings, dass die Behörden bei der Bewertung der Fallzahlen zu schematisch vorgegangen seien. „Außerdem stellt sich die Frage, ob die Streichung der geriatrischen Leistungen in Maria Hilf mit Blick auf die demografische Entwicklung die richtige Entscheidung ist.“ Zumal die Kliniken Maria Hilf mit Abstand der größte Notfallversorger in der Region seien, was nur zu unnötigen Unterbrechungen in der Behandlungskette und Verlegungsfahrten führen werde. Außerdem verfüge man hier am Standort über vier Spezialkliniken für Innere Medizin, die Komorbiditäten der meist hochbetagten geriatrischen Patienten mitbehandeln könnten. „Die Klinik, die an unserer Stelle den Zuschlag bekommen hat, hat eine Allgemeine Innere Abteilung. Da kann man sich schon fragen, ob die Geriatrie hier nicht besser angesiedelt wäre“, sagt Schneider. Die Kliniken Maria Hilf haben, ebenso wie die Schön Klinik, gegen den Wegfall ihrer Leistungsgruppen vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Vier Wochen hatten die Krankenhäuser Zeit, gegen den Feststellungsbescheid des Landes Rechtsmittel einzulegen. Insgesamt sind dem NRW-Gesundheitsministerium zufolge 93 Klagen sowie zehn Eilverfahren anhängig, wobei diese Zahlen nicht mit der Zahl der Kläger gleichgesetzt werden können. Denn beklagt werden müssen Einzelentscheidungen. Letztlich haben bislang 89 Krankenhäuser Klage eingereicht, so das Ministerium. Obwohl sie sich entschieden haben, den Klageweg zu beschreiten, stehen beide Krankenhausgeschäftsführer hinter der Planungsreform. „Sie ist inhaltlich richtig und auch grundsätzlich geeignet, die von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gesetzten Ziele zu erreichen“, betont Christian Adolphs von der Schön Klinik. „Aber die Struktur der Krankenhausplanung zwingt uns fast, um die gefäßchirurgischen Leistungsgruppen zu kämpfen.“ Durch den Bezug auf die Fallzahlen aus der Vergangenheit würden aktuelle Entwicklungen beispielsweise beim Personal oder im Leistungsspektrum nicht schnell genug berücksichtigt. Diese Trägheit der neuen Planungssystematik sei eine Schwäche, die behoben werden müsse, meint der Klinikgeschäftsführer. Das Land hat Augenmaß bewiesen Alles in allem sei er mit der neuen Krankenhausplanung aber zufrieden, nicht nur mit Blick auf das eigene Haus. Auch die Versorgung in der Region entwickle sich positiv. Das Land habe beim Ausbau von Schwerpunkten Augenmaß bewiesen und eine flächendeckende Grundversorgung erhalten. Jetzt müsse man sehen, ob alle Häuser mit der erfolgten Leistungsgruppenzuweisung auch langfristig wirtschaftlich arbeiten könnten, sagt Adolphs. Auch Maria Hilf-Geschäftsführer Schneider hält die Krankenhausplanungsreform grundsätzlich für „gut, richtig und notwendig“. Bei begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen sei es nur logisch, eine gestufte Versorgung zu schaffen. Es gebe aber aus seiner Sicht Beispiele, wo der Krankenhausplan in seiner Reinform nicht zur Anwendung gekommen sei. So sei an einem Nachbarkrankenhaus eine HNO-Belegabteilung mit 100 Fällen jährlich neu geschaffen worden. In der Folge habe Maria Hilf für die Leistungsgruppe HNO von den beantragten 4.200 Fällen nur 4.100 zugesprochen bekommen. „Es
Thema 14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) spricht für ihre Mitglieder, wenn sie betont, dass die Krankenhäuser im Land unverändert zur neuen Krankenhausplanung der Landesregierung stehen. Denn diese beruhe auf einem gemeinsam ausgearbeiteten und überprüften Konzept und stelle die Versorgung der Menschen in den Regionen in den Mittelpunkt. „Das ist der genaue Gegensatz zur Krankenhausreform, die die scheidende Bundesregierung ohne Auswirkungsanalyse und ohne Rücksicht auf den Rat der Praktikerinnen und Praktiker in Kraft gesetzt hat“, heißt es auf Anfrage des RÄ. Die KGNW, vor allem aber die Ärztekammern im Land, treibt die Frage um, wie sich die Reform mit ihrer Zentren- und Schwerpunktbildung auf die ärztliche Weiterbildung auswirken wird. Wie bei den Leistungsgruppen werde auch bei der Weiterbildung entscheidend sein, dass Krankenhäuser miteinander kooperierten, um weiter attraktive Arbeitgeber für angehende Fachärztinnen und -ärzte zu bleiben, meint die KGNW. Rotationen in der Weiterbildung Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, ist überzeugt, dass die Spezialisierung der Krankenhäuser in einigen Fachgebieten dazu führt, dass viele Häuser nicht mehr das gesamte Leistungsspektrum anbieten können, das innerhalb einer fachärztlichen Weiterbildung absolviert werden müsse. Er bekräftigt, dass die Ärztekammer darauf achten werde, dass die Leistungen zum Erwerb einer Facharztweiterbildung in genügend Krankenhäusern angeboten werden können, um Flaschenhälse zu vermeiden. Dazu müssten Weiterbildungsverbünde und Rotationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern ausgebaut werden. Derweil sieht Schön Klinik-Geschäftsführer Adolphs kaum negative Auswirkungen der Planungsreform auf die Situation der Weiterbildung in seinem Haus. „Es ist eher umgekehrt. Wir haben uns mit dem Uniklinikum in Düsseldorf schon abgestimmt, dass deren Assistenzärzte im Rotationsverfahren bei uns einen Teil ihrer orthopädischen Weiterbildung absolvieren können, weil wir die Endoprothetik im vollen Umfang anbieten.“ Kooperationen in der Weiterbildung seien ohnehin auch in anderen Fachgebieten gelebte Praxis. Maria Hilf-Geschäftsführer Schneider rechnet damit, dass er sich Weiterbildungspartner im Bereich der Hüft- und Knie-Revisionen suchen muss, wenn es dabei bleibt, dass das Haus diese Leistungsgruppen verliert. Bislang habe man dem chirurgischen Nachwuchs die volle Weiterbildung bis hin zum „speziellen Orthopäden“ aus einer Hand anbieten können. Von 41 Weiterbildungsmöglichkeiten am Standort seien allerdings zurzeit nur zwei oder drei von Einschränkungen betroffen. „Nichtsdestotrotz ist das unschön“, meint Schneider. „Meine Erfahrung ist, dass die angehenden Fachärzte ihre Weiterbildung gerne von Anfang bis Ende an einem Ort absolvieren.“ Die Notwendigkeit der Rotation könne sich möglicherweise zu einem Nachteil im Wettbewerb um Fachkräfte entwickeln. wurde jetzt also eine Mini-Fachabteilung neu kreiert, die es nach der reinen Lehre eigentlich nicht mehr geben sollte. Das halte ich auch vor dem Hintergrund, dass es in direkter Nachbarschaft bereits einen zweiten bestehenden Anbieter gibt, für nicht nachvollziehbar“, kritisiert Schneider. Auch wegen solcher Ungereimtheiten habe man sich in Mönchengladbach zur Klage entschlossen. Die Entscheidungen über die Leistungsgruppen seien gründlich und mit einem umfassenden Beteiligungsverfahren erarbeitet worden, betont das NRW-Gesundheitsministerium gegenüber dem RÄ. „Aber es war auch immer klar, dass die neue Planung für die allermeisten Häuser eine Veränderung gegenüber dem Status Quo bedeutet und dass es zu Gerichtsverfahren kommen wird“, erklärt eine Sprecherin. Es sei nachvollziehbar, dass bei einem Bescheid, der erhebliche Folgen für den Betrieb eines Krankenhauses habe, alle Wege ausgeschöpft würden, um für das eigene Haus zusätzliche Zuweisungen von Leistungsgruppen oder eine generelle Aufnahme in den Krankenhausplan zu erreichen. Jetzt gelte es, das weitere Verfahren vor Gericht und insbesondere die Frage abzuwarten, worum es im Einzelfall gehe. Aufschiebende Wirkung haben die Klagen – mit Ausnahme der Eilverfahren – nicht. Die Reform wird deshalb, wie geplant, am 1. April dieses Jahres wirksam. In einzelnen Bereichen wie der Kardiologie und der Notfallversorgung besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Das Ministerium begründet die verlängerte Umsetzungsphase mit den hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz dieser Leistungsgruppen, die zusätzlich Zeit für die Anpassung von Kapazitäten erfordere. Die NRW-Landesregierung stellt für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans bis zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2027 insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die ersten Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro hat das Landesgesundheitsministerium nach eigenen Angaben Anfang Dezember an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser erteilt. So erhalten beispielsweise die Kliniken der Stadt Köln insgesamt 250 Millionen Euro für die Errichtung eines neuen Gesundheitscampus. Bei diesem Vorhaben werden laut Ministerium drei Krankenhäuser zusammengelegt. Das JohanniterKrankenhaus in Bonn erhalte für die notwendige Erweiterung der gynäkologischen und geburtshilflichen stationären Versorgung Fördermittel in Höhe von rund zehn Millionen Euro. 33,3 Millionen Euro fließen in den Neu- und Umbau der neurologischen Abteilungen inklusive einer Stroke-Unit und einem geriatrischen Bereich am Evangelischen Krankenhaus in Mettmann. Die verbleibende Fördersumme von rund 2,1 Milliarden Euro wird dem Ministerium zufolge in den kommenden Jahren für weitere notwenige Strukturveränderungen und Investitionen an die Krankenhäuser in NRW ausgezahlt. 2,5 Milliarden Euro für die Umstrukturierung
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