Rheinisches Ärzteblatt 03/2025

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 13 investiert und seither in großer Zahl die drei Leistungsgruppen Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/interventionell sowie komplexe periphere arterielle Gefäße erbracht. „Entsprechend sind wir davon ausgegangen, dass das Land hier zu unseren Gunsten entscheiden würde, zumal die Krankenkassen in der ersten Verhandlungsrunde im Frühjahr 2023 ein positives Votum abgegeben hatten“, sagt der Klinikgeschäftsführer. Nachdem sich aber nun abzeichne, dass das Haus diese Leistungen nicht mehr erbringen darf, habe der gefäßchirurgische Chefarzt mitsamt seinem Ärzteteam die Klinik verlassen. Gewinner und Verlierer Rein wirtschaftlich hält sich Adolphs zufolge der Schaden für die Klinik durch den Wegfall der speziellen Gefäßchirurgie in Grenzen. Aber es gebe eben auch medizinische Argumente, die für einen Verbleib der drei Leistungsgruppen an der Schön Klinik sprächen, erklärt deren ärztlicher Direktor Priv.-Doz. Dr. Oliver Spelten. Es gebe Fachbereiche, die sich aus der Grundgesamtheit eines Hauses schwieriger herauslösen ließen als andere, gibt er zu bedenken. „Wenn die Gefäßchirurgie wirklich wegfällt, werden wir in der HNO bestimmte gefäßnahe Tumore nicht mehr so operieren können wie jetzt. Da würde uns das Backup fehlen, oder wir müssten uns für die OP ein gefäßchirurgisches Team aus einer anderen Klinik hierherholen.“ Die Kliniken Maria Hilf in Mönchengladbach sehen sich ebenfalls als Gewinner und Verlierer. „Wir haben die neurologische Frührehabilitation als neue Leistungsgruppe zugewiesen bekommen“, sagt deren Geschäftsführer Dr. rer. medic. Paul Schneider. „Sieben Leistungsgruppen dürfen wir nach Krankenhausplan aber in Zukunft nicht mehr an diesem Standort erbringen.“ Dabei handle es sich ganz überwiegend um Spezialleistungen wie Pankreaseingriffe, Stammzelltransplantationen oder die Revision von Knie- und Hüft-Endoprothesen. „Wirtschaftlich fällt der Wegfall dieser Leistungsgruppen gar nicht so sehr ins Gewicht“, erklärt Schneider. „Von unserem Selbstverständnis als Maximalversorger her allerdings schon.“ Denn man verfüge vor Ort über die fachliche Expertise und die Infrastruktur – auch um sämtliche Komorbiditäten von Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertig zu behandeln, ist der Geschäftsführer überzeugt. Auch die Geriatrie gehört künftig nicht mehr zum Leistungsportfolio des Krankenhauses Maria Hilf, weil das Land die Auffassung vertritt, dass die Versorgung in Mönchengladbach durch zwei andere fallzahlstarke Anbieter gesichert sei. Zudem habe man in Maria Hilf die Geriatrie nie als eigenständige Fachabteilung, sondern als Subdisziplin innerhalb der Neurologie betrieben. Geschäftsführer Schneider kann diese Argumentation zwar nachvollziehen. Er kritisiert allerdings, dass die Behörden bei der Bewertung der Fallzahlen zu schematisch vorgegangen seien. „Außerdem stellt sich die Frage, ob die Streichung der geriatrischen Leistungen in Maria Hilf mit Blick auf die demografische Entwicklung die richtige Entscheidung ist.“ Zumal die Kliniken Maria Hilf mit Abstand der größte Notfallversorger in der Region seien, was nur zu unnötigen Unterbrechungen in der Behandlungskette und Verlegungsfahrten führen werde. Außerdem verfüge man hier am Standort über vier Spezialkliniken für Innere Medizin, die Komorbiditäten der meist hochbetagten geriatrischen Patienten mitbehandeln könnten. „Die Klinik, die an unserer Stelle den Zuschlag bekommen hat, hat eine Allgemeine Innere Abteilung. Da kann man sich schon fragen, ob die Geriatrie hier nicht besser angesiedelt wäre“, sagt Schneider. Die Kliniken Maria Hilf haben, ebenso wie die Schön Klinik, gegen den Wegfall ihrer Leistungsgruppen vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Vier Wochen hatten die Krankenhäuser Zeit, gegen den Feststellungsbescheid des Landes Rechtsmittel einzulegen. Insgesamt sind dem NRW-Gesundheitsministerium zufolge 93 Klagen sowie zehn Eilverfahren anhängig, wobei diese Zahlen nicht mit der Zahl der Kläger gleichgesetzt werden können. Denn beklagt werden müssen Einzelentscheidungen. Letztlich haben bislang 89 Krankenhäuser Klage eingereicht, so das Ministerium. Obwohl sie sich entschieden haben, den Klageweg zu beschreiten, stehen beide Krankenhausgeschäftsführer hinter der Planungsreform. „Sie ist inhaltlich richtig und auch grundsätzlich geeignet, die von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gesetzten Ziele zu erreichen“, betont Christian Adolphs von der Schön Klinik. „Aber die Struktur der Krankenhausplanung zwingt uns fast, um die gefäßchirurgischen Leistungsgruppen zu kämpfen.“ Durch den Bezug auf die Fallzahlen aus der Vergangenheit würden aktuelle Entwicklungen beispielsweise beim Personal oder im Leistungsspektrum nicht schnell genug berücksichtigt. Diese Trägheit der neuen Planungssystematik sei eine Schwäche, die behoben werden müsse, meint der Klinikgeschäftsführer. Das Land hat Augenmaß bewiesen Alles in allem sei er mit der neuen Krankenhausplanung aber zufrieden, nicht nur mit Blick auf das eigene Haus. Auch die Versorgung in der Region entwickle sich positiv. Das Land habe beim Ausbau von Schwerpunkten Augenmaß bewiesen und eine flächendeckende Grundversorgung erhalten. Jetzt müsse man sehen, ob alle Häuser mit der erfolgten Leistungsgruppenzuweisung auch langfristig wirtschaftlich arbeiten könnten, sagt Adolphs. Auch Maria Hilf-Geschäftsführer Schneider hält die Krankenhausplanungsreform grundsätzlich für „gut, richtig und notwendig“. Bei begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen sei es nur logisch, eine gestufte Versorgung zu schaffen. Es gebe aber aus seiner Sicht Beispiele, wo der Krankenhausplan in seiner Reinform nicht zur Anwendung gekommen sei. So sei an einem Nachbarkrankenhaus eine HNO-Belegabteilung mit 100 Fällen jährlich neu geschaffen worden. In der Folge habe Maria Hilf für die Leistungsgruppe HNO von den beantragten 4.200 Fällen nur 4.100 zugesprochen bekommen. „Es

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