Thema 14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) spricht für ihre Mitglieder, wenn sie betont, dass die Krankenhäuser im Land unverändert zur neuen Krankenhausplanung der Landesregierung stehen. Denn diese beruhe auf einem gemeinsam ausgearbeiteten und überprüften Konzept und stelle die Versorgung der Menschen in den Regionen in den Mittelpunkt. „Das ist der genaue Gegensatz zur Krankenhausreform, die die scheidende Bundesregierung ohne Auswirkungsanalyse und ohne Rücksicht auf den Rat der Praktikerinnen und Praktiker in Kraft gesetzt hat“, heißt es auf Anfrage des RÄ. Die KGNW, vor allem aber die Ärztekammern im Land, treibt die Frage um, wie sich die Reform mit ihrer Zentren- und Schwerpunktbildung auf die ärztliche Weiterbildung auswirken wird. Wie bei den Leistungsgruppen werde auch bei der Weiterbildung entscheidend sein, dass Krankenhäuser miteinander kooperierten, um weiter attraktive Arbeitgeber für angehende Fachärztinnen und -ärzte zu bleiben, meint die KGNW. Rotationen in der Weiterbildung Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, ist überzeugt, dass die Spezialisierung der Krankenhäuser in einigen Fachgebieten dazu führt, dass viele Häuser nicht mehr das gesamte Leistungsspektrum anbieten können, das innerhalb einer fachärztlichen Weiterbildung absolviert werden müsse. Er bekräftigt, dass die Ärztekammer darauf achten werde, dass die Leistungen zum Erwerb einer Facharztweiterbildung in genügend Krankenhäusern angeboten werden können, um Flaschenhälse zu vermeiden. Dazu müssten Weiterbildungsverbünde und Rotationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern ausgebaut werden. Derweil sieht Schön Klinik-Geschäftsführer Adolphs kaum negative Auswirkungen der Planungsreform auf die Situation der Weiterbildung in seinem Haus. „Es ist eher umgekehrt. Wir haben uns mit dem Uniklinikum in Düsseldorf schon abgestimmt, dass deren Assistenzärzte im Rotationsverfahren bei uns einen Teil ihrer orthopädischen Weiterbildung absolvieren können, weil wir die Endoprothetik im vollen Umfang anbieten.“ Kooperationen in der Weiterbildung seien ohnehin auch in anderen Fachgebieten gelebte Praxis. Maria Hilf-Geschäftsführer Schneider rechnet damit, dass er sich Weiterbildungspartner im Bereich der Hüft- und Knie-Revisionen suchen muss, wenn es dabei bleibt, dass das Haus diese Leistungsgruppen verliert. Bislang habe man dem chirurgischen Nachwuchs die volle Weiterbildung bis hin zum „speziellen Orthopäden“ aus einer Hand anbieten können. Von 41 Weiterbildungsmöglichkeiten am Standort seien allerdings zurzeit nur zwei oder drei von Einschränkungen betroffen. „Nichtsdestotrotz ist das unschön“, meint Schneider. „Meine Erfahrung ist, dass die angehenden Fachärzte ihre Weiterbildung gerne von Anfang bis Ende an einem Ort absolvieren.“ Die Notwendigkeit der Rotation könne sich möglicherweise zu einem Nachteil im Wettbewerb um Fachkräfte entwickeln. wurde jetzt also eine Mini-Fachabteilung neu kreiert, die es nach der reinen Lehre eigentlich nicht mehr geben sollte. Das halte ich auch vor dem Hintergrund, dass es in direkter Nachbarschaft bereits einen zweiten bestehenden Anbieter gibt, für nicht nachvollziehbar“, kritisiert Schneider. Auch wegen solcher Ungereimtheiten habe man sich in Mönchengladbach zur Klage entschlossen. Die Entscheidungen über die Leistungsgruppen seien gründlich und mit einem umfassenden Beteiligungsverfahren erarbeitet worden, betont das NRW-Gesundheitsministerium gegenüber dem RÄ. „Aber es war auch immer klar, dass die neue Planung für die allermeisten Häuser eine Veränderung gegenüber dem Status Quo bedeutet und dass es zu Gerichtsverfahren kommen wird“, erklärt eine Sprecherin. Es sei nachvollziehbar, dass bei einem Bescheid, der erhebliche Folgen für den Betrieb eines Krankenhauses habe, alle Wege ausgeschöpft würden, um für das eigene Haus zusätzliche Zuweisungen von Leistungsgruppen oder eine generelle Aufnahme in den Krankenhausplan zu erreichen. Jetzt gelte es, das weitere Verfahren vor Gericht und insbesondere die Frage abzuwarten, worum es im Einzelfall gehe. Aufschiebende Wirkung haben die Klagen – mit Ausnahme der Eilverfahren – nicht. Die Reform wird deshalb, wie geplant, am 1. April dieses Jahres wirksam. In einzelnen Bereichen wie der Kardiologie und der Notfallversorgung besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Das Ministerium begründet die verlängerte Umsetzungsphase mit den hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz dieser Leistungsgruppen, die zusätzlich Zeit für die Anpassung von Kapazitäten erfordere. Die NRW-Landesregierung stellt für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans bis zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2027 insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die ersten Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro hat das Landesgesundheitsministerium nach eigenen Angaben Anfang Dezember an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser erteilt. So erhalten beispielsweise die Kliniken der Stadt Köln insgesamt 250 Millionen Euro für die Errichtung eines neuen Gesundheitscampus. Bei diesem Vorhaben werden laut Ministerium drei Krankenhäuser zusammengelegt. Das JohanniterKrankenhaus in Bonn erhalte für die notwendige Erweiterung der gynäkologischen und geburtshilflichen stationären Versorgung Fördermittel in Höhe von rund zehn Millionen Euro. 33,3 Millionen Euro fließen in den Neu- und Umbau der neurologischen Abteilungen inklusive einer Stroke-Unit und einem geriatrischen Bereich am Evangelischen Krankenhaus in Mettmann. Die verbleibende Fördersumme von rund 2,1 Milliarden Euro wird dem Ministerium zufolge in den kommenden Jahren für weitere notwenige Strukturveränderungen und Investitionen an die Krankenhäuser in NRW ausgezahlt. 2,5 Milliarden Euro für die Umstrukturierung
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