Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 27 Forum Gleichzeitig gibt es der Anästhesistin zufolge immer mehr Menschen, die GBL oder BDO als „Liquid Ecstasy“ zur Entspannung oder Enthemmung freiwillig einnehmen. „Gerade in Verbindung mit Alkohol, Opiaten oder Tranquilizern kann schon eine geringe Dosis GHB, in das sich GBL und BDO im Körper verwandeln, zu Atemlähmungen führen und eine intensivmedizinische Behandlung notwendig machen“, sagt Berendes. Auch hier berge die regelmäßige Einnahme ein hohes Suchtpotenzial. Verdacht immer ernst nehmen „Patientinnen und Patienten, die den Verdacht äußern, mit K.O.-Tropfen betäubt worden zu sein, nehmen wir immer sehr ernst“, berichtet Patricia Faßbender, Chefärztin der Abteilung für Innere Medizin am Evangelischen Klinikum Köln Weyertal, aus dem Alltag. „Sollte der Verdacht eines sexuellen Übergriffes bestehen oder geäußert worden sein, werden Patienten umgehend gynäkologisch oder proktologisch untersucht, um Spuren zu sichern.“ Das Klinikum Weyertal gehört zu einem von insgesamt sechs Krankenhäusern in Köln, die auch eine anonyme Spurensicherung durchführen. Patientinnen und Patienten, die Opfer von Sexualstraftaten geworden sind, können so auch im Nachhinein noch Anzeige erstatten. Der ärztliche Untersuchungsbericht verbleibt in dem Fall in der Klinik, gesicherte Spuren werden anonymisiert und im Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln archiviert. Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die in die Notaufnahme kommen, weil ihnen K.O.-Tropfen verabreicht wurden oder sie selbst welche genommen haben, variiert laut Faßbender stark. „Wenn in Köln besondere Großereignisse stattfinden, kann es vorkommen, dass wir zwischen drei und fünf Patienten aufnehmen. Ansonsten hängt es auch davon ab, in welchen Clubs der Stadt welche Substanzen im Umlauf sind. Werden Patienten aus bestimmten Clubs zu uns gebracht, kann das schon ein Hinweis darauf sein, mit welchen Substanzen sie in Kontakt gekommen sein könnten.“ Besonders wichtig ist laut Faßbender daher auch die enge Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst. „Die meisten Patientinnen oder Patienten werden völlig hilflos in Begleitung einer Freundin oder eines Freundes ins Krankenhaus gebracht. Auf den ersten Blick können wir meist nicht konkret nachvollziehen, was passiert ist“, berichtet sie. „Wir versorgen die Patienten dann zunächst mit Flüssigkeit und überwachen sie auf unserer Intensivstation.“ Ob ein Verbot den Konsum von K.O.-Tropfen verhindern kann, hält Faßbender für fraglich. „Es wird immer Mittel und Wege geben, die Substanzen zu beschaffen.“ Das Bundeskabinett hatte noch im vergangenen November einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach gebilligt, die Abgabe von Lachgas und des in der chemischen Industrie verwendeten GBL und BDO an Kinder und Jugendliche deutlich zu erschweren. Unter anderem sah der Entwurf ein Abgabeverbot von Lachgas über Automaten und Spätkaufläden sowie den Versandhandel vor. Nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers sollten die Substanzen GBL und BDO unter ein gesetzliches „Umgangsverbot“ für neue psychoaktive Stoffe fallen. Das vorzeitige Aus der AmpelRegierung hat eine Umsetzung des Vorhabens noch in dieser Legislaturperiode verhindert. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) hatte sich in ihrer Sitzung im November 2024 hinter die Gesetzespläne gestellt und eindringlich vor der Nutzung dieser „Partydrogen“ gewarnt. Die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte forderten die Politik auf, im Sinne des Jugendschutzes die Suchtprävention auszubauen und die Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit zu fördern. „In den Niederlanden und in Großbritannien gilt Lachgas bereits als Droge. Sowohl der Besitz als auch der Verkauf zu „Freizeitzwecken“ sind bis auf Ausnahmen verboten“, sagt ÄkNo-Vorstandsmitglied Berendes. „Deutschland muss hier dringend nachziehen.“ Jede Menge benutzte LachgasKartuschen und Luftballons liegen auf den Partymeilen der Großstädte. Ein Bild, das gerade an den Wochenenden längst keine Seltenheit mehr ist. Foto: Alexander/ stock.adobe.com
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