Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 Kampagne „Praxenland“ Niedergelassene Ärzte fordern Kurswechsel in der Gesundheitspolitik Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern fordern einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik. Notwendig seien unter anderem eine angemessene Finanzierung, weniger Bürokratie, weniger staatliche Regulierung und mehr Wertschätzung, erklärte die KBV. Zu diesem Zweck haben die Körperschaften Anfang Februar, kurz vor der Bundestagswahl, die Kampagne #Praxenland gestartet. Mit TV-Spots, Plakaten und Anzeigen in Print- und Online-Medien soll noch bis Ende März auf „die Einzigartigkeit der wohnortnahen ambulanten Versorgung in Deutschland“ hingewiesen und deutlich gemacht werden, „wie die politischen Rahmenbedingungen die Arbeit der Niedergelassenen gefährden“, so die KBV. „Praxenland“ führt nach Angaben der Vertragsärzte die Kampagne „Wir sind für Sie nah“ fort, mit der seit 2024 für die schwierige Lage der Praxen sensibilisiert werden solle. Digitales Herzstück der neuen multimedialen Kampagne sei die Webseite www.praxenland.de, die die Forderungen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten bündele. Interessierte können dort die Kampagne unterstützen. In Kürze sollen auch Plakate für das Wartezimmer kostenfrei verfügbar sein. HK Nordrhein-Westfalen Erstes Landes-Krankenhausgesetz tritt in Kraft Am 26. Februar 1975 trat das Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHG NW) in Kraft. Das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) widmete dem Gesetz in der zweiten März-Ausgabe 1975 eine ausführliche Einführung. Das KHG regelte die Finanzierung und Krankenhausplanung. Daneben griff das Gesetz in die innere Struktur der Kliniken ein, wozu beispielsweise Vorgaben für die Bildung eines Ärztlichen Vorstandes und die Mitarbeiterbeteiligung an Honorareinnahmen von liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzte zählten. Das Gesetz, so erläuterte das RÄ, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und FDP im Landtag verabschiedet. Die CDU kündigte an, im Falle eines Wahlsieges im Frühjahr des gleichen Jahres, das Gesetz „gründlich in ihrem Sinne“ zu novellieren. Ihr „Nein“ begründete die damals einzige Oppositionspartei im Landtag mit zu starken Eingriffen in die Rechte der Krankenhausträger, mangelnder Flexibilität der Formulierungen und überflüssigen Vorschriften für Einzelbereiche. Auch war ihr die Einführung eines Ärztlichen Vorstandes ein Dorn im Auge. Neben der Haltung der politischen Parteien glich das RÄ den verabschiedeten Gesetzestext mit den Empfehlungen der Krankenhausträger sowie der Ärzteschaft ab und kam zu dem Schluss, dass sich die Regierungskoalition „nur in beschränktem Maße dazu entschließen“ konnte, „Prinzipien aus den Ärztetagsleitsätzen zur Struktur der Krankenhäuser und ihres ärztlichen Dienstes zu übernehmen“. Positiv wurde hervorgehoben, „daß keine der drei Parteien der Versuchung erlag, mit dem Landeskrankenhausgesetz einseitige ideologische Experimente zu verfolgen“. So erteilten die Landtagsparteien der Idee eines „klassenlosen Krankenhauses“ eine Absage. bre Hausärzte Entbudgetierung beschlossen Kurz vor der Neuwahl beschloss der Bundestag am 31. Januar die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen. Das Gesetz sieht neben der Abschaffung des Honorardeckels eine Vorhaltepauschale für Hausärzte vor, sofern sie vorgegebene Kriterien erfüllen, unter anderem eine bedarfsgerechte Versorgung mit Haus- und Pflegeheimbesuchen und bestimmte Praxisöffnungszeiten. Zudem können quartalsübergreifende Versorgungspauschalen bei chronisch kranken Patienten abgerechnet werden, deren Erkrankung einer kontinuierlichen Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel bedarf, aber keinen intensiven Betreuungsbedarf begründet. Details der Umsetzung des Gesetzes regeln Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV- Spitzenverband. tg Masernschutz Impfquote verfehlt Etwa 87 Prozent der Zweijährigen in Deutschland verfügten im Jahr 2022 über einen vollständigen Masernimpfschutz. Dies entspricht einer Steigerung von rund acht Prozentpunkten im Vergleich zum Jahr 2019, wie aus dem aktuellen Arzneimittelreport der Barmer hervorgeht. Zwar habe die 2020 beschlossene Masernimpfpflicht die Impfquote gesteigert, doch die angestrebte 95-prozentige Immunisierungsquote, die für eine Herdenimmunität erforderlich sei, sei bislang in keinem Bundesland erreicht worden, erklärte Professor Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Krankenkasse. MST Für die Kampagne „Praxenland“ standen nach Angaben der KBV erneut „echte“ Ärztinnen und Ärzte vor der Kamera. Foto: KBV
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