Rheinisches Ärzteblatt 03/2025

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2025 Statistik Mehr als eine Million Besucher auf www.aekno.de Weiter- und Fortbildung wurden 2024 am häufigsten aufgerufen. Beispielsweise wurden Seiten unter www.aekno.de/weiterbildung 370.000 Mal angesehen, gefolgt von Seiten unter www.aekno.de/rheinisches-aerzteblatt. Ebenfalls beliebt war die Rubrik www.aekno. de/fortbildung, hier sind über das Jahr 157.000 Seitenansichten registriert worden. Ebenfalls hoch im Kurs standen die Seiten unter www. aekno.de/veranstaltungen mit knapp 355.000 Seitenaufrufen. Dort sind sämtliche Fortbildungsangebote der Ärztekammer Nordrhein sowie von ihr anerkannte Fortbildungsveranstaltungen hinterlegt. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Die Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) hat 2024 erstmals mehr als eine Million Besucherinnen und Besucher verzeichnet. Insgesamt statteten 1.140.353 User den Seiten mehr als 1,8 Millionen Besuche ab. Dabei wurden knapp 3,8 Millionen Seiten aufgerufen. Das bedeutet bei den Besucherzahlen im Vergleich zu 2023 ein Plus von 15,8 Prozent und bei den Seitenaufrufen einen Zuwachs von 22 Prozent. Besonders viele Besucher konnten in den Monaten registriert werden, in denen die Kammerversammlung zusammentrat und Neuigkeiten rund um die Wahlen zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen veröffentlicht wurden. Informationsseiten für Medizinische Fachangestellte sowie Seiten rund um die ärztliche Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung leiden fünf- bis sechsmal häufiger an Hörstörungen als die übrige Bevölkerung. Wie die Betroffenen von einem Hörscreening profitieren können, untersuchte das Projekt „HörGeist“, in dessen Rahmen 1.050 Menschen mit geistiger Behinderung in ihrem Lebensumfeld eine umfassende Hördiagnostik erhielten. Das Abschluss-Symposium fand Mitte Januar im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf statt und präsentierte die Ergebnisse des vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit 1,7 Millionen Euro geförderten Projekts. Die niedrigschwellige Herangehensweise im Projekt zeigte, dass deutlich mehr als ein Drittel der untersuchten Personen unerkannte oder unzureichend behandelte Hörstörungen aufwiesen. Das Fazit der Wissenschaftler: Regelmäßige Hörscreenings und individuell angepasste Interventionen sind essenziell, um die Lebensqualität, Kommunikationsfähigkeit und soziale Teilhabe dieser Menschen zu fördern. Neben der Diagnostik wurde im Projekt „HörGeist“ auch der langfristige Therapieerfolg überprüft. Um jedoch eine flächendeckende und adäquate Hörrehabilitation für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zu gewährleisten, ist nach Ansicht der Projektbeteiligten weitere Versorgungsforschung erforderlich. Das Projekt HörGeist wurde durch ein Konsortium realisiert, zu dem neben der AOK Rheinland/Hamburg und der Universität Münster auch die Universität Duisburg-Essen, das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement GmbH sowie die Universitäten Köln und Bremen gehörten. ÄkNo Eine Audiometristin misst mithilfe einer Sonde Schallaussendungen des Innenohrs. Ziel des vom Innovationsfonds geförderten Projekts „HörGeist“ ist es, ein flächendeckendes Hörscreening für Menschen mit geistiger Behinderung zu etablieren. Foto: Uni MS/K. Neumann Menschen mit geistiger Behinderung Betroffene profitieren von Hörscreening Corona-Maßnahmen Bewertung im Rückblick In der Antwort auf eine 500 Einzelfragen umfassende große Anfrage der AFD-Fraktion im NRW-Landtag zur Corona-Strategie der NRWLandesregierung kommt das Gesundheitsministerium zu einer grundsätzlich positiven Bewertung der auf Grundlage des damaligen Kenntnisstandes umgesetzten Maßnahmen (Drucksache 18/12672). Nordrhein-Westfalen habe auf sehr viele Herausforderungen schnell und wirksam reagiert. Die medizinische Versorgung der an COVID-19 Erkrankten sei zu jedem Zeitpunkt der Pandemie gesichert gewesen, und das NRW-Gesundheitssystem sei für die gesamte Dauer der Pandemie funktionsfähig geblieben. In der einleitenden Stellungnahme zur Anfrage wird betont, dass die Landesregierung nach Ausbruch der Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen unter höchstem Zeitdruck habe treffen müssen. Aufgrund der hohen Infektionsdynamik und eines drohenden exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen seien rasche Maßnahmen insbesondere auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts erforderlich gewesen. Stets habe aber die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der zur Bekämpfung der Coronapandemie getroffenen Maßnahmen eine herausragende Rolle eingenommen. Das zu Beginn der Pandemie verordnete generelle Besuchsverbot in Pflegeheimen würde es heute auf Grundlage der im Verlauf der Pandemie gewonnenen Erkenntnisse nicht mehr geben. tg

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