Patientensteuerung: Versorgt, wo es angemessen ist Abwasser ist mehr als nur Abfall Proben lassen Rückschlüsse auf die Bevölkerungsgesundheit zu Studium nach der Landarztquote Jedes Jahr gibt es mehr Bewerber als Studienplätze Zwischen Meinungsfreiheit und Verunglimpfung Online-Portale zur Bewertung von Ärzten sind Alltag März 2026 Heft 3 / 27.02.2026 81. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts
Grußworte und Einführung Dr. med. Arndt Berson, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein; Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein; Kathrin Luboldt, Vizepräsidentin der Apothekerkammer Nordrhein Impuls-Dialog Dr. med. Peter Kaup, Vorsitzender der Kreisstelle Oberhausen, der Ärztekammer Nordrhein, Facharzt für Allgemeinmedizin, Oberhausen; Dr. Katja Renner, Vorstands- mitglied der Apothekerkammer Nordrhein Bedarfe aus dem Bereich der institutionalisierten Altenhilfe Kevin Fitten, Pflegedienstleitung, Evangelische Stiftung, Kleve; Jan Schirmer, Facharzt für Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Köln; Dr. Heiko Buff, Apotheker, Kleve Pharmazie trifft Geriatrie – Interprofessionell Arzneimittel-Probleme bei älteren Menschen erkennen und lösen Dr. med. Ruth Ullrich, Fachärztin Geriatrie, Allgemeinmedizin, Palliativmedizin, Ev. Krankenhaus Hagen-Haspe; Ina Richling, Doctor of Pharmacy (UFl, USA), Fach- apothekerin für klinische Pharmazie, Zentral-Apotheke St. Johannes Hospital Dortmund Ohne uns geht es nicht Monika Rueb, Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, Mitglied im Landesvorstand West, Verband medizinischer Fachberufe e.V.; Anja Zierath, Bundesvorsitzende des BVpta (Bundesverband PTA) Paneldiskussion Dr. med. Arndt Berson, Kevin Fitten, Dr. med. Peter Kaup, Kathrin Luboldt, Monika Rueb, Anja Zierath Online-Kammersymposium Medikation im Alter: Zusammenarbeit fördern – Patientensicherheit stärken Fortbildungsreihe DER ÄLTERE MENSCH Mittwoch, 18.03.2026 17:00 bis 20:20 Uhr Veranstaltungsinformationen: Informationen und Online- Anmeldung zur Veranstaltung unter: www.aekno.de/ veranstaltungen/alter Anmeldeschluss ist am 13.03.26. Die Teilnahme ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 4 CME- Punkten bzw. 4 RbP-Punkten zertifiziert. Die Fortbildung wird von den Apothekerkammern mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. In Kooperation mit: Moderation: Prof. Dr. med. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein; Stefan Kleinstück, Referent medizinische Grundsatzfragen bei der Ärztekammer Nordrhein
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 3 Heft 3 • März 2026 (AU-)Schein-Debatte Statt weitere Reformschritte zur Stabilisierung unserer Sozialversicherungssysteme anzustoßen, beschäftigt sich die Politik seit Jahresbeginn mit einem aus ihrer Sicht zu hohen Krankenstand in Deutschland und der Abschaffung des Rechts auf Teilzeit. Überspitzt gesagt, stehen im Fokus die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unterstellter geringer Arbeitsmoral, die sich auf Kosten der Wirtschaft und des Allgemeinwesens ein bequemes Leben machen und dazu das Gesundheitssystem und vor allem die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) missbräuchlich nutzen. Sicherlich ist es richtig, dass sich Politik und Wirtschaft mit Krankenständen beschäftigen, um Lehren zu ziehen. Es ist auch richtig, wie im Koalitionsvertrag bereits angedeutet, den Missbrauch von gekauften Krankschreibungen über private Online-Plattformen (häufig aus dem Ausland agierend und ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt) zu unterbinden. Das hat aber erst einmal nichts mit der durchaus sinnvollen Telefon-AU durch Hausärztinnen und Hausärzten bei Infekterkrankungen ihrer eigenen Patienten zu tun. An der aktuellen Debatte stört mich vor allem, dass sie durch Pauschalisierungen eine Kluft zwischen Politik und Wirtschaft auf der einen und der arbeitenden Bevölkerung auf der anderen Seite aufmacht, die am Ende wenig dazu beiträgt, gesündere und motiviertere Belegschaften zu erhalten. Ein Blick auf die Statistik verdeutlicht, was ich meine. Laut Auswertungen des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (Zi) liegt der Anteil der Telefon-AU gerade einmal bei 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen. Der Anteil der AU per Videosprechstunde ist noch geringer. Es ist zwar richtig, dass die AU-Fälle zwischen 2021 und 2023 drastisch gestiegen sind, die Gründe dafür liegen laut Zi-Analyse aber einerseits in hinzugekommenen Corona-Infekten und andererseits in der besseren Dokumentation durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ob die Telefon-AU aufgrund ihres geringen Anteils an allen Krankschreibungen einen relevanten Einfluss auf den Krankenstand in Deutschland hat, wagen Experten daher zu bezweifeln. Neben einem Anstieg bei den Atemwegserkrankungen nehmen laut AOK insbesondere die Ausfälle wegen psychischer Erkrankungen signifikant zu. So ist in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Fehltage wegen psychischer Probleme um etwa 43 Prozent gestiegen. Die AOK-Statistik zeigt auch, dass diese Erkrankungen sich durch besonders lange Ausfallzeiten auszeichnen. Wer also an der Länge der Fehlzeiten etwas ändern möchte, müsste auch auf diese Statistik schauen. Diese zeichnet ein Bild einer wenig resilienten Gesellschaft, die beispielsweise mit den Auswirkungen von Pandemie, Krieg in Europa, Arbeitsverdichtung und fehlendem gesellschaftlichen Zusammenhalt ringt. Was wir vor diesem Hintergrund und den anstehenden Landtagswahlen nicht brauchen, ist eine weitere Verunsicherung der Bevölkerung durch im Wochentakt neu präsentierte, aber leider unabgestimmte Ideen zur Konsolidierung unserer Sozialkassen. Vielmehr brauchen wir mutige Reformen, die die tatsächlichen Problemfelder in unserem Gesundheitswesen adressieren, beispielhaft nenne ich hier die überfällige Notfallreform. Wenn sich die Politiker überdies berechtigterweise mit Statistiken zu Krankenständen und Arbeitsproduktivität befassen, dann sollten sie zuvorderst die Gründe ermitteln, die Menschen anfällig für Ängstlichkeit, psychische Belastungen und Absentismus machen und präventiv ansetzen. Mehr Investitionen in Bildung und Gesundheitsförderung sowie gesunderhaltende Arbeitsbedingungen würden mir da eher einfallen, als die Rücknahme der Telefon-AU oder das Recht auf Teilzeit. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes
Erfolgreich in die Praxis Ihre Zukunft, Ihre Möglichkeiten Sie denken über eine Anstellung oder den Einstieg in eine Praxis nach? Unsere Veranstaltungsreihe bietet Ihnen: • Beratung zu Niederlassung und Anstellung • Infos zu Förderangeboten • Austausch mit Praxen aus der Region Die Teilnahme ist kostenlos. Informationen und Anmeldung zu allen Land- und Stadtpartien: kvno.de/landpartien Landpartie in der Städteregion Aachen und in den Kreisen Euskirchen, Düren und Heinsberg Freitag, 13. März 2026, 15:00 Uhr bis 20:30 Uhr Stadtpartie im Ruhrgebiet Freitag, 17. April 2026, 15:00 Uhr bis 20:30 Uhr 13.03. 17.04.
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 5 Heft 3 • März 2026 Meinung (AU-)Schein-Debatte Seite 3 Magazin Seite 6 bis 10 Werbung für die Niederlassung in eigener Praxis · Vor 50 Jahren · Mutterschutz: Sechs Wochen im Jahr gelten als Weiterbildungszeit · Kulturwandel hin zu mehr Prävention gefordert · Kammer Online · ÖGD: Bundesregierung will Förderung einstellen · Krankenhäuser in NRW: Verpflichtung zu Weiterbildungskooperationen · Studium und Berufseinstieg Thema Bedarfsgerecht versorgt Seite 12 Spezial Daten aus Abwasser Seite 14 Gesundheits- und Sozialpolitik Landarztquote: Mehr Bewerber als Studienplätze Seite 18 Praxis Psychische Versorgung – digital, vernetzt, gemeinschaftlich Seite 21 Arzt-Patienten-Kommunikation: Patientenbeschwerden vorbeugen Seite 22 Forum Zwischen Wachstum und Überforderung Seite 24 Interview „Meinungsäußerungen auf Arztbewertungsportalen sind in der Regel zulässig“ Seite 26 Tagungen und Kurse Seite 28 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 29 RÄ Regional Seite 34 Bücher Seite 38 An Rhein und Ruhr Seite 40 Kulturspiegel Der, dessen Name nicht genannt wird Seite 41 Amtliche Bekanntmachungen Seite 43 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 43 Mein Beruf „Die Praxis muss ein wertfreier Raum sein“ Seite 51 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Grafik: AlfaOlga/istockphoto.com Daten aus Abwasser Für Gesundheitsexpertinnen und -experten ist Abwasser längst nicht mehr bloß ein Abfallprodukt. Sie wollen aus Abwasserproben Informationen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung gewinnen und Infektionsgeschehen präziser vorhersagen können. Meinungsäußerungen sind zulässig Online-Arztbewertungsportale sind im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Ärztinnen und Ärzte können davon profitieren, sehen sich aber auch negativen oder herabwürdigenden Bewertungen ausgesetzt. Eine Einordnung dessen, was erlaubt ist und was nicht Patienten dort versorgen, wo es ihren Beschwerden nach angemessen ist, Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzen, Arztpraxen entlasten und knappe Ressourcen effizient einsetzen: Um das zu erreichen, will die Bundesregierung ein Primärversorgungssystem einführen. Patientensteuerung: Versorgt, wo es angemessen ist
6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 Magazin Arzneimittel Immer wieder Lieferengpässe Über tausend Lieferengpässe bei Arzneimitteln hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Jahr 2025 registriert. Besonders betroffen waren davon Antipsychotika mit einer Engpassdauer von durchschnittlich 230 Tagen und Antidepressiva mit einer Engpassdauer von 107 Tagen. Beide Medikamentengruppen spielten bei der Versorgung erkrankter Patientinnen und Patienten eine große Rolle. Ein Lieferengpass könne therapiegefährdend sein, warnte das Zi. Auch Lipidsenker und Antibiotika waren im Vorjahr an durchschnittlich mehr als 150 beziehungsweise 120 Tagen Mangelware. Dies betraf über vier Millionen Patienten. Ein Hauptgrund für die sich wiederholenden Lieferengpässe ist dem Zi zufolge die Konzentration der Arzneimittelproduktion auf wenige Hersteller weltweit, die überwiegend in China und Indien produzieren. bre MAGS Clearingstelle eingerichtet Das Landesgesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat kürzlich eine Clearingstelle für Menschen eingerichtet, die nach einer COVID-19-Schutzimpfung von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Belastungen betroffen sind. Die Clearingstelle bietet kostenlos ihre Hilfe an bei behördlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer möglichen Erkrankung nach einer COVID-19-Schutzimpfung stehen. www.mags.nrw/clearing stelle-impfschaeden. bre Kassenärztliche Bundesvereinigung Werbung für die Niederlassung in eigener Praxis „Lass dich nieder in Praxenland“ lautet der Slogan der neuen Kampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder, mit denen diese für eine Niederlassung in eigener Praxis werben. Noch bis zum 29. März wird die Kampagne deutschlandweit über Social Media, Streamingdienste, digitale Medien und als Außenwerbung an zentralen Standorten ausgespielt, wie die KBV mitteilt. Die Motive zeigten echte Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Arbeit und stellten die Vorzüge einer Niederlassung heraus: sein eigener Chef sein, Verantwortung tragen, ein enges Arzt-Patienten-Verhältnis, manchmal über Jahre hinweg. Die Arbeit in der eigenen Praxis sei mehr als ein Beruf, sie sei eine Berufung, sagte der KBVVorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Damit das so bleibe, brauche es aber bessere Rahmenbedingungen. Allein im Jahr 2024 hätten die vertragsärztlichen Praxen Leistungen im Wert von circa 2,7 Milliarden Euro nicht bezahlt bekommen. „Das kann so nicht weitergehen“, betonte Gassen. Mit der Kampagne werbe man deshalb nicht nur für den Erhalt der ambulanten Versorgung, sondern auch für die Wertschätzung, die sie verdiene. HK Medizinstudium Ungewisser Start des Praktischen Jahres Im Oktober 1970 setzte der Gesetzgeber eine neue Approbationsordnung in Kraft. Darin enthalten war die Etablierung des Praktischen Jahres (PJ) als Teil des Medizinstudiums. Das PJ sollte mit einer großzügigen bereits einmal verlängerten Übergangsfrist am 1. Oktober 1976 starten. Das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) konstatierte in seiner ersten März-Ausgabe 1976: Es müsse „ein gutes halbes Jahr vor diesem Tag X ein desolater Zustand festgestellt werden“. Zum Beispiel sei Schleswig-Holstein nicht in der Lage, die Hälfte der Kosten für diesen Ausbildungsabschnitt aufzubringen, sodass das PJ dort nicht stattfinden könne. Ähnlich sehe die Lage in Hamburg aus. In Nordrhein-Westfalen seien Verträge mit sieben Lehrkrankenhäusern abgeschlossen worden, wobei diese „ausgerechnet überwiegend Krankenhäuser mit geringeren Kapazitäten“ waren. Auch hätten viele Krankenhausträger festgestellt, dass das PJ „keineswegs ein finanzieller Zugewinn“, sondern mit Verpflichtungen verbunden sei. „Als Beispiel seien hier nur die offene Frage der Einordnung der Studenten in den Krankenhausbetrieb und die Frage nach ihrem Mitspracherecht genannt.“ Ein weiteres Problem: Die Universitätsprofessoren sahen bei sich neben der Lehrtätigkeit im klinischen Abschnitt des Studiums keine weiteren Kapazitäten, um PJStudierende anzuleiten. „Auch sei es für die Patienten in den Universitätskrankenhäusern eine Zumutung, sozusagen als Lehrobjekte einer zusätzlichen Gruppe angehender Ärzte zur Verfügung stehen zu müssen.“ Die Ärztekammer Nordrhein forderte angesichts der zahlreichen ungelösten Probleme alle Beteiligten auf, das PJ zügig vorzubereiten oder den Mut aufzubringen, die Approbationsordnung erneut zu ändern, bevor „endgültig konstatiert werden muß, daß die Reform des Medizinstudiums eine Verschlechterung der Ausbildung zum Arzt zur Folge gehabt hat“. bre Dr. Charlotte Block, Augenärztin aus Potsdam, ist eines der neuen Gesichter der Kampagne „Lass dich nieder in Praxenland“. Foto: KBV Es gibt Menschen, die tun alles für Ihre Gesundheit. Ärzte und ihre Teams leisten jeden Tag Großes – in rund 100.000 Praxen deutschlandweit.
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 7 Mutterschutz Sechs Wochen im Jahr gelten als Weiterbildungszeit Ärztinnen, die aufgrund von Mutterschutz ihre Weiterbildung unterbrechen, können sich sechs Wochen pro Kalenderjahr auf ihre Weiterbildungszeit anrechnen lassen – auch wenn sie danach ihre Weiterbildung nicht mehr an der ursprünglichen Weiterbildungsstätte aufnehmen. Das hat die Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein am 13. Januar entschieden. Eine generelle Anrechnung von Zeiten des Mutterschutzes auf die Weiterbildungszeit ermöglicht die Weiterbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (WBO) bereits seit dem 1. Juli 2022. Die bisherige Auslegung der Passage stellte jedoch auf die Unterbrechung des Weiterbildungsabschnitts ab, sodass eine Anrechnung nur dann erfolgte, wenn die Ärztin ihre Weiterbildung nach dem Mutterschutz wieder bei ihrem ursprünglichen Weiterbilder aufnahm. Mit der aktuellen Entscheidung der Weiterbildungskommission gelten bei Mutterschutz nun immer sechs Wochen im Kalenderjahr als Weiterbildungszeit. Die Regelung gilt BÄK verurteilt Gewalt gegen Ärzte im Iran Es sei in keiner Weise hinnehmbar, dass Ärztinnen und Ärzte im Iran verfolgt, inhaftiert oder mit schwersten Strafen bedroht werden, weil sie ihrer berufsethischen Pflicht nachkommen und Verletzte versorgen, erklärte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt mit Blick auf schwere Unruhen im Iran, die im Januar einen Höhepunkt erreichten. Die iranischen Behörden hatten nach übereinstimmenden Angaben verletzte Demonstranten in Krankenhäusern festgenommen. Krankenhausmitarbeiter wurden angewiesen, Patienten mit Schussverletzungen zu melden. Ärztinnen und Ärzte seien festgenommen und teils von der Todesstrafe bedroht. jf Kurz gemeldet Monitoring von Pränataltest gefordert In einem parteiübergreifenden Antrag haben Abgeordnete des Deutschen Bundestags gefordert, die Auswirkungen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) für Trisomie 13, 18 und 21 im Jahr 2022 zu untersuchen und ein Gremium einzusetzen, das die rechtlichen und ethischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Nach Ansicht der Abgeordneten ist es nicht ausreichend klar geregelt, wann der Test zur Anwendung kommen soll. Aus Daten der Barmer gehe hervor, dass 2024 fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch nahmen. Damit sei der Test faktisch ein Screeningtest. HK Jugendliche werden später sexuell aktiv Jugendliche werden immer später sexuell aktiv. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Jugendsexualitätsstudie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. Waren die Jugendlichen bei der letzten Erhebung 2019 mehrheitlich mit 17 Jahren sexuell aktiv, waren sie es jetzt mit 19 Jahren. Die Studie mit mehr als 5.800 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 bis 25 Jahren zeigte zudem, dass die jungen Menschen ihren ersten Sex meist in einer festen Beziehung haben und sicher verhüten. Beim ersten Sex griffen 76 Prozent der Jugendlichen zum Kondom und 34 Prozent zur Pille. HK Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 18. bis 22. Mai 2026. Anmeldeschluss: Freitag, 27. März 2026 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiterbil dung/Pruefungen ÄkNo Lösungen zur Kasuistik Folge 87 Unklare Raumforderung zwischen Vagina und Urethra bei einer 62-jährigen Patientin Richtige Antworten: 1c, 2b, 3a, 4d, 5c, 6a, 7d, 8b, 9a, 10b Folge 88 der Reihe erscheint in der April-Ausgabe 2026 des Rheinischen Ärzteblattes und im Internet unter www.aekno.de/cme. bre Gesundheitswesen Mehr Beschäftigte Zum Stichtag 31. Dezember 2024 arbeiteten dem Statistischen Bundesamt zufolge knapp 6,2 Millionen Menschen im Gesundheitswesen, ein Plus von 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Beschäftigten in (teil-)stationären Einrichtungen sei mit 64.000 deutlich stärker gestiegen als im ambulanten Sektor mit 32.000. In den Krankenhäusern stieg die Zahl der Beschäftigten um 38.000, in Arztpraxen um 4.000. HK rückwirkend ab dem 1. Juli 2022. Ärztinnen, denen die Anrechnung wegen der bisherigen Auslegung nicht gewährt wurde, können sich zwecks Korrektur an die Weiterbildungsabteilung der Kammer wenden unter: wbantrag@aekno.de ÄkNo Rückwirkend zum 1. Juli 2022 können Ärztinnen sich eine Unterbrechung ihrer Weiterbildung auch dann anrechnen lassen, wenn sie nach dem Mutterschutz nicht zum ursprünglichen Weiterbilder zurückkehren. Foto: fotostorm/istockphoto.com
Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 Fortbildung Neue Verordnung – neue Formulare nen und Anbietern“ die Rede ist. Entsprechend sind die Seiten auf der Homepage rund um das Anerkennungsverfahren von Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert worden (www.aekno. de/fortbildung/anbieter). Sämtliche Dokumente und elektronisch ausfüllbare Formulare für die Beantragung der Anerkennung, abzugebende Erklärungen sowie Erläuterungen und Mustervorlagen sind an die neue Fortbildungsordnung angepasst worden. Sie stehen den Anbieterinnen und Anbietern zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer zu Verfügung. Sie sind geordnet nach den Kategorien, der eine Fortbildung zuzuordnen ist. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Anfang des Jahres 2026 trat die neue „Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte“ in Kraft. Die Verordnung findet sich, wie zahlreiche andere Rechtsgrundlagen, die für Ärztinnen und Ärzte wichtig sind, auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) in der Rubrik „Ärzte“ und der Unterrubrik „Rechtsgrundlagen“. Die neue Fortbildungsordnung bringt einige Neuerungen mit sich, vor allem für die Veranstalter von Seminaren und Kursen, die von der ÄkNo anerkannt werden sollen. Neben verschärften Regelungen zum Sponsoring von Veranstaltungen haben sich auch einige Begrifflichkeiten geändert, sodass nicht mehr von „Veranstaltern“ sondern von „AnbieterinAngesichts einer älter werdenden Bevölkerung, Fachkräftemangel im Gesundheitswesen und drohender Milliardendefizite bei den gesetzlichen Krankenkassen sollten Prävention und Gesundheitsförderung mehr in den Fokus der Gesundheitsversorgung gestellt werden. Das fordert der deutsche Wissenschaftsrat in einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier. Trotz Gesundheitsausgaben von 500 Milliarden Euro hinke Deutschland bei der Lebenserwartung im internationalen Vergleich hinterher. Ein Kurswechsel hin zu mehr Prävention könne das Gesundheitssystem entlasten und verbessern, ist der Wissenschaftsrat überzeugt. Problematisch sei, dass derzeit gerade gefährdete Gruppen von Präventionsmaßnahmen oft nicht erreicht würden, was soziale und gesundheitliche Unterschiede verschärfe. Gesundheit müsse daher als verbindliches Ziel in allen Politikbereichen verankert werden, etwa in Bildung, Arbeit, Wirtschaft, Ernährung oder Umwelt. Der Rat schlägt vor, neue Präventionsmaßnahmen in Experimentierräumen, zum Beispiel in Betrieben und Schulen, zu erproben und dabei Kinder, Jugendliche und Geschlechteraspekte stärker einzubeziehen. Prävention müsse zudem als Schwerpunkt Die Lebenswelt muss stärker in den Blickpunkt rücken, wenn gesundheitliche Chancengleichheit gewährleistet werden soll, erklärt der Wissenschaftsrat. Foto: Ralf Gosch/stock.adobe.com Wissenschaftsrat Kulturwandel hin zu mehr Prävention gefordert Gesundheitswesen Zahl der Angriffe auf Rekordniveau Die Zahl der Menschen, die in bewaffneten Konflikten bei Angriffen auf medizinische Einrichtungen getötet wurden, hat sich 2025 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt: Wurden im vergangenen Jahr 1.981 Menschen getötet, waren es 2024 noch 944, wie die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen berichtet. Insbesondere lokale humanitäre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien von den Angriffen betroffen gewesen. Es zeige sich, dass Konfliktparteien das Völkerrecht zum Schutz medizinischer Einrichtungen und medizinischen Personals immer weniger achteten, so Ärzte ohne Grenzen. jf GKV-Ausgaben Mehr Geld für weniger Arzneien Die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) sind im Jahr 2025 um 4,9 Prozent auf 56,4 Milliarden Euro gestiegen. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Im gleichen Zeitraum ist die für die Vergütung der Apotheken maßgebliche Zahl der abgegebenen Medikamente um 1,5 Prozent auf 749 Millionen gesunken. Die Krankenkassen geben also mehr Geld für weniger Medikamente aus. Der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann fordert daher, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Festhonorar pro abgegebene Medikamentenpackung von 8,35 Euro auf 9,50 Euro zu erhöhen. tg in Studium, Lehre sowie Aus- und Weiterbildung von medizinischen und medizinnahen Berufen gestärkt werden. Außerdem spricht sich der Wissenschaftsrat für eine „gesundheitsförderliche Regulierung“ von Alkohol, Tabak und hochverarbeiteten Lebensmitteln aus sowie dafür, die zusätzlichen Mittel für die Präventionsforschung einzusetzen. jf
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 9 NRW-Krankenhausgestaltungsgesetz Verpflichtung zu Weiterbildungs- Kooperationen Krankenhausplanung Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung weiterhin in allen Krankenhäusern eine vollumfängliche Weiterbildung entsprechend den Vorgaben der Weiterbildungsordnung absolvieren können. Zur Stärkung der Resilienz der Krankenhäuser in Krisenzeiten sieht der Gesetzentwurf zudem vor, dass das Gesundheitsministerium per Rechtsverordnung Inhalte sowie qualitative Anforderungen an Krankenhausalarm- und -einsatzpläne festlegen kann. Vorgesehen ist auch, dass bei akuter Gefährdungslage die verpflichtende Zuweisung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäuser durch eine zentrale Koordinierungsstelle erfolgen soll. tg Künftig sollen Krankenhäuser in NordrheinWestfalen zu Kooperationen im Bereich der ärztlichen Weiterbildung verpflichtet werden, wenn sie die nach der Weiterbildungsordnung erforderlichen Inhalte intern nicht umfassend vermitteln können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor, der Anfang Februar per Kabinettsbeschluss auf den parlamentarischen Weg gebracht wurde. Auch die Beteiligung der übrigen Krankenhäuser an diesen Kooperationen soll verpflichtend sein. Mit diesen Änderungen am NRW-Krankenhausgestaltungsgesetz soll sichergestellt werden, dass auch nach Umsetzung der neuen Praxissoftware Viele Praxen unzufrieden Jeder dritte Praxisinhaber in Deutschland will sein Praxisverwaltungssystem (PVS) wechseln. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Über die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte beklagen die mangelnde Nutzerfreundlichkeit und die als zu hoch empfundenen Lizenzgebühren. Über 80 Prozent der Praxen haben regelmäßig Probleme beim Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte und beim Verbinden des Konnektors mit der Telematikinfrastruktur. Das Zi empfiehlt, bei der Entscheidung für ein PVS die Bewertungen im PVS-Monitoring einzubeziehen. www.zi.de/ service/pvs-monitoring jf STIKO Impfempfehlungen auf einen Blick Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre aktuellen Impfempfehlungen in einer Gesamtausgabe im Epidemiologischen Bulletin 4/2026 (www.rki.de) veröffentlicht. Wesentliche Änderungen zum Vorjahr betreffen Impfungen gegen Respiratorisches SynzytialVirus (RSV), Chikungunya, Mpox, Influenza, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Meningokokken, Herpes zoster und Pneumokokken, wie das Robert KochInstitut mitteilt. Die Gesamtausgabe enthält zudem den Impfkalender für die verschiedenen Altersgruppen sowie Informationen zu Standardimpfungen, Indikations- und Auffrischimpfungen sowie zu Impfungen bei arbeitsbedingtem Risiko oder Reisen. HK Öffentlicher Gesundheitsdienst Bundesregierung will Förderung einstellen Der Bund wird über das Jahr 2026 hinaus keine finanziellen Mittel mehr für die Verlängerung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bereitstellen. Entsprechend äußerte sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. iur. Georg Kippels am 26. Januar auf eine Anfrage des Abgeordneten Johannes Wagner von Bündnis 90/Die Grünen. Der während der Coronapandemie gemeinsam von Bund und Ländern aufgesetzte Pakt für den ÖGD werde Ende des Jahres 2026 beendet. Für die Jahre 2021 bis 2026 habe der Bund vier Milliarden Euro für die Umsetzung des Paktes zur Verfügung gestellt. Mit Wegfall der Ausnahmesituation der Coronapandemie sowie angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes sei eine Fortsetzung des Paktes für den ÖGD nicht mehr zu begründen, führte Kippels aus. Deutliche Kritik an dieser Ankündigung der Bundesregierung kommt vom Vorsitzenden des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Peter Schäfer. Die Nichtverlängerung des Paktes sei ein gesundheitspolitischer Rückschritt mit Ansage – mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung. Damit würden mühsam aufgebaute Strukturen leichtfertig Mit dem Ende des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst droht den Gesundheitsämtern ein Stellenabbau, befürchtet deren Berufsverband. aufs Spiel gesetzt, kritisiert der BVÖGD-Vorsitzende. Konkret drohten ein Aus für laufende und geplante Digitalisierungsprojekte, ein weitreichender Stellenabbau sowie der Verlust zentraler fachlicher und technischer Kompetenzen in den Gesundheitsämtern. Schäfer sieht die Nichtverlängerung in eklatantem Widerspruch zu den Empfehlungen des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege. Dieser habe in seinem Gutachten „Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung zukünftiger Krisen“ unmissverständlich deutlich gemacht, dass ein widerstandsfähiges Gesundheitssystem ohne einen starken, handlungsfähigen ÖGD nicht denkbar sei. tg Foto: Zerbor/stock.adobe.com
10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 Magazin – Studium und Berufseinstieg „Kalimera sas …“ Diese Begrüßung kenne ich. Die nächsten Sätze des Gynäkologen verstehe ich schon nicht mehr. Der Assistenzarzt wirft uns immer wieder Übersetzungen, englische Brocken, vor die Füße, die ich weder im Griechischen noch im Englischen verstehe. Wahrscheinlich würde ich sie noch nicht einmal im Deutschen verstehen. Wie ein Geist schwebe ich der Visite im Papageorgiou Hospital in Thessaloniki hinterher, nur für die Begrüßung bin ich vorhanden, danach dissoziiere ich wieder in einem Meer aus griechisch. Mein Erasmus-Semester in Griechenland ist zugegebenermaßen weniger an der Uni orientiert, mehr am Ägäischen Meer, an der Sonne und den vielen spannenden Menschen, die ich hier treffen durfte. Im Krankenhaus verstehe ich die Arzt-Patienten-Gespräche zwar nicht, genieße dafür aber die Interaktionen mit meinen griechischen, tschechischen, französischen, spanischen, deutschen und europäischen Kommilitoninnen und Kommilitonen umso mehr. Weil der Fokus mehr auf dem internationalen Austausch liegt, sind selbst die Vorlesungen, die tatsächlich auf Englisch gehalten werden, nicht mehr so relevant. Wir treffen uns lieber in unserem Lieblingscafé, spielen Backgammon und lassen die Katzen über die Tische laufen. Ganz viele Katzen aus ganz Europa und zum Teil auch aus der ganzen Welt kommen hier zusammen, um zu zeigen, dass jede Grenze, jede Distanz, jede Mauer durch Freundschaft und Zuneigung eingerissen werden kann. Es ist schön, ein Teil der Erasmus-Gemeinschaft zu sein, und es hat mich dazu gebracht, noch intensiver darüber nachzudenken, welche Mauern noch einzureißen sind. Wie erlebt Ihr das Medizinstudium? Schreibt mir unter medizinstudium@aekno.de. Statistik Studierendenzahl in NRW nach Jahren wieder im Plus Im Wintersemester 2025/2026 waren an den NRW-Hochschulen rund 707.000 Studentinnen und Studenten eingeschrieben. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren dies etwa 5.700 oder ein Prozent mehr Studierende. Damit stieg die Zahl erstmals seit fünf Jahren wieder an, wie das Statistische Landesamt des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilte. Ebenfalls ist die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger um rund zwei Prozent oder 2.100 Personen auf 92.900 Studierende gestiegen. Ein Anstieg der Zahl der Medizinstudierenden war an den Universitäten in Nordrhein mit einer medizinischen Fakultät vielerorts nicht festzustellen. Allein die Universität Köln konnte einen Zuwachs von Studienanfängern verzeichnen. Deren Zahl stieg im Wintersemester 2025/2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,7 Prozent auf 5.264. Die übrigen nordrheinischen Universitäten, an denen ein Medizinstudium möglich ist, verzeichneten bei den Erstsemestern einen Rückgang zwischen 2,6 Prozent in Duisburg-Essen und 7,9 Prozent in Bonn. Bei der Gesamtzahl der Studentinnen und Studenten fällt der Jahresvergleich in Nordrhein negativ aus. An der Universität in Düsseldorf nahm die Studierendenzahl um 3,2 Prozent am deutlichsten ab. An der RheinischWestfälischen Technischen Hochschule in Aachen waren im Wintersemester 2025/2026 2,6 Prozent weniger Frauen und Männer eingeschrieben, gefolgt von der Universität Duisburg-Essen mit einem Minus von 2,0 Prozent. Bonn verzeichnete einen Rückgang von 0,4 Prozent und Köln von 0,3 Prozent. Die von den Landesstatistikern festgestellte positive Entwicklung der Studierendenzahl war durch den Anstieg an den Fachhochschulen sowie den Verwaltungsfachhochschulen im Land begründet. bre Essen Tag der Allgemeinmedizin Zum achten Mal veranstaltet das Institut für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Essen die Fortbildung „Tag der Allgemeinmedizin“. Das aktuelle Motto der ganztägigen Veranstaltung lautet „Allgemeinmedizin – Praxis-LehreForschung“. Die Fortbildung besteht hauptsächlich aus vier Workshop-Sessions, die parallel verschiedene Themen behandeln und die Möglichkeit eröffnen, diese intensiv und interaktiv zu bearbeiten. Einige Workshops werden wiederholt, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Chance haben, je nach Interessenlage die Module individuell zusammenzustellen. Auf der Agenda stehen beispielsweise die Integration von Physician Assistants in der Hausarztpraxis, die Placeboforschung, Positive Health und eine ressourcenorientierte Gesprächsführung, Mind Body Medicine und die Frage, ob dies ein wirksames Konzept zur Stressregulation sein könnte, sowie das Ausloten von Potenzialen und Schnittstellen zwischen Allgemeinmedizin und Gesundheitskiosken. Bei Diagnostik und Therapie stehen die Sonografie des Abdomens und der Schilddrüse, Hauterkrankungen, PSA- und Lungenkrebsscreening, Früherkennung und Prädiktion von Demenz, Check-Up-Untersuchungen, Adipositas, Fußgesundheit sowie geschlechtersensible Schmerztherapie auf dem Programm. Auch Notfalltrainings für Praxisteams und vorausschauende Notfallplanung stehen zur Auswahl. In einer Plenarsitzung steht das Thema „Praxis-Lehre-Forschung“ im Mittelpunkt. Der 8. Tag der Allgemeinmedizin findet statt am Mittwoch, 8. März 2026 zwischen 9 und 17.30 Uhr im Lehr- und Lernzentrum des Universitätsklinikums Essen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung erfolgt über www.ifam-essen.de/ tag-der-allgemeinmedizin. bre Mail aus Thessaloniki Lüko Fischer Foto: privat Ärztliche Körperschaften im Internet Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein www.kvno.de Ärzteversorgung Nordrhein www.naev.de
Medizin und Recht zwischen Leben und Tod CME-Punkte Die Veranstaltung ist mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt. 17:00 20:00 Eröffnung Vorträge Pause Vorträge Begrüßung Einführung und Moderation Die Patientenverfügung: Wie weit reicht die Selbstbestimmung am Lebensende? Vortrag aus Sicht der stationären Versorgung Vortrag aus Sicht der ambulanten Versorgung Ethische und strafrechtliche Herausforderungen der Patientenverfügung Podiumsdiskussion Zusammenfassung, Ausblick und Danksagung Ende der Veranstaltung Michael Uerlings, Notar a. D., Bonn Dr. med. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Dr. Klaus Oertel, Notar in Düsseldorf Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn Dr. med. Peter Kaup, Vorsitzender der Kreisstelle Oberhausen der Ärztekammer Nordrhein Prof. Dr. Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Düsseldorf Moderation: Michael Uerlings Dr. med. Sven Dreyer Mittwoch, 25. März 2026, 17:00 – 20:00 Uhr Anmeldung und Information Kooperationsveranstaltung von Ärztekammer Nordrhein und Rheinischer Notarkammer. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen zur Veranstaltung: www.aekno.de/veranstaltungen/patientenverfuegung Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung bis zum 16.03.2026. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Ihnen das Team des Veranstaltungsmanagements, Tel. 0211 4302 - 2216, E-Mail: veranstaltungen@aekno.de. Illustration: © tina.ennen Präsenzveranstaltung im Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf Patientenverfügungen berühren in besonderem Maße die Schnittstellen von Medizin und Recht. Viele Notarinnen und Notare merken aufgrund der Vielzahl der Einzelfragen, dass mehr Hintergrundwissen für die Beratung der Klienten hilfreich wäre, beispielsweise wie Ärztinnen und Ärzte in der Praxis mit Patientenverfügungen umgehen, wie sie auf dieser Grundlage ihre Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen treffen und inwieweit Bevollmächtigte in die Entscheidungsfindung eingebunden sind. Sowohl für die notarielle Beratungspraxis als auch für Ärztinnen und Ärzte, die mit der Vorbereitung und Umsetzung von Patientenverfügungen befasst sind, dürften insbesondere auch die Fragen interessant sein, inwieweit eine Suizidassistenz Gegenstand einer Patientenverfügung sein kann und welche strafrechtlichen Folgen die Missachtung von Patientenverfügungen hat. Diese und weitere Fragen sollen in einem ge- meinsamen Symposium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer diskutiert werden.
Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 Grafik: AlfaOlga/istockphoto.com Als eine der zentralen Strukturreformen im deutschen Gesundheitssystem bezeichnete Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die geplante Einführung eines Primärversorgungssystems. Zum Auftakt eines Dialogprozesses mit den betroffenen Akteuren des Gesundheitswesens Ende Januar listete sie die Vorteile auf, die sie sich von einem solchen System verspricht: mehr Navigation durch den ambulanten Bereich, eine schnellere Versorgung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit sowie einen zielgerichteten und effizienten Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen. Ein wesentlicher Bestandteil des geplanten Primärversorgungssystems werde ein verlässliches digitales oder telefonisches Verfahren zur Ersteinschätzung sowie die Weiterentwicklung der Terminvermittlung sein, kündigte die Ministerin an. Zugleich verwies sie darauf, dass ein solches System nicht „von heute auf morgen“ eingeführt werden könne, sondern in Stufen umgesetzt werden müsse. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle noch in diesem Jahr im Bundeskabinett beschlossen werden, zitiert das Deutsche Ärzteblatt Warken im Anschluss an den Fachdialog. Erste Wirkungen werde man 2028 sehen. Hausärzte als erste Anlaufstelle Auf die Einführung eines „verbindlichen Primärarztsystems“ hatten sich Union und SPD schon in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Vorgesehen ist dort, dass die Steuerungsverantwortung für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten künftig bei Haus- und Kinderärzten liegt, die freie Arztwahl erhalten bleibt und der Zugang zu Gynäkologen und Augenärzten auch weiterhin ohne Überweisung möglich sein soll. Ausnahmen bei der direkten Inanspruchnahme von Fachärzten soll es auch für Patienten geben, die mit einer schweren chronischen Erkrankung dauerhaft in fachärztlicher Behandlung sind. In der Regel sollen aber alle bei Beschwerden zunächst ihren Primärarzt aufsuchen, der die Behandlung koordiniert und, wenn nötig, zum Facharzt oder ins Krankenhaus überweist. Zusätzlich soll es den Patienten möglich sein, unter der von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Rufnummer 116117 eine medizinische Ersteinschätzung vornehmen zu lassen, ob und in welchem Zeitkorridor sie eine (fach-)ärztliche Behandlung benötigen. Eine strukturierte Ersteinschätzung der Behandlungsnotwendigkeit soll auch digital ermöglicht werden. Bei einem Großteil der Ärzteschaft und den gesetzlichen Krankenkassen stoßen die Pläne zur Einführung eines Primärversorgungssystems grundsätzlich auf offene Ohren. Der Teufel liegt aber auch hier im Detail. Wie verbindlich sollen die vorgegebenen Behandlungspfade sein? Soll zum Beispiel vor jeder Behandlung eine (digitale) Ersteinschätzung erfolgen? Soll es Boni für diejenigen geben, die sich an die neuen Regeln halten und Mali für diejenigen, die weiterhin ohne Ersteinschätzung oder Überweisung den Arzt aufsuchen? Soll es in Zukunft eine zentrale TerminvermittBedarfsgerecht versorgt Patienten dort versorgen, wo es ihren Beschwerden nach angemessen ist, Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzen, Arztpraxen entlasten und knappe Ressourcen effizient einsetzen: Um das zu erreichen, will die Bundesregierung ein Primärversorgungssystem einführen. Ärzteschaft und Krankenkassen sollen in die Gestaltung eingebunden werden. von Heike Korzilius
Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 13 lung geben und wenn ja, unter wessen Hoheit? Solche Fragen zur Ausgestaltung sind noch völlig offen. Die Ärzteschaft hatte sich bereits 2024 auf dem Deutschen Ärztetag in Mainz zu einem Primärversorgungssystem bekannt. Das bekräftigte der Präsident der Bundesärztekammer jetzt zum Auftakt des Fachdialogs. Die weitgehend ungesteuerte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen führe dazu, dass Patientinnen und Patienten im komplexen System häufig überfordert seien, während das medizinische Personal unter hohem Zeitdruck und großer Belastung arbeite, sagte Dr. Klaus Reinhardt. Diese Situation sei auf Dauer nicht tragfähig. Die Bundesärztekammer spreche sich deshalb grundsätzlich für eine Einschreibung der Patientinnen und Patienten in eine Praxis als erste Anlaufstelle aus – in der Regel seien das die Hausarztpraxen. Zusätzlich solle ein intelligentes, praxistaugliches Ersteinschätzungsinstrument die zielgerichtete Zuweisung der Patienten in die jeweils geeignete Versorgungsform unterstützen. Für eine Optimierung des bestehenden Systems sprach sich im Rahmen des Fachdialogs auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, aus. Dazu gehöre auch, die Patienten besser digital und telefonisch zu steuern. Mit der 116117 verfüge das KV-System bereits über ein leistungsfähiges Instrument, das sich insbesondere im Sinne der digitalen Steuerung ausbauen lasse. Neben der medizinischen Ersteinschätzung gehöre im Idealfall etwa die Terminvergabe dazu. „Eine bessere Zuordnung der Patienten ist inhaltlich zweifelsohne ein Gewinn“, sagte Gassen. Kurzfristig Geld sparen lasse sich damit aber nicht. Es braucht Verbindlichkeit Von einer besseren Steuerung profitieren aus Sicht der KBV insbesondere Patienten in der Akut- und Notfallversorgung sowie multimorbide Patienten, die viele verschiedene Arztkontakte haben und bei denen es besonders wichtig ist, dass Ärztinnen und Ärzte voneinander wissen und die Gesamtbehandlung koordiniert verläuft. „Das funktioniert in der Regel über einen Hausarzt oder eine Hausärztin am allerbesten“, sagte Gassens Vorstandskollege Dr. Stefan Hofmeister im vergangenen Sommer in einem Interview mit dem KBV-eigenen Videokanal. Ein Primärversorgungssystem erfordere zudem Verbindlichkeit. Wenn Patienten auch weiterhin ungesteuert Fachärzte aufsuchten, müssten sie eine Eigenbeteiligung leisten, heißt es in einem Positionspapier der KBV. Ähnliches forderte die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein im März 2025. Der Gesetzgeber solle es Patientinnen und Patienten ermöglichen, sich freiwillig für ein Primärarztmodell zu entscheiden, heißt es in einem Beschluss. Patienten, die das nicht wünschten, sollten den freien Zugang zum System wählen können, dafür dann aber höhere Versichertenbeiträge zahlen müssen. Angesichts knapper Kassen müsse der Zugang der Patienten zur medizinischen Versorgung besser gesteuert werden – sowohl in der Notfall- als auch in der Regelversorgung. „Die Fehlinanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ist nicht nur teuer, sondern auch belastend für Patienten und medizinisches Personal gleichermaßen“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer. Kassen setzen auf digitales Tool Perspektivisch müsse das Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“ gelten, um die Patienten bedarfsgerecht zu versorgen, erklärte die Bundesärztekammer anlässlich der Veröffentlichung des Konzeptpapiers „Koordination und Orientierung in der Versorgung“ im April 2025. Dieses Prinzip machen sich auch die Kassen zu eigen. Im Zentrum der Überlegungen des GKV-Spitzenverbands zu einem Primärversorgungssystem steht ein digitales Navigationstool, das die medizinische Ersteinschätzung mit der Möglichkeit der elektronischen Überweisung und der elektronischen Terminvermittlung über eine bundesweite Plattform verbindet. Das Tool sollen Patientinnen und Patienten nach dem Willen der Kassen über Apps oder Webseiten nutzen. Es verweist die Patienten je nach medizinischem Bedarf an die gewählte Primärpraxis, an Fachärzte, Bereitschafts- oder Rettungsdient. Wenn kein ärztlicher Behandlungsbedarf besteht, erhält der Patient evidenzbasierte und verständliche Informationen zur Selbstbehandlung. Das Tool könne zudem den strukturierten Ersteinschätzungsprozess am Telefon oder vor Ort in der Arztpraxis unterstützen, so die Kassen. Während in den kommenden Monaten auf Bundesebene über die genaue Ausgestaltung des geplanten Primärversorgungssystems gerungen werden dürfte, setzt man in Baden-Württemberg auf die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV), ein Einschreibemodell, in dem Hausärztinnen und Hausärzte als erste Ansprechpartner für ihre Patienten fungieren. Vor 17 Jahren schlossen die AOK Baden-Württemberg und der dortige Hausärzteverband einen ersten Vertrag nach § 73b SGB V. Inzwischen nehmen rund 5.900 Ärztinnen und Ärzte und mehr als zwei Millionen AOK-Versicherte an der HZV teil. Seit 2011 evaluieren die Goethe-Universität Frankfurt und das Universitätsklinikum Heidelberg alle zwei Jahre bestimmte Aspekte der HZV. Dabei zeige die aktuelle Evaluation „eine weiterhin überlegene Versorgungsqualität gegenüber der Regelversorgung“, so die Studienautoren. Die HZV-Patienten gingen zwar häufiger zum Hausarzt, verzeichneten dafür aber deutlich weniger unkoordinierte Facharztbesuche. Von der engmaschigeren Betreuung durch ihre Hausärzte profitierten vor allem chronisch Kranke und ältere Menschen. Bei ihnen komme es zu weniger Krankenhausaufenthalten, geringeren Komplikationsraten und einer signifikant geringeren Inanspruchnahme des organisierten Notfalldienstes. „Die Hausarztbindung als Strukturprinzip funktioniert“, folgerten die Vertragspartner anlässlich der Vorstellung der Evaluationsergebnisse Ende Januar 2026. Das in der gesundheitspolitischen Diskussion stehende – bundesweit angedachte – Primärversorgungsmodell könne auf diesen Erfahrungen aufbauen. Die Ergebnisse der Evaluation der Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg: https://www.haevbw.de/ evaluation
14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 15 Spezial Daten aus Abwasser Gut fünf Millionen Kubikmeter Abwasser werden täglich in den nordrhein-westfälischen Kläranlagen behandelt. Für Gesundheitsexpertinnen und -experten ist Abwasser dabei längst nicht mehr bloß ein Abfallprodukt: Sie erhoffen sich, daraus Informationen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu gewinnen und Infektionsgeschehen präziser vorhersagen zu können. von Marc Strohm Ende 2024 meldete das Robert Koch-Institut (RKI) einen überraschenden Befund: In Abwasserproben, die unter anderem aus Bonn, Köln und Düsseldorf stammten, wurden abgeschwächte Polioviren nachgewiesen, die aus einem Polio-Schluckimpfstoff stammten. Das RKI betonte zwar, dass die Gefahr einer Ansteckung gering sei, unzureichend geimpfte Menschen könnten sich jedoch dennoch infizieren und schwer erkranken. Es empfahl daher, fehlende Impfungen zum optimalen Schutz vor Polio nachzuholen. „Fälle wie diese zeigen, dass die Frühwarnsysteme immer besser funktionieren“, betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann damals. In Nordrhein-Westfalen begann das systematische Abwasser-Monitoring im Juni 2022 während der Coronapandemie. Für die epidemiologische Lagebewertung stellten die Abwasserdaten eine ergänzende Informa- Abwasser: mehr als ein Abfallprodukt Krankheitserreger, Antibiotika-Resistenzen oder Drogenrückstände: Das Abwasser in einer Region lässt Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu. Seit 2022 wird es in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Projektes „AMELAG“ auf Krankheitserreger untersucht. Expertinnen und Experten hoffen, aus den Abwasserdaten mithilfe Künstlicher Intelligenz Frühwarnsysteme zu etablieren. Foto groß: very good/istockphoto.com Foto klein: UDE/Ricarda Schmithausen
16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 Spezial tionsquelle dar, um ein umfassenderes Bild des Infektionsgeschehens zu erhalten, erklärt das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz auf Anfrage des Rheinischen Ärzteblattes. Die Stärke des Abwasser-Monitorings habe darin gelegen, dass man das Infektionsgeschehen unabhängig von der Anzahl durchgeführter Tests erfassen konnte. Denn nach dem Wegfall der Testpflichten in der breiten Bevölkerung seien auf diesem Weg nur noch symptomatische Fälle erfasst worden. Das Abwasser-Monitoring habe dagegen auch Rückschlüsse auf asymptomatische Infektionen ermöglicht. Im Januar 2025 wurde es zusätzlich auf Influenza und das respiratorische Synzytialvirus (RSV) ausgeweitet. Geeignetes Frühwarnsystem? Grundsätzlich habe sich das Abwasser-Monitoring als wirksames Surveillance-Werkzeug erwiesen, das die Meldezahlen gut ergänze und so ein vollständigeres Bild des Infektionsgeschehens akuter respiratorischer Erkrankungen ermögliche, betont das Landesamt. Die Annahme, dass die Abwasserdaten den Meldedaten zeitlich vorauseilen könnten, habe sich jedoch bei SARSCoV2, Influenza und RSV bislang nicht bestätigt. In der Regel verliefen die Trends im Abwasser parallel zu den Meldedaten. Ausnahmen bildeten lediglich Phasen, in denen weniger ärztliche Diagnosen gestellt würden, etwa an Feiertagen. Als Frühwarnsystem sei das Abwasser-Monitoring in seiner jetzigen Form daher nur eingeschränkt geeignet. Zudem erlaubten die Abwasserdaten weder Rückschlüsse auf die Schwere der Erkrankungen noch auf Alter und Geschlecht der Betroffenen. Diese Informationen liefere dagegen die 7-Tage-Inzidenz. Ungenauigkeiten in den Messdaten ergäben sich außerdem durch Tourismus und Pendelverkehr, betont Tina Schmidt, von den Wasserwirtschaftsverbänden Emergenossenschaft und Lippeverband, die in Nordrhein-Westfalen für die Probenentnahme zuständig ist. Es könne nie davon ausgegangen werden, dass die Person, die eine Toilette nutze, tatsächlich aus dem Einzugsgebiet der jeweiligen Kläranlage stamme. Die Probenentnahme erfolgt an zwei Tagen pro Woche mithilfe eines vollautomatischen Probenentnehmers, der über 24 Stunden hinweg Abwasser aus dem Sandfang der Kläranlage sammelt. So werde eine möglichst repräsentative Probe gewährleistet, die Einflüsse wie Niederschläge und schwankende Abwassermengen berücksichtige. Eine einmalige Entnahme mit einem Schöpfbecher könne diese Faktoren nicht abbilden, so Schmidt. In Nordrhein werden Proben unter anderem aus Kläranlagen in Dinslaken und Duisburg entnommen. Insgesamt beteiligen sich in Nordrhein-Westfalen derzeit zehn Kläranlagen am „Abwasser-Monitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ (AMELAG). Das Projekt wird vom Robert Koch-Institut und dem Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesumweltministerium sowie den 16 Bundesländern durchgeführt. Bundesweit werden seit 2025 in bis zu 70 Kläranlagen wöchentlich Abwasserproben entnommen. Abwasser als Datenquelle Großes Potenzial im Abwasser-Monitoring sieht Professor Dr. Folker Meyer vom Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin an der Universität Duisburg-Essen. „Neben Viren, Bakterien und Pilzen lassen sich auch Erkenntnisse zu Antibiotika-Resistenzen aus dem Abwasser gewinnen“, erklärt er im Gespräch mit dem Rheinischen Ärzteblatt. Bei einer Auswertung von Abwasserproben der Emschergenossenschaft/Lippeverband habe sein Team zum Beispiel eine überraschend hohe Zahl an Antibiotika-Resistenzgenen nachgewiesen. Um die großen Datenmengen auszuwerten, setzen die Essener Forschenden auf Künstliche Intelligenz. Die KIModelle ermöglichten es, im Abwasser, das die Mikrobiome von Zehntausenden bis Hunderttausenden Menschen widerspiegele, Muster und Trends zu erkennen. Vereinzelt sei es sogar gelungen, konkrete Infektionen aus dem Abwasser einer Klinik bis hin zur Großkläranlage nachzuverfolgen. Zudem habe man meldepflichtige Erreger im Abwasser nachgewiesen, die den Gesundheitsämtern im Rahmen der etablierten Surveillance entweder gar nicht oder erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung gemeldet worden waren, betont Meyer. Perspektivisch sei daher geplant, Frühwarnsysteme für einzelne Kläranlagen oder besonders sensible Bereiche wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser zu etablieren. In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus Krankenhaushygiene, Virologie und Mikrobiologie werde derzeit untersucht, inwieweit Abwasseranalysen aus den Kliniken der Universitätsmedizin Essen zur Früherkennung nosokomialer Infektionen beitragen können. Darauf aufbauend solle ein Frühwarnsystem entwickelt werden, das den Patientenschutz weiter verbessert, erklärt Meyer. Der automatische Probenentnehmer sammelt über 24 Stunden hinweg Abwasser aus dem Sandfang der Kläranlage. Das gewährleistet eine möglichst repräsentative Probe. Foto: Frank Pöller/EGLV
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