Rheinisches Ärzteblatt 03/2026

Medizin und Recht zwischen Leben und Tod CME-Punkte Die Veranstaltung ist mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt. 17:00 20:00 Eröffnung Vorträge Pause Vorträge Begrüßung Einführung und Moderation Die Patientenverfügung: Wie weit reicht die Selbstbestimmung am Lebensende? Vortrag aus Sicht der stationären Versorgung Vortrag aus Sicht der ambulanten Versorgung Ethische und strafrechtliche Herausforderungen der Patientenverfügung Podiumsdiskussion Zusammenfassung, Ausblick und Danksagung Ende der Veranstaltung Michael Uerlings, Notar a. D., Bonn Dr. med. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Dr. Klaus Oertel, Notar in Düsseldorf Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn Dr. med. Peter Kaup, Vorsitzender der Kreisstelle Oberhausen der Ärztekammer Nordrhein Prof. Dr. Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Düsseldorf Moderation: Michael Uerlings Dr. med. Sven Dreyer Mittwoch, 25. März 2026, 17:00 – 20:00 Uhr Anmeldung und Information Kooperationsveranstaltung von Ärztekammer Nordrhein und Rheinischer Notarkammer. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen zur Veranstaltung: www.aekno.de/veranstaltungen/patientenverfuegung Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung bis zum 16.03.2026. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Ihnen das Team des Veranstaltungsmanagements, Tel. 0211 4302 - 2216, E-Mail: veranstaltungen@aekno.de. Illustration: © tina.ennen Präsenzveranstaltung im Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf Patientenverfügungen berühren in besonderem Maße die Schnittstellen von Medizin und Recht. Viele Notarinnen und Notare merken aufgrund der Vielzahl der Einzelfragen, dass mehr Hintergrundwissen für die Beratung der Klienten hilfreich wäre, beispielsweise wie Ärztinnen und Ärzte in der Praxis mit Patientenverfügungen umgehen, wie sie auf dieser Grundlage ihre Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen treffen und inwieweit Bevollmächtigte in die Entscheidungsfindung eingebunden sind. Sowohl für die notarielle Beratungspraxis als auch für Ärztinnen und Ärzte, die mit der Vorbereitung und Umsetzung von Patientenverfügungen befasst sind, dürften insbesondere auch die Fragen interessant sein, inwieweit eine Suizidassistenz Gegenstand einer Patientenverfügung sein kann und welche strafrechtlichen Folgen die Missachtung von Patientenverfügungen hat. Diese und weitere Fragen sollen in einem ge- meinsamen Symposium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer diskutiert werden.

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