Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 Grafik: AlfaOlga/istockphoto.com Als eine der zentralen Strukturreformen im deutschen Gesundheitssystem bezeichnete Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die geplante Einführung eines Primärversorgungssystems. Zum Auftakt eines Dialogprozesses mit den betroffenen Akteuren des Gesundheitswesens Ende Januar listete sie die Vorteile auf, die sie sich von einem solchen System verspricht: mehr Navigation durch den ambulanten Bereich, eine schnellere Versorgung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit sowie einen zielgerichteten und effizienten Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen. Ein wesentlicher Bestandteil des geplanten Primärversorgungssystems werde ein verlässliches digitales oder telefonisches Verfahren zur Ersteinschätzung sowie die Weiterentwicklung der Terminvermittlung sein, kündigte die Ministerin an. Zugleich verwies sie darauf, dass ein solches System nicht „von heute auf morgen“ eingeführt werden könne, sondern in Stufen umgesetzt werden müsse. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle noch in diesem Jahr im Bundeskabinett beschlossen werden, zitiert das Deutsche Ärzteblatt Warken im Anschluss an den Fachdialog. Erste Wirkungen werde man 2028 sehen. Hausärzte als erste Anlaufstelle Auf die Einführung eines „verbindlichen Primärarztsystems“ hatten sich Union und SPD schon in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Vorgesehen ist dort, dass die Steuerungsverantwortung für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten künftig bei Haus- und Kinderärzten liegt, die freie Arztwahl erhalten bleibt und der Zugang zu Gynäkologen und Augenärzten auch weiterhin ohne Überweisung möglich sein soll. Ausnahmen bei der direkten Inanspruchnahme von Fachärzten soll es auch für Patienten geben, die mit einer schweren chronischen Erkrankung dauerhaft in fachärztlicher Behandlung sind. In der Regel sollen aber alle bei Beschwerden zunächst ihren Primärarzt aufsuchen, der die Behandlung koordiniert und, wenn nötig, zum Facharzt oder ins Krankenhaus überweist. Zusätzlich soll es den Patienten möglich sein, unter der von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Rufnummer 116117 eine medizinische Ersteinschätzung vornehmen zu lassen, ob und in welchem Zeitkorridor sie eine (fach-)ärztliche Behandlung benötigen. Eine strukturierte Ersteinschätzung der Behandlungsnotwendigkeit soll auch digital ermöglicht werden. Bei einem Großteil der Ärzteschaft und den gesetzlichen Krankenkassen stoßen die Pläne zur Einführung eines Primärversorgungssystems grundsätzlich auf offene Ohren. Der Teufel liegt aber auch hier im Detail. Wie verbindlich sollen die vorgegebenen Behandlungspfade sein? Soll zum Beispiel vor jeder Behandlung eine (digitale) Ersteinschätzung erfolgen? Soll es Boni für diejenigen geben, die sich an die neuen Regeln halten und Mali für diejenigen, die weiterhin ohne Ersteinschätzung oder Überweisung den Arzt aufsuchen? Soll es in Zukunft eine zentrale TerminvermittBedarfsgerecht versorgt Patienten dort versorgen, wo es ihren Beschwerden nach angemessen ist, Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzen, Arztpraxen entlasten und knappe Ressourcen effizient einsetzen: Um das zu erreichen, will die Bundesregierung ein Primärversorgungssystem einführen. Ärzteschaft und Krankenkassen sollen in die Gestaltung eingebunden werden. von Heike Korzilius
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