Gesundheits- und Sozialpolitik Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 19 gezählt. Von denen, die im Wintersemester 2019/2020 ihr Medizinstudium aufgenommen haben, haben inzwischen 35 ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Neun Ärztinnen und Ärzte haben nach Angaben des LfGA angezeigt, dass sie bereits mit der Weiterbildung begonnen haben. Dagegen hätten bislang 79 Studierende nach der Landarztquote das Studium abgebrochen, was einer Abbrecherquote von 6,7 Prozent entspreche. Sie liegt damit ähnlich hoch wie die im „normalen“ Medizinstudium, aber deutlich niedriger als beispielsweise in den Geisteswissenschaften (Bachelor an Universitäten: 49 Prozent) oder in Mathematik und Naturwissenschaften (50 Prozent). Bricht jemand sein Studium ab, wird dem LfGA zufolge keine Vertragsstrafe fällig. Anders verhält es sich jedoch, wenn die Absolventen ihre Weiterbildung nicht in Innerer oder Allgemeinmedizin antreten und stattdessen ein anderes Fach wählen wollen. Das sei zurzeit Gegenstand von Klagen vor Gericht, erklärt das Landesamt. Es seien 18 Klagen anhängig, die unter anderem die Verpflichtung zur hausärztlichen Weiterbildung, die Höhe der Vertragsstrafe, aber auch die örtliche Bindung an NRW zum Gegenstand hätten. Die Gerichtsentscheidungen stehen nach Angaben des Landesamtes noch aus, werden aber im Laufe des Jahres erwartet. Eine Vertragsstrafe sei bisher noch nicht verhängt worden. Aktuell erarbeiten das LfGA, das NRWGesundheitsministerium sowie die KVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe einen Kriterienkatalog für die Regionen, die für die spätere Tätigkeit der angehenden Landärzte im Anschluss an die Weiterbildung in Betracht kommen. Diese Liste solle den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung jeweils ein bis zwei Jahre vor Ende der Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden, heißt es aus dem LfGA. Die bereits vorliegende Liste für Nordrhein, die für 2031 insbesondere RegioLeben und arbeiten auf dem Land: Viele Studierende nach der Landarztquote erfüllen sich damit einen Traum. Foto: Teka77/istockphoto.com nen am Niederrhein und in Teilen des Bergischen Landes als drohend unterversorgt ausweist, solle den jetzt in die Weiterbildung startenden Ärztinnen und Ärzten zur Orientierung dienen. Das LfGA hofft zudem, dass Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit nutzen, Weiterbildungserfahrungen in den dort ausgewiesenen Regionen zu sammeln. Keine Weiterbildung in Pädiatrie Für Timo Kurz entspricht das Dasein als Hausarzt auf dem Land ziemlich genau den Vorstellungen, die er von der Zukunft hat. „Zurzeit bin ich zwar Wahlkölner, aber perspektivisch wollte ich immer zurück in die alte Heimat, ins westliche Münsterland“, sagt er am Telefon. Er ist auch recht zuversichtlich, dass er sich dort nach Abschluss seiner Weiterbildung niederlassen kann. Dass in seiner Heimatregion in Westfalen-Lippe ärztlicher Nachwuchs dringend gesucht werde, bestätigten ihm die Ärztinnen und Ärzte vor Ort. Aus den Prognosen des LfGA und der KVen im Land gehe das aber noch nicht hervor. Das sei ein Punkt, den viele Landarztstudierende kritisierten, sagt Kurz. „Da steht einer Planbarkeit von eineinhalb Jahren vonseiten des Landes eine fast 20-jährige Verpflichtung unsererseits gegenüber.“ Für Unmut unter den Studierenden habe zudem gesorgt, dass zu Beginn der Landarztquote auch eine Weiterbildung in Kinderheilkunde in Aussicht gestellt, inzwischen aber zurückgenommen wurde, weil dem LfGA zufolge in NRW kein Mangel an Kinderärzten herrscht. „Das ist bei mehreren Informationsveranstaltungen des Landes schon Thema gewesen“, sagt Kurz. Bemängelt werde von vielen Studierenden auch, dass die Kommunikation mit dem Landesamt zuweilen recht holprig verlaufe, und Antworten auf Fragen zur Ausgestaltung des Landarztvertrags, zu den Arbeitsbedingungen oder zu Härtefallregelungen vage blieben. Von den KVen und den Ärztekammern fühle man sich hingegen „gut abgeholt“. Er selbst habe während des Studiums keine Schwierigkeiten gehabt und hoffe, dass seine Weiterbildung zum Facharzt ebenso reibungslos verlaufe. „Ich freue mich jedenfalls darauf, dass es bald losgeht mit der ärztlichen Tätigkeit“, sagt Kurz. *Name von der Redaktion geändert Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW, das mit den Auswahlverfahren im Rahmen der Landarztquote betraut ist, sucht Jurorinnen und Juroren für die Auswahlgespräche. Bei dieser zweiten Stufe des Auswahlprozesses, der an der Universität Münster stattfindet, geht es darum, in Form von strukturierten Interviews und Rollenspielen die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber zu prüfen. Gesucht werden bevorzugt Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin. Die künftigen Juroren werden für die Durchführung des Auswahlverfahrens speziell geschult. Kontakt: Olaf Tkotsch Leiter der Abteilung Weiterbildung Ärztekammer Nordrhein Telefon: 0211 4302-2220 E-Mail: Olaf.Tkotsch@aekno.de Juroren für Auswahlgespräche gesucht
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