Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 5 Heft 3 • März 2026 Meinung (AU-)Schein-Debatte Seite 3 Magazin Seite 6 bis 10 Werbung für die Niederlassung in eigener Praxis · Vor 50 Jahren · Mutterschutz: Sechs Wochen im Jahr gelten als Weiterbildungszeit · Kulturwandel hin zu mehr Prävention gefordert · Kammer Online · ÖGD: Bundesregierung will Förderung einstellen · Krankenhäuser in NRW: Verpflichtung zu Weiterbildungskooperationen · Studium und Berufseinstieg Thema Bedarfsgerecht versorgt Seite 12 Spezial Daten aus Abwasser Seite 14 Gesundheits- und Sozialpolitik Landarztquote: Mehr Bewerber als Studienplätze Seite 18 Praxis Psychische Versorgung – digital, vernetzt, gemeinschaftlich Seite 21 Arzt-Patienten-Kommunikation: Patientenbeschwerden vorbeugen Seite 22 Forum Zwischen Wachstum und Überforderung Seite 24 Interview „Meinungsäußerungen auf Arztbewertungsportalen sind in der Regel zulässig“ Seite 26 Tagungen und Kurse Seite 28 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 29 RÄ Regional Seite 34 Bücher Seite 38 An Rhein und Ruhr Seite 40 Kulturspiegel Der, dessen Name nicht genannt wird Seite 41 Amtliche Bekanntmachungen Seite 43 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 43 Mein Beruf „Die Praxis muss ein wertfreier Raum sein“ Seite 51 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Grafik: AlfaOlga/istockphoto.com Daten aus Abwasser Für Gesundheitsexpertinnen und -experten ist Abwasser längst nicht mehr bloß ein Abfallprodukt. Sie wollen aus Abwasserproben Informationen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung gewinnen und Infektionsgeschehen präziser vorhersagen können. Meinungsäußerungen sind zulässig Online-Arztbewertungsportale sind im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Ärztinnen und Ärzte können davon profitieren, sehen sich aber auch negativen oder herabwürdigenden Bewertungen ausgesetzt. Eine Einordnung dessen, was erlaubt ist und was nicht Patienten dort versorgen, wo es ihren Beschwerden nach angemessen ist, Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzen, Arztpraxen entlasten und knappe Ressourcen effizient einsetzen: Um das zu erreichen, will die Bundesregierung ein Primärversorgungssystem einführen. Patientensteuerung: Versorgt, wo es angemessen ist
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