Rheinisches Ärzteblatt 03/2026

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2026 7 Mutterschutz Sechs Wochen im Jahr gelten als Weiterbildungszeit Ärztinnen, die aufgrund von Mutterschutz ihre Weiterbildung unterbrechen, können sich sechs Wochen pro Kalenderjahr auf ihre Weiterbildungszeit anrechnen lassen – auch wenn sie danach ihre Weiterbildung nicht mehr an der ursprünglichen Weiterbildungsstätte aufnehmen. Das hat die Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein am 13. Januar entschieden. Eine generelle Anrechnung von Zeiten des Mutterschutzes auf die Weiterbildungszeit ermöglicht die Weiterbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (WBO) bereits seit dem 1. Juli 2022. Die bisherige Auslegung der Passage stellte jedoch auf die Unterbrechung des Weiterbildungsabschnitts ab, sodass eine Anrechnung nur dann erfolgte, wenn die Ärztin ihre Weiterbildung nach dem Mutterschutz wieder bei ihrem ursprünglichen Weiterbilder aufnahm. Mit der aktuellen Entscheidung der Weiterbildungskommission gelten bei Mutterschutz nun immer sechs Wochen im Kalenderjahr als Weiterbildungszeit. Die Regelung gilt BÄK verurteilt Gewalt gegen Ärzte im Iran Es sei in keiner Weise hinnehmbar, dass Ärztinnen und Ärzte im Iran verfolgt, inhaftiert oder mit schwersten Strafen bedroht werden, weil sie ihrer berufsethischen Pflicht nachkommen und Verletzte versorgen, erklärte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt mit Blick auf schwere Unruhen im Iran, die im Januar einen Höhepunkt erreichten. Die iranischen Behörden hatten nach übereinstimmenden Angaben verletzte Demonstranten in Krankenhäusern festgenommen. Krankenhausmitarbeiter wurden angewiesen, Patienten mit Schussverletzungen zu melden. Ärztinnen und Ärzte seien festgenommen und teils von der Todesstrafe bedroht. jf Kurz gemeldet Monitoring von Pränataltest gefordert In einem parteiübergreifenden Antrag haben Abgeordnete des Deutschen Bundestags gefordert, die Auswirkungen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) für Trisomie 13, 18 und 21 im Jahr 2022 zu untersuchen und ein Gremium einzusetzen, das die rechtlichen und ethischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Nach Ansicht der Abgeordneten ist es nicht ausreichend klar geregelt, wann der Test zur Anwendung kommen soll. Aus Daten der Barmer gehe hervor, dass 2024 fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch nahmen. Damit sei der Test faktisch ein Screeningtest. HK Jugendliche werden später sexuell aktiv Jugendliche werden immer später sexuell aktiv. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Jugendsexualitätsstudie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. Waren die Jugendlichen bei der letzten Erhebung 2019 mehrheitlich mit 17 Jahren sexuell aktiv, waren sie es jetzt mit 19 Jahren. Die Studie mit mehr als 5.800 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 bis 25 Jahren zeigte zudem, dass die jungen Menschen ihren ersten Sex meist in einer festen Beziehung haben und sicher verhüten. Beim ersten Sex griffen 76 Prozent der Jugendlichen zum Kondom und 34 Prozent zur Pille. HK Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 18. bis 22. Mai 2026. Anmeldeschluss: Freitag, 27. März 2026 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiterbil dung/Pruefungen ÄkNo Lösungen zur Kasuistik Folge 87 Unklare Raumforderung zwischen Vagina und Urethra bei einer 62-jährigen Patientin Richtige Antworten: 1c, 2b, 3a, 4d, 5c, 6a, 7d, 8b, 9a, 10b Folge 88 der Reihe erscheint in der April-Ausgabe 2026 des Rheinischen Ärzteblattes und im Internet unter www.aekno.de/cme. bre Gesundheitswesen Mehr Beschäftigte Zum Stichtag 31. Dezember 2024 arbeiteten dem Statistischen Bundesamt zufolge knapp 6,2 Millionen Menschen im Gesundheitswesen, ein Plus von 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Beschäftigten in (teil-)stationären Einrichtungen sei mit 64.000 deutlich stärker gestiegen als im ambulanten Sektor mit 32.000. In den Krankenhäusern stieg die Zahl der Beschäftigten um 38.000, in Arztpraxen um 4.000. HK rückwirkend ab dem 1. Juli 2022. Ärztinnen, denen die Anrechnung wegen der bisherigen Auslegung nicht gewährt wurde, können sich zwecks Korrektur an die Weiterbildungsabteilung der Kammer wenden unter: wbantrag@aekno.de ÄkNo Rückwirkend zum 1. Juli 2022 können Ärztinnen sich eine Unterbrechung ihrer Weiterbildung auch dann anrechnen lassen, wenn sie nach dem Mutterschutz nicht zum ursprünglichen Weiterbilder zurückkehren. Foto: fotostorm/istockphoto.com

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