Rheinisches Ärzteblatt 4/2023

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 /2023 15 an der Inanspruchnahme der Notfallversorgung beteiligt seien. „Kostenvermeidung wäre ein guter Anreiz, die eigene Gesundheitskompetenz zu verbessern“, warb Meuser für einen Selbstbehalt. Eine gewisse Resignation zeigte sich bei den Delegierten der Kammerversammlung beim Thema GOÄReform. Über die längst überfällige Reform gebe es leider nicht viel Neues zu berichten, sagte Kammerpräsident Henke. Eine neue Fassung der ärztlichen Gebührenordnung mit den Preisen, die die Bundesärztekammer kalkuliert habe, liege seit Anfang des Jahres bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Allerdings sei diese Fassung noch nicht mit den Privaten Krankenversicherern konsentiert und die Vorstellungen lägen noch auseinander. Greife Lauterbach die Forderungen der Ärzteschaft weiterhin nicht auf, bleibe den Ärztinnen und Ärzten nichts anderes übrig, als sich mit weiteren analogen Bewertungen, höheren Steigerungssätzen und abweichenden Vergütungsvereinbarungen zumindest teilweise zu helfen, erklärte Henke. in ihrem Anliegen, die stationäre und ambulante Notfallversorgung sowie den Rettungsdienst besser aufeinander abzustimmen und möglichst integrierte Strukturen zu schaffen, heißt es in einem Beschluss. Die Delegierten stellten jedoch zugleich klar, dass der vertragsärztliche Not- und Bereitschaftsdienst kein Ersatz für die Versorgung in den Vertragsarztpraxen sei und die Notdienstpraxen nicht, wie auf Bundesebene diskutiert, auch zu normalen Sprechzeiten geöffnet werden sollten. „Das ist vor dem Hintergrund knapper personeller Ressourcen nicht nachvollziehbar“, sagte Kammerpräsident Henke. Die Notfallversorgung sollte denen vorbehalten sein, die außerhalb der Sprechzeiten den dringendsten akuten Behandlungsbedarf hätten. „Ein ,allzeit verfügbar‘ und Sprechstundenzeiten rund um die Uhr kann es jedenfalls unter den zukünftigen Personalbedingungen nicht geben“, betonte Henke. Hans-Peter Meuser, Langenfeld, kritisierte in diesem Zusammenhang das wachsende Anspruchsdenken der Patientinnen und Patienten. Das Problem sei, dass diese nicht finanziell Johannes-Weyer-Medaille für Dr. Michael G. Willems Dr. Michael G. Willems ist bei der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 11. März mit der JohannesWeyer-Medaille ausgezeichnet worden. Sie wird gemeinsam von der Kammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein für besondere Verdienste um die medizinische Wissenschaft oder besondere Leistungen für die ärztliche Selbstverwaltung vergeben. Willems, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie und Facharzt für Allgemeinmedizin mit eigener Praxis in Hürth, habe sich in besonderer Weise um die ärztliche Weiterbildung verdient gemacht und vielen jungen Ärztinnen und Ärzten beim Start in die berufliche Selbstständigkeit geholfen, erklärte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein (l.), und Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (r.), zeichneten Dr. Michael G. Willems für seine besonderen Verdienste um die ärztliche Weiterbildung aus. Foto: Jochen Rolfes Kammerpräsident Rudolf Henke in seiner Laudatio. Seit mehr als 20 Jahren ist Willems ehrenamtlich als Beisitzer in der Weiterbildungskommission der Kammer aktiv. Seit 1995 ist er als Prüfer bei den Facharztprüfungen, seit 2014 als deren Vorsitzender tätig. Seit 2018 ist Willems zudem regelmäßig als Prüfer bei den Fachsprachprüfungen im Einsatz. „Seine Zuverlässigkeit und seine Flexibilität werden zwischen herausragend und sensationell bewertet“, sagte Henke. Eigenschaften, die auch Willems Engagement in der humanitären Hilfe auszeichnen. Für die Partnerstadt in der Westukraine hat er jüngst selbst die LKW mit Hilfsgütern gefahren.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=