Rheinisches Ärzteblatt 4/2023

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 /2023 17 Hausarzt-Facharzt-Vermittlungsfall abschaffen und durch Entbudgetierung ersetzen Die seit Anfang 2023 geltenden Regelungen zur Terminvermittlung bei Fachärztinnen und -ärzten durch Hausärztinnen und -ärzte und die Terminservicestelle (TSS) belasten die Vertragsärzteschaft mit Mehrarbeit und zusätzlicher Bürokratie. Eine spürbare Verbesserung der Patientenversorgung ist nicht erkennbar. Die Kammerversammlung fordert daher die Politik auf, diese unsinnige, bürokratische Regelung zu streichen und zeitnah durch gesetzliche Maßnahmen zur Entbudgetierung aller Haus- und Fachärztinnen und -ärzte zu ersetzen. Digitalisierungsstrategie: Patientenrechte und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten müssen gewahrt bleiben Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein sieht das Opt-out-Prinzip bei der elektronischen Patientenakte (ePA) weiter kritisch. Sie fordert im Hinblick auf die Digitalisierungsstrategie von Gesundheitsminister Lauterbach, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten auch bei der ePA gewahrt bleiben muss. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass das geplante Opt-out-Prinzip bei der elektronischen Patientenakte (ePA) einfach und intuitiv wahrzunehmen ist, sofern es digital umgesetzt wird. Ist zur Wahl des Opt-out-Prinzips bei der ePA kein digitaler Weg vorhanden oder zumutbar, müssen Patienten ihr Wahlrecht auf Opt-out einfach, kostenfrei und bürokratiearm ausüben können. Nutzer einer elektronischen Patientenakte müssen einfach festlegen können, welcher Arzt oder welcher sonstige Nutzer auf welche Gesundheitsdaten zugreifen darf (granuläre Zugriffsrechte). Ein „Alles oder Nichts“ ist der falsche Weg. Darüber hinaus ist das Recht des Patienten auf Nicht-Aufnahme bestimmter Daten in die ePA zu gewährleisten. Die Existenz einer ePA sowie diesbezügliche Zugriffsrechte müssen vom Patienten jederzeit barrierefrei geändert werden können. Menschen, die nicht über Smartphones oder Computer verfügen oder mit digitalen Verfahren nicht vertraut sind, dürften bei der gesundheitlichen Versorgung nicht benachteiligt werden. Beispielsweise dürften Patienten, die auch künftig ihren Arzttermin direkt beim Arzt/der Ärztin, oder per Telefon vereinbaren möchten, nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die eine digitale Terminvermittlung nutzen. Keine Marginalisierung von Ärzten und Ärztinnen Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats Christine Vogler verlautbarte am 21.09.21 in der Ärztezeitung: „Wir müssen weg von der Arztzentrierung“ und der Abgeordnete des Landtages NRW und Gesundheitsmanager Serdar Yüksel forderte im Zusammenhang mit der Forderung nach mehr Studienplätzen für Mediziner: „…nicht mehr auf Ärzte zu setzen…“ und „Wir müssen weg von Faktor Arzt.“ Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert daher alle ärztlichen Gremien auf, der Tendenz einer Marginalisierung der Funktion des Arztes im Gesundheitswesen energisch entgegenzutreten. Einsparung von Porto- und Papierkosten bei der Selbsteinstufung zum Kammerbeitrag Zur sparsamen Mittelverwendung und zur Förderung der Nachhaltigkeit gehört auch das Einsparen von Porto- und Papierkosten. Die Kammerversammlung fordert den Kammervorstand auf, hier durch eine Werbung für die digitale Selbsteinstufung zum Kammerbeitrag aktiv zu werden. Dadurch ließe sich jährlich Porto in Höhe eines fünfstelligen Eurobetrages einsparen. Freiheit der ärztlichen Berufsausübung im Hinblick auf ärztliche Fernbehandlung gewährleisten Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert, dass die Freiheit der ärztlichen Berufsausübung im Hinblick auf die ausschließliche ärztliche Fern- behandlung, wie sie in der Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte normiert ist, gewahrt bleiben muss. Insbesondere ist zu beachten, dass es generell oder im Einzelfall keine Ver- pflichtung geben darf, ausschließliche ärztliche Fernbehandlung durchführen zu müssen. Eine solche Verpflichtung wäre ein direkter und tiefer Eingriff in die Art und Weise der Berufsausübung, der mit der Berufsausübungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten nicht vereinbar ist. Überbordende Bürokratie muss weg Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Politik auf, die Bürokratielast – insbesondere die Abrechnungsbürokratie und oftmals redundante „Qualitätsbürokratie“ drastisch zu reduzieren. Wir Ärzt:innen wollen eine Rückbesinnung auf die eigentlichen ärztlichen Aufgaben und Tätigkeiten: die medizinische Versorgung und ärztliche Betreuung unserer Patienten. Abbildung digitaler Möglichkeiten zum Kompetenzerwerb in die MWBO Die Ärztekammer Nordrhein fordert die Gremien der Bundesärztekammer auf, neue Wege zum Kompetenzerwerb in der MWBO, z. B. durch digitale Anwendungen zu beraten und ggf. zu konsentieren.

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